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Wenn Sie kürzlich Ihren Ehepartner verloren haben, können Sie hier berechnen, welchen Anspruch auf Witwenrente Sie haben. Ihr eigenes Einkommen und der Rentenanspruch Ihres verstorbenen Partners werden je nach Ihrer persönlichen Situation miteinander verrechnet. Der Rechner berücksichtigt dabei die gemäß Gesetzgebung unterschiedlich zu behandelnden Einkommensarten zur Bestimmung Ihres anrechenbaren Nettoeinkommens. Weiterführende Informationen zu WitwenrenteDie 10 wichtigsten Tipps Beratung durch Experten InhaltRechner ↑Inhalt ↑ Seit 2021 besteht Anspruch auf Grundrente als Aufstockung zur gesetzlichen Rente, also grundsätzlich auch zur Witwenrente. Versicherte, welche viele Jahre gearbeitet haben und deren Lohneinkünfte unter dem Bundesdurchschnitt lagen, haben unter Umständen Anspruch auf die Grundrente als Aufstockung zur Witwenrente. Mit mindestens 33 Beitragsjahren (Beitragszahlungen, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit und durch Zeiten mit Leistungen für Krankheit bzw. Reha) und einem Einkommen, das in dieser Zeit jährlich 30 bis 80 Prozent des Durchschnittslohns betrug, besteht ein Anspruch auf die aufstockende Grundrente. Gewisse Einkommensgrenzen der Rentner dürfen dabei allerdings nicht überschritten werden. Sonst werden diese auf die Höhe der Grundrente angerechnet. Dabei ist ein monatliches Einkommen von 1.250 Euro (bei Paaren: 1.950 Euro) anrechnungsfrei auf die Grundrente. Darüber hinaus gehende Einkommen werden auf den Grundrentenanspruch zu 60 Prozent angerechnet. Monatliche Einkommen von 1.600 Euro bzw. bei Paaren 2.300 Euro werden schließlich zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Was andere Leser auch gelesen habenRechner ↑Inhalt ↑ Die Basis für die Berechnung der Witwenrente ist das sechste Sozialgesetzbuch. Hierin sind alle Regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit auch zur Hinterbliebenenrente aufgeführt. Die gesetzlichen Freibeträge für Sie und Ihre Kinder sowie Zuschläge für selbst erzogene Kinder werden je nach altem oder neuem Recht entsprechend ermittelt. Falls Sie waisenberechtigte Kinder haben, können Sie mit Hilfe des Waisenrenten-Rechners deren Ansprüche berechnen. Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Eingabefelder des Rechners.
Anspruch auf Witwenrente nach altem Recht besteht, wenn
Im Jahr 2002 gab es bei der Hinterbliebenenrente eine Gesetzesänderung. Heute existieren beide Renten parallel. Sind also die beiden Voraussetzungen erfüllt, gilt aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes noch das vorteilhaftere alte Recht. Mehr dazu finden Sie in unserem Vergleich der Witwenrente nach altem und neuem Recht. Geben Sie bitte die Anzahl der Kinder an, deren Erziehung überwiegend durch Sie erfolgt ist.
Als waisenberechtigt gelten
Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt grundsätzlich die Waisenberechtigung. Über diesen Zeitraum hinaus kann sie bei der Ausübung einer Ausbildung, wie Schule, betriebliche Ausbildung oder Erststudium weiterhin gewährt werden. Die Höchstaltersgrenze liegt für Kinder in Ausbildung und körperlich oder geistig Behinderten bei 27 Jahren.
Von den folgenden Bruttoeinkünften werden durch den Rechner gesetzlich vorgegebene prozentuale Pauschalwerte abgezogen, um das für die Rentenanrechnung notwendige pauschalierte Nettoeinkommen zu bestimmen. Die Prozentwerte für den Pauschalabzug sind dabei gesetzlich so festgelegt, dass sie in etwa den realen Abzügen vom Brutto entsprechen. Die pauschalierten Netto-Einkünfte des Hinterbliebenen werden auf die Witwenrente angerechnet. Begründet wird dies vom Gesetzgeber damit, dass die Witwenrente der Unterhaltssicherung dienen soll und bei eigenen Einkünften die volle Höhe der Rente nicht erforderlich sei. Bitte berücksichtigen Sie im Folgenden bei der Angabe des Einkommens jeweils das im letzten Kalenderjahr aus dieser Einkommensart erzielte Einkommen, geteilt durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde.
Rechner ↑Inhalt ↑ Herr Schwarz verstirbt 2022. Seine hinterbliebene Ehefrau möchte nun die ihr zustehende Witwenrente berechnen
Rechner ↑Inhalt ↑ Im Jahr 2002 gab es bei der Hinterbliebenenrente eine Gesetzesänderung, die dazu führte dass gegenwärtig beide Renten parallel existieren. Mehr dazu können Sie auch im Vergleich der Witwenrente nach altem und neuem Recht nachlesen.
Weder das eine noch das andere Kriterium gelten für Frau Schwarz. Für sie gilt demnach die neue Witwenrente, denn die Bedingungen für die alte Witwenrente treffen nicht zu.
