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Corona Testpflicht in Bayern Nachweispflicht an Schule und Kita: Was für Kinder und Eltern gilt – und wer zahlt

Nachweispflicht an Schule und Kita in Bayern ab dem 10. Januar: Die Corona-Regel gilt auch für Geimpfte und Genesene. Infos zu Nachweis, Kosten & Co.

Schule und Kita sind in Bayern vom 10. Januar an nur noch mit Nachweis eines negativen Corona-Tests des Kindes möglich. Doch was genau gilt mit dieser Corona-Regeln jetzt und wer zahlt für die Tests?

Schule und Kita sind in Bayern vom 10. Januar an nur noch mit Nachweis eines negativen Corona-Tests des Kindes möglich. Doch was genau gilt mit dieser Corona-Regeln jetzt und wer zahlt für die Tests? © Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

  • Neue Corona-Regeln für ganz Deutschland wurden bei der jüngsten MPK beschlossen
  • Bayern will einige der Maßnahmen aber erst noch prüfen lassen
  • Testnachweispflicht für Schule und Kita in Bayern ab Montag, den 10.01.2022
  • Doch was gilt als Nachweis und wer zahlt den Corona-Test für die Kinder?
  • Alle Infos zur aktuellen Corona-Regel an Kitas und Schulen im Freistaat hier in der Übersicht

Corona-Regel für Kitas in Bayern: Testpflicht ab 10.01.2022 für fast alle Kinder

Von Montag, den 10. Januar, an gilt in Bayern: Nur noch getestete Kinder und Jugendliche dürfen in die Schule oder Kita. In Bayern tritt dann die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung der Corona-Regeln für Kindertageseinrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Kindertagespflegestellen in Kraft. Doch was heißt das genau für die Kleinen und deren Eltern?

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Mehr Corona-Tests an Kitas und Schulen in Bayern – Alle neuen Regeln im Überblick

Am Montag, den 10.01.2022 geht es für die meisten Kindertagesstätten und die Schulen nach den Ferien in Bayern wieder los. Damit geht auch das regelmäßige Testen auf das Coronavirus weiter. Das gilt jetzt auch verpflichtend für alle Kinder, egal ob geimpft oder genesen – und auch für die ganz Kleinen ab einem Jahr. Wobei geimpfte oder genesene Kita-Kinder keinen Testnachweis brauchen.

Vor allem die Eltern von Krippen- und Kindergartenkindern müssen sich umgewöhnen: Wenn sie künftig nicht dreimal in der Woche einen negativen Test ihrer Kinder nachweisen, dürfen diese die Einrichtungen nicht betreten. Die Änderungen bei den Tests in den Schulen hingegen sind minimal. Die neuen Regeln zur Nachweispflicht in Bayern im Detail:

Testnachweispflicht in Bayern - Kostenlose Corona-Tests für Kinder in der Kita

Bei den Kita-Kindern galt bislang nur eine Empfehlung, die Kinder auf freiwilliger Basis dreimal in der Woche auf eine Corona-Infektion zu testen. Die Kosten für die Selbsttests übernahm dabei wie auch in Zukunft der Freistaat Bayern – die Eltern konnten sich Berechtigungsscheine für den Bezug der Corona-Tests in Apotheken ausstellen lassen.

Wann müssen Kita-Kinder in Bayern getestet werden?

Ab dem 10.01.2022 müssen die Eltern dann testen, wenn sie nicht an der Kita-Tür wieder abgewiesen werden wollen. Es gilt jetzt eine „Testnachweispflicht“: Die Sorgeberechtigten müssen dreimal in der Woche „glaubhaft versichern“, dass sie die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr selbst zu Hause getestet haben - und das Ergebnis negativ ausfiel. Und zwar grundsätzlich jeden:

  • Montag
  • Mittwoch
  • Freitag

Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es das nächste Mal wieder betreut wird.

