Achtung Archiv Show Diese Antwort ist vom 26. März 2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch einen Anwalt / Anwältin ersetzen kann. Die rechtliche Beurteilung kann unter Umständen anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen, wenn bestimmte Angaben hinzugefügt oder weggelassen werden. Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben, wie folgt: Unter dem Zweitwohnsitz ist jeder Wohnsitz zu verstehen, der nicht Hauptwohnsitz einer Person ist. Folglich müssen Sie auf dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt den Zweitwohnsitz anmelden. Das Anmeldeverfahren wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt, ist in der Regel jedoch unproblematisch. Grundsätzlich informieren Sie die Behörde nur darüber, dass Sie unter der Adresse Ihrer Eltern einen Nebenwohnsitz führen. Diese wird dann als Ihr Zweitwohnsitz eingetragen. Weitere Schritte sind hierzu meist nicht notwendig. Im Normalfall brauchen Sie auch nicht anzugeben warum Sie einen solchen Zweitwohnsitz anmelden. Bevor Sie die Anmeldung vornehmen
informieren Sie sich unter Umständen bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt, ob gegebenenfalls Unterlagen (Mietvertrag ö.ä.) vorgelegt werden müssen. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit der Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage. Mit freundlichen Grüßen Christopher Tuillier Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2007 | 11:49 Ich war bei den Einwohnermelde amt in Düsseldorf und die sagen ich muß einen grund für den zweitwohnsitz haben. Der leasing vertrag zur nutzung des PKW ist kein grund!Sie haben meine frage nicht beantworte - sonder meine situation beschrueben!!!!!!!!!!!Ich muß ein antrag für den zweitwohnsitz stellen mit den bestimten begründung?Welche begründug könnte passend sein, damit ich den zweitwohnsitz anmelden kann? Vielen Dank in voraus! MFG Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. März 2007 | 13:07 Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zunächst muss ich bezüglich Ihrer Nachfrage etwas richtig stellen: Ihre ursprüngliche Frage lautete: „Wie kann ich bei meinen Eltern ein Zweitwohnsitz beantragen?“. Wie ich schon beschrieben habe, ist die Anmeldepraxis von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt hat die Anmeldung vom Vorliegen von Gründen abhängig gemacht, die einen Zweitwohnsitz rechtfertigen. Dieses ergibt sich wahrscheinlich aus dem für Sie gültigen Meldegesetz oder einer Verwaltungsvorschrift Ihrer Kommune. Der von Ihnen angebrachte Grund, wegen der Nutzung eines Kfz einen solchen zu benötigen wurde abgelehnt. Wenn in Ihrem Fall kein Grund, der mit oben beschriebenen vergleichbar ist, vorliegt, so haben Sie auch keinen Anspruch auf Anmeldung eines Zweitwohnsitzes bei Ihren Eltern. Ob ein solcher jedoch vorliegt, kann aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben nicht beurteilt werden. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Christopher Tuillier Was für Nachteile hat ein Zweitwohnsitz?Die signifikantesten Nachteile einer Zweitwohnung liegen in den zusätzlich anfallenden Kosten, die gegen die obigen Ersparnisse aufzurechnen sind: Für den Zweitwohnsitz fällt ggf. eine zusätzliche kommunale Aufwandsteuer an, die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer.
Ist es erlaubt 2 Wohnsitze zu haben?Deutschland besteht Meldepflicht für jede Haupt- oder Zweitwohnung. Das gilt sowohl für gekaufte als auch gemietete Wohnsitze. Zuständig für die Anmeldung ist das hiesige Einwohnermeldeamt. In der Regel müssen Sie den Zweitwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.
Wie oft muss man am Hauptwohnsitz sein?Laut § 7 BGB ist der Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt einer Person. Folglich kann somit immer der Ort als Ihr Hauptwohnsitz gelten, an dem Sie sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhalten. Von dieser Regel gibt es allerdings auch Ausnahmen. Auch ein reiner Wochenendwohnsitz kann als Hauptwohnsitz deklariert werden.
Welche Gründe für Zweitwohnsitz?Wer gerne und viel Zeit an mehreren Orten verbringt, für den kann ein Zweitwohnsitz von Vorteil sein. Es besteht die Möglichkeit an beiden Orten offiziell zu wohnen. Auch bei den Kosten der KFZ-Versicherung kann ein Zweitwohnsitz hilfreich sein.
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