Ab wann gilt die neue kontaktbeschränkung

In Krankenhäusern und Pflegeheimen in NRW müssen Besucherinnen und Besucher vom 23. Dezember an keinen offiziellen Schnelltest mehr vorweisen. Welche Corona-Regeln gelten sonst noch? Fragen und Antworten zu den wichtigsten Details.

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Die Corona-Regeln in NRW werden erneut ein Stück weit gelockert. Vom 23. Dezember an müssen Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen in der Regel keinen offiziellen Schnelltest mehr vorweisen. Es reicht die "mündliche Versicherung", dass am Tag des Besuchs ein Selbsttest durchgeführt wurde. Welche Corona-Regeln gelten sonst noch in NRW? Was gilt nach der landesweiten Corona-Schutzverordnung und nach dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz? Das Wichtigste im Überblick:

  • Corona-Schutzverordnung für NRW - gültig ab 23. Dezember 2022 (PDF) | mags.nrw
  • Corona-Schutzverordnung für NRW - gültig bis 22. Dezember 2022 (PDF) | mags.nrw
  • Infektionsschutzgesetz online | gesetze-im-internet.de

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Was sagt der NRW-Gesundheitsminister zur Corona-Lage und den Regeln?

Ab wann gilt die neue kontaktbeschränkung

Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister

"Es gilt unverändert: Dass wir derzeit auf eine Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt", teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) im Oktober zur Corona-Pandemie und den Schutzmaßnahmen mit. Er appellierte, sich ausreichend selbst zu schützen - insbesondere durch die Corona-Impfung.

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Wo gilt in NRW noch die Maskenpflicht?

Ab wann gilt die neue kontaktbeschränkung

Die Maskenpflicht gilt derzeit nur noch an wenigen Orten in NRW. In Geschäften, Schulen und anderswo ist sie längst abgeschafft. Verpflichtend ist das Maskentragen unter anderem hier - dabei reicht in vielen Fällen eine OP-Maske, zum Teil ist aber eine FFP2-Maske (oder eine vergleichbare Maske) verpflichtend.

  • in öffentlichen Bussen und Bahnen: im NRW-Nahverkehr mindestens OP-Maske, im Fernverkehr (ICE, IC, Flixbus etc.) mindestens FFP2-Maske
  • in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen mindestens FFP2-Maske
  • beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen mindestens FFP2-Maske
  • beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mindestens FFP2-Maske
  • in Obdachlosenunterkünften mindestens OP-Maske
  • in Unterkünften für Geflüchtete mindestens OP-Maske

Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.

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Wo gilt in NRW noch die Testpflicht?

Unter anderem in folgenden Einrichtungen muss man in der Regel einen negativen Corona-Test vorweisen. Das kann ein offizieller Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Vom 23. Dezember an reicht die "mündliche Versicherung", dass am Tag des Besuchs ein Corona-Selbsttest durchgeführt wurde.

  • in Krankenhäusern
  • beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen
  • beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • in Justizvollzugsanstalten

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Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen Nachweis über einen Test oder eine Impfung oder Genesung verlangen.

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Welche Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche?

Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch die Testpflicht gilt für sie nicht.

Kinder bis zum Alter von 13 Jahren dürfen eine Alltagsmaske (z.B. Stoffmaske) tragen, wenn ihnen keine medizinische Maske passt.

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Welche Quarantäne-Regeln gelten derzeit in NRW?

Details zu den Quarantäne-Regeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen gibt es unter diesem Link:

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Über dieses Thema berichteten am 26.10.2022 auch die Hörfunknachrichten - unter anderem um 17 Uhr bei WDR5.