Negativer Corona-Test für Kita: Diese Nachweise sind in Bayern gültig

Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, ob die Eltern als Nachweis die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber ein jedes Mal mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular mitbringen müssen. Das Sozialministerium zeigt dabei ein unerschütterliches Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der elterlichen Angaben: „Wir gehen dabei davon aus, dass die Personenberechtigten ihrer Testnachweispflicht nachgekommen sind, wenn sie dies entsprechend erklärt haben“, heißt es in einer Anweisung, die einen zuvor vorgesehenen „Videobeweis“ bei Zweifeln wieder zurücknimmt.

Wann startet nach den Weihnachtsferien die Schule in Bayern und welche Regeln gelten?

Testpflicht an Schulen in Bayern auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler

An den Schulen bleibt es bei den bisherigen Testmodalitäten - mit einer Ausnahme: Bislang waren Schülerinnen und Schüler, die doppelt geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen waren, von der regelmäßigen Testpflicht im Schulgebäude befreit. Angesichts der hohen Zahl von Infektionen und der als ansteckender eingestuften Omikron-Variante müssen auch sie nun wieder regelmäßig zum Teststäbchen greifen.

Ansonsten bleibt es dabei, dass an den Grund- und Förderschulen zweimal pro Woche ein PCR-Pooltest gemacht wird, bei dem die Kinder an einem Tupfer lutschen - daher auch die Bezeichnung „Lollitest“. Weil das Ergebnis des Pool-Tests erst mit einiger zeitlicher Verzögerung vorliegt, wird an den Grund- und Förderschulen am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn zusätzlich ein Selbsttest durchgeführt. An allen anderen Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche selbst. Alternativ wird jeweils auch ein negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest akzeptiert.

Lehrermangel an bayerischen Schulen: Freistaat wirbt Quereinsteiger für Mittelschule an

Um den Lehrkräftemangel an Bayerns Mittelschulen zu verbessern, lässt das Kultusministerium seit diesem Schuljahr auch fachlich qualifizierte Nicht-Pädagogen vor die Klassentafeln. „Ziel des Staatsministeriums war es, circa 50 Personen für die Sondermaßnahme zu gewinnen“, erläuterte ein Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Dieses Ziel wurde erreicht.“

Voraussetzung für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen, landläufig als „Referendariat“ bekannt, ist ein mindestens mit der Note 3,50 in Deutschland abgeschlossenes Master-, Diplom- oder Magisterstudium. Die Umworbenen müssen also nicht wie sonst für Lehrkräfte üblich auf Lehramt studiert haben. Allerdings ist Bedingung, dass das Studium das Hauptfach Deutsch, Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Informatik, Biologie, Physik, Chemie oder Mathematik beinhaltet hat.

„Diese Maßnahme wird zunächst pilotiert und soll, sofern sie sich bewährt, zeitlich begrenzt durchgeführt werden, bis wieder genügend grundständig ausgebildete Mittelschullehrkräfte zur Verfügung stehen“, erläuterte das Ministerium. Über die Quereinsteiger hinaus konnten demnach über andere Sondermaßnahmen rund 70 weitere neue Interessenten zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für die Mittelschule gewonnen werden. Dazu gehören unter anderem Lehrkräfte einer anderen Schulart.

Was muss ich tun wenn mein Partner Corona hat?

Quarantäne bei möglicher Infektion Für Kontaktpersonen und jegliche Personen, die vermuten sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, gelten die Quarantäneempfehlungen des Bundes: Reduzieren Sie bitte Ihre Kontakte, bleiben Sie möglichst zuhause, testen Sie sich und beachten Sie die Hygieneregeln.

Wer muss in Quarantäne Bayern?

Alle Personen, bei denen ein von einer medizinischen Fachkraft oder einer vergleichbaren, hierfür geschulten Person vorgenommener Nukleinsäure- oder Antigentest ein positives Ergebnis hat, müssen sich unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.

Was gilt für Kontaktpersonen in Bayern?

Bayern verkürzt die Isolation nach positivem Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit – Isolation weiterhin verpflichtend – Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen. Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig.

Was für Regeln gelten jetzt in Bayern?

In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske..
Krankenhäusern,.
Rehabilitationseinrichtungen,.
sowie voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen..