Wenn zwei sich scheiden lassen, steht die Rente nicht unbedingt im Vordergrund. Sorgerecht, Unterhalt, Haus oder Auto ist alles erst einmal wichtiger, um im getrennten Alltag klar zu kommen. Die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs zeigen sich erst viel später. Doch sie können massiv sein. Besser, Paare schauen bei der Scheidung genau hin, auch wenn der Ruhestand Lichtjahre entfernt scheint. Im Jahr 2019 waren Männer bei der
Scheidung durchschnittlich 46,6 Jahre alt, Frauen 44,4 Jahre, so das Statistische Bundesamt. Die Ehen hielten im Schnitt 14,8 Jahre. Familiengericht teilt die RentenZur Altersvorsorge im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes gehören nur Renten und Pensionen, unter anderem aus
Andere Formen der Vorsorge wie Immobilien oder Investmentfondsanteile fallen nicht darunter. Scheidung: Das große Renten hin und herBei der Scheidung ermittelt das Familiengericht für jeden Partner jeweils getrennt, wie viel Ansprüche er oder sie während der Ehezeit bei welchem Versorgungsträger erworben hat. Dazu fordert es von den einzelnen Versorgungsträgern Auskünfte über die Anrechte der Partner. Das Familiengericht entscheidet über jeden Versorgungsanspruch einzeln und hält seine Entscheidungen im Scheidungsurteil fest. Versorgungsausgleich ohne AntragDas Familiengericht führt den Versorgungsausgleich in der Regel automatisch durch. Allerdings gibt es Ausnahmen:
Zudem kann das Familiengericht entscheiden, kleinere Ansprüche nicht auszugleichen. 2022 liegt die Grenze bei 32,90 Euro für Monatsrenten oder 3 948 Euro Kapitalwert. Begrenzter Ausgleich nach langer TrennungszeitIn der Regel teilt das Familiengericht alle während der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Bei einer sehr langen Trennungszeit vor der Scheidung, kann der Ausgleich aber auch zeitlich begrenzt werden. So hat etwa das Oberlandesgericht Dresden in einem Fall entschieden (Az. 18 UF 371/20). Hier hatte das Paar 1987 geheiratet, 1988 kam der gemeinsame Sohn zur Welt, 1998 trennte man sich, blieb aber bis zur Scheidung noch 21 Jahre lang verheiratet. Das Gericht entschied, den Versorgungsausgleich auf die Zeit bis zum 18. Geburtstag des gemeinsamen Sohnes zu begrenzen. Bei Rentenpunkten hinschauenSchon einige Entgeltpunkte weniger auf dem Rentenkonto haben einen starken Effekt. Beispiel: Das Paar Mara und Max Mayer aus Marburg. Bauzeichnerin Mara hat sich während 17 Jahren Ehe mit Max insgesamt 17,0010 Entgeltpunkte auf ihrem gesetzlichen Rentenkonto erarbeitet. Entgeltpunkte (EP) sind die Maßeinheit, in der die gesetzliche Rentenversicherung Anwartschaften speichert. 17,0010 EP entsprechen nach derzeitigen Werten einer Monatsrente von 612,38 Euro. Ex-Mann Max, der als Selbstständiger weniger in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kommt während der Ehe auf 6,8100 EP. Nach derzeitigen Werten entspricht das einer Monatsrente von 245,30 Euro. Damit beide nach der Scheidung gleichgestellt sind, muss Mara 5,0955 Entgeltpunkte oder – nach derzeitigen Werten – 183,54 Euro Monatsrente an Max abgeben – das sind immerhin 2 202,48 Euro im Jahr. Im PDF (kostenpflichtig) finden Sie eine Grafik, die unser Beispiel veranschaulicht. Ratgeber der Stiftung WarentestRat zum Thema Scheidung, einfach erklärt und mit vielen Beispielfällen, finden Sie auch in unserem Ratgeber Aus und Vorbei. Das Buch hat 192 Seiten und ist für 19,90 Euro im Buchhandel und im test.de-Shop erhältlich. Interne Teilung: Rente vom gleichen VersorgungsträgerDie Umverteilung von Anwartschaften beim selben Versorgungsträger wie im Beispiel oben nennt sich interne Teilung. Haben ausgleichsberechtigte Ex-Partner noch kein eigenes Konto, wird es neu eingerichtet. Der ausgleichspflichtige Partner behält seines. Gesamtverlust überschlagenBeispielfall Mara sollte grob überschlagen, was der Verlust an Rentenpunkten für sie heißt. Geht sie von der durchschnittlichen Lebenserwartung von heute 67-jährigen Frauen aus – nach Angaben des Bundesamts für Statistik liegt sie bei weiteren 21,63 Jahren –, verliert Mara nach derzeitigen Werten rund 47 600 Euro ihrer Alterssicherung bei der gesetzlichen Rente (21,63 Jahre x 2 202,48 Euro). Rentensteigerungen sind bei der Überschlagsrechnung nicht berücksichtigt. Die Entgeltpunkte gewinnen in der Regel jedes Jahr an Wert. Vor zehn Jahren entsprachen 5,0955 Entgeltpunkte einem Wert von 143,03 Euro Monatsrente, heute sind es 183,54 Euro. Neues Konto beim RententrägerKann der Ausgleichswert nicht wie bei der gesetzlichen Rente in