Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF

Formulare für den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

In der Regel liegt dem Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg das Antwortschreiben bei, was Sie ausfüllen und zurückschicken müssen – siehe Formulare Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (PDF, 117 KB) und auch Bescheinigung EU/EWR (PDF, 10 KB) ausfüllen und von Ihrem Wohnsitzfinanzamt bestätigen lassen. 

Es kann grundsätzlich jeder einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Das Finanzamt Neubrandenburg überprüft, ob die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht erfüllt sind.

Wie fülle ich die deutsche Bescheinigung EU/EWR richtig aus?

Auszufüllen sind das Jahr, das erste Kästchen darunter „für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)“

Sie beginnen das Jahr einzutragen nach 20 z.B. 2017 – Sie ergänzen daher 17, wenn Sie in Österreich Ihren Wohnsitz haben, kreuzen Sie gleich das erste Kästchen an „für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)“.

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF

Dann ist der Bereich „Angaben zur Person“ auszufüllen und in Zeile 13 im Bereich „Unterschrift „ zu unterschreiben.

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF

Den Bereich „Einkünfte, die im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen“ lassen Sie von Ihrem Wohnsitzfinanzamt ausfüllen und bestätigen

Wenn Sie auch eine Zusammenveranlagung beantragen, führen Sie bitte in der deutschen Bescheinigung EU/EWR immer auch die Einkünfte der Ehegattin/des Ehegatten an oder legen Sie – wenn vorhanden – die Steuerbescheide des Ehepartners/Lebenspartners für das betreffende Jahr bei. Das Finanzamt Neubrandenburg ermittelt automatisch, welche Variante – mit oder ohne Zusammenveranlagung des Ehepartners/Lebenspartners – für Sie als Steuerpflichtige/Steuerpflichtigen günstiger ist. 

Österreich

Formular L1i

Der Progressionsvorbehalt in Österreich ist zwingend vorzunehmen. Daher sind die gesamten deutschen BRUTTO-Rentenbezüge (=Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung) im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung im Formular L1i unter den Kennzahlen, kurz Kz genannt, Kz 453 und Kz 791 anzugeben. 

Vom Bruttojahresbetrag der deutschen Rente sind die Werbungskosten abzuziehen (=der in Österreich zu zahlende Krankenkassenbeitrag für die ausländische Leistung abzüglich der Zulage zur Krankenversicherung von der deutschen Rentenversicherung). Der abgezogene Betrag ist in der Kz 493 einzutragen.

ACHTUNG 
Die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer darf NICHT abgezogen werden.

Bei Fragen zur Besteuerung Ihrer deutschen Betriebsrente, Ihrer Leistung aus einer deutschen Pensionskasse oder anderer deutschen Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzfinanzamt.

Das Formular L1i finden Sie über die Suchfunktion im Bereich Formulare.

Folder: Informationen zu Deutschen Pensionen

Im Folder Informationen zu Deutschen Pensionen haben wir für Sie die wichtigsten Informationen und Tipps zum Thema zusammengefasst. Diesen Folder können Sie sowohl gratis downloaden als auch kostenlos über unseren Bestellservice ordern.

Deutschland

  • Finanzamt Neubrandenburg

Hier finden Sie Informationen zur Besteuerung der deutschen Renten, wenn sie einen Wohnsitz im Ausland haben - z.B. Österreich:

  • www.finanzamt-rente-im-ausland.de/wer-warum-wieviel

Hier finden Sie Formulare zum Downloaden:

www.finanzamt-rente-im-ausland.de/formulare

Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung:

  • www.formulare-bfinv.de

Österreich

  • Erste Anlaufstelle zur persönlichen und telefonischen Information und Hilfe ist das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt.
  • Formulare

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF
Wer für einige Zeit ins Ausland entsandt wird oder aus eigenem Antrieb einen Auslandsjob übernimmt, sollte dies generalstabsmäßig planen. Schließlich sind viele Dinge im privaten und beruflichen Bereich zu regeln. Neben Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tauchen vor allem eine ganze Reihe von steuerlichen Fragen zur Auslandstätigkeit auf. Damit der Auslandseinsatz für Sie nicht zum Verlustgeschäft wird, sollten Sie zumindest über die steuerlichen Regeln Bescheid wissen.

