Gestzlicher mindestlohn wer ist ausgenommen

Was ist der Mindestlohn? Das dürften Unternehmerinnen und Unternehmer – unabhängig von politischen Diskussionen um das Für oder Wider staatlicher Lohnvorgaben – zumindest in einem Punkt gleichlautend beantworten: Bei jeder Anpassung eine mathematische Herausforderung. Die steht Anfang Oktober wieder an, der Mindestlohn steigt dann politisch gewollt auf zwölf Euro. Diesen Satz hat die Ampel-Koalition ohne die laut Mindestlohngesetz in Deutschland für den Mindestlohn zuständige Kommission per Parlamentsbeschluss durchgesetzt. Parallel zum Mindestlohnerhöhungsgesetz erfolgen Änderungen bei der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung. Sie macht Vorgaben zur Aufzeichnung und Dokumentation beim Mindestlohn, wobei es hier auch Ausnahmen gibt. Sich ohne Unterstützung durch Fachleute nur mathematisch per Mindestlohnrechner mit dem Thema zu beschäftigen, war noch nie sinnvoll. Es geht immer auch um Spezialfragen. Erhält ein Praktikant oder Azubi den Mindestlohn? Was ist beim Mindestlohn mit Kontrolle und Strafe? Spätestens die anstehende Anhebung sollte unbedingt mit der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei besprochen werden.

Jedes Unter­neh­men muss wis­sen, was der Mindestlohn ist

Unternehmen müssen für viele Verträge nach jeder Mindestlohnerhöhungen neu kalkulieren, ob vereinbarte Arbeitsstunden und fixiertes Gehalt noch zusammenpassen. Weil die Lohnuntergrenze rein rechnerisch nicht unterschritten werden darf, ist falls nötig der Stundensatz auf den jeweils geltenden Betrag anzuheben. Oder die Stundenzahl ist so zu reduzieren und die Einsatzplanung so anzupassen, dass das Gehalt geteilt durch die Arbeitsstunden keinen Wert unter dem jeweils geltenden Mindestlohn ergibt. Sparen können sich Unternehmen das nur, wenn jemand aufgrund individueller Vereinbarungen, Tarifverträge oder Branchenmindestlöhne sowieso deutlich mehr verdient. Die Anpassung an die neuen Stundensätze sollte aber niemand ohne Hilfe der Steuerberatungskanzlei versuchen. Dafür reicht es nicht, generell zu wissen, was der Mindestlohn ist. Wer ihn im konkreten Fall ermitteln will, tappt nämlich rasch in eine der zahlreichen Fallen, die das Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Mindestlohn in Deutschland bereithält. Passiert bei der Berechnung, Aufzeichnung oder Dokumentation vom Mindestlohn eine Panne, droht nach einer Kontrolle eine hohe Strafe.

Berech­nung des Mindestlohns soll­ten Fachleute übernehmen

Zu klären ist etwa, welche Sonderleistung mit welchem Zahlungszeitraum in die Berechnung einfließen darf und welche nicht. Außerdem ist das Thema gerade bei festen Monatsgehältern tückisch. Hier ist der Aspekt des sogenannten verstetigten Monatsgehalts ohne Überstunden zu beachten. Das soll die von Monat zu Monat schwankende Zahl an Arbeitstagen ausgleichen. Mancher Mindestlohnrechner im Internet schafft eher Verwirrung, obwohl beispielsweise der des Bundesarbeitsministeriums schon ausgefeilter ist als lieblose Billigvarianten. Trotzdem reicht es selbst hier nicht, 40 Wochenstunden mit zwölf Euro sowie 4,33 Wochen zu multiplizieren und 2.080 Euro verstetigtes Monatsgehalt zu errechnen. Unternehmen sollten jeden Arbeitsvertrag individuell mit Steuerfachleuten durchgehen und bei der Frage nach dem Mindestlohn alle Aspekte berücksichtigen. Neben Arbeitszeitkonten oder Zahlungszeiträumen ist beim Mindestlohn auch der Aspekt wichtig, ob Ausnahmen für einen Azubi oder Praktikant gelten. Unternehmer und Unternehmerinnen sollten auch wissen, was mit der Aufzeichnung und Dokumentation der Stunden ist, welche Kontrolle zu erwarten ist und welche Strafe droht.

