Anlieger frei bedeutung

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Erstellt: 14.07.2020, 17:09 Uhr

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Anlieger frei bedeutung

Das Verkehrschild «Anlieger frei» begrenzt die Anzahl an Autofahrern, die dieses Schild passieren dürfen. © Peter Kneffel / dpa

Das Verkehrsschild "Anlieger frei" lässt Autofahrer grübeln. Wer verbirgt sich hinter dem Begriff "Anlieger"? Handelt es sich hierbei nur um Anwohner?

Ein rundes Verbotsschild – weißer Grund mit rotem Rand – sperrt normalerweise Straßen für den Durchfahrtsverkehr für Fahrzeuge aller Art. Oft allerdings gibt das Zusatzschild "Anlieger frei" die Fahrt für ausschließlich für Anlieger frei.

Wer ist ein Anlieger?

Denn generell würden Anliegerstraßen zur Verkehrsberuhigung geschaffen, sagt Karsten Raspe vom Tüv Thüringen. Doch wer ist eigentlich Anlieger? "Als Anlieger gelten alle, die ein berechtigtes Interesse haben, in die Straße zu fahren", erklärt Raspe. Das heißt: Auch Besucher, Patienten von Praxen oder Kunden von dortigen Geschäften haben das Recht, die entsprechende Straße zu befahren und dort zu parken. Es sei denn, dies ist durch andere Verbotsschilder untersagt.

Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte außerdem, dass es dabei unerheblich ist, ob etwa ein Praxisbesuch zustande kommt. Die Absicht ist ausreichend. Erkennt jemand bei der Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück, dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er sogar ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger.

Lesen Sie hier, wie Sie sich bei Verkehrskontrollen verhalten sollten.

Hohe Bußgelder

Nach dem Richterspruch sind demnach selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers zum Einfahren berechtigt. Raspe warnt jedoch davor, die Anliegerstraße als Abkürzung zu wählen. Bei einer Polizeikontrolle hätten Ausreden oft kurze Beine. "Die Behauptung, ich wollte einen Bekannten in dem gelben Haus da vorn besuchen, kann auch teuer werden." Denn wer nicht glaubwürdig darlegen kann, wen er wirklich aufsuchen will, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 75 Euro. Für Pkw und motorisierte Zweiräder werden mindestens 20 Euro fällig. Selbst Radfahrer, die das Verkehrsverbot missachten, müssen mit einer Verwarnung von immerhin 15 Euro rechnen.

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dpa/tmn

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Viele Autofahrer fragen sich, was das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ bedeutet. Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Zusatzzeichen Anlieger frei findet sich etwa unter dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“, Verbot für Kraftfahrzeuge bzw. „Verbot für Krafträder“. Dabei handelt es sich um sogenannte Vorschriftszeichen im Sinne von § 41 StVO. Die Befugnis zur Regelung ergibt sich aus § 45 StVO.

Leider findet sich im Gesetz keine Definition darüber, was eigentlich unter einem „Anlieger“ zu verstehen ist. Darunter fallen zunächst einmal alle Grundstückseigentümer und Bewohner, die auf der jeweiligen Straße wohnen. Doch wie sieht es mit Besuchern aus?

Auch Besucher sind Anlieger

Wer als Besucher eine solche Anliegerstraße befahren muss, braucht sich keine Sorgen zu machen. Dies ergibt sich aus der einschlägigen Rechtsprechung. Dies legt den Begriff des Anliegers weit aus und versteht darunter auch Personen, die mit Eigentümern bzw. Bewohnern in Bezug treten wollen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 09.07.1965- 4 StR 191/65. Die Richter begründen dies damit, dass „Anlieger frei“ nicht nur den Verkehr der Anlieger meint. Vielmehr bezieht er sich ebenfalls auch auf Verkehr mit den Anliegern.

Dies bedeutet, dass nicht nur angemeldete Besucher als Anlieger gelten. Vielmehr reicht es, wenn man eine dort lebende Person besuchen möchte – auch wenn die gerade nicht zu Hause anzutreffen ist. Das Gleiche gilt, wenn jemand ein bestimmtes Geschäft auf dieser Straße während der Öffnungszeiten aufsuchen möchte.

Anlieger frei - Parken erlaubt?

Normalerweise dürfen Besucher von Privatleuten oder Geschäften ihr Fahrzeug ebenfalls in einer solchen Straße parken. Das gilt natürlich nicht für Bereiche, bei denen das Halten oder Parken für Jedermann verboten ist.

Unbegrenztes Parken gestattet?

Allerdings sollte man das nicht als Chance sehen, um etwa nach dem Besuch das Auto einfach stehen zu lassen. Ansonsten müssen Sie gleichwohl mit einem Bußgeld rechnen. Dies ergibt sich daraus, dass etwa das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ sich nicht nur auf den fließenden, sondern auch auf den ruhenden Verkehr erstreckt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 06.09.1991 – 5 Ss (OWi) 358/91 – (OWi) 147/91 l klargestellt.

Wichtige Ausnahme für Anlieger

Ebenso aufpassen sollte allerdings, wer in einer Straße mit dem Verkehrsschild Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit einem Zusatzschild wohnt. Dies wird an einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe deutlich.

In diesem Fall hatte ein dort lebender Autofahrer das Auto abends abgestellt und auch nachts stehen lassenstehen lassen, obwohl auf dem Zusatzschild folgendes stand: „Anlieger frei werktags 06.00 bis 10.00 Uhr“.

Hierzu entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 08.08.1977 – 3 Ss (B) 210/77, dass eine Geldbuße verhängt werden durfte. Dies begründeten die Richter damit, dass hier für jedermann auch der ruhende Verkehr außerhalb angegebenen Zeit verboten war. Von daher sollten Sie auch als Anwohner auf den genauen Wortlaut des Zusatzschildes achten.

Fazit:

Über eine Straße mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ sollten Sie daher nicht einfach fahren, wenn Sie keinen Besuch vorhaben und diese nur abkürzen wollen. Das Gleiche gilt für das Parken. Ansonsten müssen Sie unter Umständen nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Unter Umständen darf Ihr Wagen auch abgeschleppt werden.

Autor: Harald Büring (Fachanwalt.de-Redaktion)
Foto: © Daniel Ernst- Fotolia.com

Was bedeutet für Anlieger frei?

Straßen, bei denen die Durchfahrt für alle oder bestimmte Fahrzeuggruppen gesperrt ist, können mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ für die Personengruppe „Anlieger“ zugänglich gemacht werden. In der Regel ist die Verkehrsberuhigung der Grund für Anliegerstraßen.

Wo endet Anlieger frei?

Das Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ unterhalb des „Durchfahrt verboten“-Schilds bedeutet, dass Fahrzeugführer mit einem Anliegen die Straße passieren dürfen. Anlieger sind zum Beispiel: Bewohner/Anwohner. Besucher der Anwohner.

Wie wird Anlieger frei kontrolliert?

Ein rundes Verbotsschild mit rotem Rand auf weißem Grund signalisiert, dass die Durchfahrt dieser Straße für alle Fahrzeugarten gesperrt ist. Durch das Zusatzschild „Anlieger frei“ ist die Durchfahrt für Anlieger ausdrücklich frei.

Was bedeutet Durchfahrt verboten Anlieger frei?

Bestimmt ist Ihnen schon einmal das Verkehrszeichen 250 („Durchfahrt verboten”) samt Zusatzschild „Anlieger frei” untergekommen. Dieses Zusatzschild besagt, dass das angezeigte Verbot für Anlieger nicht gilt und sie somit in die besagte Straße einfahren dürfen.