Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

Hi,

ja, ich habe bereits gegoogelt, aber dennoch konnte ich diese Fragen nicht beantworten

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

ZitatWurden Sie für das nach den Zeilen 47 und 48 maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt?

hä? s. Frage 3
und:

ZitatWerden Sie noch für das nach den Zeilen 47 und 48 maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt?

Werden? S. letzte Frage
und:

ZitatErfolgte eine Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG (früherer Lohnsteuerjahresausgleich)?

Freiwillig haben meine Eltern die Einkommensteuererklärung gemacht.
Ist das das Gleiche wie Punkt 1?

Ich blick' da ehrlich gesagt nicht durch .. und mein Vater auch nicht

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

Vielen Dank im Voraus!

EDIT:
Eine Frage hab ich noch:
Muss mein Vater bei "Die Veranlagung erfolgt/e zusammen mit" "dem derzeitigen Ehegatten" ankreuzen? Oder "Der Mutter der/des Auszubildenden"?

Danke.

1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.10.11 21:04.

SB  📅 19.10.2011 22:12:29

Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

> Ist doch klar, oder?

Nee, nich wirklich. Die Veranlagung erfolgte doch mit der derzeitigen Ehegattin, die zufälligerweise auch noch gleichzeitig die leibliche Mutter des Auszubildenden ist.
Und nu?

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

Gruß
SB

Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

SB denkt wie ich

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

Danke daytrader.
Ja, ist über 2009, also von 2010 ist der Bescheid.
Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

Und wie siehts mit der ersten Frage aus?
Da => nein?

Danke.

SB  📅 19.10.2011 23:29:11

Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

> SB denkt wie ich

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

War nicht bierernst gemeint. Vater soll ankreuzen "mit Deiner Mutter" und fertig. Wenn der Einkommensteuerbescheid mit eingereicht wird, sieht das BAföG-Amt sowieso, wer mit wem – egal, ob und was Vater da ankreuzt.

Das gleiche "schwerwiegende Problem" hat ja dann auch Deine Mutter mit ihrem Formblatt 3.

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt
Es sei denn, sie hat kein Einkommen und füllt deshalb kein eigenes Formblatt 3 aus.

> Ja, ist über 2009, also von 2010 ist der Bescheid.

Du meinst, der Bescheid ist im Jahr 2010 erstellt, aber betrifft das Jahr 2009.
Ich hatte erst gelesen, dass Du den Steuerbescheid für 2010 beilegen willst. Dös wäre nämlich das falsche Jahr.

> Und wie siehts mit der ersten Frage aus?
> Da => nein?

Kreuze einfach in Zeile 53 "ja" an und in 54 und 55 "nein". Das ist eh schnurz, wenn der Steuerbescheid dabei liegt.

Gruß
SB

Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

Du meinst Zeile 54 "ja", ebenso wie 55 und 56 nein, oder?
Will nix falsch machen!

Danke für eure/deine Antworten.

SB  📅 20.10.2011 18:30:59

Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

denick schrieb:
-------------------------------------------------------
> Du meinst Zeile 54 "ja", ebenso wie 55 und 56
> nein, oder?

Yo. Da muss gestern das Formblatt 3, in welches ich geschaut habe, falsch nummeriert gewesen sein.

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

Klar, es würde auch gehen:

54 nein
55 nein
56 ja

aber ich wollte Dich nicht verwirren. Es ist - wie schon gesagt - schnurzpiepegal in Deinem Fall.

Und alle Seiten vom Einkommensteuerbescheid kopieren/einreichen...nicht nur die ersten zwei!

Gruß
SB

Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

Danke.
Eine Frage hab ich noch:
Von wann müssen denn eigentlich die Belege sein?
Ich hab bei dem Vermögen auf meinen Girokonten 0 angegeben

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

Die 2 Euro auf meinem Konto interessieren ja wohl niemanden.
Ich dachte, der (Jahres-)Kontoauszug meines Bausparkontos von 2010 für das Bausparkonto, und ein 2 Wochen "alter" Kontoauszug des Girokontos reicht.

Vielen Vielen Dank!

