Wie viel meter vor einer kreuzung darf man parken

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Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 6. Juli 2022

Bußgeldkatalog: Parken vor und hinter Kreuzung

VerstoßBußgeld in Euro
weniger als 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt 10
… mit Behinderung 15
… länger als 3 Stunden 20
… länger als 3 Stunden mit Behinderung 30
weniger als 5 m hinter einer Kreuzung/Einmündung geparkt 10
… mit Behinderung 15
… länger als 3 Stunden 20
… länger als 3 Stunden mit Behinderung 30
weniger als 8 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt, obwohl rechts neben der Fahrbahn ein Radweg angelegt war 10
… mit Behinderung 15
… länger als 3 Stunden 20
… länger als 3 Stunden mit Behinderung 30

Kurz & knapp: Parken an Kreuzungen

Muss ich beim Parken einen bestimmten Abstand zur Kreuzung einhalten?

Ja, die StVO schreibt einen Abstand beim Parken an einer Kreuzung von mindestens 5 Metern vor. Dieser muss sowohl vor als auch hinter der Kreuzung eingehalten werden und wird ab den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gemessen. Verläuft rechts neben der Fahrbahn ein Fahrradweg, gilt sogar ein Mindestabstand von 8 Metern vor und hinter der Kreuzung.

Ich habe beim Parken an einer Kreuzung den Abstand nicht eingehalten. Welche Strafe droht mir jetzt?

Da es sich hierbei um keine Straftat handelt, zieht verbotswidriges Parken im Kreuzungsbereich keine Strafe im rechtlichen Sinne nach sich. Sie müssen aber mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Zieht Parken im Kreuzungsbereich in einer Zone für Tempo 30 besondere Konsequenzen nach sich?

Nein, es gelten hier die normalen Regeln und Sanktionen beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen.

Video: Halten und Parken

Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.

Parken an einer Kreuzung erfordert ausreichenden Abstand

Inhalt dieses Ratgebers

  • Bußgeldkatalog: Parken vor und hinter Kreuzung
  • Video: Halten und Parken
  • Parken an einer Kreuzung erfordert ausreichenden Abstand
    • Parken im Kreuzungsbereich: Sonderfall T-Kreuzung
  • Quellen und weiterführende Links

In welchem Abstand zur Kreuzung dürfen Sie parken?

Gerade in Großstädten kann die Suche nach einem Parkplatz zur Geduldsprobe ausarten. Wenn dann eine freie Fläche am Fahrbahnrand auftaucht und nirgendwo ein Parkverbotsschild zu sehen ist, zögern viele Autofahrer nicht lange und stellen ihr Fahrzeug dort ab. Doch ein Parkverbotmuss nicht immer durch ein Schild gekennzeichnet sein, denn an bestimmten Stellen ist das Parken gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) generell verboten.

Dies gilt zum Beispiel auch beim Parken im Kreuzungsbereich. § 12 Abs. 3 StVO schreibt diesbezüglich vor, dass Fahrzeugführer in einem Abstand von 5 Metern vor und hinter Kreuzungen nicht parken dürfen. Dieser wird sogar auf 8 Meter ausgeweitet, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Fahrradweg verläuft. Der Abstand wird immer ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten – oder einfacher ausgedrückt ab der Ecke der Einmündung – gemessen.

Aber warum ist es überhaupt verboten, im Kreuzungsbereich zu parken? Der Hauptgrund ist die Verbesserung der Sicht. Dürfte der Fahrbahnrand bis zur Ecke der Kreuzung zugeparkt werden, könnten nahende Fahrzeuge erst sehr spät gesehen werden, was das Risiko eines Unfalls erhöht.

Von Ihnen als Autofahrer wird erwartet, dass Sie die Verkehrsregeln kennen, deswegen können Sie sich nicht damit herausreden, dass das Parkverbot an der Kreuzung nicht zusätzlich durch ein Schild gekennzeichnet wurde, wenn Sie wegen eines Parkverstoßes zur Kasse gebeten werden.

Parken im Kreuzungsbereich: Sonderfall T-Kreuzung

Was ist beim Parken an einer T-Kreuzung zu beachten?

Unsicherheit besteht oft, wenn es um das Parken an einer T-Kreuzung geht, also eine Kreuzung, von der nur eine Einmündung ausgeht. Dieser gegenüber befindet sich eine durchgehende Fahrbahnkante.

Auf der Straßenseite mit der Einmündung bzw. in der Einmündung selbst ist der Fall klar: Hier gilt wieder der vorgeschriebene Abstand von 5 Metern, gemessen ab der Ecke. Wie sieht es aber auf der Straßenseite aus, die der Einmündung gegenüberliegt? Hier ist das Parken im Kreuzungsbereich tatsächlich erlaubt, sofern es dadurch nicht zu einer Verkehrs- oder Sichtbehinderung kommt. Ist dies der Fall, wird an einer solchen Stelle in der Regel aber ohnehin ein Parkverbotsschild aufgestellt.

Quellen und weiterführende Links

  • § 12 StVO

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Wie viele Meter vor Einmündung parken?

Sie dürfen in einem Bereich von 5 Metern vor und hinter einer Einmündung nicht parken. Maßgeblich sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Verläuft rechts ein Radweg, müssen Sie sogar 8 Meter vor und hinter der Einmündung freihalten.

Wie weit geht der Kreuzungsbereich?

Der erforderliche Abstand zu einer Kreuzung oder Einmündung beträgt mindestens 5 Meter, gemessen ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Gibt es rechts neben der Fahrbahn einen offiziellen Radweg, müssen 8 Meter frei bleiben. Wer die Abstände missachtet, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Wo beginnt der Kreuzungsbereich?

Zum Kreuzungsbereich gehört die gesamte innerhalb eines Mündungstrichters liegende Fläche. Der Bereich beginnt daher in der Regel dort, wo die durch die Einmündung bedingte Verbreiterung der Straße deutlich sichtbar wird.

Was ist der Schnittpunkt einer Kreuzung?

Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO gelten die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten als Kriterium. Fahrbahnkanten, die rechtwinklig aufeinanderstoßen, werden von der Ecke fünf Meter in beide Richtungen gemessen.

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