Die gesetzliche Grundlage: Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Gestzlicher mindestlohn wer ist ausgenommen

Zu unterscheiden ist bei der Frage „Was ist Mindestlohn“ zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn mit wenigen Ausnahmen sowie diversen spezifischen Lohnuntergrenzen, die schon länger existieren. Der über Branchen, Berufe und Beschäftigungsformen hinweg bundesweit fast immer geltende Mindestlohn in Deutschland ist gemäß Mindestlohngesetz seit 2015 fällig. Unternehmerinnen und Unternehmer könnten zwar mit einem einfachen Mindestlohnrechner kalkulieren, wie Stunden und Stundenlohn zusammenpassen. Aber sie müssen weitere Aspekte beachten, etwa Fragen der Aufzeichnung und Dokumentation beim Mindestlohn sowie die Strafe nach einer Kontrolle, die Verstöße ergeben hat. Und wie ist mit Blick auf den Mindestlohn ein Praktikant oder Azubi zu behandeln? Deshalb gehört der gesetzliche Mindestlohn immer in das Gespräch mit der Steuerberatungs- oder auch Anwaltskanzlei. Die anderen Arten von Lohnuntergrenzen hingegen betreffen nur ausgewählte Unternehmen oder Branchen. Denn neben dem allgemeinen – gesetzlichen – Mindestlohn auf der Grundlage vom Mindestlohngesetz (MiLoG) kennt das Arbeitsrecht in Deutschland grundsätzlich fünf weitere Arten von Mindestlohn, nämlich

  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes,
  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
  • den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
  • Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, sowie
  • Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder.

Ausnahmen beim Mindestlohn kön­nen auch nach oben gelten

Die bundesweit über alle Branchen geltenden Lohnuntergrenze, die nach einer Übergangsphase den Branchentarif aussticht, war heiß umstritten. Dieser Mindestlohn würde Jobs in Deutschland vernichten, Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit rauben, sich zum Bürokratiemonster entwickeln. Schließlich gebe es laut Mindestlohngesetz vom Mindestlohn kaum Ausnahmen und sei die Aufzeichnung sowie Dokumentation insbesondere der Arbeitszeiten sehr aufwändig. Trotzdem startete am 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn mit 8,50 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Juli 2022 liegt er bei 10,50 Euro, zum 1. Oktober steigt er auf politisch gewünschte zwölf Euro. Spätestens dann stellt sich nicht mehr nur die Frage, wie etwa ein Azubi oder Praktikant beim Mindestlohn zu betrachten ist. Dann gilt es generell zu klären, was mit aktuellen Tarifverträgen passiert, die eine Entlohnung unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen. Hierbei hilft kein Mindestlohnrechner, sondern nur Rücksprache mit Fachleuten für Steuer- und/oder Arbeitsvertragsrecht, um Summen auszurechnen und Vertragsdetails zu klären.

Zudem gilt natürlich weiterhin, was manche Unternehmen schon länger im Blick haben mussten. Selbst beim gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro könnten künftig noch staatlich vorgegebene Ausnahmen beziehungsweise Abweichungen nach oben gelten. Auftragnehmer der öffentlichen Hand etwa müssen sich stets darüber informieren, ob sie eine besondere Lohnuntergrenze einhalten müssen. Das Land Brandenburg etwa schreibt einen Mindestlohn von 13 Euro bei öffentlichen Aufträgen mit einem Volumen von über 5.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 10.000 Euro von Bauleistungen vor.

