Gibt es noch 1 euro-jobs 2022

Die Ein-Euro-(Zusatz)Jobs für Arbeitslose gibt es bereits seit Jahren. Doch noch immer wissen viele Verantwortliche in Vereinen nicht, wie nützlich diese Maßnahme für die Vereinsarbeit sein kann.

Während der Beschäftigung erhält der Ein-Euro-Jobber zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Das ist eine kostengünstige Möglichkeit, den Verein durch personelle Ressourcen zu unterstützen.

Tipp: Arbeitslose, die sich freiwillig für "Ein-Euro-Jobs" melden, sind in der Regel motiviert und engagiert.

Der Fachbegriff für Ein-Euro-Jobs lautet "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigungen". Diese Beschäftigungsverhältnisse wurden im Rahmen von Hartz IV geschaffen. Bei den "Ein-Euro-Jobs" werden rund ein bis zwei Euro pro Stunde bezahlt. Diese Kosten übernimmt der Verein. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Die maximale Arbeitszeit beträgt 30 Stunden pro Woche. In der Regel dauert eine derartige Beschäftigung sechs bis neun Monate.

Voraussetzung für die Beschäftigung eines Ein-Euro-Jobbers ist, dass es sich beim Arbeitgeber um einen geeigneten Träger handelt. Darüber hinaus muss die durchzuführende Arbeit folgende Kriterien erfüllen:
• Es besteht ein öffentliches Interesse
• Die Arbeit ist wettbewerbsneutral
• Die Tätigkeit ist arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig

Das eigentliche Ziel der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen besteht darin, den Arbeitslosen langfristig in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Auch wenn bei vielen Vereinen eine Festanstellung aus finanziellen Gründen häufig ausgeschlossen ist, bieten Vereine den Erwerbslosen dennoch deutliche Vorteile: Die Beschäftigten fühlen sich nicht nutzlos und isoliert und können im Vereinsleben ggf. soziale Kontakte knüpfen. Auch wenn Kritiker die Ein-Euro-Jobs als unwürdigen Pflichtdienst abtun und das Ausnutzen einer Notlage unterstellen, können derartige Beschäftigungsverhältnisse eine gute Perspektive für die i. d. R. Langzeitarbeitslosen bieten. Der Verein selber wird durch engagierte Helfer belohnt.

Checkliste: Umgang mit Ein-Euro-Jobs

Antrag: Wer einen Ein-Euro-Jobber als Verein beschäftigen will, muss zunächst einen Antrag stellen. Vordrucke finden Sie im Internet unter www.bundesagentur.de

Unfallversicherung: Der Träger, das heißt, der Verein, muss für die Unfallversicherung sorgen.

Aufwandsentschädigung: Der Verein muss gewährleisten, dass der Beschäftigte eine Aufwandsent­schädigung (rund ein bis zwei Euro) erhält.

Berufspraktischer Einsatzplan: Der Verein schließt mit dem Ein-Euro-Jobber keinen Arbeitsvertrag. Ein sogenannter berufspraktischer Einsatzplan regelt Organisatorisches, wie Beschäftigungszeit, Einsatzorte, Arbeitsinhalte etc.

Auswahl: Beschäftigt werden können ausschließlich Personen, die dem Verein von der Agentur für Arbeit zugewiesen werden. D. h., Sie dürfen nicht in Eigeninitiative arbeitslose Mitglieder beschäftigen.

Regionale Unterschiede: Regional gelten unterschiedliche Bewilligungskriterien.

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Bei einem Ein-Euro-Job handelt es sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Durch diese Maßnahme sollen Bezieher von Hartz IV-Leistungen wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei den zugeteilten Arbeitsgelegenheiten handelt es sich immer um Tätigkeiten, die dem öffentlichen Interesse dienen. 

Was ist ein Ein-Euro-Job?

