Wo bzw wann sind alle Menschen gleich und frei?

10. „Es braucht nicht besonders nachgewiesen zu werden, dass bis zur vollen Verwirklichung der Menschenrechte noch ein weiter Weg ist...“

Die Ohnmacht ist gravierend und deprimierend, angesichts der weiterhin weltweit sich vollziehenden Menschenrechtsverletzungen und Missachtung der Würde des Menschen. Die UNESCO, die Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsorganisation der Vereinten Nationen wird nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Verwirklichung der Menschenrechte sowohl bei jedem Einzelnen der menschlichen Gemeinschaft beginnen muss, tagtäglich und aktiv, als auch zur Pflicht jeder Regierung gehört. Klaus Hüfner, Wolfgang Reuther  und Norman Weiss aus dem Umfeld der Deutschen UNESCO-Kommission, haben ein Handbuch vorgelegt, in dem sie die Frage stellen: Was kann ich gegen Menschenrechtsverletzungen tun? Das Handbuch soll praktische Hilfestellungen für Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ermöglichen, „damit die komplexe Materie des Menschenrechtsschutzes auf der weltweiten und europäischen Ebene transparenter wird“. Dabei wird dem deutschen regierungsamtlichen Handeln wie der gesellschaftlichen Praxis ein besonderer Schwerpunkt zugemessen. Die Autoren lenken dabei mit ihrer Arbeit nicht nur den Blick auf die internationale Rechts- und Vertragssituation zur Frage der Allgemeingültigkeit von Menschenrechten überall in der Welt; sie bieten nicht nur eine Fülle von Quellenmaterialien, Vertragstexte und Formbeispiele zur Umsetzung von individuellen Beschwerdeverfahren an; sie weisen auch darauf hin, dass neben dem Regierungs- und Staatshandeln zur Förderung und Verteidigung der Menschenrechte auch und vor allem das zivilgesellschaftliche Engagement von Menschenrechtsorganisationen (NGOs) die Durchsetzung der Grundfreiheiten und Menschenrechte möglich machen. In der Bundesrepublik Deutschland hat sich 1994 das „Forum für Menschenrechte“ gegründet, als „handlungsorientierte und themenbezogene Arbeitsgemeinschaft von Nichtregierungsorganisationen“. Die im Forum und in den jeweiligen Arbeitsgruppen (Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechte, Innenpolitik, Menschenrechtserziehung, Antirassismus, Kinderrechte, Entwicklung und Menschenrechte, u.a.) tätigen rund 50 Initiativen sind mit ihren Adressen und Informationsportalen im Buch aufgeführt. Der mit großer Offenheit, Unabhängigkeit und Transparenz verfasste Situations- und Aktionsbericht zur Frage der Förderung der Menschenrechte und von Anregungen zum individuellen und gesellschaftlichen Handeln, die Diskussion von Erreichtem im Menschenrechtsdiskurs, aber auch von Defiziten, und schließlich den Ausblicken und Vorschlägen zur weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte, machen das Handbuch zu einem wichtigen Baustein für das unverzichtbare, positive Werk, zu realisieren, was Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unmissverständlich ausdrückt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“ [19].

11. Fällt der "gerechte Friede" vom Himmel - oder sind Interventionen notwendig, ihn zu schaffen?

Die  Projektgruppe „Gerechter Friede“ der Deutschen Kommission Justitia et Pax stellt sich der Frage, wie der Weltfrieden und die internationale Sicherheit gewährleistet werden können. In den Jahren 2000 bis 2003 hat die Forschungsgruppe Vorschläge entwickelt, welche Informations-, Diskussionsprozesse und Interventionsmaßnahmen für einen friedensstiftenden Diskurs hilfreich sein können. . Besonders bei humanitären und menschenrechtlichen Situationen in Krisengebieten wird immer wieder die Frage nach der Legitimation von Interventionsaktivitäten, sowohl von zwischen- und überstaatlich bestimmten (militärischen) Akteuren, als auch von zivilrechtlich und nichtstaatlich motivierten, gestellt. Dabei ist es entscheidend wichtig, dass die agierenden und kooperierenden Kräfte die eigenen Interessen eindeutig benennen, wie auch auf die unverzichtbaren Forderungen nach für eine friedliche Eine Welt verweisen. Die in der Studie diskutierten vielschichtigen Kriterien und Aspekte von friedensstiftenden und -erhaltenden Maßnahmen und Interventionsansätzen, wie auch die Erfahrungsberichte aus der Praxis der Interventionspolitik seit 1990, etwa in Afrika, in Asien und Europa, wie auch die Fingerzeige auf die Defizite der aktuellen internationalen Rechtslage und Ethikdiskussion, machen das Buch zu einem wertvollen Baustein im Diskurs um den noch zu schaffenden Frieden in der Welt [20].