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Der gesetzliche Mindestlohn in der Lohnabrechnung

Das Kompaktwissen Der gesetzliche Mindestlohn in der Lohnabrechnung, 7. Auflage erläutert Ihnen die geltenden Anforderungen an Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Die Ausgabe beinhaltet außerdem weitere wichtige Themen und aktuelle Rechtsentwicklungen. Es geht beispielsweise um Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn, den Mindestlohn bei Teilzeitbeschäftigung, den Verzicht auf den Mindestlohn sowie die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften. Erhältlich ist das Kompaktwissen für DATEV-Mitglieder im DATEV-Shop.

Mindestlohn in Deutschland: Jetzt entscheidet eine Kommission

Interessant ist nicht nur die Frage: Was ist der Mindestlohn? Sondern auch die, wer ihn festlegt. Eigentlich tut dies laut Mindestlohngesetz die sogenannte Mindestlohnkommission, die aus neun Fachleuten besteht. Sie umfasst einen Vorsitzenden, zwei beratende Mitglieder ohne Stimmrecht sowie sechs stimmberechtigte Mitglieder – je drei aus den Gewerkschaften und Unternehmen. Sie ist für fünf Jahre berufen und erarbeitet normalerweise alle zwei Jahre ihren Vorschlag, wie der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigen soll. Die Berechnung basiert auf dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts. 2018 beispielsweise berücksichtigte die Mindestlohnkommission rund 700 Tarifverträge. So ergab sich eine durchschnittliche Steigerung der Tariflöhne in den vorangegangenen beiden Jahren um 4,8 Prozent. 2020 bezogen sie in ihre Überlegungen die Konsequenzen der Corona-Pandemie ein und empfahlen eine vierstufige Erhöhung. 9,50 Euro zum 1. Januar 2021, 9,60 Euro zum 1. Juli 2021, 9,82 Euro zum 1. Januar 2022 sowie 10,50 Euro zum 1. Juli 2022.

Ausnahmen beim Mindestlohn: Jetzt entscheiden Politiker

Unter normalen Bedingungen erlässt die Bundesregierung dann eine Verordnung zur Erhöhung. Sie könnte dies verweigern, nicht aber selbst den Stundensatz bestimmen. Zum Oktober 2022 steigt der Mindestlohn in Deutschland jedoch ausnahmsweise durch einen Parlamentsbeschluss auf zwölf Euro. Mitte 2023 soll dann wieder die Mindestlohn-Kommission über die nächste Steigerung zum 1. Januar 2024 entscheiden und nicht der Gesetzgeber. Es gibt allerdings Politiker und Fachleute, die schon jetzt einen gesetzlichen Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde fordern, um Altersarmut zu verhindern. Unabhängig davon sollten Firmenchefs und Firmenchefinnen angesichts der bevorstehenden Erhöhung aus politischen Motiven die Konsequenzen durch mögliche weitere Änderungen mit der Steuerberatungs- oder Anwaltskanzlei klären. Gibt es Neuerungen beim Mindestlohn mit Blick auf Aufzeichnung, Dokumentation oder Ausnahmen? Ändert sich beim Thema Mindestlohn etwas bei Kontrolle und Strafe oder mit Blick auf einen Azubi oder Praktikant? Sicher ist jedenfalls, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer beim Mindestlohn in Deutschland nicht allein auf einen Mindestlohnrechner verlassen sollten.

