Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? Show Hi, ja, ich habe bereits gegoogelt, aber dennoch konnte ich diese Fragen nicht beantworten
hä? s. Frage 3
Werden? S. letzte Frage
Freiwillig haben meine Eltern die Einkommensteuererklärung gemacht. Ich blick' da ehrlich gesagt nicht durch .. und mein Vater auch nicht Vielen Dank im Voraus! EDIT: Danke. 1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.10.11 21:04. SB 📅 19.10.2011 22:12:29 Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? > Ist doch klar, oder? Nee, nich wirklich. Die Veranlagung erfolgte doch mit der derzeitigen Ehegattin, die zufälligerweise auch noch gleichzeitig die leibliche Mutter des Auszubildenden ist. Gruß Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? SB denkt wie ich Danke daytrader. Ja, ist über 2009, also von 2010 ist der Bescheid. Und wie siehts mit der ersten Frage aus? Da => nein? Danke. SB 📅 19.10.2011 23:29:11 Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? > SB denkt wie ich War nicht bierernst gemeint. Vater soll ankreuzen "mit Deiner Mutter" und fertig. Wenn der Einkommensteuerbescheid mit eingereicht wird, sieht das BAföG-Amt sowieso, wer mit wem – egal, ob und was Vater da ankreuzt. Das gleiche "schwerwiegende Problem" hat ja dann auch Deine Mutter mit ihrem Formblatt 3. > Ja, ist über 2009, also von 2010 ist der Bescheid. Du meinst, der Bescheid ist im Jahr 2010 erstellt, aber betrifft das Jahr 2009. > Und wie
siehts mit der ersten Frage aus? Kreuze einfach in Zeile 53 "ja" an und in 54 und 55 "nein". Das ist eh schnurz, wenn der Steuerbescheid dabei liegt. Gruß Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? Du meinst Zeile 54 "ja", ebenso wie 55 und 56 nein, oder? Danke für eure/deine Antworten. SB 📅 20.10.2011 18:30:59 Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? denick schrieb: Yo. Da muss gestern das Formblatt 3, in welches ich geschaut habe, falsch nummeriert gewesen sein. Klar, es würde auch gehen: 54 nein aber ich wollte Dich nicht verwirren. Es ist - wie schon gesagt - schnurzpiepegal in Deinem Fall. Und alle Seiten vom Einkommensteuerbescheid kopieren/einreichen...nicht nur die ersten zwei! Gruß Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? Danke. Die 2 Euro auf meinem Konto interessieren ja wohl niemanden. Ich dachte, der (Jahres-)Kontoauszug meines Bausparkontos von 2010 für das Bausparkonto, und ein 2 Wochen "alter" Kontoauszug des Girokontos reicht. Vielen Vielen Dank! SB 📅 20.10.2011 22:21:29 Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? So, jetzt habe ich endlich den Übeltäter – sprich das gestern wahllos gegriffene Formblatt 3 – noch mal inspiziert (wegen der Nümmerchen 53, 54, 55, 56). Nicht zu fassen, das ist tatsächlich ein altes Formblatt, welches nicht mehr gültig ist. > Von wann müssen denn eigentlich die Belege sein? Möglichst vom Tag der Antragstellung sollen sie sein, maximal 14 Tage alt. > Ich hab bei dem Vermögen auf meinen Girokonten 0 Das geht ja gut los – gleich beim ersten Antrag schon geschwindelt. > Die 2 Euro auf meinem Konto interessieren ja wohl Wenn Du einen richtigen Korinthenkacker als Sachbearbeiter hast, dann schickt der Dir gleich erst mal das Formblatt 1 zurück, weil Deine Angaben nicht mit Deinem Kontoauszug übereinstimmen. > Ich dachte, der (Jahres-)Kontoauszug meines Das mit dem zwei Wochen alten Kontoauszug dürfte GERADE SO gehen. Man könnte ja auch mal noch 'nen neueren Auszug ausdrucken und dazu legen. Tag der Antragstellung ist nämlich der Posteingang Deines Antrages beim BAföG-Amt. Wenn Dein Auszug heute schon 14 Tage alt ist, dann ist er zuuu alt, wenn der Antrag endlich mal beim BAföG-Amt ist. Zum Bausparkonto: falls der Kontostand zum jetzigen Zeitpunkt immer noch der vom 31.12.2010 ist, weil Du nichts einzahlst, dann vermerke das mit Unterschrift auf der Kopie. Das genügt meistens. Falls monatlich noch Raten eingezahlt werden, dann ist ja der Kontostand von damals nicht mehr der von heute. Dann kannst Du es auch mit einem Vermerk versuchen (z. B. vom Januar 2011 bis Oktober 2011 noch 10 Raten zu je 25 EUR eingezahlt). Unterschrift nicht vergessen. Wenn Du insgesamt unter 5200 EUR liegst mit Deinen Kröten, dürfte das so ausreichen. Gruß Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!? Sehr gut, dann fahr' ich einfach nochmal zur Bank wg. dem Girokonto-Auszug. Dann hoff' ich mal, dass alles gut läuft! Warum dieses Thema beendet wurde Die Schließung eines Themas geschieht automatisch, wenn das Thema alt ist und es länger keine neuen Beiträge gab. Hintergrund ist, dass die im Thread gemachten Aussagen nicht mehr zutreffend sein könnten und es nicht sinnvoll ist, dazu weiter zu diskutieren. Bitte informiere dich in neueren Beiträgen oder in unseren redaktionellen Artikeln! Neuere Themen werden manchmal durch die Moderation geschlossen, wenn diese das Gefühl hat, das Thema ist durchgesprochen oder zieht vor allem unangenehme Menschen und/oder Trolle an. Falls noch Fragen offen sind, empfiehlt es sich, zunächst zu schauen, ob es zum jeweiligen Thema nicht aktuelle Artikel bei Studis Online gibt oder ob im Forum vielleicht aktuellere Themen dazu bestehen. Ist das alles nicht der Fall, kannst du natürlich gerne ein neues Thema eröffnen 😇 Dieses Forum wird mit einer selbst weiterentwickelten Version von Phorum betrieben. Was heißt wurden sie für das maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt?Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt. Steuerpflichtig sind dann die Einkünfte des abgelaufenen Kalenderjahres (§ 25 EStG, § 26 EStG, § 56 EStDV, § 46 EStG).
Wann ist man steuerlich veranlagt?Die Einkommensteuer wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kalenderjahres nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat.
Wer wird steuerlich veranlagt?Als Grundsatz wird für jeden Steuerpflichtigen das Einkommen und die resultierende Steuer einzeln ermittelt. Ledige, Verwitwete, Geschiedene und Ehegatten/Lebenspartner mit der Option zur Einzelveranlagung nach § 26a EStG fallen hierunter.
Unter welchen Voraussetzungen veranlagt das Finanzamt die Steuern für Sie?Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung
Sind in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung dann abgeben, wenn Ihr Einkommen mehr als 11.000 Euro beträgt (§ 42 Abs 1 Z 3 EStG ).
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