Zwangsurlaub oder feiertag was bedeutet der ruhetag für die deutschen

Seelische Erhebung

Sonntags arbeiten lassen — das bereitet Arbeitgebern wenig Kopfzerbrechen. Bei den Vorschriften über einen Ausgleich aber ist die Verwirrung groß.
Schnell kommen da „Werktag”, „Ruhetag” und „Ersatzruhetag” durcheinander. Sie haben eins gemeinsam: Sie dauern 24 Stunden.

  • Freier Tag: Im Schichtplan steht ein x, wenn ein Tag frei bleibt. Das bedeutet, dass an diesem Kalendertag keine Schicht beginnt (Freischicht). Es kann aber sein, dass eine Nachtschicht an diesem Tag endet, oder dass im Rahmen eines Rufdienstes/ einer Rufbereitschaft zu einem Arbeitseinsatz (Inanspruchnahme) gerufen wird.
  • Werktag:
     Arbeitsbeginn     Arbeitsende       Ruhezeit      
    Der individuelle Werktag beginnt mit der Arbeitsaufnahme und dauert 24 Stunden. Nach „Beendigung” der Arbeit, also erst nach der letzten Arbeitsstunde liegt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden, im Gesundheitsbereich 10 Stunden, bei tariflichen Ausnahmen sogar nur 9 Stunden.
    Zweck: Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
  • Urlaubstag: Unter einer Arbeitsschicht, deren Beginn im Schichtplan für diesen Kalendertag (auch Sonn- oder Feiertag) in der ersten Zeile angesetzt ist, stellt ein U in der zweiten Zeile von jeder Arbeit oder Beschäftigung (auch Rufdienst) frei. Unter den beiden kalendertäglichen Teilen einer Nachtschicht steht z.B. im TVöD jeweils ein U in der zweiten Zeile.
  • Arbeitstag: Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat (BAG Urteil vom 15.3.2011 - 9 AZR 799/09 zu TVöD §26 Abs. 1)
  • Krankheitstag: Unter einer Arbeitsschicht, deren Beginn im Schichtplan für diesen Kalendertag (auch Sonn- oder Feiertag) in der ersten Zeile angesetzt ist, stellt eine Arbeitsunfähigkeit k in der zweiten Zeile von jeder Arbeit oder Beschäftigung (auch Rufdienst) frei.
  • Ruhetag:
     Ruhezeit     00:00                                                    24:00
    00:00                                                    24:00  Ruhezeit    
    Die sozial (kulturell) begründete Sonn- oder Feiertagsruhe beginnt um 0  Uhr und endet 24  Stunden später um Mitternacht. Doch direkt zuvor oder danach liegt noch eine Ruhezeit. So sind insgesamt mindestens 34  Stunden frei von jeder Arbeit. Der gute Zweck dieser Norm - das Frei dient unserer „seelischen Erhebung”.
  • Ersatzruhetag: Ein Ersatzruhetag wird individuell gewährt, er ist also losgelöst vom Sozialen, dem gemeinsamen Leben, das den Ruhetag ausmacht. Doch die Regeln sind genau die des Ruhetags.

Der Sontag bleibt frei!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Artikel 139 (Weimarer Verfassung)

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

(wortgleich in Artikel 40 der Landesverfassung des Freistaates Thüringen übernommen)

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Artikel 25

(1)   Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.

Verfassung für Rheinland-Pfalz - Artikel 47

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage sind als Tage der religiösen Erbauung, seelischen Erhebung und Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.

Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen - Artikel 55

(1)   Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag als Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit und Freiheit, zu Frieden und Völkerverständigung.

(2)   Der Achtstundentag ist der gesetzliche Arbeitstag.

(3)   Alle Sonn- und gesetzlichen Feiertage sind arbeitsfrei.

(4)   Ausnahmen können durch Gesetz oder Gesamtvereinbarungen zugelassen werden, wenn die Art der Arbeit oder das Gemeinwohl es erfordern.

(5)   Das Arbeitsentgelt für die in die Arbeitszeit fallenden gesetzlichen Feiertage wird weitergezahlt.

Arbeitszeitgesetz   ArbZG

§ 9  Sonn- und Feiertagsruhe

(1)  Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0  bis  24 Uhr nicht beschäftigt werden.

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1)  Mindestens 15  Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(4)  Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder
arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.


Beispiel:

Frieda hat frei am Sonntag. Sie arbeitet in dieser Woche eben an 3 Tagen nicht. Prima!

 Übertrag MoDiMiDoFrSaSoBilanzÜbertrag
Frieda Froh 0,0h  Plan  S S x F F x x 30,8h -7,7h
38,5h
7,7h, 10h
   Ist                   
                     

F  = Frühdienst 06:00 bis 14:15 Uhr / 7,7h
S  = Spätdienst 11:45 bis 20:00 Uhr / 7,7h
x  = Frei (kein Arbeitsbeginn)
xe = Freistellung für Sonntagsarbeit
      (Ersatzruhetag)

Mehr: Seelische Erhebung - gegen die Fron der Arbeit (in: Arbeitsrecht und Kirche 1/2010)
Link und Lesezeichen: www.sonntag.schichtplanfibel.de

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