Formulare für den Antrag auf unbeschränkte SteuerpflichtIn der Regel liegt dem Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg das Antwortschreiben bei, was Sie ausfüllen und zurückschicken müssen – siehe Formulare Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (PDF, 117 KB) und auch Bescheinigung EU/EWR (PDF, 10 KB) ausfüllen und von Ihrem Wohnsitzfinanzamt bestätigen lassen. Show
Es kann grundsätzlich jeder einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Das Finanzamt Neubrandenburg überprüft, ob die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht erfüllt sind. Wie fülle ich die deutsche Bescheinigung EU/EWR richtig aus?Auszufüllen sind das Jahr, das erste Kästchen darunter „für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)“ Sie beginnen das Jahr einzutragen nach 20 z.B. 2017 – Sie ergänzen daher 17, wenn Sie in Österreich Ihren Wohnsitz haben, kreuzen Sie gleich das erste Kästchen an „für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)“. Dann ist der Bereich „Angaben zur Person“ auszufüllen und in Zeile 13 im Bereich „Unterschrift „ zu unterschreiben. Den Bereich „Einkünfte, die im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen“ lassen Sie von Ihrem Wohnsitzfinanzamt ausfüllen und bestätigen. Wenn Sie auch eine Zusammenveranlagung beantragen, führen Sie bitte in der deutschen Bescheinigung EU/EWR immer auch die Einkünfte der Ehegattin/des Ehegatten an oder legen Sie – wenn vorhanden – die Steuerbescheide des Ehepartners/Lebenspartners für das betreffende Jahr bei. Das Finanzamt Neubrandenburg ermittelt automatisch, welche Variante – mit oder ohne Zusammenveranlagung des Ehepartners/Lebenspartners – für Sie als Steuerpflichtige/Steuerpflichtigen günstiger ist. ÖsterreichFormular L1iDer Progressionsvorbehalt in Österreich ist zwingend vorzunehmen. Daher sind die gesamten deutschen BRUTTO-Rentenbezüge (=Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung) im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung im Formular L1i unter den Kennzahlen, kurz Kz genannt, Kz 453 und Kz 791 anzugeben. Vom Bruttojahresbetrag der deutschen Rente sind die Werbungskosten abzuziehen (=der in Österreich zu zahlende Krankenkassenbeitrag für die ausländische Leistung abzüglich der Zulage zur Krankenversicherung von der deutschen Rentenversicherung). Der abgezogene Betrag ist in der Kz 493 einzutragen. ACHTUNG Bei Fragen zur Besteuerung Ihrer deutschen Betriebsrente, Ihrer Leistung aus einer deutschen Pensionskasse oder anderer deutschen Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzfinanzamt. Das Formular L1i finden Sie über die Suchfunktion im Bereich Formulare. Folder: Informationen zu Deutschen PensionenIm Folder Informationen zu Deutschen Pensionen haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Tipps zum Thema zusammengefasst. Diesen Folder können Sie sowohl gratis downloaden als auch kostenlos über unseren Bestellservice ordern. Wichtige LinksDeutschland
Hier finden Sie Informationen zur Besteuerung der deutschen Renten, wenn sie einen Wohnsitz im Ausland haben - z.B. Österreich:
Hier finden Sie Formulare zum Downloaden: www.finanzamt-rente-im-ausland.de/formulare Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung:
Österreich
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Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ... Bei einem beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt entstehen aufgrund des Währungsgefälles häufig höhere Lebenshaltungskosten. Dann kommt der sog. Kaufkraftausgleich ins Spiel, der die Unterschiede der Kaufkraft der fremden Währung und der Kaufkraft des Euro durch Zuschläge (im öffentlichen Dienst) oder durch Abschläge (in der Privatwirtschaft) ausgleichen soll. Diese Zahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ...
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Weiterlesen ... Weiterlesen ... Weiterlesen ... Wo stelle ich den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?Der Antrag kann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren gestellt werden (Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR)).
Wann beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtig?Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich bei der Körperschaftsteuer auf das Welteinkommen. Beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn sich weder Geschäftsleitung noch Sitz in Deutschland befinden (§ 2 KStG). Die beschränkte Steuerpflicht erfasst lediglich die in der Bundesrepublik erzielten Einnahmen.
Wo unbeschränkt steuerpflichtig?Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.
Kann man in mehreren Ländern unbeschränkt steuerpflichtig sein?Es ist möglich, dass ein Steuerpflichtiger gleichzeitig mehrere Wohnsitze i.S.d. § 8 AO innehat. Diese können im Inland und/oder Ausland belegen sein. Die Vorschrift geht von der Gleichwertigkeit aller Wohnsitze einer Person aus, da sie ohne Unterscheidung nur das Vorliegen “eines” Wohnsitzes verlangt.
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