Na, also Nachweise wären schon wichtig, wenn das Finanzamt ims Spiel kommt. Bei Barzahlung schreibt man halt ne Quittung. Aber ma ehrlich, ist es nicht einfacher, enen Dauerauftrag einzurichten?
hallo ja dauerauftrag werden mir dann machen aber kann mir noch jemand sagen wie hoch die Miete sein darf damit keine Steuern fällig werden oder müssen grundsätzlich Steuern auf Mieteinnahmen gezahlt werden. LG neuling
Andersherum Das macht aber nur Sinn solange der Mieter nicht von Sozialtransferleistungen lebt; denn dann würde die Ersparnis direkt dem Sozialstaat zufallen. Einfach mal einen fragen, der sich damit auskennt: Einen
Immobilienfachwirt oder -betriebswirt? Wenn man keine Steuern zahlen will, braucht man nur Einnahmen zu vermeiden.
hallo ja dauerauftrag werden mir dann machen aber kann mir noch jemand sagen wie hoch die Miete sein darf damit keine Steuern fällig werden oder müssen grundsätzlich Steuern auf Mieteinnahmen gezahlt werden. LG neuling Soweit ich weiss, sind
Mieteinnahmen halt Einkünfte und müssen im Rahmen einer Steuererklärung angegeben werden.
Da ab der 75% die Miete zur steuerpflichtigen Einnahme wird, ist alles was unter den 75% bleibt logischerweise steuerfrei. Das ganze läuft beim Finanzamt über eine Feststellungserklärung ab, dort versucht man mit der Miete einen Feststellungsbescheid zu erlangen um die Kosten des Mietverhältnisses von den Einnahmen abzuziehen. Also muss man beim Vorbereiten die Ausgabenseite (Instandhaltung, Zinsen, Gebühren möglichst umfassend angeben und dagegen die Einnahmenseite so wählen dass eben immer noch ein Verlust übrig bleibt. Für alles was nicht extra gezählt werden kann sollte mit den Mietern dann eine inkl. Miete vereinbart werden, denn dadurch
können die vollen Ausgaben angesetzt werden und es gibt nur die geringeren Einnahmen. Wenn der Steuerberater keine Ahnung hat, dann ggf. in Büchereien suchen,
es gibt viel Literatur, in denen deutlich erklärt ist, wie man, trotz Vermietung an Angehörige, dieses steuerlich geltend machen kann, man kann dann natürlich auch genau daraus ableiten was man eben nicht machen darf wenn man es auf keinen Fall angerechnet haben möchte. Gruß
Hallo an alle.... die mir auf meine Frage geantwortet haben und vielen dank, werd mal sehen das ich einen fähigen Steuerberater finde. LG neuling08
Ob Steuern zu bezahlen sind, hängt von den gesamten Einkünften ab. Ich denke, man hat einen hohen Freibetrag. Pauschale Werbungskosten für Miet- und Pachteinnahmen gibt es nicht. Wenn das Mietverhältnis nicht wie bei Fremden ausgestaltet ist, erkennt das Jetzt die Frage: Ist das eigentlich schlimm, wenn man die Wohnung nur deshalb
an einen Familienangehörigen vermietet hat, weil der Wohngeld oder so bekommen will ? Ich denke, wenn die Ausgaben für Vermietung- und Verpachtung nicht anerkannt werden, braucht man auch auf die Mieteinnahmen keine Steuern zahlen, oder ? Dann bleiibt die Sache halt innerfamiliär, oder irre ich da ?
Ich denke, wenn die Ausgaben für Vermietung- und Verpachtung nicht anerkannt werden, braucht man auch auf die Mieteinnahmen keine Steuern zahlen, oder ? Genau so ist es! Das einzig besondere am hier vorliegenden Fall ist die Tatsache dass sonst immer
verucht wird, egal wie, dass das Finanzamt das innerfamiliäre Mietverhältnis anerkennt, schließlich ist das Ziel im Normalfall dass die Immobilie sich möglichst durch eingesparte Steuern trägt, ohne eigenes Geld dazuzuschießen. Gruß
Hallo unser Steuerberater hat nun mal gerechnet und uns gesagt das bei einem qm Preis von 2,80€ 90qm etwa 1000€ Steuern anfallen werden. Kann das den stimmen??? LG neuling08
Du machst sehr spärliche Angaben und glaubst, wir könnten hier Ratespiele machen. Also ich antworte auf so eine Frage nicht ....
Hallo fffrank sorry war nicht meine Absicht was für Daten brauchts du den noch??? LG neuling08
Der Steuerberater sollte noch mal rechnen. 1000€ Steuern würde bereits bei keinen weiteren Kosten einen Grenzsteuersatz von jeseits der 50% bedeuten. Um endgültige Werte zu nennen braucht es nur die Steuererklärung, alle Belege und das aktuelle Steuerrecht nebst letzten Urteilen der Finanzhöfe. Es gibt nur eine absolut sichere Methode keine Steuern zu
zahlen, keine Einkünfte (ESt) erwirtschaften und keine Ausgaben (MWST) tätigen. Ach ja, auf Vermögen sollte auch verzichtet werden (GrdSt)
Der Steuerberater scheint von seinem Job rein gar nichts zu verstehen! Ich bin zwar kein Experte des Steuerrechts... aber trotzdem ist es fast unmöglich dass bei monatlichen Mieteinahmen von 252€ jährlich 1000€ Steuern anfallen soll. Was ist dass für ein Mietpreis? Warm oder Kalt? Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete wirklich bei unter 3,75€ pro m²? Der Steuerberater soll mal vernünftig errechnen wo die maximale Miethöhe liegt um ausreichend unter der
ortsüblichen Vergleichsmiete zu liegen, dann geht man davon noch etwas runter. Manchmal ist es vielleicht besser wenn man sich selber mit sowas beschäftigt statt einen Steuerberater zu beschäftigen... so schwierig ist das Thema wirklich nicht, zumal es unzählige Kommentare zum Steuerrecht gibt,
in denen genau diese Konstellation aufs genaueste beschrieben ist. Gruß Können Kinder den Mietvertrag der Eltern übernehmen?dpa/Bodo Marks Nach dem Auszug der Eltern dürfen die Kinder die Wohnung übernehmen. Laut dem Amtsgericht Berlin-Wedding ist dafür keine Einverständniserklärung des Vermieters erforderlich. Wer seine Wohnung untervermietet, braucht die Zustimmung seines Vermieters.
Kann meine Tochter für mich eine Wohnung mieten?Eltern dürfen volljährige Kinder in die Mietwohnung aufnehmen, bei sich wohnen lassen. Eltern dürfen in ihre Mietwohnung ihre volljährigen Kinder aufnehmen. Dies ist allgemein anerkannt.
Kann meine Tochter meinen Mietvertrag übernehmen?Mieter haben kein Recht den Mietvertrag der Wohnung an Familienmitglieder weiterzugeben. kein Recht auf Weitergabe einer Wohnung, des Mietvertrages an Familienmitglieder (oder auch an den Lebenspartner), wenn der / die Mieter ausziehen, dann nicht mehr selbst in der Wohnung wohnen.
Kann Vermieter Familie mit Kind kündigen?Eine Überbelegung der Wohnung berechtigt den Vermieter, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Das gilt auch, wenn die eigenen Kinder des Mieters der Grund für die Überbelegung sind.
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