Förderung plug in hybrid 2022 liste

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf der neuen E-Auto-Förderrichtlinie am Freitag (12. August 2022) an die übrigen Ministerien zur Abstimmung weitergeleitet. Nachdem die einzelnen Ressorts ihre Zustimmung gegeben haben, wurde die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Seit dem 9.12. ist das Förderprogramm offiziell. Neu ist immerhin, dass neben Privatpersonen jetzt auch gemeinnützige Organisationen in den Genuss der Prämie kommen.

Hier die wichtigsten Antworten zum Umweltbonus:

Wann tritt die neue E-Autoförderung in Kraft?

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Umweltbonus in Kraft. Aktuell bedarf es noch der Abstimmung in den Ministerien und der EU. Ab Herbst sollte die Richtlinie in Kraft treten.

Welche Fahrzeuge werden ab dem 1. Januar 2023 gefördert?

Ausschließlich der Kauf von Elektroautos wird gefördert, die Prämie für Plug-in-Hybride (PHEV) läuft zum 31. Dezember 2022 aus.

Bis wann dürfen Unternehmen die Prämie noch beantragen?

Vom 1. September 2023 an können nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen die aktuell geltende E-Auto-Prämie beantragen. Unternehmen kommen nicht mehr in den Genuss der Prämie.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie 2023?

Von Anfang 2023 an sinkt die E-Auto-Förderung für Pkw unter 40.000 Euro Nettolistenpreis von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro. Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, werden nur noch mit 3.000 statt 5.000 Euro bezuschusst.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2023

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)Bundesanteil für GebrauchtwagenMindesthalte-
DauerKauf4.500 Euro3.000 Euro3.000 Euro12 MonateLeasinglaufzeit 12-23 Monate2.250 Euro1.500 Euro1.500 Euro12 MonateLeasinglaufzeit über 23 Monate4.500 Euro3.000 Euro3.000 Euro24 Monate

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)Bundesanteil für GebrauchtwagenMindesthalte-
DauerKauf4.500 Euro3.000 Euro3.000 Euro12 MonateLeasinglaufzeit 12-23 Monate2.250 Euro1.500 Euro1.500 Euro12 MonateLeasinglaufzeit über 23 Monate4.500 Euro3.000 Euro3.000 Euro24 Monate

Was ändert sich beim Umweltbonus ab 2024?

Ab 2024 gilt die Prämie dann nur noch für Fahrzeuge bis maximal 45.000 Euro. Sie beträgt ab diesem Zeitpunkt 3.000 Euro. Teurere E-Autos werden dann nicht mehr gefördert.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2024

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 45.000 Euro)Bundesanteil für GebrauchtwagenMindesthalte-
DauerKauf3.000 Euro2.400 Euro12 MonateLeasinglaufzeit 12-23 Monate1.500 Euro1.200 Euro12 MonateLeasinglaufzeit über 23 Monate3.000 Euro2.400 Euro24 Monate

Kaufvertrag oder Zulassung – welches Datum gilt für den Antrag?

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der eine Fahrzeugzulassung voraussetzt.

Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn ich die PHEV-Prämie für 2022 nicht mehr erhalte?

Im Idealfall fangen Garantieverträge den Verlust der Kaufprämie auf. Der Händler selbst haftet in der Regel nicht. "Der Kunde kann den Prämienausfall nur dann als Schadenersatz geltend machen, wenn dies im Kaufvertrag so vereinbart ist", sagt Stefan Winter, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hamburg. "In den überwiegenden Fällen steht allerdings im Kleingedruckten, dass der Hersteller für den Ausfall des Bundesanteils nicht haftet."

Allerdings gibt es eine andere Möglichkeit: In der Regel gibt der Verkäufer bei der Bestellung zwar keinen exakten, dafür aber einen ungefähren unverbindlichen Liefertermin an. Nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf dieser maximal um sechs Wochen überschritten werden. Fordert der Kunde den Händler danach zur Lieferung auf, kommt dieser in Verzug. Rechtsanwalt Stefan Winter: "Der Käufer kann dann nach den Neuwagen-Verkaufsbedingungen Schadenersatz verlangen. Dieser darf bei leichter Fahrlässigkeit jedoch maximal fünf Prozent des Kaufpreises betragen."

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und verzichtet so auf das Auto, sind es maximal 25 Prozent vom Kaufpreis. Allerdings muss dem Autohaus in diesem Fall eine angemessene zweite Frist von etwa zwei Wochen gesetzt werden.

Was ist mit Leasing-Fahrzeugen?

Sie Tabellen oben. Leasing-Fahrzeuge werden je nach Laufzeit weiter gefördert – auch 2024.

Wie hoch ist der Herstelleranteil bei der Förderung von E-Autos?