Gestzlicher mindestlohn wer ist ausgenommen

Es gibt einige Aus­nah­men vom ge­setz­li­chen Mindestlohn

Als der gesetzliche Mindestlohn 2015 in Deutschland startete, gab es viele Ausnahmen. Das sollte bestimmte Wirtschaftsbereiche vor hohen Kostensteigerungen bewahren, etwa beim Austragen von Zeitungen. Außerdem galten abweichende Mindestlohnvereinbarungen, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände für verschiedene Branchen ausgehandelt hatten. Ab 2017 hatte das Bundesrecht fast immer Vorrang vor dem entsprechenden Entgelttarifvertrag. Anfang 2018 liefen dann alle branchenspezifischen Übergangsregelungen aus. Seitdem gilt der gesetzliche Mindestlohn vollumfänglich als Lohnuntergrenze für alle Wirtschaftsbereiche. Jedes Unternehmen muss zudem prüfen, ob aufgrund tariflicher Vereinbarungen ein höherer branchenspezifischer Mindestlohn greift. Laufend treffen Tarifparteien in einzelnen Wirtschaftsbereichen neue Vereinbarungen. Wichtig: Bestimmte Ausnahmen gelten beim gesetzlichen Mindestlohn, spezielle Regelungen für einzelne Branchen können von den im Mindestlohngesetz geregelten Ausnahmen abweichen. Was ist beim Mindestlohn beispielsweise mit Langzeitarbeitslosen? Einerseits sind sie in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Gilt andererseits ein von den Tarifparteien ausgehandelter Branchenmindestlohn, haben auch sie darauf einen Anspruch.

Mindestlohn kann auch Thema für Azubi und Praktikant sein

Ausnahmen gibt es nur noch für bestimmte Tätigkeiten und ausgewählte Personenkreise. Der Mindestlohn und damit die Pflicht zur Aufzeichnung und Dokumentation gilt in Deutschland laut Mindestlohngesetz nicht für

  • ehrenamtlich Tätige,
  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz,
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
  • Menschen mit Behinderungen in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“,
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zur Berufsausbildung oder einer anderen Berufsbildungsvorbereitung laut Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • Praktikanten und Praktikantinnen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen Ausbildung stattfindet, sowie
  • Praktikanten und Praktikantinnen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für Berufsausbildung oder Studium dient.

Unternehmen müssen also genau prüfen, für wen mögliche Ausnahmen vom Mindestlohn greifen. Muss etwa ein Praktikant oder eine Praktikantin früher gehen, damit durch den Mindestlohn nach einer Kontrolle keine Strafe droht? Berufseinsteiger und Studierende lassen sich so kaum noch einfach ein halbes Jahr für lau ausprobieren. Wer einen Werkstudenten oder eine Werkstudentin beschäftigt, muss den Mindestlohn zahlen, weil die Arbeit im Vordergrund steht. Das sozialversicherungsrechtliche Werkstudentenprivileg ändert daran nichts. Und was ist mit dem Mindestlohn für einen Azubi? Hier gilt ebenfalls eine Mindestausbildungsvergütung im Rahmen der Berufsausbildung. Für 2022 abgeschlossene Verträge sind das 585 Euro, ab 2023 dann 620 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr sind ansteigende Aufschläge vorgesehen. Auszubildende erhalten erst 18 Prozent, dann 35 Prozent und schließlich 40 Prozent über dem im ersten Jahr geltenden Einstiegsbetrag. Für eine 2020 begonnene Ausbildung wären das im zweiten Lehrjahr 607,50 Euro, im dritten 695,25 Euro und im vierten 721 Euro.

Gestzlicher mindestlohn wer ist ausgenommen

Was ist beim Mindestlohn häu­fig Grund für Rechenfehler?

Eine Erhöhung beim Mindestlohn macht Unternehmen in Deutschland viel Arbeit. Zwar müssen nicht alle ihre Preise komplett neu kalkulieren und steigern, weil der neue Mindestlohn automatisch die Personalkosten hochtreibt. Das gilt eher für Branchen, wo das Personal den Großteil der Kosten ausmacht und zugleich niedrige Stundensätze gezahlt werden. Exakt nachrechnen, ob alle nach der Erhöhung noch den gesetzlichen Mindestlohn haben, muss aber jeder Betrieb. Vielerorts dürften Lohnerhöhungen oder kürzere Einsatzzeiten erforderlich sein, um über der Lohnuntergrenze zu bleiben. Dafür reicht kein Mindestlohnrechner. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei gefragt, damit das Verhältnis der Stunden zum Gehalt passt und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz unterbleiben. Die Frage „Was ist der Mindestlohn“ gilt es zu ergänzen um die Frage, wie sich beim Mindestlohn die Anforderungen an Aufzeichnung und Dokumentation erfüllen lassen. So lässt sich bei einer Kontrolle eine Strafe vermeiden oder nachweisen, dass beim Mindestlohn in manchen Fällen tatsächlich Ausnahmen greifen.

