Wo meldet man sich wenn das Auto abgeschleppt wurde?

Ob aus Unaufmerksamkeit oder Mangel an Alternativen: Nahezu jeder Autofahrer setzt sein Fahrzeug einmal auf einem verbotenen Parkplatz ab. Behindert er dabei den restlichen Verkehr oder blockiert gar eine Feuerwehrzufahrt, erwartet ihn eine böse Überraschung: Das Auto wird abgeschleppt.

Schnell wird klar: Auf den Verkehrssünder kommen teure Forderungen zu: Das Abschleppunternehmen verlangt nämlich die Begleichung der entstandenen Kosten. Wird die Rechnung nicht bezahlt, drohen Unternehmen damit, das Fahrzeug als Pfand zu behalten.

Viele fragen sich an dieser Stelle: Darf ein Abschleppdienst mein Auto überhaupt einbehalten? Mit welchem Recht? In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wann ein abgeschlepptes Kfz als Pfand eingesetzt werden kann und wie sich dies rechtlich begründet.

Weiterführende Informationen zur Herausgabe eines zu Unrecht einbehaltenen Autos erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

FAQ: Wenn der Abschleppdienst das Auto einbehält

Ist die Zurückbehaltung der Fahrzeugs durch den Abschleppdienst möglich?

Ja, begleichen Fahrzeughalter die Kosten nicht, können Abschleppdienste das Fahrzeug gemäß wichtiger Urteile zurückbehalten.

Spielt es eine Rolle, ob das Auto privat oder öffentlich geparkt war?

Nein, in beiden Fällen dürfen Abschleppunternehmen die Fahrzeuge bis zur Zahlung einbehalten. So hat auch der BGH geurteilt. Mehr zu diesen Urteilen lesen Sie hier.

Was passiert, wenn das Fahrzeug trotz Zahlung nicht herausgegeben wird?

In diesem Fall sollte Betroffene die Polizei rufen bzw. beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken.

Wer bestellt, muss auch zahlen: Gilt dies auch für Abschleppunternehmen?

Da Inhaber eines falsch geparkten Autos selbst kein Abschleppunternehmen bestellen oder beauftragen, wähnen sich einige Falschparker sicher und verlangen selbstbewusst nach einer Herausgabe des Fahrzeugs – ohne die Kosten zu begleichen.

Umso größer ist die Überraschung, wenn der Abschleppdienst sich rundheraus weigert, das Auto herauszugeben, bis die Rechnung bezahlt wurde. Die deutsche Rechtsprechung haderte einige Zeit mit der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Handlung.

Unter anderem wurde die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme seitens der Gerichte mehrfach diskutiert. Da die Höhe der Abschleppkosten in der Regel weitaus geringer ist als der Wert des Autos, liegt ein gewisses Ungleichgewicht vor. Doch rezente Urteile bestätigen, dass die Wirkung des Zurückbehaltungsrechts auf genau diesen unterschiedlich hohen Werten basiert.

Die Gerichte stützen sich hier darauf, dass Betroffene ihr Kfz aufgrund der moderaten Rechnung vergleichsweise leicht auslösen können. Aus diesem Grund darf ein Abschleppdienst ein Auto einbehalten.

Privat oder öffentlich falsch geparkt: Gelten verschiedene Regelungen?

Darf der Abschleppdienst mein Auto einbehalten? Darf der Abschleppdienst mein Auto einbehalten?

Parken Sie unberechtigterweise auf einem Privatgrundstück, kann der Eigentümer Ihr Fahrzeug abschleppen lassen. In diesem Fall beauftragt also eine Privatperson das Abschleppunternehmen – nicht die Polizei.

Doch auch in dieser Konstellation darf der beauftragte Abschleppdienst das Auto einbehalten – sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Mehr als ein BGH-Urteil besiegeln die Frage „Darf ein Abschleppdienst mein Auto einbehalten?”

Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigen das Recht der Abschleppunternehmer, einbezogene Autos so lange nicht herauszugeben, bis die Kosten des Abschleppvorgangs beglichen wurden.

Dabei geht die Rechtsprechung des BGH auf beide Situationen ein – Polizei oder Privatperson beauftragen den Abschleppdienst.