Weiterlesen ...

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF
Sind Sie als Angestellter eines Unternehmens in einem Staat tätig, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, stellt sich für Sie vorrangig die Frage: In welchem Staat müssen Sie Ihren Arbeitslohn versteuern?

Weiterlesen ...

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF
Viele Ruheständler ziehen ins Ausland und beziehen dort Renten aus Deutschland. Zum einen sind dies ehemalige Gastarbeiter, die nach dem Arbeitsleben in die Heimat zurückkehren. Zum anderen sind dies immer mehr Deutsche, die ihren Ruhestand unter Palmen oder in einer Berghütte verbringen, etwa in Spanien, Mallorca, Thailand, Österreich oder in der Schweiz. Ihnen droht jetzt Ärger mit dem deutschen Fiskus. Denn schon seit 2005 sind deutsche Renten aller Art in die Steuerpflicht einbezogen, doch erst seit kurzem erfasst der Fiskus tatsächlich die Auslandsrentner. Hier können Sie sich umfassend über die neuen Besteuerungsregeln informieren.

Weiterlesen ...

Sofern Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat und Ihren Arbeitslohn nicht an die ausländische Betriebsstätte weiter belastet, greift die sog. 183-Tage-Regelung.

Weiterlesen ...

Für Berufskraftfahrer gelten bezüglich der Bestimmung des Tätigkeitsstaates und der 183-Tage-Regelung einige Besonderheiten. Für Berufskraftfahrer mit Wohnsitz in Deutschland und einem Arbeitgeber in Luxemburg oder in der Schweiz gelten besondere Regelungen.

Weiterlesen ...

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF
Liegt der Wohnsitz von Piloten und Flugbegleitern in einem anderen Staat als die Geschäftsleitung ihrer Fluggesellschaft, erfolgt die Besteuerung im Staat des Unternehmens. Doch für Flugpersonal von deutschen Fluggesellschaften mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es steuerliche Besonderheiten. Aufgrund des neuen Änderungsprotokolls mit der Schweiz verzichtet Deutschland ab 2012 für einige Jahre auf sein Besteuerungsrecht.

Weiterlesen ...

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF
Bei Arbeitnehmern, die im Ausland tätig sind, wird der Arbeitslohn in bestimmten Fällen nicht nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, sondern nach dem so genannten Auslandstätigkeitserlass in Deutschland von der Steuer befreit (BMF-Schreiben vom 10.6.2022, BStBl 2022 I S. 997). Nachfolgend erfahren Sie Einzelheiten zu dem Auslandstätigkeitserlass, der im Juni 2022 überarbeitet worden ist.

Weiterlesen ...

Sind Sie in einem Staat tätig, mit dem Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen: Der Tätigkeitsstaat verlangt Steuern aufgrund des Quellenprinzips, und Deutschland kassiert Steuern aufgrund des Welteinkommensprinzips. Doch der deutsche Fiskus hält für diesen Fall einseitige Entlastungen bereit: Besonders vorteilhaft ist die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses.

Weiterlesen ...

Gar manche Bürger haben Immobilienbesitz im Ausland, wie Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, oder sie sind an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, muss sein gesamtes Welteinkommen hier versteuern - auch Mieteinkünfte aus einer ausländischen Immobilie. Die Frage ist, ob und wie Vermietungsverluste berücksichtigt werden. Seit 2008 gelten völlig neue Steuerregeln für ausländische Mieterträge und Mietverluste.

Weiterlesen ...

