Darf ich die mauer meines nachbarn streichen

Darf ich die mauer meines nachbarn streichen

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Hallo Mondschaf,

so richtig Ahnung hab ich auch nicht.
Grundsätzlich würde ich sagen, jeder bestimmt, wie sein Eigentum aussieht, solange dem keine öffentlichen Interessen (das sind die der Allgemeinheit, nicht die eines Einzelnen), also grobe Stadtbildverschandelung oder so etwas, entgegenstehen.

Wenn man aber im "Privatbereich" seinem Nachbarn erlaubt, an seinem Haus "herumzuputzen", wird der Richter wahrscheinlich fragen:
"Was haben Sie denn vereinbart? Weiß, braun oder gar nichts?"
Mündliche Absprachen zählen nach meiner Rechtserfahrung auch. Bei Aussage gegen Aussage wird wohl das Recht des Eigentümers überwiegen.

Die Nachbarin hat (vermutlich) kein Recht, von einer Vereinbarung nach ihrem Gutdünken abzuweichen. Das Gut des Eigentums wiegt im deutschen Recht immer noch höher, als das optische Empfinden eines Einzelnen.

Wenn ich also das bisschen, das ich zum Zivilrecht gelernt habe, zusammenkratze, würde ich sagen, sie bindet Euch einen Bären auf.
Ob man sich deswegen streitet, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit (stört es Euch, leidet Eure Immobilie optisch oder physisch darunter, etc.).

Für die Zukunft ist es sicherlich sinnvoll, solche Dinge schriftlich zu vereinbaren. Dann halten sich zum Einen die Meisten an das Vereinbarte und falls nicht, hat man vor Gericht die besseren Karten (i.d.R.

Darf ich die mauer meines nachbarn streichen
)

lG Modena

Es gibt eine klare Antwort auf die Frage, ob Sie den Zaun des Nachbarn streichen dürfen: Nein, das dürfen Sie nicht – jedenfalls nicht ohne Einverständnis des Nachbarn. Das verbietet das Eigentums- und das Nachbarschaftsrecht. Am besten, Sie einigen sich schon im Vorbild mit Ihrem Nachbarn über einen Zaun an der Grundstücksgrenze.

Auf den Punkt gebracht

  • Grenzzäune sind sehr häufig Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Ursache ist oft der unansehnliche Zustand des Zauns
  • vorab das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, hilft in vielen Fällen
  • auf keinen Fall Zaun einfach selber streichen
  • bei einem Zaun direkt auf der Grenze kann jedoch eine Kostenbeteiligung gefordert werden

Rechtlicher Hintergrund

Der Zaun eines Nachbarn gehört entweder zu dessen Eigentum oder ist bei einem gemieteten Objekt zumindest in dessen Besitz. Damit ist schon mal grundsätzlich ausgeschlossen, dass dieses fremde Eigentum von einem ohne ausdrückliche Einwilligung des Nachbarn gestrichen werden darf. Das wäre ein Eingriff in die Eigentumsrechte eines anderen und damit auch eine Grundrechtsverletzung.

Darf ich die mauer meines nachbarn streichen

Bei Streitigkeiten unter Nachbarn kommt in der Regel weniger das Grundgesetz zur Anwendung, als vielmehr das sogenannte Nachbarschaftsrecht. Dabei handelt es sich um ein in den Bundesländern jeweils unterschiedliches Landesrecht. Jedes Bundesland, außer Bayern, verfügt über so ein Recht. Es regelt wichtige Fragen wie beispielsweise:

  • Höhe und Beschaffenheit von Zäunen
  • maximal zulässige Höhe von Hecken
  • erlaubte Belästigung durch Lärm
  • Zeiten zum Rasenmähen

Bei allen Nachbarschaftsrechten der Länder gilt meist der gleiche Grundsatz, nämlich der des friedlichen und verständnisvollen Zusammenlebens.

Tipp: Genau Informationen zum jeweils geltenden Recht erhält man bei seiner Gemeinde oder seiner Stadt.

Zaunstreit

Der Streit um einen Gartenzaun gehört tatsächlich mit zu den häufigsten Streitigkeiten, die vor einem Zivilgericht landen. Dabei geht es jedoch seltener um den Zustand des Zauns, als vielmehr um dessen Höhe oder seine genaue Platzierung. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch in so einem Fall immer die schlechteste und meist auch die teuerste Lösung eines Konflikts. Sinnvoller ist es da allemal, schon im Vorfeld das Gespräch mit dem Nachbar zu suchen. Überhaupt verhindert ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis eine Vielzahl möglicher Streitigkeiten. Die Nerven schon es darüber hinaus auch noch. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch der Nachbar guten Willens ist.

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Häufig gestellte Fragen

Wie kann ein Streit um einen Zaun unter Nachbarn beigelegt werden?

dem alle Seiten mit ihren Argumenten zu Wort kommen. Am Ende entscheidet der Schlichter. Sein Schlichterspruch kann von beiden Seiten anerkannt oder abgelehnt werden. Der nächste Schritt ist dann unter Umständen der Gang vor das Gericht.

Wieso darf ich den Zaun des Nachbarn nicht einfach selber streichen?

Weil es sich dabei um einen unerlaubten Eingriff in sein Eigentumsrecht handeln würde. Ohne seine Erlaubnis geht da nichts.

Muss ich mich an den Kosten für das Streichen beteiligen?

Das kommt darauf an. In so manchem Nachbarschaftsrecht ist geregelt, dass die Kosten geteilt werden müssen, wenn ein Grenzzaun auch tatsächlich auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht. Der Nachbar kann dann also eine Kostenbeteiligung beispielsweise für die Anschaffung der Farbe von Ihnen verlangen. Ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Farbe haben Sie hingegen nicht.

Wer streicht den Zaun?

Rechtlicher Hintergrund. Der Zaun eines Nachbarn gehört entweder zu dessen Eigentum oder ist bei einem gemieteten Objekt zumindest in dessen Besitz. Damit ist schon mal grundsätzlich ausgeschlossen, dass dieses fremde Eigentum von einem ohne ausdrückliche Einwilligung des Nachbarn gestrichen werden darf.

Wie hoch darf eine Mauer an der Grundstücksgrenze sein?

Zum einen sind Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze gelten sollen, rund 40 cm bis 90 cm hoch. Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm.

Welche Zaunseite gehört mir Österreich?

Hier gilt: Die von der Straße aus gesehene rechte Seite zählt (Quelle: § 858 ABGB). Da diese Einfriedung auf dem Grundstück verpflichtend vom Eigentümers verfolgt werden muss, ist dieser alleiniger Eigentümer dieser Begrenzung. Aus diesem Grund ist er auch allein zur Instandhaltung dieser verpflichtet.

Wie hoch darf eine Mauer zum Nachbarn sein Niederösterreich?

Nach § 51 Abs. 5 wären bauliche Anlagen mit nicht mehr als drei Meter Höhe, das heißt, auch drei Meter hohe Einfriedungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze ohne Belichtungsprüfung zulässig, sofern der Bebauungsplan nichts Gegenteiliges enthält.