Wann darf ich einen unbeschrankten Bahnübergang mit blinklichtanlage überqueren?

Im ersten Teil „Bahnübergang: Grundlagen und Funktionsweise“ haben wir uns bereits mit den rechtlichen Grundlagen sowie den verschiedenen Arten und Verkehrszeichen an Bahnübergängen befasst. Wie verhält man sich nun richtig an einem Bahnübergang und welche Konsequenzen und Bußgelder drohen bei Zuwiderhandlung?

Wie verhalten Sie sich an Bahnübergängen richtig?

An Bahnübergängen ist besondere Vorsicht geboten. Fahren Sie deshalb in jedem Fall mit gemäßigter Geschwindigkeit an den Übergang heran. Seien Sie stets aufmerksam und vergewissern Sie sich durch Sehen und Hören, ob sich ein Zug nähert. Beim Überfahren der offenen Schranken sollten Sie mit einer unebenen Fahrbahn rechnen.

Wann darf ich einen unbeschrankten Bahnübergang mit blinklichtanlage überqueren?

Bildquelle: Wikipedia

Ist der Bahnübergang mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet, ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, vor diesem anzuhalten, wenn sich die Bahnschranken senken oder ein Bahnmitarbeiter ein entsprechendes Signal (rot-weiße Fahne) gibt, welches die Zugeinfahrt kennzeichnet.  

Die Entfernung zum Bahnübergang wird durch roten Baken auf weißem Grund am rechten Fahrbahnrand gekennzeichnet.

Definition "Bake"

Als Bake bezeichnet man ein (räumliches) Orientierungs- und Signalzeichen für Verkehrsteilnehmer in Seefahrt, Flug- und Schienenverkehr, sogar an Autobahnabfahrten. In der obigen Abbildung (unteres Verkehrszeichen) ist der rote, diagonale Strich die Bake, sie steht für eine Entfernung von 80 m. Bei drei Baken ist der Bahnübergang demnach 240 m entfernt.

Wann darf ich einen unbeschrankten Bahnübergang mit blinklichtanlage überqueren?

Nähert sich ein Schienenfahrzeug, muss am Andreaskreuz gehalten werden. An einem unbeschrankten Übergang ohne Signaltechnik ist bei der Anfahrt darauf zu achten, ob ein Pfeilsignal auf den heranfahrenden Zug hinweist. Handelt es sich um einen beschrankten Bahnübergang, gilt das Haltegebot auch bereits, wenn die Schranken noch nicht vollständig geschlossen sind, die Ampeln Gelb leuchten, Rot blinken oder wenn der Bahnmitarbeiter Ihnen Halt gebietet.

Hinweis

Fußgänger und Radfahrer dürfen die Bahnstrecke nur am Bahnübergang überqueren. Ein sicherer Warteplatz für Passanten und Radfahrer sowie Motorradfahrer ist stets vor dem Andreaskreuz.

Kommt es zu einem Rückstau durch stockenden Verkehr, muss der Bahnübergang freigehalten werden. Sie sollten nie in den Gleisbereich einfahren, wenn Sie ihn nicht vollständig überqueren können.

Warten am Bahnübergang

Müssen Sie vor dem Bahnübergang warten, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Schalten Sie den Motor aus und achten Sie darauf, dass Seitenstraßen frei bleiben.
  • Schalten Sie das Fernlicht aus, falls notwendig sollte auf Standlicht zurückgeschaltet werden.
  • Drehen Sie das Radio/ die Musik leiser, akustische Warnsignale können so besser wahrgenommen werden.

Die Weiterfahrt ist erst erlaubt, wenn sich die Schranken geöffnet haben, die Lichtzeichen erloschen sind oder der Bahnmitarbeiter das Zeichen zur Weiterfahrt gibt. Bei einem unbeschrankten Bahnübergang sollten Sie darauf achten, dass auch aus der Gegenrichtung ein Zug kommen könnte. Warten Sie also, bis Sie, nach Passieren des durchfahrenden Zuges, wieder uneingeschränkte Sicht auf die Gleise haben. Bei einem Rückstau oder stockendem Verkehr ist die Weiterfahrt erst erlaubt, wenn das zügige Überqueren des Bahnübergangs möglich ist.

Hinweis

Sollte ihr Fahrzeug unfallbedingt oder durch einen technischen Defekt auf einem Bahnübergang zum Stehen kommen, verlassen Sie umgehend das Fahrzeug und den Übergang. Informieren Sie die Polizei und warten Sie auf weitere Anweisungen.

Strafen und Bußgelder

Das richtige Verhalten an Bahnübergängen ist besonders wichtig, daher sind die Strafen bei Missachtung der Regelungen auch besonders hoch. Eine Übersicht der Strafen und Bußgelder ergibt sich aus den Regelungen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs:

Vergehen

Strafe

Sie überholen an einem Bahnübergang, obwohl Sie nicht übersehen können, dass während des gesamten Überholvorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

150,00 €

Sie überholen an einem Bahnübergang, obwohl Sie nicht übersehen können, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und gefährden dadurch Andere.