Mindestlohn nicht mit Mindestlohnrechner berechnen

Ganz wichtig: Was ist mit dem Mindestlohn bei Minijobbern, schließlich greifen hier keine Ausnahmen. Bei der neuen Verdienstobergrenze von 520 Euro monatlich lassen sie sich ab Oktober 2022 bei zwölf Euro Mindestlohn höchstens zehn Stunden pro Woche einsetzen. Zwölf Euro mal zehn Wochenstunden ergibt 120 Euro. Mal dem Faktor 4,33 – 52 Wochen verteilt auf zwölf Monate – sind 519,60 Euro. Nur 41 Cent mehr, und die neue Gehaltsobergrenze wäre überschritten, jeder mit einem Minijob verbundene Vorteile passe. Auch bei Festangestellten in Voll- oder Teilzeit ohne hohes Gehalt ist regelmäßig exakt nachzurechnen, ob sie den Mindestlohn in Deutschland erhalten. Das gilt insbesondere für Betriebe ohne Tarifbindung und/oder Betriebsrat, wo keine Dritten automatisch das Einhalten der Regeln prüfen. Mindestlohnrechner im Internet beziffern das sogenannte verstetigte Monatsbrutto bei einem Mindestlohn von zwölf Euro für eine 40-Stunden-Woche auf 2.078,40 Euro. Berechnungsgrundlage sind die von der Rentenversicherung akzeptierten 173,33 Stunden pro Monat. Auch hier sollte aber die Steuerberatungskanzlei rechnen: Bei Streitigkeiten zählt jede Stelle hinter dem Komma.

Aufzeichnung und Dokumentation bei Mindestlohn beachten

Im Oktober erreicht der Mindestlohn in Deutschland per Parlamentsbeschluss – den das Mindestlohngesetz eigentlich nicht vorsieht – zwölf Euro. Mit der politisch gewollten Erhöhung verbunden sind auch Änderungen der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung. Sie macht Vorgaben zur Aufzeichnung und Dokumentation beim Mindestlohn, wobei es hier auch Ausnahmen gibt. Parallel dazu steigt die Lohnobergrenze für Minijobs auf 520 Euro und die Gleitzone auf 1.600 Euro sowie voraussichtlich ab Januar 2023 auf 2.000 Euro. Mit der Änderung beim Mindestlohn sind also Anpassungen auch bei weiteren Themen der Sozialversicherung verbunden. Schon daher reicht es nicht, im Oktober nur den Mindestlohnrechner im Internet anzuschmeißen. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten mit der Steuerberatungs- und Anwaltskanzlei genau klären, was die neuen Regeln rund um den Mindestlohn nicht nur für die Höhe des jeweiligen Entgelts, sondern auch für die individuelle Vertragskonstellation bedeutet. Zudem steht die Frage im Raum, ob sich beim Mindestlohn etwas bei der Kontrolle und Strafe ändert.

Manche Prämien zählen bei der Mindestlohn-Ermittlung

Von der Steuerberatungskanzlei brauchen sich Unternehmen vielleicht nicht erklären lassen, was der Mindestlohn ist. Aber sie müssen auf den neuesten Stand bleiben, wie sich beim Mindestlohn in Deutschland die Einhaltung errechnet und welche Ausnahmen gelten. Gerichtlich ist schon vieles geklärt, das das Mindestlohngesetz offen ließ. Bestimmte Prämien etwa sind mindestlohnwirksam, dürfen also einbezogen werden, um die Höhe des Stundenlohns zu ermitteln. Das gilt für die „Immer-da-Prämie“ eines Unternehmens, die honoriert, dass Beschäftigte sich selten krankmelden. Oder eine Sonderzahlung, die fällig ist, wenn jemand den Arbeitsplatz sauber hält. Unternehmen sollten mit Steuerfachleuten überlegen, welche Prämien zugleich Anreize für Beschäftigte schaffen und helfen, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Das können laut Bundesarbeitsgericht auch Treueprämien sein. Weihnachts- oder Urlaubsgeld darf ebenfalls in den Mindestlohn einfließen. Zumindest, solange die Sonderzahlung als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistung vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt wird. Eine saubere Aufzeichnung und Dokumentation hilft, beim Mindestlohn nach einer Kontrolle keine Strafe zu kassieren.

