2 wohnsitz in der gleichen stadt

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Diese Antwort ist vom 26. März 2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.

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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch einen Anwalt / Anwältin ersetzen kann.

Die rechtliche Beurteilung kann unter Umständen anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen, wenn bestimmte Angaben hinzugefügt oder weggelassen werden.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben, wie folgt:

Unter dem Zweitwohnsitz ist jeder Wohnsitz zu verstehen, der nicht Hauptwohnsitz einer Person ist.
Grundsätzlich kommt es hierbei nicht darauf an, wo der Zweitwohnsitz liegt. Daher ist es grundsätzlich auch möglich, innerhalb desselben Stadtgebiets zwei Wohnsitze anzumelden. Hauptwohnsitz ist derjenige Wohnsitz, an dem sich die Person hauptsächlich aufhält. Dies wäre in Ihrem Fall wohl die jetzige Wohnung und der Zweitwohnsitz wird dann wohl bei den Eltern sein.
Nach den landesrechtlichen Meldegesetzen ist man verpflichtet jeden Nebenwohnsitz bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an- bzw. abzumelden.

Folglich müssen Sie auf dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt den Zweitwohnsitz anmelden. Das Anmeldeverfahren wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt, ist in der Regel jedoch unproblematisch. Grundsätzlich informieren Sie die Behörde nur darüber, dass Sie unter der Adresse Ihrer Eltern einen Nebenwohnsitz führen. Diese wird dann als Ihr Zweitwohnsitz eingetragen. Weitere Schritte sind hierzu meist nicht notwendig. Im Normalfall brauchen Sie auch nicht anzugeben warum Sie einen solchen Zweitwohnsitz anmelden.

Bevor Sie die Anmeldung vornehmen informieren Sie sich unter Umständen bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt, ob gegebenenfalls Unterlagen (Mietvertrag ö.ä.) vorgelegt werden müssen.
Unter Umständen kann es der Fall sein, dass durch die Kommune eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird. Auch hierüber sollten Sie sich vorab informieren.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit der Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Tuillier
Rechtsanwalt


www.rechtsanwalt-tuillier.de

Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2007 | 11:49

Ich war bei den Einwohnermelde amt in Düsseldorf und die sagen ich muß einen grund für den zweitwohnsitz haben. Der leasing vertrag zur nutzung des PKW ist kein grund!Sie haben meine frage nicht beantworte - sonder meine situation beschrueben!!!!!!!!!!!Ich muß ein antrag für den zweitwohnsitz stellen mit den bestimten begründung?Welche begründug könnte passend sein, damit ich den zweitwohnsitz anmelden kann?

Vielen Dank in voraus!

MFG
Snowbordruno

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. März 2007 | 13:07

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Zunächst muss ich bezüglich Ihrer Nachfrage etwas richtig stellen:

Ihre ursprüngliche Frage lautete: „Wie kann ich bei meinen Eltern ein Zweitwohnsitz beantragen?“.
Sie haben keinerlei Angaben dazu gemacht, dass Sie bereits auf dem Einwohnermeldeamt waren und dort die Anmeldung versagt bekommen haben. Diesen Aspekt konnte ich somit auch nicht in die Beantwortung aufnehmen. Meine Aufgabe ist auf Grundlage der gemachten Informationen eine Antwort zu erarbeiten. Dies habe ich getan, indem ich Ihnen dargestellt habe, wie üblicherweise ein Zweitwohnsitz beantragt wird. Mehr war nach Ihrer Frage nicht zu tun. Objektiv gesehen, war die Frage somit beantwortet. Das Sie nicht dem entsprach, was Sie erhofften lag in der unklaren Formulierung Ihrer Frage.
Der Umstand, dass Ihnen die Anmeldung versagt wurde, da Sie keine ausreichenden Gründe hierfür vorweisen können, stellt einen völlig neuen Sachverhalt dar.

Wie ich schon beschrieben habe, ist die Anmeldepraxis von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt hat die Anmeldung vom Vorliegen von Gründen abhängig gemacht, die einen Zweitwohnsitz rechtfertigen. Dieses ergibt sich wahrscheinlich aus dem für Sie gültigen Meldegesetz oder einer Verwaltungsvorschrift Ihrer Kommune.

Der von Ihnen angebrachte Grund, wegen der Nutzung eines Kfz einen solchen zu benötigen wurde abgelehnt.
Allgemein dürften wichtige Gründe aus verschiedenen Lebensbereichen anerkannt werden. Zum einen kann dies aus beruflichen Gründen notwendig sein, wenn z.B. der Weg zwischen Arbeitsplatz und Erstwohnsitz besonders groß ist. Weiter können es aber auch familiäre Gründe sein, wie die Pflege eines Familienangehörigen an dem Zweitwohnsitz. Hierzu müsste man zumindest gelegentlich seinen Aufenthalt dort haben. Darüber hinaus kann auch Urlaub ein Grund hierfür sein, wenn der Zweitwohnsitz sich „im Grünen“ befindet und man sich dort bestimmte Zeiten im Monat oder fast jedes Wochenende befindet und dort in diesem Zeitpunkt lebt. Der von Ihnen geltend gemachte Grund stellt keinen derart schwerwiegenden Grund dar.
Beachten Sie bitte, dass die vorgetragenen Gründe im konkreten Fall auch tatsächlich vorliegen müssen. Dem Einwohnermeldeamt steht diesbezüglich ein Recht zur Nachforschung zur Verfügung. Eine Falschangabe würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Wenn in Ihrem Fall kein Grund, der mit oben beschriebenen vergleichbar ist, vorliegt, so haben Sie auch keinen Anspruch auf Anmeldung eines Zweitwohnsitzes bei Ihren Eltern. Ob ein solcher jedoch vorliegt, kann aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben nicht beurteilt werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Tuillier
Rechtsanwalt


www.rechtsanwalt-tuillier.de

Was für Nachteile hat ein Zweitwohnsitz?

Die signifikantesten Nachteile einer Zweitwohnung liegen in den zusätzlich anfallenden Kosten, die gegen die obigen Ersparnisse aufzurechnen sind: Für den Zweitwohnsitz fällt ggf. eine zusätzliche kommunale Aufwandsteuer an, die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer.

Ist es erlaubt 2 Wohnsitze zu haben?

Deutschland besteht Meldepflicht für jede Haupt- oder Zweitwohnung. Das gilt sowohl für gekaufte als auch gemietete Wohnsitze. Zuständig für die Anmeldung ist das hiesige Einwohnermeldeamt. In der Regel müssen Sie den Zweitwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.

Wie oft muss man am Hauptwohnsitz sein?

Laut § 7 BGB ist der Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt einer Person. Folglich kann somit immer der Ort als Ihr Hauptwohnsitz gelten, an dem Sie sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhalten. Von dieser Regel gibt es allerdings auch Ausnahmen. Auch ein reiner Wochenendwohnsitz kann als Hauptwohnsitz deklariert werden.

Welche Gründe für Zweitwohnsitz?

Wer gerne und viel Zeit an mehreren Orten verbringt, für den kann ein Zweitwohnsitz von Vorteil sein. Es besteht die Möglichkeit an beiden Orten offiziell zu wohnen. Auch bei den Kosten der KFZ-Versicherung kann ein Zweitwohnsitz hilfreich sein.