Bei welchen vorerkrankungen darf nicht gegen covid 19 geimpft werden

Wann darf nicht geimpft werden? (Kontraindikationen)

  • An einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung zurückgestellt werden.
  • Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (bis 38 °C) − wie weiter unten angegeben − einhergehen, sind jedoch grundsätzlich keine Kontraindikation. Ebenso sollen Kinder mit wiederholten fieberhaften Infekten nach Abklingen der aktuellen Infektion sobald wie möglich geimpft werden.
  • Impfhindernisse können bestehende Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes sein. Bei diesen Personen soll eine Impfung nur nach Rücksprache mit Fachärzten erwogen werden.
  • Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder Störungen des Immunsystems soll der den Immundefekt behandelnde Arzt vor der Impfung konsultiert werden. Totimpfstoffe können verabreicht werden, wobei empfohlen wird, den Impferfolg serologisch zu kontrollieren.
  • Die Verabreichung von Immunglobulin kann die Wirkung von Lebendimpfungen (Masern, Röteln, Mumps, Varizellen) beeinträchtigen. Deshalb sollte zwischen der Gabe von Immunglobulin und einer solchen Impfung ein Zeitraum von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Da bei der Masernimpfung eine solche Abschwächung der Impfwirkung bis zu einem Jahr andauern kann, ist nach der Impfung eine Antikörperbestimmung zu empfehlen.

Häufig werden bestimmte Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen. Lt. WHO gehören dazu:

    • Leichte Erkrankung mit subfebrilen Temperaturen (bis 38 °C), leichtem Durchfall bei einem sonst gesunden Kind und Hauterkrankungen (z. B. Ekzem). Ausnahme: Rotaviren-Impfung bei Durchfall und/oder Erbrechen.
    • Chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren; stabile neurologische Erkrankungen.
    • Antimikrobielle Therapie (Antibiotika) oder Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendete steroidhaltige Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen). Ausnahme: Bakterielle Lebendimpfstoffe.
    • Rekonvaleszenzphase nach einer Erkrankung.
    • Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollen unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden. Bei extremer Anlage zur Frühgeburt wird empfohlen, die betreuende Neonatologieabteilung zu kontaktieren.
    • Schwangerschaft der Mutter oder anderer Haushaltsangehöriger sowie die Stillzeit der Mutter.
    • Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten.
    • Allergien, Asthma oder andere atopische Erkrankungen oder Allergien in der Verwandtschaft. Ausnahme: Allergien gegen Inhaltsstoffe oder Produktionsrückstände in Impfstoffen.
    • Penizillinallergie; kein Impfstoffhersteller verwendet Penizillin in der Produktion oder als Konservierungsstoff.
    • Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings.
    • Plötzlicher Kindestod (SIDS) in der Familienanamnese.
    • Neugeborenengelbsucht.

Arzneimittel-spezifische Kontraindikationen sind auch der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs zu entnehmen. Diese finden Sie auch Online im Arzneimittelverzeichnis des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen, bzw. bei den Fachinformationen der Impfstoffe auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit

Bei welchen vorerkrankungen darf nicht gegen covid 19 geimpft werden

Viele Menschen wollen sich derzeit das erste, zweite oder dritte Mal gegen eine Infektion mit dem Coronavirus impfen lassen. Noch ist das freiwillig. Doch seitdem die Infektionszahlen bundesweit so hoch sind, diskutieren zahlreiche Experten verstärkt über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Für manche Menschen ist eine Impfung aus medizinischen Gründen aber gar nicht möglich. Allerdings sind das sehr viel weniger Menschen als gemeinhin angenommen. Was für sie gilt und bei welchen Erkrankungen man sich - anders als von vielen vermutet - trotzdem impfen lassen kann.

  • Zum Überblick "Fragen und Antworten zur Corona-Impfung"

Menschen, die sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in einer Liste zusammengestellt, wer sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen kann. Demnach gilt:

  • Menschen mit Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe können nicht geimpft werden. Ein Beispiel dafür ist eine Allergie gegen Polyethylenglykol (PEG), welches auch in Medikamenten oder Kosmetika verwendet wird. In der Regel können Menschen, die mit einem der Impfstofftypen nicht impfbar sind, aber mit dem jeweils anderen geimpft werden. Das heißt: Menschen die allergisch auf Bestandteile des mRNA-Impfstoffs reagieren, können mit einem Vektorimpfstoff geimpft werden. Was im Einzelfall bei Allergikern zu beachten ist, hat das RKI in einem Merkblatt zusammengefasst.
  • Bei Menschen mit vorbestehendem Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder einem Kapillarlecksyndrom - beides sind seltene Vorerkrankungen - rät das RKI von einer Impfung mit dem Vektorimpfstoff Astrazeneca ab. In diesen Fällen kann aber eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech erfolgen.
  • Kindern unter 12 Jahren empfiehlt die Stiko am RKI ausdrücklich nur eine Corona-Schutzimpfung, wenn sie eine Vorerkrankung haben oder sich in ihrem Umfeld Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (zum Beispiel Hochbetagte oder Personen mit aufgrund einer Krankheit oder wegen Medikamenten unterdrücktem Immunsystem). Alle anderen Kinder von 5 bis 12 Jahren können sich laut Stiko bei individuellem Wunsch impfen lassen.
  • Menschen mit Infektionen und über 38 Grad Körpertemperatur können vorübergehend nicht geimpft werden. Nach Abklingen des Fiebers ist aber eine Impfung möglich.
  • Für Schwangere gilt eine Einschränkung: Für sie empfiehlt das RKI die Corona-Schutzimpfung erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Falls die Erstimpfung schon vor der Schwangerschaft stattgefunden hat, sollte mit der zweiten Impfung ebenfalls bis zum Beginn des zweiten Schwangerschaftsdrittels (Trimenon) gewartet werden.
  • Zum Artikel: So wirken mRNA-Impfstoffe gegen das Coronavirus

Erkrankungen, bei denen man sich impfen lassen kann

Das RKI führt unter dem Stichwort "falsche Kontraindikationen", folgende Erkrankungen auf, bei denen - anders als selbst von vielen Betroffenen erwartet - eine Impfung bedenkenlos möglich ist:

  • banale Infekte, auch bei erhöhter Körpertemperatur
  • Krebserkrankungen
  • Rheumatologische Erkrankungen
  • Allergien (außer bei einer Allergie gegen einen Bestandteil oder mehrere Bestandteile des Impfstoffs)
  • Behandlung mit Antibiotika oder Kortisonpräparaten
  • Blutungsneigung oder Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
  • Neurologische Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose
  • Chronische Erkrankungen wie Chronisch-Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen

Menschen, bei denen eine Impfung weniger wirksam ist

Neben denjenigen Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, gibt es Menschen, die zwar geimpft werden können, aber bei ihnen ist der Impfstoff gegen das Coronavirus weniger wirksam. Ihr Schutz vor einer Infektion ist trotz Impfung geringer.

Das betrifft zum Beispiel Menschen mit einem unterdrückten Immunsystem (sogenannter Immundefizienz). Aber auch Krebspatienten, die gerade eine Chemotherapie erhalten, oder Menschen mit einem transplantierten Organ sprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich an. Bei manchen wirkt sie gut, bei anderen weniger. Das RKI empfiehlt aber gerade solchen Menschen eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus, weil Menschen mit einem unterdrückten Immunsystem ein besonders hohes Risiko für schwere Covid-19-Verläufe haben.

Was gilt für Menschen, die sich nicht impfen lassen können?

Grundsätzlich muss der Arzt oder die Ärztin abwägen, ob das Risiko einer Impfung größer ist als ihr Schutz. Die wenigen Menschen, die wirklich nicht geimpft werden können, müssen sich dies mit einem ärztlichen Attest bescheinigen lassen.

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Bei welcher Vorerkrankung kann man nicht Corona impfen?

chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, • chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, • chronische Leber- und Nierenerkrankungen, • Diabetes mellitus („Zuckerkrankheit“) und andere Stoffwechselerkrankungen, • chronische neurologische Erkrankungen • und HIV-Infektion.

Wer ist ein Risikopatient für Corona Impfung?

Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer bestimmten Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben, werden mit hoher Priorität geimpft. Dazu gehören: Personen mit Trisomie 21.

Was zählt zu Vorerkrankungen bei Corona?

Zudem verläuft COVID-19 bei Menschen mit starkem bis sehr starkem Übergewicht oder mit folgenden Vorerkrankungen häufiger schwer:.
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems wie koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck,.
chronische Lungenerkrankungen, z. ... .
chronische Nieren- und Lebererkrankungen,.

Was spricht dagegen sich gegen Corona impfen zu lassen?

Auch nach einer COVID-19-Schutzimpfung kann es zu typischen Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- und Gliederschmerzen oder Müdigkeit kommen.