Einfacher Mietvertrag zwischen Eltern und Kind

  • #3

hallo

ja dauerauftrag werden mir dann machen aber kann mir noch jemand sagen wie hoch die Miete sein darf damit keine Steuern fällig werden oder müssen grundsätzlich Steuern auf Mieteinnahmen gezahlt werden.

LG neuling

Gelöschtes Mitglied 4560

  • #5

Andersherum
Die 75% Regel erlaubt es dem Steuerpflichtigen seine Aufwendungen für die vermietete Immobilie bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen.

Das macht aber nur Sinn solange der Mieter nicht von Sozialtransferleistungen lebt; denn dann würde die Ersparnis direkt dem Sozialstaat zufallen.

Einfach mal einen fragen, der sich damit auskennt: Einen Immobilienfachwirt oder -betriebswirt?

Wenn man keine Steuern zahlen will, braucht man nur Einnahmen zu vermeiden.

  • #6

hallo

ja dauerauftrag werden mir dann machen aber kann mir noch jemand sagen wie hoch die Miete sein darf damit keine Steuern fällig werden oder müssen grundsätzlich Steuern auf Mieteinnahmen gezahlt werden.

LG neuling

Soweit ich weiss, sind Mieteinnahmen halt Einkünfte und müssen im Rahmen einer Steuererklärung angegeben werden.
Ob Steuern gezahlt werden müssen oder nicht, hängt da von den gegenzurechnenden Ausgaben im Rahmen der Vermietung ab und davon, ob auch andere Einkünfte erzielt werden und in welcher Höhe.
Aber ich bin kein Steuerberater, sondern eine Privatperson und das ist meine private Meinung.
Was mich fasziniert ist, dass ein Steuerberater, der das mal gelernt hat, da angeblich nicht weiter weiß....
Vielleicht einfach mal einen anderen Steuerberater fragen?
LG Fragetante

  • #7

Da ab der 75% die Miete zur steuerpflichtigen Einnahme wird, ist alles was unter den 75% bleibt logischerweise steuerfrei.

Das ganze läuft beim Finanzamt über eine Feststellungserklärung ab, dort versucht man mit der Miete einen Feststellungsbescheid zu erlangen um die Kosten des Mietverhältnisses von den Einnahmen abzuziehen.
Wenn durch die niedrige Miete klar wird, dass es nur der Steuerersparnis dienen soll, dann verweigert das Finanzamt die Anerkennung der Ausgaben, umgekehrt findet dann auch keine Anrechnung der Ausgaben statt.

Also muss man beim Vorbereiten die Ausgabenseite (Instandhaltung, Zinsen, Gebühren möglichst umfassend angeben und dagegen die Einnahmenseite so wählen dass eben immer noch ein Verlust übrig bleibt.

Für alles was nicht extra gezählt werden kann sollte mit den Mietern dann eine inkl. Miete vereinbart werden, denn dadurch können die vollen Ausgaben angesetzt werden und es gibt nur die geringeren Einnahmen.
Umgekehrt zieht die Arge den hilfebedürftigen Mietern auch nur die Pauschale für Haushaltsenergie ab.
Man kann natürlich auch eine Strompauschale von den berühmten 20,xx€ vereinbaren und eine Warmwasserpauschale von 6,xx€ jeweils pro Person.

Wenn der Steuerberater keine Ahnung hat, dann ggf. in Büchereien suchen, es gibt viel Literatur, in denen deutlich erklärt ist, wie man, trotz Vermietung an Angehörige, dieses steuerlich geltend machen kann, man kann dann natürlich auch genau daraus ableiten was man eben nicht machen darf wenn man es auf keinen Fall angerechnet haben möchte.
Gerade zum Thema Steuerrecht gibt es auch viele Internetforen die genau dazu Tipps geben.

Gruß

  • #8

Hallo an alle....

die mir auf meine Frage geantwortet haben und vielen dank, werd mal sehen das ich einen fähigen Steuerberater finde.

LG neuling08

  • #9

Ob Steuern zu bezahlen sind, hängt von den gesamten Einkünften ab.

Ich denke, man hat einen hohen Freibetrag.

Pauschale Werbungskosten für Miet- und Pachteinnahmen gibt es nicht.

Wenn das Mietverhältnis nicht wie bei Fremden ausgestaltet ist, erkennt das
FA dieses oft nicht an.

Jetzt die Frage: Ist das eigentlich schlimm, wenn man die Wohnung nur deshalb an einen Familienangehörigen vermietet hat, weil der Wohngeld oder so bekommen will ?

