Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet im Oktober 2022. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn +3 Bilder Der Stichtag für die alljährliche
Steuererklärung rückt immer näher. Eigentlich hätte die Abgabefrist am 31. Juli enden müssen, doch wie schon im vergangenen Jahr wurde auch 2022 die Frist für das Ausfüllen der Formulare verlängert: Steuerzahler haben in diesem Jahr bis zum 31. Oktober Zeit, um ihre Einkommensteuererklärung zu machen. Die Fälligkeit der Lohnsteuer ist nicht überall in Deutschland identisch. Je nach
Bundesland muss die Steuererklärung dementsprechend bis zum 1. November 2022 beim Finanzamt eingetroffen sein. In den Bundesländern, in welchen der Feiertag Allerheiligen gefeiert wird, gilt sogar erst der 2. November als letztmöglicher "Lohnsteuer-Termin". Diese Regelung betrifft somit Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Generell gibt es aber noch andere Möglichkeiten, um die Frist
für die Abgabe nach hinten zu verlegen, wie finanztip.de berichtet. Wer seine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat sogar noch länger Zeit für die Abgabe - bis zum 31. August 2023. Wessen Berater sogar noch die 2020er-Erklärung schuldig geblieben ist, kann ebenfalls aufatmen. Auch hier gibt es einen erneuten Aufschub bis zum 31. August 2022. Ursprünglich galt eine drei Monate frühere Abgabe. Eine zusätzliche Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen möglich, diese muss allerdings schriftlich beantragt und begründet werden. Außerdem gibt es keinen Anspruch auf eine Verlängerung, selbst bei einem guten Grund ist man somit auf die Kulanz angewiesen. Bei einer Verspätung kann es im Rahmen des Ermessens des Finanzamts zu Verspätungszuschlägen kommen. Allerdings läuft dieses Ermessen nach 14 Monaten aus: Dann ist ein Zuschlag definitiv fällig. Darüber hinaus können auch Zwangsgelder, Steuerschätzungen oder Verspätungszinsen verhängt werden. Lohnsteuer und Einkommensteuer - was ist der Unterschied?Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer? Das Bundesfinanzministerium informiert: "Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer)". Mit diesen in der Regel monatlichen Steuerabzug sei das Besteuerungsverfahren im Allgemeinen abgeschlossen. Zwei Ausnahmen seien möglich: falls vom Arbeitgeber ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen ist oder falls für den Arbeitnehmenden nach Ablauf des Kalenderjahres noch eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht kommt. Die Lohnsteuer sei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine Steuer eigener Art, erklärt die Behörde, die auch einen Lohnsteuer- und Einkommensteuerrechner im Internet anbietet. Noch besser fasst die Industrie- und Handelskammer München (IHK) die Thematik zusammen. Demnach stelle die Lohnsteuer eine besondere Form der Einkommensteuer dar und sein deshalb ein Teil von ihr. In Deutschland bestehe eine Steuerpflicht im Rahmen der einzelnen Einkunftsarten, somit müssten alle Arten von Einkünften versteuert werden - egal ob das Gehalt aus einer unbefristeten Vollzeitstelle, der Lohn für gelegentliches Arbeiten, Zinsen oder Mieteinnahmen für ein Ferienhaus. Insgesamt falle die Einkommensteuer für Einkünfte von natürlichen Personen (dazu gehören Arbeitnehmende ebenso wie Einzelunternehmende oder Gesellschafter*innen einer Personengesellschaft) aus diesen Kategorien an:
