Kann man 2 Minijobs und einen hauptjob haben?

Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unter Anwendung der individuellen Lohnsteuerklasse und des progressiven Einkommensteuertarifs. Als Ausnahme von den allgemeinen Regeln kann das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt mit einem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden[1], wenn

  • das Arbeitsentgelt regelmäßig 520 EUR monatlich[2] nicht übersteigt und
  • der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung oder ggf. an berufsständische Versorgungswerke zu entrichten hat.

Sozialversicherungsrechtliches Entgelt maßgebend

Die Pauschalierung knüpft sowohl hinsichtlich ihrer Anwendung als auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage (sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt) an die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung an.

Es muss eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegen und der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten haben.[3] Diese Voraussetzungen gelten auch bei der Beurteilung mehrerer Beschäftigungen.

[1] § 40a Abs. 2 EStG.

[2] Bis 30.9.2022: 450 EUR.

[3] R 40a Abs. 2 LStR 2023.

1.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

1.2.1 520-EUR-Entgeltgrenze wird nicht überschritten

Werden ausschließlich mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 520 EUR die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 520 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten und die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % für alle Beschäftigungen möglich.

1.2.2 520-EUR-Entgeltgrenze wird überschritten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt und wird dabei die Grenze von 520 EUR überschritten, werden alle Jobs versicherungspflichtig. Es liegen somit keine Minijobs mehr vor. Damit ist auch die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ausgeschlossen.

1.3 Geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

1.3.1 Nur eine geringfügige Beschäftigung

Wird neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, werden diese in der Sozialversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ist möglich.

1.3.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich, weil nur für diese Beschäftigung pauschale Rentenbeiträge gezahlt werden können.

2 Pauschalversteuerung mit 20 %

2.1 Kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % nicht anwendbar. Es entsteht jedoch nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale die Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 20 % pauschal erheben.[1] Diese Ausnahmeregelung greift, wenn für eine Beschäftigung, die für sich allein gesehen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung darstellt, keine Pauschalbeiträge von 15 % oder 5 % zur Rentenversicherung zu zahlen sind und deshalb die 2-%-Pauschalierung nicht in Betracht kommt.

[1] § 40a Abs. 2a EStG.

2.2 Hauptanwendungsfälle

Hauptanwendungsfälle dieser Regelung sind:

  • Ausübung mehrerer Minijobs, die in der Summe 520 EUR überschreiten[1],
  • Ausübung mehrerer Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung (dabei ist es unerheblich, ob die Minijobs in der Summe 520 EUR überschreiten oder nicht).
 

Achtung

20-%-Pauschalversteuerung nur für 520-EUR-Minijobs

Voraussetzung in allen Fällen bleibt, dass der Arbeitslohn aus der konkreten Beschäftigung, die der 20-%-Pauschalierung unterworfen werden soll, 520 EUR monatlich nicht übersteigt.

 

Praxis-Beispiel

Mehrere Minijobs neben Hauptbeschäftigung

Ein verheirateter Arbeitnehmer hat neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob bei einer Tankstelle und seit Kurzem einen weiteren Minijob als Kellner.

Ergebnis: Sozialversicherungsrechtlich werden die Hauptbeschäftigung und der Job als Kellner zusammengerechnet. Der erste Minijob bei der Tankstelle wird nicht berücksichtigt und kann mit 2 % pauschaliert werden. Der Gastronom darf für den zweiten Minijob hingegen nicht den pauschalen Arbeitgeberanteil von 15 % zur Rentenversicherung entrichten. Damit entfällt die Steuerpauschalierung mit 2 %. Es besteht jedoch für ihn die Möglichkeit einer Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 %, wenn der Monatslohn aus dieser Beschäftigung 520 EUR nicht übersteigt.

Kann man eine Vollzeitjob und 2 Minijobs haben?

Grundsätzlich: ja. Es ist nicht verboten, mehrere Minijobs gleichzeitig anzunehmen. Allerdings musst du dabei in der Regel die Verdiensthöchstgrenze von 520 Euro im Monat im Blick behalten. Besondere Vorgaben sind zu berücksichtigen, wenn du außerdem noch eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast.

Wie viel Steuern zahlt man bei 2 Minijobs?

8.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 % für Arbeitnehmer mit mehreren Minijobs ohne pauschale Rentenversicherung. Übt der Minijobber z. B. mehr als einen Minijob aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal mit 2 % berechnet werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Wie wird der zweite 450 Euro Job versteuert?

Jeder weitere Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird zu einer weiteren steuer-und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung- Ab dem zweiten Minijob müssen, neben der Abführung der Lohnsteuer, die regulären Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entrichtet werden.

Sind 2 Minijobs steuerfrei?

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt und wird dabei die Grenze von 520 EUR überschritten, werden alle Jobs versicherungspflichtig. Es liegen somit keine Minijobs mehr vor. Damit ist auch die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ausgeschlossen.

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