  • Was ist ein Ein-Euro-Job?
  • Arbeitszeiten und Aufwandsentschädigung
  • Versicherungsschutz und Urlaub im Ein-Euro-Jobs
  • Sind Hartz IV-Bezieher verpflichtet, Ein-Euro-Jobs anzunehmen?
  • Welche Sanktionen drohen bei einer Verweigerung?
  • Kritik am Ein-Euro-Job

Ein-Euro-Job ist eine irreführende Bezeichnung. Es handelt es sich bei diesen “Ein-Euro-Jobs” um Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE). Mit Arbeitsgelegenheiten sind Maßnahmen gemeint, die Langzeitarbeitslose die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. 

Ein-Euro-Jobs ersetzen weder die Hartz IV-Leistungen noch beträgt der gezahlte Stundenlohn einen Euro. Sie als Hartz IV-Bezieher erhalten vielmehr eine Mehraufwandsentschädigung zusätzlich zu den Hartz IV-Leistungen. 

Die Voraussetzungen für einen Ein-Euro-Job ergeben sich aus § 16 d SGB II. Sie als Hartz IV-Bezieher können daher unter folgenden Voraussetzungen einer solchen Arbeitsgelegenheit zugewiesen werde:

  • die verrichtete Arbeit muss zusätzlich sein (keine Vollzeitstelle wird durch die Maßnahme ersetzt)
  • die Arbeit muss im öffentlichen Interesse liegen
  • die Arbeit muss wettbewerbsneutral sein

Typische Arbeitgeber und Tätigkeitsfelder sind daher:

  • gemeinnützige Organisationen 
  • öffentliche Einrichtungen
  • Gartenarbeit in öffentlichen Anlagen
  • Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in Gemeinden
  • gemeinnützige Tätigkeiten in der Jugend-, Kranke-, und Altenhilfe

Bei dem Ein-Euro-Job handelt es sich um kein klassisches Beschäftigungsverhältnis wie es das Arbeitsrecht kennt. Sie erhalten daher keinen Arbeitsvertrag. Sie dürfen jedoch nicht schlechter gestellt werden als ein normaler Beschäftigter. Zudem haben Sie einen Anspruch auf Urlaub von zwei Tagen im Monat, wenn die Dauer des Ein-Euro-Jobs 12 Monate beträgt. Urlaubsentgelt erhalten Sie allerdings nicht. 

Gibt es noch 1 euro-jobs 2022

Arbeitszeiten und Aufwandsentschädigung

Die Arbeitszeit kann 15 bis 30 Stunden pro Woche betragen. Bei einer  Arbeitszeit unter 15 Stunden besteht die Gefahr, dass Sie als Hartz IV-Bezieher wieder ein Gefühl der Perspektivlosigkeit erhalten. Dies soll gerade bekämpft werden. Eine Arbeitszeit über 30 Wochenstunden gilt als unzumutbar. Sie sollen weiterhin die Möglichkeit haben, sich um ein dauerhaften Beschäftigungsverhältnis zu bemühen. 

Ihnen können ebenfalls Arbeitsgelegenheiten zugeteilt werden, wo Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist. Sie erhalten dann auch die entsprechenden Zuschläge.

Der Ein-Euro-Job ist immer zeitlich befristet. Das Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheiten meistens für die Dauer von sechs bis neun Monaten zu. Grund für die Befristung ist, dass Ihnen der Arbeitsmarkt und das Arbeitsleben wieder attraktiv gemacht werden soll. Das eigentliche Ziel des Ein-Euro-Jobs ist es aber, dass Sie sich am Ende selbst um einen Job Ihrer Wahl bemühen.

Versicherungsschutz und Urlaub im Ein-Euro-Jobs

Auch wenn ein Leistungsbezieher sich in einer Maßnahme wie einem Ein-Euro-Job befindet, ist er nach wie vor über das Jobcenter sozialversichert. Zusätzlich schließt der Arbeitgeber eine Unfallversicherung ab. Der Urlaubsanspruch für Ein-Euro-Jobber ist in § 16 d SGB II geregelt. Es gilt somit auch für Ein-Euro-Jobber das Bundesurlaubsgesetz.

Sind Hartz IV-Bezieher verpflichtet, Ein-Euro-Jobs anzunehmen?

