Meine neue Prothese sitzt nicht richtig. Dem Arzt vertraue ich nicht mehr. Darf ich zu einem anderen gehen? Show
Nein, nicht sofort. Ihr Zahnarzt hat ein Nachbesserungsrecht. Es braucht oft mehrere Versuche, um Zahnersatz einzupassen. Es kommt zwar auf den Einzelfall an. Aber das Oberlandesgericht Köln fand 17 Behandlungstermine nicht zu viel. Auch der Spruch des Arztes „Menschen in Afrika können auch ohne Zähne leben“ rechtfertige es nicht, den Behandlungsvertrag zu kündigen (Az. 5 U 52/12). Sie dürfen den Arzt auch nicht einfach wechseln, wenn die Zähne nach Einsetzen der Prothese etwas anders sitzen, Zahnkronen brechen oder Amalgamreste bleiben. Abbrechen dürfen Sie eine Behandlung, wenn die Prothese völlig unbrauchbar ist und neu angefertigt werden muss. Fragen Sie aber vorher Ihre Krankenkasse. Übrigens: Die Stiftung Warentest hat im vergangenen Jahr 15 Implantologen einem Praxis-Test unterzogen. Fazit: Viele Zahnärzte untersuchen und informieren Patienten unzureichend, die meisten vorgeschlagenen Behandlungspläne bergen Risiken. Es ist viel Wert, wenn man einen Zahnarzt hat, dem man vertraut und zu dem man gerne und ohne Angst hingeht. Für viele ist der Zahnarztbesuch immer mit Nervosität, wenn nicht sogar mit Angst, verbunden. Dazu kommt, dass manche schlechte Erfahrungen mit der Behandlung gemacht haben. Entweder war diese besonders schmerzhaft (und der Arzt diesbezüglich eher unsensibel), die Behandlung hatte nicht den gewünschten Erfolg oder die Behandlung kommt einem zu teuer vor. Es könnte aber auch eine Kombination von Gründen sein. Natürlich ist auch die Chemie zwischen Patienten und der Artpraxis wichtig. Da kann der Arzt noch so gut sein, wenn man nicht mit ihm oder mit dem ganzen Team zurecht kommt, wird es nicht lange gutgehen. Es gibt viele gute Gründe bei ein und demselben Zahnarzt zu bleiben. Es kann aber auch Gründe geben, die dafür sprechen, den Zahnarzt zu wechseln. Dann sollte man ein paar Dinge dabei beachten. In der Regel hat man beim Arzt die freie Wahl. Man kann sich also einen neuen Zahnarzt suchen und sich von diesem behandeln lassen. Ein Wechsel kann manchmal schwieriger werden. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise schon ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde. Oft sind die Krankenversicherungen dann gegen einen Wechsel des Zahnarztes. Dann wird mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit argumentiert. Gründe die für einen Zahnarztwechsel sprechenEine gute Zahnarztpraxis zu finden, bei der man dauerhaft bleibt, möchte sicherlich jeder. Die Zahnärzte im Asamhof München könnten zum Beispiel schon eine gute Möglichkeit dafür sein. Für einen Wechsel zu einer anderen Praxis gibt es gute Gründe. Es kann der Fall sein, dass der Zahnersatz nicht zu gebrauchen ist und eine komplette Neuanfertigung notwendig wird. Ein Wechsel kann auch für eine Nachbesserung des Zahnersatzes nötig werden. Man muss zwar die Nachbesserung abwarten, kann dann aber zu einer weiteren Behandlung zu einem neuen Zahnarzt gehen. Wie schon angedeutet, kann auch ein Vertrauensverlust ein guter Grund sein. Und man kann als Patient sich eine zweite Meinung einholen, was sogar bei größeren Zahnbehandlungen empfohlen wird. So bekommt man zu der zweiten Meinung auch einen zweiten Kostenvoranschlag. In so einem Fall wäre der Zahnarzt (bei dem man zuerst war) dazu verpflichtet, die vorhandenen Unterlagen dem zweiten Zahnarzt zu überlassen. Wenn man aus beruflichen oder privaten Gründen umzieht, ist das natürlich ein Grund, den Zahnarzt zu wechseln. In so einem Fall sollte man die Behandlungs- und Röntgenunterlagen von seinem alten Zahnarzt anfordern, um sie dem neuen Zahnarzt übergeben zu können. So wird es sicherlich für den neuen Arzt leichter sein, sich ein umfassendes Bild machen zu können und die Behandlung, wenn nötig, weiterzuführen. Was man zum ersten Termin bei dem neuen Zahnarzt mitbringen sollteAuf alle Fälle wird die Versichertenkarte benötigt, auf der alle wichtigen persönlichen Daten des Patienten gespeichert sind. Außerdem kann man daran die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Krankenversicherung erkennen. Wenn vorhanden, sollte man auch sein Bonusheft dabeihaben. Man kann dann erkennen, wann die letzten Vorsorge- und Prophylaxebehandlungen waren und gegenüber der Krankenkasse dient es auch als Nachweis dafür, dass man sich einen Bonus-Zuschuss beim Zahnersatz verdient hat. Besonders beim Wechsel während einer laufenden Behandlung sollte man unbedingt die aktuellen Behandlungsunterlagen des alten Zahnmediziners mitbringen. Das könnte Sie auch interessieren:
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