Kann ich einfach den Zahnarzt wechseln

Da musst du nichts beachten..einfach wechseln... und was gemacht wurde, das sieht er ja...hat ja auch Augen! Unterlagen...kann er alles über deine Versicherung einsehen!

Also ich habe meinen Zahnarzt "einfach so" gewechselt, ohne beim Ex-Zahnarzt Unterlagen einzufordern. Der neue Zahnarzt sieht doch was gemacht wurde und noch gemacht werden sollte^^ Bei meinem Zahnarzt war das gar kein Thema...

Ein Zahnarzt gibt keine Unterlagen raus, macht auch keinen Sinn. Bei jeder jährlichen Behandlung sollte man alles komplett neu röntgen, um auch versteckten Karies oder angegriffenene Zahlschmelz frühzeitig zu erkennen oder wie der neuste Stand der Dinge ist! Dein Gebiss verändert sich ja und bleibt nicht stehen! Mein neuer Zahnarzt macht das so. So kann man rechtzeitig eingreifen oder der Arzt kann den Patienten darauf aufmerksam machen, wo es bald ein Loch gibt, wenn er sich die Zähne nicht ordentlich pflegt.

Ein guter Zahnarzt macht sich bei der Routineuntersuche die Mühe, jeden einzelnen Zahn genauestens unter die Lupe zu nehmen und zwar jedes Mal. hab nämlich auch schon erlebt, dass Zahnärzte paar Sekunden drüber gehuscht sind und fertig. So sieht man natürlich nicht versteckte Probleme!

Bisherige Behandlungen muss der neue Arzt nicht wissen, der sieht das.

Wenn du dein Gebiss beim alten liegen lässt wär's blöde !

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Hallo!

Also ich bin vor ca 2 Jahre in eine neue Stadt gezogen und hatte nie Zahnprobleme daher habe ich mir leider bisher nie darüber Gedanken gemacht. Nun fängt plötzlich an mein Weisheitszahn weh zutun...sehr doll. :(

Meine Frage: Kann ich einfach so zu einem neuen Zahnarzt gehen/wechseln und mich dort behandeln lassen oder muss ich was beachten? Brauche ich Papiere usw? Muss ich Geld bezahlen? Muss ich meinen alten Zahnarzt kontaktieren? Muss ich den Wechsel iiiiirgentwo anmelden?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! :)

7 Antworten

Such dir einfach einen Zahnarzt in der Nähe, ruf an und los geht's :). Hab ich bisher nach jedem Umzug so gemacht und hat nie Probleme gegeben. Voraussetzung ist natürlich eine Krankenversicherung - die übernimmt die üblichen Kosten. Den alten Zahnarzt musst du nicht informieren.

Du kannst Zahnarzt wechseln wie du lustig bist nur halt musste mit rechnen, dass der neue Zahnarzt halt manches über dich nicht weiß wenn du zB Spritzenphobie hast. Und Zahnarzt ist ja schon bissel intimer Arzt. Wenns geht, geh zu ihm und schau ob der Zahnarzt dir behagt und red mit ihm lass ihn erstmal gucken.

Du kannst auch ohne Umzug einfach deinen Zahnarzt wechseln.

Du brauchst nur deine Versichertenkarte und vielleicht noch einen Termin.

Du kannst den Zahnarzt deiner Wahl kontaktieren und brauchst dazu nur

deine Versicherungskarte.... weitere Kosten kommen nicht auf dich zu !

Das wäre ja noch schöner. Keine Sorge, wir sind (noch) ein freies Land. Du kannst jederzeit einer Arzt wechseln, ohne Papiere, ohne Begründung, ohne Zahlung...

Viel Erfolg

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Kann man einfach so zu einem anderen Zahnarzt gehen?

Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das "Zweitmeinungsmodell" eingeführt.

Wie wechselt man den Zahnarzt?

Krankenkassen müssen ihren Versicherten den Wechsel des Zahnarztes bewilligen, wenn der Zahnersatz unbrauchbar oder eine Nachbesserung für die Betroffenen nicht zumutbar ist. Das sagen die Gerichte.

Was tun wenn man mit Zahnersatz nicht zufrieden ist?

Sind Sie mit Ihrem Zahnersatz nicht zufrieden, kann die TK Sie mit einem Gutachten unterstützen. Vorher muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt über Ihre Probleme informiert werden und die Möglichkeit erhalten, nachzubessern.

Was zahlt die Krankenkasse Wenn man lange nicht beim Zahnarzt war?

Bei einem Bonusheft, das die Zahnarztkontrollen für die letzten zehn Jahre lückenlos bestätigt, zahlt die Krankenkasse zusätzliche 30 Prozent des Festkostenzuschusses und damit 65 Prozent der Regelversorgungskosten. Das wären bei dem Beispiel 650 Euro. Der Eigenanteil des Patienten wäre dann noch 350 Euro.

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