300 Euro Elterngeld und 450 Euro Job

Mit der Freude auf Familienzuwachs geht bei werdenden Eltern oft die Frage einher: Wie das Leben finanzieren, wenn man statt zu arbeiten künftig ein Kind betreut? Das Elterngeld gibt hier Sicherheit. Wer darauf Anspruch hat, wie viel man bekommt und ob das alles auch im Minijob gilt, erfährst du hier.

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Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine Hilfestellung für Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern. Es soll Eltern unterstützen, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder nicht mehr arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Mit dem Elterngeld wird somit das fehlende Einkommen ausgeglichen. Als Mutter oder Vater hast du Anspruch auf Elterngeld, unabhängig davon, wie viel Geld du verdienst. Dein Einkommen ist dann von Bedeutung, wenn es um die Höhe des Elterngeldes geht.

Drei verschiedene Varianten von Elterngeld

Basiselterngeld

Wenn nur ein Elternteil Elterngeld bekommt, kann das Elterngeld für mindestens zwei bis höchstens 12 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden.  Beide Elternteile können gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld beanspruchen. Die Aufteilung des Elterngeldes könnt ihr in dem Fall individuell ausmachen. Ein Elternteil kann dabei mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate in Anspruch nehmen. Alleinerziehende Eltern können ebenfalls bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Ausnahmen gibt es z. B., wenn das Kind mindestens 6 Wochen zu früh geboren ist. Je nachdem wie viel früher die Geburt war, können Eltern dann bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld bekommen.

Wie hoch ist das Basiselterngeld?

Es kommt auf dein Einkommen vor der Geburt an und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Wenn das Einkommen nach der Geburt komplett wegfällt, bekommen Eltern in der Regel 65 Prozent ihres Nettoeinkommmens, das sie vor der Geburt hatten. Solltest du weiterhin Einkommen haben, beträgt das Elterngeld 65 Prozent des Unterschieds zwischen deinem Einkommen vor und nach der Geburt. Wenn du jedoch nur ein geringes Einkommen hast, kannst du auch 100% deines Nettoeinkommens erhalten.

ElterngeldPlus

Mit ElterngeldPlus kannst du doppelt so lange – also bis zu 28 Monate – Elterngeld beziehen. Jedoch erhältst du dann nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Es liegt also zwischen 150 und 900 Euro im Monat. ElterngeldPlus ist vor allem für Eltern sinnvoll, die während der Elternzeit bereits in Teilzeit wieder arbeiten möchten. Denn diese Art des Elterngeldes könnt ihr  häufig in gleicher oder annähernd gleicher Höhe, aber länger als das Basiselterngeld bekommen. So habt ihr langfristig mehr Geld zur Verfügung. Das ElterngeldPlus kann frei im Wechsel mit dem Basiselterngeld kombiniert werden.

Partnerschaftsbonus

Wenn ihr beide nach der Geburt gleichzeitig in Teilzeit durchschnittlich zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitet, könnt ihr zusätzlich den Partnerschaftsbonus erhalten. Das heißt, ihr bekommt jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Weitere Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind, dass beide Elternteile ihn gleichzeitig beziehen und die beanspruchten Monate hintereinander ausgezahlt werden. Auch Alleinerziehende können den Bonus erhalten, wenn sie in Teilzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus berechnet sich genauso wie das ElterngeldPlus und liegt zwischen 150 und 900 Euro. Alle drei Elterngeld-Varianten lassen sich miteinander kombinieren.

Wer zahlt das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes, wie z. B. das Arbeitslosengeld. Die Verwaltung des Elterngeldes liegt jedoch nicht beim Bund, sondern wird von den einzelnen Bundesländern gehandhabt. Aufgrund dessen gibt es viele verschiedene Elterngeldstellen. Deine zuständige Elterngeldstelle findest du unter familien-wegweiser.de.

Minijob während Elterngeld – geht das?

Da das Elterngeld bei jedem Elternteil variiert, kann es sein, dass es für einige Mütter und Väter nicht ausreicht. Deswegen wollen viele Eltern während der Elternzeit einen Minijob ausüben. Und die gute Nachricht ist: Ja, das geht! Als Elterngeld beziehende Mutter oder beziehender Vater kannst du in einem Minijob arbeiten. Das Einkommen aus einem Minijob wird aber für das Elterngeld berücksichtigt.

Elterngeld und Minijob – so geht’s!

Du kannst entweder bei deinem bisherigen Arbeitgeber in einem Minijob arbeiten oder du suchst dir einen neuen Minijob. Dann brauchst du aber von deinem bisherigen Arbeitgeber die Zustimmung für einen anderen Minijob. In jedem Fall musst du die Elterngeldstelle über deinen Minijob informieren. Wenn du das erledigt hast, kannst du dir unbesorgt einen Minijob suchen – zum Beispiel bei der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale.

Ja, wenn du einen Minijob hast, wird der Verdienst daraus auf dein Elterngeld angerechnet. Der Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld (oder 150 Euro ElterngeldPlus) bleibt dir aber auf jeden Fall erhalten. Liegt dein Elterngeld über monatlich 300 Euro, wird der Verdienst aus deinem Minijob angerechnet und dein Elterngeld gekürzt.

Du hast zum Thema Elterngeld und Minijob Fragen? Dann schreib sie uns gerne in die Kommentare!

Schau in unserer Haushaltsjob-Börse vorbei und finde den perfekten Minijob, den du vor oder während deiner Elternzeit ausüben kannst!

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Wird ein 450 Euro Job auf das Elterngeld angerechnet?

Wenn Sie einen Mini-Job (bis 520 Euro pro Monat) haben, dann wird Ihr Einkommen daraus für das Elterngeld berücksichtigt. Auch vom Einkommen aus dem Mini-Job werden bei der Berechnung des Elterngelds Werbungskosten abgezogen, derzeit 100,00 Euro pro Monat.

Wie viel darf man beim Elterngeld dazu verdienen?

Bis zu welcher Höhe darf ich dazuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird? Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs.

Wie viel darf ich bei Elterngeld plus dazuverdienen ohne Abzüge?

Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten. Dabei ist es egal, ob man das Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bezieht.

Wie kann ich mein Elterngeld aufstocken?

Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten "Geschwisterbonus". Ihr Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.

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