Oftmals werden nach einem Auslandsaufenthalt Zahlungen geleistet, die sich auch auf diesen Zeitraum beziehen, so Abfindungen, Jubiläumszuwendungen, Gehaltsnachzahlungen, Tantiemen, Gratifikationen, Gewinne aus Stock Options u. Ä. Die Frage ist, in welchem Staat solche Zahlungen zu versteuern sind, ob sie zeitanteilig auf die Auslands- und Inlandstätigkeit aufgeteilt werden können und dementsprechend teilweise steuerfrei bleiben.

Weiterlesen ...

Soldaten und Polizeibeamte, die im Ausland, insbesondere auf dem Balkan (im Kosovo) und in Afghanistan, eingesetzt sind, erhalten einen Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a Bundesbesoldungsgesetz. Dieser Zuschlag ist steuerfrei (§ 3 Nr. 64 EStG). Die Frage ist, was dennoch im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz alles als Werbungskosten absetzbar ist.

Weiterlesen ...

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF
Urlaubszeit ist Reisezeit: Das Fernweh grassiert - kein Ziel ist zu weit. Als Andenken bringen Millionen deutscher Urlauber alljährlich die unterschiedlichsten Reisemitbringsel mit. Jeder Reisende, der die Grenzen der EU überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Viele erleben die Grenzen als lästiges Nadelöhr. Der eine oder andere hat vielleicht auch ein mulmiges Gefühl: Wie viele Zigaretten oder Spirituosen darf ich eigentlich mitbringen? Um unliebsame Überraschungen bei der Rückreise zu vermeiden, können Sie sich hier über Reisefreimengen und Einfuhrverbote informieren.

Weiterlesen ...

Ebenso wie Beiträge zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung können auch Beiträge zu ausländischen Sozialversicherungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Doch hierbei sind ab 2010 einige Besonderheiten zu beachten.

Weiterlesen ...

Immer mehr Arbeitnehmer werden von ihren Arbeitgebern für einen befristeten Zeitraum ins Ausland entsandt, um dort zu arbeiten. Bei Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland ergeben sich neben steuerrechtlichen Fragen auch Fragen zur Sozialversicherung: Wie steht's um die Sozialversicherung, wenn sich Arbeitnehmer auf Weisung ihres Arbeitgebers aus Deutschland in das Ausland begeben? Gelten für den Arbeitnehmer weiterhin die Rechtsvorschriften Deutschlands oder die des Beschäftigungsstaates? Ab dem 1.5.2010 sind neue Regeln zu beachten.

Weiterlesen ...

In den USA wird in den meisten Bundesstaaten (mit Ausnahme von Alaska, Florida, South Dakota, Texas, Washington und Wyoming) neben der Bundeseinkommensteuer ("federal income tax") auch eine Staateneinkommensteuer ("state income tax") erhoben. Größere Städte und Gemeinden (z.B. New York, Philadelphia und Cincinnati) erheben zusätzlich eine Gemeindeeinkommensteuer ("local income tax"). Ob und wie diese Steuern in Deutschland angerechnet werden, erläutert das FinMin. Schleswig-Holstein (Verfügung vom 9.6.2011, DStR 2011 S. 1621).

Weiterlesen ...

Bei einem beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt entstehen aufgrund des Währungsgefälles häufig höhere Lebenshaltungskosten. Dann kommt der sog. Kaufkraftausgleich ins Spiel, der die Unterschiede der Kaufkraft der fremden Währung und der Kaufkraft des Euro durch Zuschläge (im öffentlichen Dienst) oder durch Abschläge (in der Privatwirtschaft) ausgleichen soll. Diese Zahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF

Weiterlesen ...

Hätten Sie das gewusst? Wenn Sie ein neues Auto in einem anderen EU-Staat erwerben, müssen auch Sie als Privatperson in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die fällige deutsche Umsatzsteuer bezahlen. Dafür aber ist der Kaufpreis im Herkunftsland umsatzsteuerfrei. Wenn Sie ein (fast) neues Auto ins EU-Ausland verkaufen, bekommen Sie die gezahlten Vorsteuern erstattet. Was Sie zu dieser sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Weiterlesen ...

