Zoll findet bärenschädel in luftpost aus kanada

„Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt.“ Sie könnten demnach mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. (afp)

München - Zöllner haben am Münchner Flughafen den präparierten Schädel eines Braunbären beschlagnahmt. Das Paket mit dem Schädel sollte von Kanada per Luftpost an eine Privatperson in Bulgarien versandt werden, wie das Münchner Zollamt am Freitag mitteilte.

Der Schädel war als Dekorationsstück angemeldet worden, jedoch fehlten die gesetzlich notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union. Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. "Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden", erklärt Pressesprecherin Marie Müller.

Der Zoll findet am Flughafen immer wieder tierisches in Koffern oder Paketen. So brachte Anfang Juli ein Reisender aus Vietnam 53 Seepferdchen mit.

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News2 (AFP - Newsticker) Artenschutz

Zoll am Flughafen München findet Bärenschädel in Luftpost

Veröffentlicht am 20.07.2018

Braunbären stehen unter Artenschutz

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Der Zoll hat am Flughafen in München einen Bärenschädel in der Luftpost gefunden. Wie der Zoll am Freitag mitteilte, sollte das Paket von Kanada aus an eine Privatperson in Bulgarien gehen. Angemeldet wurde der Schädel demnach als "Dekorationsstück". Da die notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union nicht vorlagen, beschlagnahmten die Beamten den präparierten Schädel.

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München Der Zoll hat am Flughafen in München einen Bärenschädel in der Luftpost gefunden. Wie der Zoll am Freitag mitteilte, sollte das Paket von Kanada aus an eine Privatperson in Bulgarien gehen. Angemeldet wurde der Schädel als „Dekorationsstück“.

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Da notwendige Dokumente für die Einfuhr in die EU nicht vorlagen, beschlagnahmten die Beamten den präparierten Schädel. „Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart“, so eine Zollsprecherin.

Stellen Sie sich vor, Sie hätten den Schädel eines Braunbären herumliegen und müssten ihn nach Bulgarien schicken. Vor dieser Aufgabe stand jemand in Kanada, der sich dann für Luftpost entschied. Die Reise endete dann aber am Flughafen München, wo der Zoll das Präparat beschlagnahmte. Der Schädel war als Dekorationsstück angemeldet worden, es fehlten aber die notwendigen Papiere für die Einfuhr in die EU. Braunbären sind eine geschützte Tierart. Verstöße gegen die Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.