Wie viel Kindergeld bekommt man für 9 Kinder?

1. Das Wichtigste in Kürze

Kindergeld gibt es für eigene, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Es beträgt seit dem 1.1.2021 je 219 € monatlich für die ersten 2 Kinder, 225 € für das 3. Kind und je 250 € ab dem 4. Kind. Kindergeld gibt es bis das Kind 18 ist, bei Schülern, Studenten und freiwilligen Diensten auch länger.

2. Voraussetzungen

Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) haben Eltern

  • mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
  • mit Wohnsitz im Ausland, die aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Auch ausländische Staatsangehörige aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer aus Drittstaaten haben Anspruch auf Kindergeld. Nähere Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de > Familie und Kinder > Kindergeld verstehen > Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland.

Anspruchsberechtigt ist immer nur eine Person. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist das in der Regel der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Bestimmte Personengruppen, z.B. Eltern, die in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder Vollwaisen, erhalten Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

3. Definition Kinder

Als Kinder gelten:

  • Im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder: eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder.
  • Kinder des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners (Stiefkinder) und Enkelkinder im Haushalt des Antragstellers.
  • Pflegekinder, die mit dem Antragsteller in dessen Haushalt längerfristig in familienähnlicher Form leben und unterhalten werden. Weitere Voraussetzung ist, dass kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern mehr besteht.
  • Geschwister, die in den Haushalt des Antragstellers aufgenommen wurden und die Voraussetzungen als Pflegekinder erfüllen.

4. Dauer

(§ 63 Abs. 1 S. 2 EStG i.V.m. § 32 Abs. 3 bis 5 EStG)

Kindergeld wird in der Regel von der Geburt bis zum 18. Geburtstag geleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus

  • bis zum 21. Geburtstag, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist.
  • bis zum 25. Geburtstag, wenn
    • sich das Kind noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert.
    • das Kind eine Berufsausbildung beginnen will, aber (noch) keinen Ausbildungsplatz gefunden hat.
    • das Kind ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr im In- oder Ausland nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistet.
  • ohne Altersbegrenzung bei Kindern mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die sich deshalb nicht selbst unterhalten können und deren Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.

Kindergeld kann auch während einer Übergangszeit/Zwangspause von bis zu vier Monaten bezogen werden, wenn z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn eine Lücke entsteht.

4.1. Kindergeld in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr

Hat das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen und eine Arbeit aufgenommen, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Berufsausbildung oder Studium gelten dann als abgeschlossen, wenn das Kind danach einen Beruf ausüben kann und eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt hat. Während der ersten Ausbildung gibt es keine Beschränkungen für Nebenjobs, d.h. es darf unbegrenzt zusätzlich gearbeitet und damit auch verdient werden.

Nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums muss nachgewiesen werden, dass das Kind neben einer weiteren Ausbildung, während einer Ausbildungsplatzsuche oder eines Freiwilligendienstes nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, um den Anspruch auf Kindergeld zu behalten. Für einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten kann die Arbeitszeit auch über die 20 Wochenstunden hinaus gehen.

4.2. Rückwirkende Auszahlung des Kindergelds

Das Kindergeld wird ab Antragseingang nur für 6 Monate rückwirkend gezahlt, auch wenn der Anspruch schon länger bestanden hat.

5. Höhe des Kindergelds

Das Kindergeld beträgt monatlich:

 

seit 2021

1. und 2. Kind

je 219 €

3. Kind

225 €

ab 4. Kind

250 €

Aktuelle Informationen zur monatlichen Auszahlung des Kindergelds (Überweisungstermine) unter www.arbeitsagentur.de > Familie und Kinder > Auszahlungstermine anzeigen.

5.1. Kinderfreibetrag

Wer Kindergeld bekommt, erhält bei der Einkommensteuer alternativ einen Kinderfreibetrag, wenn der Steuervorteil durch diesen höher ist. Das Finanzamt errechnet automatisch bei der jährlichen Berechnung der Einkommensteuer (Veranlagung) im Rahmen einer Günstigerprüfung, welche Leistung für den Steuerpflichtigen finanziell besser ist.

Näheres unter Kinderfreibetrag.

6. Antrag und Beratung

Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse vor Ort beantragt werden. Dort gibt es auch Information und Beratung.

7. Praxistipps

  • Eltern mit niedrigem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld beantragen.
  • Wenn Sie Kindergeld erhalten, sind Sie verpflichtet der Familienkasse alle Änderungen bezüglich des Kindergeldanspruchs mitzuteilen. Dies gilt z.B. dann, wenn Sie oder das Kind den bisherigen Haushalt verlassen oder die anspruchsberechtigte Person eine Beschäftigung im Ausland wahrnimmt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Kindergeld" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de > Suchbegriff: "Merkblatt Kindergeld". Teilen Sie Änderungen nicht (rechtzeitig) mit, kann dies eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen und zudem mit Rückzahlungen verbunden sein.

8. Verwandte Links

Kinderzuschlag

Kinderfreibetrag

Elterngeld

Landeserziehungsgeld

Kinderbetreuungskosten

Kinder- und Jugendhilfe

Kinder im Krankenhaus

Krankenversicherung für Studenten

Rechtsgrundlagen: §§ 62 ff. EStG - BKGG

Wie viel Kindergeld gibt es für 11 Kinder?

So gibt es derzeit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro monatlich. Danach steigt das Kindergeld. ... Die alte Kindergeldtabelle für das Jahr 2020..

Wie viel Kindergeld bekommt man für 4 Kinder?

Höhe des Kindergeldes.

Wie viel Kindergeld gibt es für jedes Kind?

In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat. Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten.

Wie viel Kindergeld gibt es ab 2022?

Höhe des Kindergelds 2022 & 2023.

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