Es kommt häufig vor, dass Ihnen die vom Jobcenter vorgeschlagene Maßnahme als wenig sinnvoll vorkommt. Dann stellen Sie sich natürlich die Frage, ob Sie den Ein-Euro-Job trotz Sinnlosigkeit annehmen müssen. Wenn Sie im Hartz IV-Bezug eine Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 SGB II mit dem Jobcenter geschlossen haben, dann sind Sie verpflichtet dieser Maßnahme nach zu kommen. 

Haben Sie keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, dann hat das Jobcenter allerdings die Möglichkeit gemäß § 35 Absatz 1 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) zu erlassen. In diesem Bescheid werden Sie dann verpflichtet, den Ein-Euro-Job anzutreten. 

Natürlich haben Sie mit einem Widerspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters vorzugehen. In diesem Widerspruch müssen Sie begründen, warum die konkrete Arbeitsgelegenheit für Sie keinen Mehrwert hat. 

Welche Sanktionen drohen bei einer Verweigerung?

Treten Sie trotz Eingliederungsvereinbarung oder verpflichtenden Bescheid den Ein-Euro-Job nicht an, dann kann Sie das Jobcenter gemäß § 31 SGB II sanktionieren. Die Sanktionen sind wie folgt gestaffelt: 

  1. Pflichtverletzung: Minderung des Hartz 4-Regelsatzes um 30 %
  2. Pflichtverletzung: Minderung des Hartz 4-Regelsatzes um 60 %
  3. Pflichtverletzung: Minderung des Hartz 4-Regelsatzes um 100 %

Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn die erste Pflichtverletzung weniger als ein Jahr zurückliegt.

Kritik am Ein-Euro-Job

Hauptkritikpunkt an den Ein-Euro-Jobs ist: die Arbeiten sind stumpfsinnig, sinnlos und haben keinerlei positive Effekte auf die berufliche Perspektive der Arbeitslosen. Aufgrund der monotonen Tätigkeit sinkt zudem das Selbstwertgefühl. Weiterer Kritikpunkt stellt die künstliche Senkung der Arbeitslosenzahlen dar. Hartz IV-Bezieher, die einer solchen Maßnahme zugeteilt sind, tauchen nämlich nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf. Zudem ist die Mehraufwandsentschädigung so niedrig angesetzt, dass sich Bezieher von Hartz IV-Leistungen häufig ausgebeutet fühlen. Trotz all dieser Kritik hält die Politik weiterhin an den Ein-Euro-Jobs fest. 

Quellen:

Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • § 15 SGB II
  • § 16d SGB II
  • § 31 SGB II

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

  • § 35 VwVfG

Wann 1 Euro Job?

Definition: Ein-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen. Sie werden auch als Arbeitsgelegenheiten bezeichnet. Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) sind eine Hilfestellung auf dem Rückweg ins Berufsleben für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II.

Wie viele Ein Euro Jobber gibt es in Deutschland?

Seither liegt die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Maßnahmen konstant zwischen 200.000 und 300.000 Personen im Jahr. Im vergangenen Jahr waren es 210.000 Menschen, die Zahl der Ein-Euro-Jobber sank in den vergangenen zwei Jahren von knapp 140.000 auf unter 90.000.

Wie kann ich 1 Euro Job ablehnen?

Wie kann ich den Ein-Euro-Job ablehnen? Grundsätzlich sind Sie im Rahmen Ihrer Eingliederungsvereinbarung verpflichtet, den Ihnen zugewiesenen Ein-Euro-Job zu verrichten. Der Ein-Euro-Job kann nur abgelehnt werden, wenn er aus wichtigen Gründen nicht zumutbar ist.

Warum 1 € Job?

Ein 1-Euro-Job ist eine sogenannte „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwand“. Diese Arbeitsgelegenheit soll dazu dienen, Sie wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Gearbeitet wird für kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen und der Lohn aus der Staatskasse bezahlt. Beim zeitlichen Umfang gibt es keine festen Grenzen.