Viele Arbeitnehmer sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses für eine begrenzte Zeit für ihren Arbeitgeber im Ausland tätig. Entsendung nennt man das. Eine zeitlich befristete Auslandstätigkeit, die nicht die Entsendekriterien erfüllt, sondern aufgrund einer Versetzung oder Delegierung ausgeübt wird, wird einer Entsendung gleichgestellt, sofern während der Auslandstätigkeit die Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung weiter besteht. Bei Beamten liegt eine Zuweisung vor, wenn ihnen vorübergehend eine Tätigkeit bei einer öffentlichen Einrichtung im Ausland zugewiesen wird. Wie steht es nun in diesen Fällen um die Riester-Förderung, wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben?

Weiterlesen ...

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Dasselbe gilt umgekehrt, wenn Sie Ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegen. In diesen Fällen der zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht gehen auch die im Ausland erzielten Einkünfte nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in die deutsche Steuerveranlagung mit ein. Aber wie?

Weiterlesen ...

Vielfach unbekannt ist, dass bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften oder bei Gründung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Ausland eine Anzeigepflicht an das Finanzamt besteht. Das Auslandsengagement muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Besonders zu beachten ist die Meldepflicht bei Beteiligungen ab einer Investitionssumme von 150.000 EUR.

Weiterlesen ...

Deutsche Lehrer, die im Ausland tätig werden wollen, werden im Allgemeinen von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt an die deutsche Schule im Ausland vermittelt und auch besoldet. Sie können sich entweder auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen oder sie sind erweitert unbeschränkt steuerpflichtig.

Weiterlesen ...

Für Beamte und sonstige Bedienstete, die bei einem Organ der Europäischen Union beschäftigt sind, gelten besondere steuerliche Regelungen.

Weiterlesen ...

Im Januar 2011 entstand die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH aus einer Fusion der drei staatlichen Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungsarbeit:

Weiterlesen ...

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF
Im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit entstehen erhebliche Aufwendungen, z. B. für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung, für Sprachkurs und Umzug. Ob und wie diese Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob der Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit in Deutschland steuerpflichtig oder steuerfrei ist.

Weiterlesen ...

Zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, organisierter Kriminalität, neuerdings auch Steuerhinterziehung und Sozialbetrug wird das Verbringen von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln in die, aus der und durch die Europäische Union zollamtlich überwacht. Von den Bargeld-Kontrollen bei Reisen ins Ausland sind nicht nur Ganoven betroffen, sondern auch alle unbescholtenen Bürger.

Weiterlesen ...

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind ausländische Einkünfte in vielen Fällen in Deutschland steuerfrei gestellt. Doch kunstvoll verschafft sich der Fiskus von Ihnen Mehreinnahmen, indem er die Auslandseinkünfte einfach "in den Progressionsvorbehalt" einbezieht. Hier erfahren Sie die Einzelheiten zur Freistellungsmethode und zum Progressionsvorbehalt. Diese Methode gilt vor allem für Arbeitslohn.

Weiterlesen ...

Schreiben betr. Pauschalierung der Einkommensteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34c Abs. 5 EStG (BMF-Schreiben vom 10.4.1984, BStBl. 1984 I S. 252).

Weiterlesen ...

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können die im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder wie Werbungskosten abgezogen werden. Diese Methode gilt vor allem bei Auslandstätigkeiten in Nicht-DBA-Staaten und für Kapitalerträge.

Weiterlesen ...

Die Institution "Europäische Schulen" ist eine zwischenstaatliche Einrichtung. Die Staaten haben ihren Bediensteten diplomatische Vorrechte und Immunitäten eingeräumt. Eine besondere Vergünstigung ist die Steuerbefreiung von Gehaltszulagen.

Weiterlesen ...

Die Zahl der unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die Gehälter und Bezüge von internationalen Organisationen erhalten, nimmt stetig zu. Wie die Gehälter und Bezüge der Bediensteten steuerlich behandelt werden, erläutert die Finanzbehörde Berlin (SenFin. Berlin vom 13.11.2014, III A - S 1311 - 5/2007).