Ich denke, wenn die Ausgaben für Vermietung- und Verpachtung nicht anerkannt werden, braucht man auch auf die Mieteinnahmen keine Steuern zahlen, oder ?

Dann bleiibt die Sache halt innerfamiliär, oder irre ich da ?

  • #10

Ich denke, wenn die Ausgaben für Vermietung- und Verpachtung nicht anerkannt werden, braucht man auch auf die Mieteinnahmen keine Steuern zahlen, oder ?

Genau so ist es!

Das einzig besondere am hier vorliegenden Fall ist die Tatsache dass sonst immer verucht wird, egal wie, dass das Finanzamt das innerfamiliäre Mietverhältnis anerkennt, schließlich ist das Ziel im Normalfall dass die Immobilie sich möglichst durch eingesparte Steuern trägt, ohne eigenes Geld dazuzuschießen.
Hier ist es aber umgekehrt...man möchte eben die Anrechnung vermeiden...
wenn man deutlich unter der ortsüblichen Miete bleibt ist dass wohl kein Problem, die idee dass einen (fähigen) Steuerberater berechnen zu lassen, ist lobenswert, denn der haftet wenn es dann trotzdem schiefgeht.

Gruß

  • #11

Hallo

unser Steuerberater hat nun mal gerechnet und uns gesagt das bei einem qm Preis von 2,80€ 90qm etwa 1000€ Steuern anfallen werden.

Kann das den stimmen???

LG neuling08

  • #12

Du machst sehr spärliche Angaben und glaubst, wir könnten hier Ratespiele machen.

Also ich antworte auf so eine Frage nicht ....

  • #13

Hallo fffrank

sorry war nicht meine Absicht was für Daten brauchts du den noch???

LG neuling08

Gelöschtes Mitglied 4560

  • #14

Der Steuerberater sollte noch mal rechnen. 1000€ Steuern würde bereits bei keinen weiteren Kosten einen Grenzsteuersatz von jeseits der 50% bedeuten.

Um endgültige Werte zu nennen braucht es nur die Steuererklärung, alle Belege und das aktuelle Steuerrecht nebst letzten Urteilen der Finanzhöfe.

Es gibt nur eine absolut sichere Methode keine Steuern zu zahlen, keine Einkünfte (ESt) erwirtschaften und keine Ausgaben (MWST) tätigen. Ach ja, auf Vermögen sollte auch verzichtet werden (GrdSt)

  • #15

Der Steuerberater scheint von seinem Job rein gar nichts zu verstehen!

Ich bin zwar kein Experte des Steuerrechts... aber trotzdem ist es fast unmöglich dass bei monatlichen Mieteinahmen von 252€ jährlich 1000€ Steuern anfallen soll.

Was ist dass für ein Mietpreis? Warm oder Kalt?
Wird für das Haus rein gar nichts aufgewendet? Keine Reperaturen, keine Instandhaltung, keine Zinsen?
Nebenkosten fallen gar nichts an, oder werden die extra berechnet?

Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete wirklich bei unter 3,75€ pro m²?
Das ist nämlich die Grenze, von der sich ermittelt ob das Finanzamt überhaupt einen Mietertrag berücksichtigt.
Zudem dürfte hier doch noch dazukommen dass es vermutlich keine vollständig getrennten Wohnungen sind?

Der Steuerberater soll mal vernünftig errechnen wo die maximale Miethöhe liegt um ausreichend unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zu liegen, dann geht man davon noch etwas runter.
Dann gibt es höchstens ein geringes Restrisiko dass diese Einnahmen steuerpflichtig sind, wenn doch dann ist das doch immer noch besser als gar keinen Mietanteil vom Amt erstattet zu bekommen.

Manchmal ist es vielleicht besser wenn man sich selber mit sowas beschäftigt statt einen Steuerberater zu beschäftigen... so schwierig ist das Thema wirklich nicht, zumal es unzählige Kommentare zum Steuerrecht gibt, in denen genau diese Konstellation aufs genaueste beschrieben ist.
In jedem 20€ Steuerprogramm ist, vom Assisten durch einfaches Frage-Antwortspiel, ermittelbar was ich machen muss, damit dass Finanzamt diese Einnahmen unberücksichtigt lässt!

Gruß

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Eine Überbelegung der Wohnung berechtigt den Vermieter, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Das gilt auch, wenn die eigenen Kinder des Mieters der Grund für die Überbelegung sind.