Allgemeine InformationenHinweisWer einen Personalausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Show
Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig . Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich). Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen. AchtungSollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde. Detaillierte Informationen zu Notfällen etc. finden sich unter Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw. Informationen zur Ausstellung eines Personalausweises für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher finden sich im Kapitel "Ausstellung eines Personalausweises – Auslandsösterreicher" ebenfalls auf oesterreich.gv.at. VoraussetzungenVoraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Zuständige StelleDie Passbehörde:
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden. Antragstellung bei der GemeindeEbenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde. VerfahrensablaufDer Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden. Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.Verlust/Diebstahl – Wurde der Personalausweis gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend. Kosten61,50 Euro Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen). Zusätzliche InformationenWeiterführende LinksLänderspezifische Reiseinformationen (→ BMEIA) Rechtsgrundlagen
Zum FormularBei der Antragstellung ist kein Formular notwendig, die Passbehörde/Gemeinde nimmt eine Niederschrift auf. Letzte Aktualisierung: 8. Juni 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres Kann man mit einem abgelaufenen Ausweis reisen?Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Was ist wenn der Ausweis abgelaufen ist?Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, müssen Sie Ihn beim Bürgeramt neu beantragen. Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnortes. In kleineren Städten ist es oft möglich, spontan während der Öffnungszeiten den Antrag zu stellen. In großen Städten benötigen Sie einen Termin, um Ihren neuen Personalausweis zu beantragen.
Wie lange muss der Ausweis gültig sein innerhalb der EU?Prinzipiell auch mit einem Personalausweis, wenn ein zusätzliches Passbild für eine beim Grenzübertritt ausgestellte Einreisekarte mitgeführt wird. Die Ausweisdokumente müssen über den letzten Reisetag hinaus noch sechs Monate gültig sein.
Ist es Pflicht einen Personalausweis zu haben?Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen.
|