Booster impfung nach 5 monaten nrw

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Impf-Dashboard für den Rhein-Sieg-Kreis

Hier finden Sie weitere Zahlen zum Stand der Infektionen im Rhein-Sieg-Kreis:

So geht es mit den Impfungen weiter

Auch nach dem Ende des Impfzentrums in der Asklepios Kinderklinik in Sankt Augustin verfolgt der Rhein-Sieg-Kreis seine Impfstrategie, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Impfangeboten sicherzustellen. Dazu wurde in der Kreisverwaltung die sogenannte Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) beim Amt für Bevölkerungsschutz eingerichtet.

Für Personen ab 12 Jahren werden zugelassene Impfstoffe von BioNTech, Moderna und Novavax angeboten.

Auffrischungsimpfungen (sogenannte „Boosterimpfungen“ bzw. die 3. und 4. Impfung) werden mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech oder Moderna durchgeführt.

Die 3. Impfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hatte beim Thema Auffrischungsimpfung die Impfabstände und die Altersvorgabe aktualisiert: Generell können alle ab 12 Jahren, deren 2. Impfung mindestens 3 Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Hinweis für Impfungen mit Johnson&Johnson: Damit man als "geboostert" gilt, sind auch hier inzwischen 3 Impfungen nötig. Der Abstand zwischen Erstimpfung mit Johnson&Johnson und einer Zweitimpfung (mit mRNA-Impfstoff) beträgt 4 Wochen, die Auffrischungsimpfung ist nach 3 Monaten möglich.

Die deutlich geringere Frist von mindestens 4 Wochen nach der Grundimmunisierung gilt nur für Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Störung der Funktion des körpereigenen Immunsystems.

Die 4. Impfung

Für berechtigte Personengruppen bietet der Rhein-Sieg-Kreis beim Mobilen Impfen und in den stationären Impfstellen in Sankt Augustin und Meckenheim zudem eine 4. Impfung an.

Die STIKO empfiehlt die 4. Impfung (2. Auffrischungsimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff für über 60 Jährige, Personen im Alter ab 5 Jahren mit Grunderkrankung und Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen in der Regel mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 3. Impfung (1. Auffrischimpfung).

Eine Verkürzung auf mindestens 4 Monate ist nur in Einzelfällen abzuwägen. Die Empfehlung von 3 Monaten gilt nur noch für Personen mit Immundefizienz, unabhängig deren Alters. 

Die EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) hatte die Altersempfehlung bereits auf 60 Jahre heruntergesetzt und empfiehlt allen Menschen ab 60 Jahren eine 2. Auffrischungsimpfung.

Die 5. Impfung

Zur 5. Impfung sagt das RKI (mit Stand vom 18. August 2022) Folgendes:

Für Personen, die bereits 4 Impfungen hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es aufgrund einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems (Immunoseneszenz) sinnvoll sein, nach der 4. Impfung (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen.

Dies sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.

Hinweis zur Omikron-Untervariante BA.1

Die Impfteams des Rhein-Sieg-Kreises bieten ab sofort auch die auf die Omikron-Untervariante BA.1 angepassten Impfstoffe von BioNTech und Moderna an.

Analog der STIKO-Empfehlung, die allerdings noch offiziell bestätigt werden muss, werden zur Auffrischungsimpfung die auf die Omikron-Untervariante BA.1 des COVID-19-Virus angepassten Impfstoffe der Hersteller BioNTech (ab 12 Jahren) und Moderna (ab 30 Jahren) verimpft. Für die Grundimmunisierung werden weiterhin die bisherigen Impfstoffe verwendet.

Der Impfstoff des Herstellers Novavax steht weiterhin bei allen Impfaktionen zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren zur Verfügung.

Die Zielgruppen bleiben: Eine erste Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) wird nach wie vor für Menschen ab 12 Jahren empfohlen. Diese Impfung erfolgt im Optimalfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion.

Zu den Gruppen, denen die STIKO nach wie vor eine zweite Auffrischung (4. Impfung) empfiehlt, zählen neben Menschen ab 60 Jahren auch Risikopatientinnen und -patienten wie Immungeschwächte ab 12 Jahren, Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner sowie Personal im Gesundheits- und Pflegebereich. Auch hier gilt in der Regel ein Abstand von 6 Monaten zur vorherigen Impfung oder Infektion.

Impfungen mit Nuvaxovid des Herstellers Novavax

Impfstellen des Rhein-Sieg-Kreises (ab 12 Jahren)

Impfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

Mobile Impfangebote / Impftruck (ab 12 Jahren)

Impfmöglichkeiten in Arztpraxen

Digitaler Impfnachweis

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