Zuschläge und Zu­la­gen zählen beim Mindestlohn nicht immer

Es gilt jedoch, stets den Einzelfall zu betrachten. Was ist beim Mindestlohn in Deutschland für die Berechnung zu berücksichtigen? Mit Blick auf diese Frage existieren beispielsweise hinsichtlich des Weihnachts- oder Urlaubsgelds durchaus unterschiedliche Meinungen. Dafür könnte unter anderem sprechen, dass die Leistung jeweils zu einem Zwölftel monatlich mit dem regulären Lohn überwiesen wird. Deshalb ist die genaue Ausgestaltung des Arbeitsvertrags mit einem Anwalt oder einer Anwältin zu besprechen. Auch andere Definitionsfragen sollten dabei geklärt werden. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind etwa Zuschläge und Zulagen nicht beim Mindestlohn anrechenbar, falls damit nicht die Normalleistung, sondern „ein Mehr“ an Arbeit, „höherwertige“ Arbeit, Arbeit zu besonderen Zeiten, besonders unangenehme, beschwerliche, körperlich oder psychisch sehr belastende oder gefährliche Arbeiten abgegolten werden sollen. Das trifft unter anderem zu auf

  • quantitative oder qualitative Mehrarbeit pro Zeiteinheit (Überstundenzuschläge, Akkordprämien, Qualitätsprämien),
  • Zulagen/Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtzuschläge oder Schichtzulagen sowie
  • Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen.

Diese Aussage gilt es anwaltlich zu prüfen und vertragliche Vereinbarungen beziehungsweise Formulierungen darauf abzustimmen. Denn beim Mindestlohn geht es nicht nur um eine saubere Aufzeichnung und Dokumentation der Arbeitszeit, damit nach einer Kontrolle keine Strafe droht. Wer geschickt mit dem Mindestlohn umgehen will, muss die Ausnahmen und Besonderheiten kennen und eben schon die Arbeitsverträge inklusive Entgeltvereinbarungen richtig formulieren. Das Mindestlohngesetz und einschlägige Gerichtsurteile lassen einen Spielraum beim Mindestlohn, der sich nicht mit einem Mindestlohnrechner im Internet identifizieren lässt. Dazu bedarf es kompetenter Beratung durch Fachleute für Recht und/oder Steuern.

Auch bei Bereit­schafts­dienst ans Mindestlohngesetz denken

Was ist der Mindestlohn? Eine gesetzliche festgelegte Untergrenze, die grundsächlich einzuhalten ist – auch in Sondersituationen, daran ist im Unternehmen unbedingt zu denken. So meint das Bundesarbeitsgericht beispielsweise, dass sich die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen – falls kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch gilt – nach dem Mindestlohngesetz richtet. Sieht ein Tarifvertrag einen Nacht­arbeits­zuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch er mindestens aus dem in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen. Ebenfalls wichtig: Wer Beschäftigte durch leistungsorientierte Entlohnung gemäß einer Akkordstaffel bezahlt, muss mit Steuerberatungs- oder Anwaltskanzlei die zugrundeliegenden Ausgangswerte klären. Gibt es hier Unklarheiten oder sind durchschnittliche Anforderungen unrealistisch hoch angesetzt, kann das ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz sein, und damit ist nach einer Kontrolle eine Strafe fällig. Akkordsätze sind also eventuell ebenfalls an einen erhöhten Mindestlohn anzupassen. Zudem ist die Entlohnung von Bereitschaftsdiensten zu überdenken, wie sich als Konsequenz aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ergibt.