Weiterlesen ...

Deutschland hat mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ein neues Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und dieses am 1.7.2010 unterzeichnet. Das DBA trat am 14.7.2011 in Kraft und gilt rückwirkend ab 1.1.2009, da die alte Regelung Ende 2008 ausgelaufen war. Für deutsche Arbeitnehmer bringt das neue DBA nur Nachteile.

Weiterlesen ...

Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland und andere Auslandseinkünfte bleiben nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in bestimmten Fällen in Deutschland steuerfrei. Gleichwohl werden die steuerfreien Einkünfte in Deutschland in den Progressionsvorbehalt einbezogen und führen so zu einem höheren Steuersatz für das übrige Einkommen. Um eine "doppelte Nichtbesteuerung" zu vermeiden, enthalten einige DBA Rückfallklauseln. Seit 2004 gilt im deutschen Steuerrecht sogar eine generelle Rückfallklausel.

Weiterlesen ...

Am 11.12.2009 haben Deutschland und Luxemburg zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, in dem der Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard vereinbart wird. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Luxemburg erteilt Auskünfte nach neuem Standard nur für Steuerjahre ab 1.1.2010.

Weiterlesen ...

Am 29.12.2010 haben Deutschland und Österreich zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, in dem der Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard vereinbart wird. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Österreich erteilt Auskünfte nach neuem Standard nur für Steuerjahre ab 1.1.2011.

Weiterlesen ...

Seit dem 28.10.2010 ist das "Abkommen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen" mit dem Fürstentum Liechtenstein in Kraft. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Liechtenstein erteilt Auskünfte nur für Steuerjahre ab 1.1.2010.

Weiterlesen ...

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland PDF
Am 21.12.2011 ist zwischen der Schweiz und Deutschland der Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard in Kraft getreten. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Die Schweiz wird Auskünfte nur für Zeiträume ab 1.1.2011 erteilen.

Weiterlesen ...

Am 21.1.2010 haben Deutschland und Belgien zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, in dem der Informationsaustauschs in Steuersachen nach OECD-Standard vereinbart wird. Damit soll die Bekämpfung grenzüberschreitender Fälle von Steuerhinterziehung deutlich erleichtert werden - vor allem für die deutsche Finanzverwaltung. Belgien erteilt Auskünfte in Steuerangelegenheiten für Steuerjahre ab 1.1.2010, in Strafsachen ab 1.1.2006.

Weiterlesen ...

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten (bei Selbstständigen als Betriebsausgaben) absetzbar. Dazu zählen Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungspauschbeträge. Diese Reisekosten sind für die gesamte Dauer der Auswärtstätigkeit abzugsfähig, während Verpflegungspauschbeträge lediglich drei Monate lang gewährt werden. Hier erfahren, was Sie bei einer Auswärtstätigkeit im Einzelnen alles steuerlich absetzen können. Die nachstehenden Ausführungen gelten für den Zeitraum 2008 bis 2013.

Weiterlesen ...

Wo stelle ich den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?

Der Antrag kann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren gestellt werden (Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG (Anlage Grenzpendler EU/EWR)).

Wann beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtig?

Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich bei der Körperschaftsteuer auf das Welteinkommen. Beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn sich weder Geschäftsleitung noch Sitz in Deutschland befinden (§ 2 KStG). Die beschränkte Steuerpflicht erfasst lediglich die in der Bundesrepublik erzielten Einnahmen.

Wo unbeschränkt steuerpflichtig?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.

Kann man in mehreren Ländern unbeschränkt steuerpflichtig sein?

Es ist möglich, dass ein Steuerpflichtiger gleichzeitig mehrere Wohnsitze i.S.d. § 8 AO innehat. Diese können im Inland und/oder Ausland belegen sein. Die Vorschrift geht von der Gleichwertigkeit aller Wohnsitze einer Person aus, da sie ohne Unterscheidung nur das Vorliegen “eines” Wohnsitzes verlangt.