12. Menschenrechte basieren auf der Würde des Menschen

Die Joassche Auffassung, dass Menschenrechte jedem Menschen qua Menschsein inhärent und deshalb sakral sind. „Sie bestehen in nichts anderem als der absolut bindenden Pflicht aller Menschen, gegenüber einem beliebigen Menschen bestimmte Handlungen, die dessen Menschenrechte verletzen würden, zu unterlassen“ [21]. Sie bedürfen also keiner gesonderten staatlichen Festlegung, und sie verweigern sich auch allen wie auch immer gearteten und begründeten Relativierungen. Dieses Bewusstsein ist in vielen Gesellschaften noch nicht angekommen. Um so wichtiger ist es deshalb, es durch Bildungs- und Aufklärungsprozesse in die Köpfe und Herzen der Menschen zu bringen. Dass dabei Verstand und Empathie eine Verbindung eingehen müssen, hat z. B. die US-amerikanische Soziologin und Philosophin Martha C. Nussbaum in ihrem Buch [22] deutlich gemacht. Autor
Dr. Jos Schnurer
Ehemaliger Lehrbeauftragter an der Universität Hildesheim
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[1] Deutsche UNESCO-Kommission, Menschenrechte. Internationale Dokumente, Bonn 1981, S. 48ff

[2] UNESCO-Kurier, 10/1998, S. 7

[3] vgl. dazu: Axel Herrmann, Menschenwürde, Menschenrechte, Lehrerheft 11, sowie Arbeitsheft 11, Reihe: Thema im Unterricht, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Sept.1997, S.4

[4] Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (künftig AEM abgekürzt), in: Deutsche UNESCO-Kommission (DUK), Menschenrechte - Internationale Dokumente, Bonn 1981, S.48 (die Sammlung kann von Schulklassen kostenlos bezogen werden bei: DUK, Colmantstr. 15, 53115 Bonn)

[5] a.a.o., S.49

[6] DUK, a.a.o., S.61

[7] DUK, a.a.o., S.28

[8] International Congress on Peace in the Minds of Men, 26 Juni - 1 July 1989, Yamoussoukro, Deklaration von Yamoussoukro, Deutsche UNESCO-Kommission, Internationale Verständigung, Menschenrechte und Frieden als Bildungsziel. Drei Texte der UNESCO, Bonn, 2.Aufl, 1992, S.39

[9] //www.institut-fuer-menschenrechte.de

[10] Volker Lenhart, Pädagogik der Menschenrechte, 2003, zur Rezension; vgl. auch: Claudia Mahler / Anja Mihr, Hrsg., Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven, 2004, zur Rezension; und: Claudia Lohrenscheit, Das Recht auf Menschenrechtsbildung. Grundlagen und Ansätze einer Pädagogik der Menschenrechte, 2004, zur Rezension

[11] Heiner Bielefeldt, Menschenrechte in der Einwanderungsgesellschaft. Plädoyer für einen aufgeklärten Multikulturalismus;2007, zur Rezension

[12] Nicole Janz / Thomas Risse, Hrsg., Menschenrechte - Globale Dimensionen eines universellen Anspruchs, 2007, zur Rezension

[13] Christoph Menke / Arnd  Pollmann, Philosophie der Menschenrechte zur Einführung, 2007, Berliner Literaturkritik, 27.08.2007

[14] Seyla Benhabib, Die Rechte der Anderen. Ausländer, Migranten, Bürger, 2008, zur Rezension

[15] Heiner Bielefeldt / Volkmar Deile / Brigitte Hamm / Franz-Josef Hutter / Sabine Kurtenbach u.a., Hrsg., Kinder und Jugendliche. Jahrbuch Menschenrechte 2010, 2009, zur Rezension

[16] Jan Eckel, Die Ambivalenz des Guten. Menschenrechte in der internationalen Politik seit den 1940ern, 2014, zur Rezension

[17] Hans Joas, Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte, 2011, zur Rezension

[18] Hans Joas, Sind die Menschenrechte westlich?, Kösel-Verlag, München 2015, 96 S.

[19] Klaus Hüfner / Wolfgang Reuther / Norman Weiss, Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? Menschenrechtsverfahren in der Praxis, 2004, zur Rezension

[20] Thomas Hoppe, Hrsg., Schutz der Menschenrechte. Zivile Einmischung und militärische Intervention, 2004, zur Rezension

[21] Martin Gessmann, Philosophisches Wörterbuch, 2009, zur Rezension

[22] Martha Craven Nussbaum, Politische Emotionen. Warum Liebe für Gerechtigkeit wichtig ist, 2014, zur Rezension

Was bedeutet Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten?

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. >> In diesem Artikel steht die Grundüberzeugung der Menschenrechte: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und sind gleich wertvoll.

Welche Freiheiten haben wir?

Die wichtigsten Freiheitsrechte sind: Diskriminierungsverbot, Recht auf Leben, Verbot der Folter und der unmenschlichen Behandlung, Verbot der Sklaverei, Gedanken- und Religionsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens, Recht auf ein ...

Wie viele Länder haben die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkannt?

Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). 48 Staaten hatten in der Generalversammlung in Paris mit Ja gestimmt, acht Länder enthielten sich.

Wo finde ich die Menschenrechte?

Die ursprüngliche deutsche Übersetzung der Vereinten Nationen von 1948 finden Sie auf der Seite des UN-Kommissariats für Menschenrechte. Dort finden Sie die Allgemeine Erklärung auch in zahlreichen anderen Übersetzungen, unter anderem in Gebärdensprache.

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