Für wen die Unterscheidung eine Rolle spieltWie die IHK weiter ausführt, bemisst sich die Höhe der Einkommensteuer nach dem individuellen Steuersatz, auch Steuertarif genannt. Dieser hängt von der Höhe der Gesamteinkünfte sowie dem Familienstand ab (Stichwort: Ehegattensplitting). Berücksichtigt werden müssen zudem Minderungsbeträge wie Freibeträge, Pauschbeträge oder Entlastungsbeträge. Sie werden von der Summe der Einkünfte abgezogen, wodurch sich letztlich die Bemessungsgrundlage bildet. Eine Unterscheidung von Lohnsteuer und Einkommensteuer sei vor allem für Menschen wichtig, die ihre Einkünfte aus anderen Quellen als der nicht selbstständigen Tätigkeit ziehen. Denn auch diese sind steuerpflichtig und unterliegen damit ebenfalls der Einkommensteuer. Der Unterschied bei einer selbstständigen Tätigkeit sei, dass die zu zahlende Steuer nicht automatisch vom Verdienst abgezogen wird wie die Lohnsteuer bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Stattdessen muss sie regelmäßig im Rahmen von Vorauszahlungen überwiesen werden. Der Steuerpflichtige oder sein Steuerberater muss eine Steuererklärung mit den entsprechenden selbst ermittelten Einkünften abgeben, informiert die Handelskammer. Steuererklärung für 2021: Spare bares Geld mit dem WISO Steuer-SparbuchVielen steht jetzt also die lästige Aufgabe bevor, sich durch die Formulare für die Einkommensteuererklärung zu kämpfen. Doch es gibt ein Licht am Ende des Tunnels: Das WISO Steuer-Sparbuch 2022* unterstützt dich einfach und unkompliziert bei der Einkommenssteuer-Erklärung für das Jahr 2021. Damit erledigt sich die unliebsame Aufgabe fast wie von selbst. Die Software gibt es bei Amazon aktuell für gerade einmal 22,99 Euro (Download bzw. Web-Version - auf CD/DVD ist der Kauf etwas teurer)* (Stand: 5. Oktober 2022, 13.40 Uhr). Amazon-Tipp: Zum WISO-Steuersparbuch 2022 Das Programm, das in verschiedenen Versionen erhältlich ist (als klassische Disc, via Download mit Aktivierungscode oder als Browser-Variante), bietet zwei entscheidende Vorteile: Es lotst den Nutzer Schritt für Schritt durch die Formulare und weist darauf hin, welche Felder ausgefüllt werden müssen, was erheblich zeitsparender ist als, als mit dem Kugelschreiber in die Papierformulare zu schreiben. Außerdem weist die Software auf mögliche Pauschalen hin, die man beim manuellen Eintragen womöglich vergessen hätte. Am Ende erhält man eine Vorausberechnung für die Steuererstattung, die laut mehreren Amazon-Kundenbewertungen sogar centgenau der Realität entspricht. Neu ist der Corona-CheckUp. Mit steuer:Automatik des WISO Steuer-Sparbuchs 2022* erstellst du deine Steuererklärung kinderleicht, da sie dir eine Menge Arbeit abnimmt und einen Großteil Ihrer Steuererklärung automatisch ausfüllt. So funktioniert sie:
mit dpa Du möchtest in Zukunft mehr Steuern sparen? Jede Menge Tipps für deine nächste Steuererklärung findest du hier.
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Artikel enthält Affiliate Links Bis wann muss man die Steuererklärung abgeben 2022?August 2022: Frist für die Abgabe der Steuererklärung natürlicher Personen. Steuerpflichtige, die bis zum 31. August Zeit haben, ihre Steuererklärung abzugeben, werden daran erinnert, dass die Frist bald abläuft.
Bis wann muss man die Einkommensteuererklärung abgeben?Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO ).
Welche Steuererklärung kann man 2022 noch abgeben?Falls du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, kannst du bis Ende des Jahres 2022 noch deine Steuererklärung für 2018 und die darauffolgenden Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.
Wie lange kann man die Frist für die Steuererklärung verlängern?Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber eine erneute Fristverlängerung vorgesehen. Du hast – wie gesagt – drei Monate länger Zeit, um Deine Steuererklärung für 2021 einzureichen, also bis zum 31. Oktober 2022.
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