Gez befreiung wer ist befreit

Seit 2013 zahlt jeder Haushalt GEZ-Beiträge. Dieser beläuft sich in 2021 auf 17,50 EUR im Monat. Egal, ob fünf Fernseher im Wohnzimmer stehen oder ob Sie nur einen kaputten Radiowecker besitzen, jeden Monat wird der Rundfunkbeitrag fällig. Als Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz 4 können Sie sich allerdings befreien lassen, sogar rückwirkend für drei Jahre. Der Bezug von Hartz 4 wird von der GEZ als finanzielle Notlage gewertet. Durch diesen Umstand ist Ihre Antragstellung gerechtfertigt.

Antrag GEZ-Befreiung erstellen

Kann ich mich befreien lassen? Wer alles Anspruch hat

Eine Befreiung oder Senkung des Rundfunkbeitrags kommt aus sozialen Gründen oder aus gesundheitlichen Gründen in Frage. Um Empfänger von Sozialleistungen nicht zusätzlich zu belasten, sind Sie befreit, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • ALG II bzw. Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII 3. Kapitel)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII 4. Kapitel), auch bekannt als Hartz 4 für Rentner
  • Leistungen für Asylbewerber
  • Pflegegeld bzw. Hilfen und Zulagen zur Pflege
  • Blindenhilfe
  • Härtefall: Ihr Einkommen ist gerade zu hoch für Hartz 4, aber durch den Rundfunkbeitrag würden Sie in die Bedürftigkeit abrutschen.

Personen, die dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ haben, müssen nur ein Drittel des GEZ-Beitrages in Höhe von 5,83 EUR pro Monat zahlen. Gleiches gilt für blinde und sehbehinderte Menschen. Taubblinde und Sonderfürsorgeberechtigte können ganz befreit werden.

Hinweis: Beitragserhöhung vorerst ausgesetzt

Zum 01.01.2021 sollte der Rundfunkbeitrag eigentlich auf 18.36 EUR steigen. Sachsen-Anhalt blockierte die Erhöhung aber, Eilanträge gegen die Blockade vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten. Bis eine neue Lösung gefunden ist, bleibt der Rundfunkbeitrag also bei 17,50 EUR.

Nur ich bekomme Hartz 4 – muss meine Familie trotzdem zahlen?

Ihre Befreiung wirkt sich auch auf andere aus: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter 25 sind automatisch befreit, wenn Sie in einem Haushalt leben. Das gilt auch für alle anderen erwachsenen Mitbewohner, wenn deren Einkommen für die Leistung angerechnet wird. Auf gut Deutsch: Die Befreiung gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft sowie Ihre Kinder zu Hause.

Wie funktioniert die GEZ-Befreiung?

Vor allem für Menschen mit geringen Einkommen ist die monatliche GEZ von 17,50 EUR eine Gebühr, auf die sie gerne verzichten würden. Weil das Jobcenter Ihre Daten nicht an die GEZ-Behörde weitergeben darf, müssen Sie sich selbst um die Befreiung kümmern. Dies können Sie machen, sobald Ihnen Ihr Hartz 4-Erstantrag bestätigt wurde.

Doch das ist einfach. Mit unserem Antragsformular können Sie sich online von den GEZ-Beiträgen befreien. Es ist dabei egal, ob Sie bereits Beitragszahler sind oder Ihre Wohnung neu anmelden wollen.

Um einen Antrag auf Befreiung von der GEZ zu stellen, füllen Sie das Formular aus, drucken es aus unterschreiben es und schicken es per Post gemeinsam mit den benötigten Nachweisen (z. B. der Hartz 4-Bewilligungsbescheid) an die angegebene Adresse der GEZ.

Wichtig: Kopien reichen aus

Neuerdings reichen einfache Kopien Ihres Bescheides aus. Originalbescheide sollten immer bei Ihnen bleiben. Die Befreiung ist solange gültig wie der Bewilligungsbescheid.

Längere Befreiungen werden manchmal erteilt. Wenn Sie zwei Jahre am Stück befreit waren, bekommen Sie beim neuen Antrag auf Befreiung meistens ein Jahr obendrauf. Wenn Sie unbefristet Leistungen erhalten, werden Sie in der Regel für drei Jahre befreit. Sie müssen also nicht alle sechs Monate einen neuen Antrag stellen.

Rückwirkende Befreiung von der GEZ

Doch was ist, wenn Sie in der Vergangenheit vergessen haben, sich von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen? Bis Ende des Jahres 2016 war eine rückwirkende Befreiung nur für maximal 2 Monate möglich. Das führte dazu, dass sehr viele Empfänger von Hartz 4 nicht befreit wurden, weil der Antrag auf GEZ Befreiung „verloren“ gegangen ist oder sie es einfach nicht rechtzeitig geschafft hatten. Die Folge waren Schulden bei der GEZ und sogar Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Seit dem 2017 kann eine rückwirkende Befreiung nun für bis zu drei Jahre beantragt werden. Natürlich nur, wenn in dieser Zeit auch die Voraussetzungen einer Befreiung vorlagen, Sie also Hartz 4-Leistungen bezogen haben. Das Schöne an der Möglichkeit der rückwirkenden Befreiung ist, dass Sie sogar alle Beiträge, die Sie bezahlt haben, zurückbekommen.

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Fragen & Antworten

Welche Befreiungen gibt es bei Hartz 4?

Hartz 4-Empfänger:innen sind von der Rundfunksbeitragspflicht befreit. Außerdem bekommen sie in vielen Städten beispielsweise vergünstigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr.

Wie lange rückwirkend GEZ Befreiung?

Für Zeiten, in denen Sie Hartz 4 bekommen haben, können Sie sich bis zu 3 Jahre rückwirkend vom Rundfunkbeitrag GEZ befreien lassen.

Wer zahlt Rundfunkgebühren bei Hartz 4?

Alle Haushalte in Deutschland müssen den Rundfunkbeitrag/GEZ zahlen. Hartz 4-Haushalte sind aber davon befreit.

Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?

Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.

Was kann ich tun um GEZ nicht zu zahlen?

„Wer muss nicht zahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie kommt man raus aus GEZ?

Die Befreiung von den Rundfunkgebühren kann online auf der Seite des Beitragsservices beantragt werden. Dort müssen die nötigen Formulare für den Antrag ausgefüllt werden. Anschließend werden diese ausgedruckt und an den Beitragsservice mit den entsprechenden Nachweisen geschickt.

Wer muss GEZ Gebühren bezahlen?

Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.