Entgeltpunkten oder in monatlichen Anwartschaften angegeben werden, ermitteln Versorgungsträger auf Grundlage versicherungsmathematischer Regeln deren Kapitalwert. Er sagt aus, wie viel Ansprüche zu einem Zeitpunkt wert sind. Beispiel: Max hat eine private Rentenversicherung. Ihr Kapitalwert für die Ehezeit beträgt 18 300 Euro. Der Ausgleichswert von 9 150 Euro fließt in einen neuen Vertrag für Mara beim selben Versicherer. Für Maras Vertrag gelten die gleichen Konditionen wie für Max, etwa die gleiche garantierte Verzinsung. Allerdings können für beide, anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, Kosten für die Teilung anfallen. Verluste bei externer TeilungDer Ausgleichswert kann in bestimmten Fällen auch auf andere Versorgungsträger übertragen werden. Das heißt externe Teilung. Manche Partner wollen so ihre Versorgungsanrechte bündeln. Das Problem: Es gelten die Konditionen des Zielversorgungsträgers. Die können schlechter sein. Eine gleichwertige Teilhabe beider Partner an den ehezeitlichen Anrechten, wie vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen, garantiert sie nicht unbedingt. Das sorgt besonders für Verdruss, wenn der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Partners gegen den Willen des Ausgleichsberechtigten auf einer externen Teilung besteht. Das dürfen die meisten Versorgungsträger nur, wenn der Ausgleichswert zum Ende der Ehezeit gering ist. 2022 liegt die Grenze bei 65,80 Euro für monatliche Rentenwerte und bei 7 896 Euro für Kapitalwerte. Bei einigen Betriebsrenten liegt die Grenze viel höher. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Altersvorsorge im Wege einer Direktzusage oder Unterstützungskasse bieten, können bei Kapitalwerten bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf externer Teilung bestehen. 2022 liegt die Grenze bei 84 600 Euro. Bundesverfassungsgericht: Übertragung soll gerechter werdenAufgrund der seit Langem niedrigen Zinsen konnte es gerade bei der Übertragung größerer Ansprüche auf andere Versorgungsträger zu besonders starken Transferverlusten bei den späteren Rentenansprüchen zwischen ausgleichspflichtigem und ausgleichsberechtigtem Partner kommen. Sie konnten 50 Prozent und mehr betragen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Mai 2020 (Az. 1 BvL 5/18), dass Familiengerichte in Zukunft eine faire Lösung finden sollen. Für vertretbar halten die Verfassungsrichter Transferverluste von maximal 10 Prozent. Finden Ausgleichsberechtigte keinen externen Versorgungsträger, um das Kapital zu übertragen, ist für Betriebsrenten die eigens eingerichtete Versorgungsausgleichskasse Auffangbecken – eine Pensionskasse, die 38 Lebensversicherer gegründet haben. In allen anderen Fällen kommt die gesetzliche Rentenversicherung zum Tragen. Bei Pensionen teils externe TeilungAuch bei der Beamtenversorgung kann es zur externen Teilung kommen. Zwar hat der Bund für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger die interne Teilung als Ausgleichsform vorgeschrieben. Für die Beamten der Länder und Kommunen liegt jedoch keine vergleichbare Regelung vor. Sie werden extern geteilt. Zielversorger ist in diesem Fall die gesetzliche Rentenversicherung. Wie wirkt sich die Grundrente auf den Versorgungsausgleich aus?Durch die Einführung des Grundrentenzuschlags zum 1. Januar 2021 entstehen für die betroffenen versicherten Personen weitere Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind bei der Scheidung einer Ehe oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft im Rahmen des Versorgungsausgleichs auszugleichen.
Wird der Versorgungsausgleich von der Rente abgezogen?Durch den Versorgungsausgleich kann sich die Rente für eine oder einen der beiden mindern und für die andere oder den anderen entsprechend erhöhen. In den meisten Fällen werden die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in einer internen Teilung ausgeglichen.
Was wird bei der Grundrente alles angerechnet?Welche Einkommensgrenzen gelten 2022 bei der Grundrente? Die volle Grundrente erhält nur, wer nicht mehr als 1317 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2054 Euro (Paare) verdient (Stand Juli 2022). Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Was zählt nicht zur Grundrente?Folgende Zeiten zählen nicht zu den Grundrentenzeiten: Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II sowie Arbeitslosenhilfe. Zeiten der Schulausbildung. bei Altersrenten: Monate mit Beiträgen nach Rentenbeginn.
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