Eine Kündigung kann in einigen Fällen auch auf ärztlichen Rat erfolgen. Wie eine solche Kündigung aussehen kann und was Sie beachten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag. Show
Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z.B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos. Kündigung auf ärztlichen Rat: So gehen Sie vorEs kann passieren, dass Sie als Arbeitnehmer von der Arbeitsmenge und der Atmosphäre auf Ihrer Arbeit so überlastet sind, dass es zu gesundheitlichen Problemen führt.
Die Folgen einer Kündigung auf ärztlichen RatDamit es nachher nicht zu gravierenden Folgen kommt, sollten Sie unbedingt Folgendes beachten:
Wichtige Hinweise für die KündigungErmöglicht es Ihnen Ihr gesundheitlicher Zustand nicht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, müssen Sie eine Eigenkündigung aussprechen. Dabei sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Aktuell viel gesuchtAktuell viel gesucht
RechtGesundheitKündigung Wie funktioniert Kündigung auf ärztlichen Rat?Wenn Sie auf ärztlichen Rat fristlos kündigen wollen, ist ein ausreichend formuliertes Attest notwendig. Die mündliche Empfehlung des Arztes reicht für eine begründete Kündigung nicht aus.
Was muss ich tun wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige?Ein Aufhebungsvertrag, der aus gesundheitlichen oder anderen Gründen geschlossen wird, muss dabei in jedem Fall schriftlich vorliegen. Diese Vorschrift wird durch § 623 BGB festgelegt. Eine elektronische Form gilt als nicht zulässig.
Kann ich mit ärztlichen Attest kündigen?Dass die Krankschreibung vor der Kündigung schützt, ist also ein Irrglaube. Der Arbeitgeber kann auch trotz Krankheit bzw. gerade aufgrund der Krankheit kündigen. An dieser gesetzlichen Möglichkeit ändert auch die Krankschreibung durch Ihren Arzt nichts.
Wie kann man gekündigt werden ohne Sperre?Eigenkündigung, der Kündigung, die man selbst ausspricht, wird keine Sperrzeit verhangen, wenn Sie die feste (nachweisliche) Zusage für einen neuen Job haben oder man selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber wiederholt zu spät, zu wenig oder gar nicht zahlt.
|