Wie viel Prozent bekommt man auf Rheuma?

Eine rheumatische Erkrankung kann zu verschiedenen Einschränkungen im Alltag führen. Sie können dann von speziellen Rechten Gebrauch machen und so entlastet werden. Diese stehen laut Sozialgesetz Menschen zu, deren „körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft daher beeinträchtigt ist.“ Dabei gibt es verschiedene Abstufungen, die im sogenannten Grad der Behinderung (GdB) zum Ausdruck kommen. Dieser reicht von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und kann entsprechend einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Welcher Grad der Behinderung bei Ihnen vorliegt und ob Sie Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis haben, prüft das zuständige Versorgungsamt auf individuellen Antrag. In manchen Bundesländern gibt es zentrale Versorgungsämter. In anderen Bundesländern übernehmen kommunale Ämter diese Aufgaben. In den Kommunen heißen die Ämter meistens Amt für Soziale Angelegenheiten. Hier ist es hilfreich, im Vorfeld mit dem Rheumatologen über die Beantragung des Ausweises zu sprechen. Sie sollten möglichst alle relevanten medizinischen Unterlagen vorlegen und darlegen, wie und in welchem Umfang Sie bei welchen Tätigkeiten eingeschränkt sind.

Mit einigen Vorteilen verbunden

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern oder Behörden nachweisen und so von einigen Vorteilen und Entlastungen profitieren:

  • Da durch eine rheumatische Erkrankung hohe finanzielle Belastungen entstehen können, bietet der Staat Ihnen die Möglichkeit, diese durch steuerliche Entlastungen auszugleichen. Die pauschalen Freibeträge richten sich dabei nach dem Grad der Behinderung.
  • Sollte Ihre Mobilität sehr stark eingeschränkt sein, können Sie eine Ermäßigung auf die Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Zudem können als Nachteilsausgleiche sogenannte „Merkzeichen“ beantragt werden, die zum Beispiel die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder Parkerleichterungen regeln. Diese werden als Buchstaben im Ausweis eingetragen. Alternativ können Sie für die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel auch eine spezielle Wertmarke zum Preis von derzeit 80 Euro (für ein Jahr) erwerben. Für 40 Euro können Sie auch eine Wertmarke für ein halbes Jahr kaufen. Die Deutsche Bahn bietet spezielle Konditionen an, zum Beispiel für die Bahncard – hier lohnt es sich nachzufragen.
  • Um Sie im Beruf zu unterstützen, gewährt der Gesetzgeber Ihnen ab einem GdB von 50 einen verbesserten Kündigungsschutz, bis zu fünf Tage zusätzlichen Urlaub, die Befreiung von Überstunden sowie eine Vielzahl von begleitenden Hilfen. Zuständig sind in diesem Fall die Integrationsämter bei den Landeswohlfahrtsverbänden.

Trotz dieser Vorteile gilt: Wägen Sie die Entscheidung für oder gegen den Ausweis gut ab. Gerade für jüngere Menschen kann der Ausweis unter Umständen Probleme bei der Jobsuche nach sich ziehen. Der Besitz eines Ausweises muss dem Arbeitgeber jedoch nicht mitgeteilt werden. Es besteht im Bewerbungsgespräch das Recht zur Unterschlagung.

Verlängerung und Änderungen rechtzeitig beantragen

Der Schwerbehindertenausweis gilt zunächst für zwei bis fünf Jahre. Denken Sie deshalb immer rechtzeitig an die Verlängerung, am besten gut drei Monate vor Ablauf. Eine Verlängerung des Ausweises ist meist zweimal ohne besondere Formalitäten möglich. Zuständig dafür sind das Versorgungsamt oder das Bürgeramt. Hat sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, müssen Sie dies dem Versorgungsamt mitteilen. Der GdB wird dann neu festgesetzt.

Hier kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen: Die Schwere der Behinderung wird als Grad der Behinderung (GdB) in Zahlen in 10er Schritten gemessen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Die Feststellung des Behinderungsgrades und je nach Grad der Behinderung die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird bei den Versorgungsämtern beantragt. Die Antragsformulare gibt es auch bei den örtlichen Sozialämtern, Fürsorgestellen, Behindertenverbänden und den Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben. Der Grad der Behinderung wird anhand verschiedener medizinischer Unterlagen ermittelt, dazu werden u. a. Berichte der behandelnden Ärzte, Unterlagen aus Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen oder Integrationsämtern eingereicht. Sinnvoll ist es auch, dass Rheuma-Patienten zusätzlich ihre Beschwerden und Einschränkungen selbst schriftlich schildern.

Besondere Rechte als Schwerbehinderte: Mit einem Schwerbehindertenausweis sind verschiedene Vorteile und Vergünstigungen verbunden. Arbeitnehmer zum Beispiel haben besondere Rechte – u. a. einen Anspruch auf Zusatzurlaub und besonderen Kündigungsschutz. Sie erhalten Zuschüsse für nötige Hilfsmittel am Arbeitsplatz und steuerliche Begünstigungen.

Auf dem Ausweis werden verschiedene Merkzeichen eingetragen. Besonders wichtig für Rheuma-Patienten sind die Merkzeichen „G“ und „aG“, die besagen, dass der Betroffene erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt ist (G) oder dass wegen der außergewöhnlichen Behinderung beim Gehen die Fortbewegung schwer eingeschränkt ist (aG). Je nach Kennzeichen auf dem Ausweis können KfZ-Steuer-Ermäßigungen, Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder besondere Parkgenehmigungen genutzt werden.

Wie viel Prozent Behinderung bei Rheuma?

5. Anhaltswerte bei Rheuma.

Was steht mir als Rheumapatient zu?

Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto-, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto-Einkommen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Wert 2022) begrenzt.

Kann man mit Rheuma in Rente gehen?

Viele Rheuma-Betroffene können trotz medizinischer und beruflicher Rehabilitation ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie haben dann die Möglichkeit, die sogenannte Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Höhe dieser Rente variiert allerdings beträchtlich – abhängig von Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst.

Welche Krankheiten muss man haben um 50% Behinderung zu bekommen?

Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle.

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