1. Das Wichtigste in KürzeArbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit wird unterschiedlich definiert, abhängig davon, ob die Person ALG I (Arbeitslosengeld) oder ALG II ("Hartz IV") bezieht und ist etwas anderes als Erwerbsminderung. Versicherten, deren Krankengeld ausgelaufen ist (sog. Aussteuerung) ermöglicht die sog. Nahtlosigkeitsregelung den Bezug von ALG I, obwohl sie nicht arbeiten können, solange die Rentenversicherung keine Erwerbsminderung festgestellt hat. Wer erst während des Bezugs von ALG I arbeitsunfähig wird, erhält zunächst weiter ALG I, danach ggf. Krankengeld und erst bei weiterer Arbeitsunfähigkeit ggf. ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung. Bei Arbeitsunfähigkeit ohne volle Erwerbsminderung kann ohne zeitliche Begrenzung ALG II bezogen werden. Show
2. Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit und ErwerbsminderungArbeitsunfähigkeit (AU) und Erwerbsminderung sind nicht dasselbe. 2.1. ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Tätigkeit, die nicht ausgeführt werden kann.
2.2. ErwerbsminderungErwerbsminderung bezieht sich auf eine allgemeine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, die dazu führt, dass ein Mensch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nur noch zeitlich eingeschränkt erwerbstätig sein kann.
3. Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung bei ALG I3.1. Definition von Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von ALG IArbeitsunfähigkeit bei Bezug von ALG I liegt vor bei krankheitsbedingter Unfähigkeit, leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sich die versicherte Person bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat, unabhängig von der Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit. Trotz Krankheit und/oder Behinderung können sich viele Menschen "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" dem Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten zur Verfügung stellen und sind daher während der Arbeitslosigkeit nicht arbeitsunfähig, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen viele Tätigkeiten nicht mehr ausführen können. 3.2. Pflicht zur Anzeige der ArbeitsunfähigkeitWer ALG I beantragt hat oder bezieht muss eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also so schnell wie möglich, anzeigen. Spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Näheres zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter Arbeitsunfähigkeit. 3.3. Weiterzahlung des ALG I bei ArbeitsunfähigkeitEs gehört zu den Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit und damit normalerweise auch für den Bezug von ALG I, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, also auch dazu in der Lage zu sein, zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen.
3.4. Weiterzahlung des ALG I bei von der Rentenversicherung festgestellter Erwerbsminderung
4. Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung bei ALG II4.1. Definition von Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von ALG IIBeim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (umgangssprachlich "Hartz IV") liegt Arbeitsunfähigkeit vor bei krankheitsbedingter Unfähigkeit, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. 4.2. Bezug von Krankengeld bei Bezug von ALG II
4.3. ALG II bei ErwerbsminderungBei teilweiser Erwerbsminderung kann ALG II bezogen werden. Mit ALG II kann auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgestockt werden. Liegt hingegen volle Erwerbsminderung vor, fehlt es an der für den Bezug von ALG II nötigen Erwerbsfähigkeit. Dann kann nur eine volle Erwerbsminderungsrente und/oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung bzw. in einer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld bezogen werden. 4.4. PraxistippWenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente als sog. Arbeitsmarktrente (Näheres unter Erwerbsminderungsrente) beziehen, sind Sie nicht voll erwerbsgemindert. Sie bekommen die volle Erwerbsminderungsrente dann nur, weil es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine für Sie geeigneten Arbeitsplätze gibt (sog. verschlossener Arbeitsmarkt). Reicht diese Rente für Ihren Lebensunterhalt nicht aus, können Sie mit ALG II aufstocken, nicht mit Grundsicherung bei Erwerbsminderung bzw. in einer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld. 5. Praxistipps
6. Wer hilft weiter?Die örtliche Agentur für Arbeit. 7. Verwandte LinksArbeitslosengeld Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Arbeitslosenversicherung Erwerbsminderungsrente Berufliche Reha > Leistungen Rechtsgrundlagen: § 145 f. SGB III, § 3 Abs. 2-3a Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Erwerbsminderungsrente?Arbeitslosengeld I kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente zustehen. Dies ist dann der Fall, wenn bei Ihnen unmittelbar vor dem Rentenbezug ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden hat.
Was passiert wenn die Erwerbsminderungsrente ausläuft?Läuft die Frist ab, können Sie einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Die Rente kann dann erneut befristet gezahlt werden. Insgesamt können die Befristungen aus medizinischen Gründen maximal neun Jahre dauern. Sind Sie anschließend noch erwerbsgemindert, erhalten Sie die Rente unbefristet.
Was passiert nach 3 Jahren Erwerbsminderungsrente?Eine andere Möglichkeit sieht wie folgt aus: Sie erhalten zunächst eine befristete EM-Rente für drei Jahre. Nach dem Ablauf dieser Zeit gewährt der Rententräger weitere drei Jahre und anschließend zum dritten Mal. Insgesamt kommen Sie also auf neun Jahre, in denen Ihre Erwerbsminderungsrente befristet war.
Ist das Arbeitslosengeld höher als die Erwerbsminderungsrente?Falls Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits läuft, erhalten Sie nun Arbeitslosengeld. Es gilt die „Nahtlosigkeitsregelung“. Auch das Arbeitslosengeld ist in den meisten Fällen höher als die spätere EM-Rente.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung?Das Arbeitslosengeld nach Krankengeld entspricht der Höhe des regulären Arbeitslosengeldes und wird auf dieselbe Weise errechnet. Beantragen Sie nach dem Krankengeld eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rehabilitationsmaßnahme, erhalten Sie das nahtlose Arbeitslosengeld, solange Ihr Antrag bearbeitet wird.
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