250,00 € + 1 Monat Fahrverbot

Sie überholen an einem Bahnübergang, obwohl Sie nicht übersehen können, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Es kommt zum Unfall.

300,00 € + 1 Monat Fahrverbot

Sie überholen an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage.

150,00 €

Sie überholen an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage und gefährden +) dadurch Andere.

250,00 € + 1 Monat Fahrverbot

Sie überholen an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage. Es kommt zum Unfall.

300,00 € + 1 Monat Fahrverbot

Sie fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang heran.

100,00 €

Sie missachten mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeuges.

80,00 €

Sie missachten mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeuges und gefährden dadurch andere.

100,00 €

Sie missachten mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeuges. Es kommt zum Unfall.

120,00 €

Sie überholen unzulässig ein Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang.

70,00 €

Sie überholen unzulässig ein Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang und gefährden dadurch Andere.

85,00 €

Sie überholen unzulässig ein Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang. Es kommt zum Unfall.

150,00 €

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug nähert.

80,00 € + 1 Punkt

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug nähert, und gefährden dadurch Andere.

100,00 € + 1 Punkt

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl sich ein Schienenfahrzeug nähert. Es kam zum Unfall.

120,00 € + 1 Punkt

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht oder gelbe Lichtzeichen oder rote Lichtzeichen gegeben werden.

240,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht oder gelbe Lichtzeichen oder rote Lichtzeichen gegeben werden, und gefährden dadurch Andere.

290,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht oder gelbe Lichtzeichen oder rote Lichtzeichen gegeben werden. Es kommt zum Unfall.

350,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senken oder ein Bahnbediensteter "Halt" gebietet oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.

240,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senken oder ein Bahnbediensteter "Halt" gebietet oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt, und gefährden dadurch Andere.

290,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senken oder ein Bahnbediensteter "Halt" gebietet oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt. Es kommt zu einem Unfall.

350,00 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Sie überqueren mit einem Kraftfahrzeug den Bahnübergang trotz A - geschlossener Schranke/Halbschranke.

700,00 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Sie überqueren als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke.

350,00 €

Sie verletzen vor einem Bahnübergang eine Wartepflicht.

10,00 €

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den mit gekennzeichnetem Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten.

80,00 €

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten, und gefährden +) dadurch Andere.

100,00 €

Sie überqueren mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vorrang eines Schienenfahrzeugs zu beachten. Es kommt zum Unfall.

120,00 €

Sie halten näher als 10 m vor einem Andreaskreuz.

Bußgeld je nach Art der Behinderung (Verdecken des Andreaskreuzes, Behinderung anderer etc.):

10,00 € bis 35,00 €

Weitere Teile dieser Reihe:

  • Teil 1: Bahnübergang: Grundlagen und Funktionsweise
  • Teil 3: Besonderheiten bei Bahnübergängen im Ausland

Wann darf ich einen unbeschrankten Bahnübergang mit blinklichtanlage überqueren?


Wann darf ich einen unbeschrankten Bahnübergang mit blinklichtanlage überqueren?

Wann darf ich einen unbeschrankten Bahnübergang mit blinklichtanlage überqueren?

Wann dürfen Sie ein unbeschrankten Bahnübergang mit blinklichtanlage überqueren nach dem Einzug?

Du darfst den unbeschrankten Bahnübergang nur überqueren, wenn das rote Blinklichlicht erloschen ist. Es könnte schließlich noch ein weiterer Zug folgen, durch den du gefährdet werden könntest.

Wer sich einem Bahnübergang mit blinklichtanlage und halbschranke?

ein Bahnbediensteter Halt gebietet. Das rote Blinklicht weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie Anhalten müssen, da in Kürze ein Schienenfahrzeug den Weg kreuzen wird. Dieses kann sich sehr schnell annähern. Daher gibt es die Maßnahme des roten Blinklichtes.

Wie fährt man über einen Bahnübergang?

Fahren Sie bremsbereit und mit maximal 50 km/h auf den Bahnübergang zu. Bereits 240 Meter vor dem Bahnübergang gilt Überholverbot. Achten Sie auf akustische Pfeifsignale, besonders an an unbeschrankten Übergängen. Halten Sie sofort an, wenn sich am unbeschrankten Bahnübergang ein Zug nähert.

Wie weit vor Bahnübergang halten?

Damit ein Bahnübergang von jedem Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkannt wird, darfst du bis zu 10 Meter vor einem Andreaskreuz nicht halten, wenn du es dabei durch dein Fahrzeug verdecken würdest. Vor und hinter einem Andreaskreuz gilt innerorts bis zu 5 Meter ein Parkverbot.