Wieviel miete zahlt das amt für mutter mit 2 kindern

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Wie viel Hartz IV erhält eine vierköpfige Familie?

Wie viel Hartz IV erhält eine vierköpfige Familie?

Die Hartz IV Leistung oder besser: das Arbeitslosengeld II, setzt sich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten für Miete. Der Regelsatz steht zur Verfügung für laufenden Ausgaben.

Regelsatz bei Mutter, Vater, 2 Kindern

Wie viel Geld erhält also eine vierköpfige Familie? Nun, diese Frage lässt sich einfach mit dem Hartz IV Rechner beantworten.  Hier ein Beispiel. Wir gehen davon aus, dass die Familie aus Mutter, Vater, einem 5jährigem Jungen und einer 16jährigen Tochter besteht.  Dann sieht die ALG II Regelleistung für die Familie wie folgt aus:

Grundbedarf

Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe) pro Partner: 401 Euro

Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 283 Euro

Grundbedarf je Kind von 14  bis 17 Jahren: 373 Euro

Der Familie mit 2 Kindern stehen also 1458 Euro an Hartz IV Geldern zu.

Kosten für Miete

Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft, die sich aus den Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten zusammensetzt. Diese hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab. In einem Ballungsgebiet sind sie höher als etwa auf dem Land. Nimmt man einmal Unterkunftskosten in Höhe von 550 Euro, so stünden der Familie etwa 2000 Euro pro Monat zu Verfügung.

Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern

Etwas anders sehen die SGB II Leistungen für ein alleinerziehendes Elternteil aus.

§ 21 SGB II bestimmt einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 Prozent des Regelsatzes, wenn ein Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern vorhanden sind.

Für Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahren beträgt der Mehrbedarf 12% des Regelsatzes.

Für Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 24% des Regelsatzes.

Sind 4 Kinder vorhanden, so beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende 48%.

Hat der oder die Alleinerziehende 5 Kinder und mehr, kann er oder sie 60% als Mehrbedarf beanspruchen.

Wie viel an Hartz IV  Leistung bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?

Die Hartz IV Leistung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern sieht wie folgt aus:

Die Kinder sind 8 und 16 Jahre alt: 1.235,04 Euro.

Die Kinder sind 10 und 13 Jahre alt: 1.224,56 Euro.

Hinzu kommen selbstverständlich die Kosten für angemessene Unterkunft, also die Miete und die Heizkosten.

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Mit Kind hättest du Anspruch auf eine Wohnung durch das Jobcenter, weil du, wenn unter 25 (ich vermute, 1997 ist dein Geburtsjahr) als Single zwar bei deiner Mutter wohnen bleiben müsstest, wenn du Leistungen vom Jobcenter beziehst, als Alleinerziehende hättest du Anspruch auf eigenen Wohnraum, weil du mit deinem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden würdest.

Und jetzt beginnt die große Rechnerei.

Ob du Leistungen vom JC (ergänzend) bekommen würdest, hängt von deinem Einkommen ab.

Als Einkommen (zu 100% angerechnet) zählen dein ALG1, das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss.

Erkundige dich beim zuständigen Jobcenter, wie hoch die angemessene Miete für zwei Personen sein darf.

Und dann kannst du ja mal rechnen.

Nach dem SGB II hättest du einen Bedarf von 409 € für dich (Regelleistung),  237€ für dein Kind sowie einen Mehrbedarf für Alleinerziehende von 147,24€.
Dazu kommt noch die Bruttowarmmiete einer angemessenen Wohnung.
(Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, ich nehme mal 420€ als Rechengröße.) Gegengerechnet wird alles, was du an Einkommen hast.

Wenn also dein Einkommen unter 409€ +237€ +147€ + 420€ = 1213€ liegt, dann könntest du unter Umständen ein sogenannter Aufstocker sein.

Wenn du mehr hast als diesen Betrag, würdest du vom Jobcenter nichts bekommen. Wenn bei dir, weil du in einer teuren Großstadt wohnst, natürlich eine andere Miethöhe für zwei Personen als angemessen gilt, dann könnte diese Grenze (1213€) natürlich auch anders sein.

Da du vermutlich momentan keine Miete zahlst, würdest du jetzt keine Leistungen von Jobcenter bekommen, sondern erst, wenn du eine Wohnung hast.

Damit du nicht aus Versehen eine Wohnung anmietest, die 10 € zu teuer ist und dann fordert dich das Amt bei Antragstellung /-bewilligung gleich mal zur Mietsenkung auf (schlimmstenfalls Umzug), lass dich vorher beim JC oder bei einer Sozial- oder Bürgerberatungsstelle bei dir im Umkreis beraten.

Wenn das JC dir bestätigt, dass du Anspruch auf eigenen Wohnraum hast und dir Leistungen bewilligt, dann könntest du vielleicht auch eine Erstausstattung deiner Wohnung dort geltend machen.
(Vorausgesetzt, du hattest nicht schon mal eine Wohnung und hast deine Sachen alles im Haus deiner Mutter, dann natürlich nicht.)

Um eine Wohnung kümmern musst du dich allerdings allein.

Meine Empfehlung wäre folgende Reihenfolge:

1. Beratung aufsuchen, Fall schildern, Höhe der angemessenen Miete erkunden

2. Gespräch mit dem JC suchen - ob sie dir eigenen Wohnraum zugestehen würden

3. Wohnungsangebote einholen (nicht unterschreiben!) und dem Jobcenter vorlegen

4. Bestätigung der Kostenübernahme für Miete (und wenn anteilig, weil du ja noch Einkommen hast) will spätestens der Vermieter sehen - der will ja wissen, ob du dir die Wohnung leisten kannst.

5. Mietvertrag unterschreiben

6. polizeilich Adresse ummelden und Leistungen beantragen

Aber wenn du dir eine Beratung suchst, wird man dir das alles noch mal genauer erzählen. __________________________________

Wenn du allerdings mit der Summe deiner Einkommen über diesem errechneten Betrag liegst (bitte mit der exakten Miete nachrechnen), dann musst du sehen, wie du mit deinem Geld und vielleicht  etwas Wohngeld klarkommst.

Ich hoffe, ich habe dir etwas helfen können

Wann gibt es 600 Euro Hartz 4?

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland beschlossen. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ablösen.

Wie viel Hartz 4 bekommt man 2022?

Wie hoch ist der Hartz-IV-Regelsatz 2022? 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro). 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro). 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine in Deutschland geplante Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die im Jahre 2023 das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ablösen soll.

Wer hat Anspruch auf das neue Bürgergeld?

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben zum einen erwerbsfähige Personen. Das sind Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Selbstverständlich haben auch nicht erwerbsfähige Personen einen Anspruch auf Bürgergeld, insbesondere Kinder.