Da die Ehe länger als ein Jahr bestanden hat, steht Frau Schwarz demnach eine Witwenrente zu. Die anderen Besonderheiten bei dem für sie geltendem neuen Recht werden im Folgenden berücksichtigt. Rechner ↑Inhalt ↑ Für die große Witwenrente gilt zunächst, - wie für die kleine Rente auch - dass der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben muss und im Falle der Rente nach neuem Recht die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden hat. Zusätzlich muss für das Anrecht aus die große Witwenrente mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Die genannte Altersgrenze liegt also 2022 bei 45 Jahren und 11 Monaten und wird jedes Jahr um einen weiteren Monat angehoben. Das heißt, ab dem Jahr 2029 können Hinterbliebene erst ab dem 47. Lebensjahr die große Witwenrente erhalten, sofern nicht eine der anderen beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Hier finden Sie weitere Infos zur Altersgrenze und den Voraussetzungen für die kleine und große Witwenrente.
Rechner ↑Inhalt ↑ Nach neuem Recht beträgt der Anspruch auf grosse Witwenrente 55 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Nach altem Recht sind es 60 Prozent seiner Rentenansprüche.
Rechner ↑Inhalt ↑ Frau Schwarz hat ihre beiden Kinder in den ersten drei Lebensjahren überwiegend selbst erzogen. Daher erhöht sich die Witwenrente ab dem vierten Monat um einen Kinderzuschlag.
Der Kinderzuschlag wird nur beim Bezug von Witwenrente nach neuem Recht gewährt. Für die kleine Witwenrente wird er analog berechnet: Statt 55 Prozent werden hier 25 Prozent für die Berechnung des Kinderzuschlags verwendet. Begrenzung des ZuschlagsDie Summe von Witwenrente vor Einkommensanrechnung und Kinderzuschlägen darf gemäß § 88a SGB VI nicht den Rentenanspruch des Verstorbenen überschreiten. Diese Fallkonstellation könnte sich ergeben, wenn es für mehrere Kinder einen Zuschlag gibt und der Rentsanspruch des Verstorbenen gering ist. Dann werden die Kinderzuschläge soweit verringert, dass obige Summe maximal den Rentensanspruch des Verstorbenen ergibt. Dieser Fall tritt für Frau Schwarz allerdings nicht zu. Rechner ↑Inhalt ↑ Aus den Bruttoeinkünften von Frau Schwarz wird zunächst anhand der gesetzlich festgelegten pauschalen Abzüge ein pauschaliertes Nettoeinkommen berechnet:
Rechner ↑Inhalt ↑ Bevor das pauschalierte Nettoeinkommen letztlich zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird, werden zunächst noch ihre Freibeträge berücksichtigt.
Mehr zum Thema finden Sie im Ratgeberteil unter Freiträge auf anrechenbares Einkommen. Rechner ↑Inhalt ↑
Rechner ↑Inhalt ↑ Schließlich ergibt sich das relevante Nettoeinkommen durch Abzug des Freibetrags vom pauschalierten Nettoeinkommen.
Rechner ↑Inhalt ↑ Erst vom relevanten Nettoeinkommen werden dann letztlich 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Rechner ↑Inhalt ↑ Schließlich sind alle oben ermittelten Zwischenergebnisse zusammenzufassen, um die Höhe der Witwenrente für Frau Schwarz letztlich zu berechnen.
Rechner ↑Inhalt ↑
Weiterführende Informationen zu WitwenrenteDie 10 wichtigsten Tipps Beratung durch Experten QuellenangabenInsbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet: Letzte Aktualisierung am 01.08.2022Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 01.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand. Vorherige Änderungen am 01.07.2022
Bewerten Sie unseren Rechnermit nur einem Klick(linker Stern miserabel - rechter Stern gut) 4.3 Sterne bei 890 Bewertungen Wie hoch ist die Witwenrente wenn ich selber Rente beziehe?Bekommt ein Hinterbliebener eine eigene Rente, werden davon pauschal 14 Prozent abgezogen. Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. Der ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn sich die Renten erhöhen (§ 97 Abs. 2 SGB).
Wie hoch darf die eigene Rente sein damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?Sofern der Hinterbliebene eine eigene Rente bezieht, zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent davon ab. Daraufhin zieht die Rentenversicherung vom berechneten Nettoeinkommen den Freibetrag ab. Dieser liegt je nach Bundesland bei 903 Euro oder bei 877 Euro.
Wann bekomme ich keine Witwenrente?Ihr eigenes Einkommen wird allerdings auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Hinterbliebenenrente wird in der Regel nicht gezahlt, wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestanden hat. Ausnahmen von dieser Ein-Jahres-Klausel gelten beispielsweise dann, wenn der Partner durch einen Unfall ums Leben gekommen ist.
Wo liegt die Einkommensgrenze für Witwenrente?Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente
Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Der allgemeine Freibetrag liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2022 bis 30.06.2023 bei 937,73 Euro im Osten und bei 950,93 Euro im Westen.
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