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Mindestlöhne im Bauhaupt- und -nebengewerbe

Das Kompaktwissen Mindestlöhne im Bauhaupt- und -nebengewerbe, 3. Auflage enthält eine verständliche Einführung in die Thematik des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Ein Schwerpunkt ist die Vorbereitung und Umsetzung von Zollkontrollen am Bau. Erfahren Sie detailliert, wie Sie sich am besten auf Kontrollen vorbereiten, welche Unterlagen relevant sind und welche Folgen bei Verstößen zu erwarten sind. Erhältlich ist das Kompaktwissen für DATEV-Mitglieder im DATEV-Shop.

Mindestlohn: Aufzeichnung und Dokumentation ist wichtig

Wichtig ist aber nicht nur, den Mindestlohn zu zahlen, sondern dies auch rechtssicher zu dokumentieren. Viele Unternehmer und Unternehmerinnen beantworten deshalb die Frage „Was ist der Mindestlohn“ gerne mit der Feststellung: Ein Bürokratiemonster. Zum Nachweis der Arbeitszeit verpflichtet sind Unternehmen, die Minijobber und kurzfristig Beschäftigte einsetzen oder einer im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branche angehören:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport und das verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft

Die Aufzeichnung und Dokumentation muss beim Mindestlohn in Deutschland bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertags erfolgen. Und sie ist zwei Jahre aufzubewahren, sonst droht bei Verstößen gegen den Mindestlohn nach einer Kontrolle eine Strafe. Über mögliche Ausnahmen beim Mindestlohn sowie weitere Verpflichtungen – etwa zur pünktlichen Lohnzahlung – informiert die Steuerberatungskanzlei ebenso wie über die relevanten Änderungen der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung ab Oktober 2022. Eine Dokumentation der Vereinbarungen mit den Beschäftigten sowie eine Aufzeichnung von geleisteter Arbeit und erfolgter Zahlung ist aber sowieso immer empfehlenswert. So lassen sich bei einer Betriebsprüfung auch Fragen nach etwaigen Einmal- oder Sonderzahlungen beantworten oder dem Akkord zugrundeliegende Werte erklären. Das vermeidet Ärger und ist den Aufwand wert.

An Schutz vor Haftung für Subunternehmer denken

Die Steuerberatungskanzlei kennt Tipps, wie sich die Pflicht zur Auszeichnung und Dokumentation beim Mindestlohn in Deutschland ökonomisch erledigen lässt. Zudem sollte anwaltlich ein weiterer Aspekt geklärt werden: Die Auftraggeberhaftung. Geben Unternehmen von ihnen geschuldete Leistungen an Auftragnehmer weiter, droht bei Verstößen gegen den Mindestlohn nach einer Kontrolle eine Strafe. Wer Subunternehmen mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet dafür, dass diese den Mindestlohn zahlen. Gastronomen stehen also etwa für Caterer in der Pflicht, die als Subunternehmen an ihrer Stelle ein Betriebsfest mit Essen beschicken. Aber sie werden nicht zur Verantwortung gezogen, wenn ein Sanitärbetrieb, der die WCs der Gaststätte erneuert, keinen Mindestlohn zahlt. Also: Schriftlich bestätigen lassen, dass das Subunternehmen den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Eine Freistellung von Ansprüchen Dritter vereinbaren. Bei Neuaufträgen das Auswahlverfahren dokumentieren, etwa das Hinterfragen detaillierter Kalkulationsunterlagen. So lässt sich verhindern, dass man von Beschäftigten des Subunternehmens, die keinen Mindestlohn erhalten haben, verklagt wird. Oder von der Sozialversicherung.

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Was ist beim Mindestlohn mit der Kontrolle und Strafe?