Die oben genannten Fördersätzen stellen den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie dar. Im Sommer 2022 hieß es noch, der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Das Wirtschaftsministerium sei mit den Herstellern im Austausch. Jetzt, Ende 2022 gibt es keinen neuen Stand in dieser Sache.

Was ändert sich bei Gebrauchtwagen?

Es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.

Wie viel Geld steht für die Förderung zur Verfügung?

Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro aufgestockt. Rund 3,09 Milliarden Euro wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 betragen fünf Milliarden Euro. Für das Jahr 2023 stehen 2,1 Milliarden Euro, für 2024 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das heißt, die Förderungen sind für die jeweiligen Jahre gedeckelt.

Woher kommt das Geld für den Umweltbonus?

Der Umweltbonus wurde bisher aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Der Fonds wird nun in Klima- und Transformationsfonds umbenannt. Der Fonds speist sich aus Erlösen des europäischen und nationalen Emissionshandels.

Wo kann ich den Förderantrag stellen und wer zahlt die Prämie aus?

Wie schon jetzt, ist für die Auszahlung des Umweltbonus das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Den Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos (bis Ende 2022) auf der Internetseite des BAFA online stellen.

Kann man den Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Den Umweltbonus kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käuferinnen und Käufer können so von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Sie legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Webseite des (BAFA) veröffentlicht.

Für die aktuelle Innovationsprämie für E-Autos gelten die aktuellen Voraussetzungen:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Dazu ist beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2023

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)Bundesanteil für GebrauchtwagenMindesthalte-
DauerKauf4.500 Euro3.000 Euro3.000 Euro12 MonateLeasinglaufzeit 12-23 Monate2.250 Euro1.500 Euro1.500 Euro12 MonateLeasinglaufzeit über 23 Monate4.500 Euro3.000 Euro3.000 Euro24 Monate

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)Bundesanteil für GebrauchtwagenMindesthalte-
DauerKauf4.500 Euro3.000 Euro3.000 Euro12 MonateLeasinglaufzeit 12-23 Monate2.250 Euro1.500 Euro1.500 Euro12 MonateLeasinglaufzeit über 23 Monate4.500 Euro3.000 Euro3.000 Euro24 Monate

Umweltbonus für PHEVs

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)Bundesanteil (Nettolistenpreis über 40.000 Euro)Mindesthalte-
DauerKauf4.500 Euro3.750 Euro6 MonateLeasinglaufzeit 6-11 Monate1.125 Euro937,50 Euro6 MonateLeasinglaufzeit 12-23 Monate2.250 Euro1.875 Euro12 MonateLeasinglaufzeit über 23 Monate4.500 Euro3.750 Euro24 Monate

Prämie für Gebrauchtwagen

Prämie für junge GebrauchtwagenKaufLeasing 6 - 11 MonateLeasing 12 - 23 MonateLeasing über 23 Monatereine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge5.000 Euro1.250 Euro2.500 Euro5.000 EuroPlug-In-Hybridfahrzeuge3.750 Euro937,50 Euro1.875 Euro3.750 Euro

Prämie für junge GebrauchtwagenKaufLeasing 6 - 11 MonateLeasing 12 - 23 MonateLeasing über 23 Monatereine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge5.000 Euro1.250 Euro2.500 Euro5.000 EuroPlug-In-Hybridfahrzeuge3.750 Euro937,50 Euro1.875 Euro3.750 Euro

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Umfrage

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Ja, jetzt ist die Zeit gekommen.

Die Bundesregierung ändert die E-Autoförderung. Die Prämie für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 aus, die Prämie für Elektroautos wird gedeckelt. Zudem reduziert sich die Förderung für die Jahre 2023 und 2024. Ab 1. September 2023 kommen immerhin auch gemeinnützige Organisationen in den Genuss einer Elektroauto-Förderung.

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Welcher Plug

Ab dem Jahr 2022 ändert sich die Förderrichtlinie für Plug-in Hybride folgendermaßen: Gefördert werden nur noch Modelle, die entweder maximal 50 Gramm CO2/km ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern vorweisen können.

Welche Plug

In den Genuss der staatlichen Förderung kommen Käufer von Plug-in-Hybridautos, die mehrere Bedingungen erfüllen: Sie müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 km besitzen oder dürfen maximal 50 g CO2/km ausstoßen. Zudem darf der Nettolistenpreis 65.000 EUR nicht übersteigen.

Welche Hybride werden ab 2022 nicht mehr gefördert?

Die meisten Plug-in Hybride werden im Jahr 2022 weiterhin gefördert, jedoch leider nicht mehr alle: Gefördert werden nur noch jene, die entweder maximal 50 Gramm CO2/km ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern vorweisen können.

Welche Plug

Keine Förderung mehr für Plug-in Hybride ab 2023 Förderfähig bleiben batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Derweil wird es keine weitere Förderung für Plug-in Hybride mehr geben.