Bereits 2006 bestätigte der Gerichtshof, dass ein Abschleppunternehmen das Auto bis zur Zahlung einbehalten darf, wenn es von einer Polizeibehörde den Auftrag erhalten hat:

Die Beklagte [das Abschleppunternehmen] handele nicht als privater Unternehmer, sondern in Ausübung eines öffentlichen Amtes, indem sie die Herausgabe im Auftrag der Polizeibehörde abgeschleppter Fahrzeuge von der Bezahlung der entstandenen Kosten abhängig mache. […] Mit der Übermittlung der Erklärung der Polizeibehörde an den Halter, an dem Kraftfahrzeug werde bis zur Zahlung der Kosten ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht, übermittle der Unternehmer als Bote nur eine öffentlichrechtliche Willenserklärung der Behörde.“ (BGH, Urteil vom 26. Januar 2006, Az.: I ZR/ 83/03)

In dieser Konstellation handelt ein Privatunternehmen also auf hoheitlichen Auftrag und erwirbt dadurch ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht.

Doch wie sieht die Begründung bei privaten Auftraggebern aus? Hierzu fällte der BGH erst 2011 ein Urteil. Eine Falschparkerin verklagte ein Abschleppdienst auf Nutzungsausfallentschädigung, da sie Ihr Kfz wegen der Einbehaltung nicht benutzen konnte.

Die Beklagte habe zu Recht ein Zurückbehaltungsrecht wegen der ihr abgetretenen Schadensersatzforderung der Supermarktbetreiberin ausgeübt.“ (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011, Az.: V ZR 30/11)

In diesem Zusammenhang begründet sich das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmens also durch die Abtretung des Anspruchs auf Kostenerstattung seitens des Auftraggebers.

Beispiel: Ein Supermarktbetreiber beauftragt ein Unternehmen damit, einen Falschparker von seinem Privatparkplatz abzuschleppen. Der Betreiber hat gegenüber dem Verkehrssünder einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Abschleppkosten. Diesen Anspruch tritt er an den Abschleppdienst ab.

Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist bei einem privaten Auftraggeber also, dass eine Abtretungserklärung vorliegt.

Welche Kosten darf ein Abschleppunternehmen geltend machen?

Habe ich falsch geparkt, darf das Abschleppunternehmen mein Auto einbehalten.Habe ich falsch geparkt, darf das Abschleppunternehmen mein Auto einbehalten.

Auch, wenn ein Abschleppdienst ein Auto einbehalten darf, bis die Kosten bezahlt wurden, darf er nur bestimmte Posten in Rechnung stellen. Dazu gehören:

  • die reinen Abschleppkosten
  • die aus der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstandenen Kosten

Letzter Punkt betrifft vor allem die Ermittlung des Fahrzeughalters anhand des Nummernschildes. Zusammen ergibt dies in der Regel eine Summe zwischen 150 Euro und 300 Euro.

In einigen Großstädten kümmern sich Unternehmen sowohl um die Überwachung und Kontrolle privater Parkplätze – etwa von Supermarktparkplätzen – als auch um den Abschleppvorgang an sich. Trotz der Zusammenlegung der Aufgaben dürfen auch hier nur die Gebühren verlangt werden, welche durch das spezifische Abschleppmanöver entstanden.

Die laufenden Kosten der Parkplatzüberwachung dürfen somit nicht auf die abgeschleppten Falschparker umgerechnet werden.

Verlangt ein Abschleppdienst von Ihnen unverhältnismäßig hohe Gebühren und droht damit, Ihr Auto einzubehalten, kann Ihnen ein versierter Anwalt bei der Abwehr der unberechtigten Forderungen helfen.

Der Abschleppdienst behält das Auto trotz Zahlung?

Begleichen Sie die Rechnung, muss der Abschleppunternehmer Ihr Auto herausgeben. Weigert er sich, können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken. An dieser Stelle ist die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts dringend anzuraten.

Zudem können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung von dem Abschleppdienst verlangen. Dadurch, dass dieser Ihr Auto unrechtmäßig einbehalten hat, konnten Sie es nämlich nicht nutzen.

Wo ruft man an wenn das Auto weg ist?

Falls Ihr Fahrzeug, verlorene Ladung oder Fahrzeugteile den Verkehr gefährden, müssen Sie die Polizei unter 110 anrufen.

Wie viel kostet es wenn du abgeschleppt wirst?

Kosten für den Abschleppdienst Wenn ein Auto abgeschleppt werden muss, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch schnell ins Geld gehen: 10 Kilometer kosten im Schnitt 120 bis 210 Euro, für 30 Kilometer liegt die Rechnung schon bei 180 bis 270 Euro.

Was passiert mit abgeschleppten Autos die nicht abgeholt werden?

Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigen das Recht der Abschleppunternehmer, einbezogene Autos so lange nicht herauszugeben, bis die Kosten des Abschleppvorgangs beglichen wurden. Dabei geht die Rechtsprechung des BGH auf beide Situationen ein – Polizei oder Privatperson beauftragen den Abschleppdienst.