Was ist der Mindestlohn? Auch ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Finanzbehörde, die die Aufzeichnung und Dokumentation vom Mindestlohn in Betrieben sowie mögliche Ausnahmen prüft. Der Zoll ist über seine Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) dafür zuständig, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufzudecken. Im Internet informiert er eindringlich über die Folgen für Arbeitgeber, Verleiher, Entleiher, Auftraggeber oder Beschäftigte, die die Vorschriften verletzen. Nach einer Kontrolle kann die Strafe für einen Verstoß gegen den Mindestlohn in Deutschland empfindlich sein. Es drohen Geldbußen bis 500.000 Euro. Geldbußen nach Verstößen gegen Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie Verstöße gegen das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) von über 200 Euro werden ins Gewerbezentralregister eingetragen. Für manche Unternehmen besonders schmerzhaft: Wer wegen eines Verstoßes gegen das MiLoG oder AEntG eine Geldbuße von über 2.500 Euro zahlen muss, kann zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.

Verstoß gegen Mindestlohngesetz ist für Unternehmer teuer

Zudem drohen beim Verstoß gegen den Mindestlohn in Deutschland nach einer Kontrolle neben der Strafe erhebliche Nachzahlungen. Wer nicht den Mindestlohn erhalten hat, kann bis zu drei Jahre nach der fälligen Lohnzahlung ausstehende Gelder einklagen. Dazu kommen Nachforderungen der Sozialversicherung, wobei das Unternehmen sowohl Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmeranteil tragen muss. Das gilt sogar für den Fall, dass benachteiligte Beschäftigte selbst gar nicht auf Lohnnachzahlung klagen. Fliegen bei einer FKS-Razzia oder späteren Betriebsprüfung mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auf, wird es für Unternehmen eventuell richtig teuer. Um welche Summen es bundesweit gehen könnte, illustriert eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Durch Verstöße gegen den Mindestlohn wurden Beschäftigten und Sozialversicherung 2016 in Form von Lohnausfällen und Mindereinnahmen der Sozialkassen rund 7,6 Milliarden Euro vorenthalten. Inklusive Verstöße gegen Branchenmindestlöhne, die es etwa auf dem Bau oder in der Altenpflege gibt, soll der Fehlbetrag rund 9,9 Milliarden Euro betragen.

Mindestlohn er­for­dert eine genaue Dokumentation

Wichtig ist, dass Unternehmen die mit dem Mindestlohn in Deutschland verbundenen Pflichten zur Aufzeichnung und Dokumentation akribisch einhalten, wenn für sie keine Ausnahme gilt. So können sie bei Prüfungen dokumentieren, dass sie entsprechend dem Gesetz gezahlt haben. Die Politik will den Druck auf Unternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlen, weiter erhöhen. Derzeit hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in 41 Hauptzollämtern an 113 Standorten bundesweit rund 8.200 Fahnderinnen und Fahnder im Einsatz, zudem ist von 1.500 zusätzlichen Stellen ab 2022 die Rede. Fachleute bemängeln, dass die Quote von im Schnitt kaum 2,5 Prozent durch die FKS kontrollierte Betriebe sehr gering sei. Anderseits sollten Unternehmerinnen und Unternehmer überlegen, ob es die Chance von eins zu 40 auf Entdeckung wert ist, unter dem Mindestlohn zu zahlen. Und: Sie könnten nicht nur durch FKS-Razzien oder Jahre später durch reguläre Betriebsprüfungen auffliegen. Oft bringen Anzeigen ehemaliger Beschäftigter oder enttäuschter (Ehe-)Partner entsprechende Verfahren ins Rollen.

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Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen? Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter, Langzeitarbeitslose, Freiberufler und Selbstständige erhalten keinen Mindestlohn.

Wer bekommt Mindestlohn in Deutschland?

1.1 Wer bekommt den gesetzlichen Mindestlohn? Jede Person, die in Deutschland abhängig beschäftigt ist, hat seit dem 1. Juli 2022 den Anspruch auf eine Entlohnung von mindestens 10,45 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Oktober 2022 steigt dieser Anspruch auf 12 Euro pro Stunde.