SB  📅 20.10.2011 22:21:29

Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

So, jetzt habe ich endlich den Übeltäter – sprich das gestern wahllos gegriffene Formblatt 3 – noch mal inspiziert (wegen der Nümmerchen 53, 54, 55, 56). Nicht zu fassen, das ist tatsächlich ein altes Formblatt, welches nicht mehr gültig ist.

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt
Ich wusste doch, dass ich nicht sooo geschielt habe.

> Von wann müssen denn eigentlich die Belege sein?

Möglichst vom Tag der Antragstellung sollen sie sein, maximal 14 Tage alt.

> Ich hab bei dem Vermögen auf meinen Girokonten 0
> angegeben

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

Das geht ja gut los – gleich beim ersten Antrag schon geschwindelt.

> Die 2 Euro auf meinem Konto interessieren ja wohl
> niemanden.

Wenn Du einen richtigen Korinthenkacker als Sachbearbeiter hast, dann schickt der Dir gleich erst mal das Formblatt 1 zurück, weil Deine Angaben nicht mit Deinem Kontoauszug übereinstimmen.

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt
Was ist so schlimm daran, dort die 2 EUR einzutragen?
Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt

> Ich dachte, der (Jahres-)Kontoauszug meines
> Bausparkontos von 2010 für das Bausparkonto, und
> ein 2 Wochen "alter" Kontoauszug des Girokontos
> reicht.

Das mit dem zwei Wochen alten Kontoauszug dürfte GERADE SO gehen. Man könnte ja auch mal noch 'nen neueren Auszug ausdrucken und dazu legen. Tag der Antragstellung ist nämlich der Posteingang Deines Antrages beim BAföG-Amt. Wenn Dein Auszug heute schon 14 Tage alt ist, dann ist er zuuu alt, wenn der Antrag endlich mal beim BAföG-Amt ist.

Zum Bausparkonto: falls der Kontostand zum jetzigen Zeitpunkt immer noch der vom 31.12.2010 ist, weil Du nichts einzahlst, dann vermerke das mit Unterschrift auf der Kopie. Das genügt meistens.

Falls monatlich noch Raten eingezahlt werden, dann ist ja der Kontostand von damals nicht mehr der von heute. Dann kannst Du es auch mit einem Vermerk versuchen (z. B. vom Januar 2011 bis Oktober 2011 noch 10 Raten zu je 25 EUR eingezahlt). Unterschrift nicht vergessen.

Wenn Du insgesamt unter 5200 EUR liegst mit Deinen Kröten, dürfte das so ausreichen.

Gruß
SB

Re: Frage(n) zu Formblatt 3: Veranlagung?!?

Sehr gut, dann fahr' ich einfach nochmal zur Bank wg. dem Girokonto-Auszug.
Gut, beim Bausparkonto hab ich einen Vermerk eingefügt, dass seit Dezember kein Geld mehr eingezahlt wurde

Wurden sie für das nach den zeilen 47 und 48 maßgebliche kalenderjahr zur einkommensteuer veranlagt
Unterschreiben werd ich dann, wenn's ausgedruckt ist.

Dann hoff' ich mal, dass alles gut läuft!

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Was heißt wurden sie für das maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommensteuer veranlagt?

Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt. Steuerpflichtig sind dann die Einkünfte des abgelaufenen Kalenderjahres (§ 25 EStG, § 26 EStG, § 56 EStDV, § 46 EStG).

Wann ist man steuerlich veranlagt?

Die Einkommensteuer wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kalenderjahres nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat.

Wer wird steuerlich veranlagt?

Als Grundsatz wird für jeden Steuerpflichtigen das Einkommen und die resultierende Steuer einzeln ermittelt. Ledige, Verwitwete, Geschiedene und Ehegatten/Lebenspartner mit der Option zur Einzelveranlagung nach § 26a EStG fallen hierunter.

Unter welchen Voraussetzungen veranlagt das Finanzamt die Steuern für Sie?

Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung Sind in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung dann abgeben, wenn Ihr Einkommen mehr als 11.000 Euro beträgt (§ 42 Abs 1 Z 3 EStG ).