Kann man ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland anmelden?

Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden, müssen Sie sich direkt an die Zulassungsbehörde wenden.

Neufahrzeuge ohne Zulassungsbescheinigung Teil II und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland, die keine EU-harmonisierten Fahrzeugdokumente haben, müssen identifiziert werden. Fahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland müssen immer vor Zulassung identifiziert werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
  • Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist das Original vorzulegen.
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung von einer deutschen Prüfstelle oder aus dem Herkunftsstaat (falls erforderlich)
  • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1.9.2018

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen oder Übersetzungen benötigt werden.

Gerne können Sie uns für konkrete Auskünfte auch bereits vorhandene Unterlagen als Scan über das Kontaktformular zukommen lassen.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

ab 40 Euro (wenn besondere Unterlagen/Ausnahmen erforderlich sind - bis zu 250 Euro)

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Fragen & Antworten

  • ausländische  Kraftfahrzeugpapiere oder internationale Zulassungspapiere (imOriginal)

  • Kennzeichenschilder oder eine Bestätigung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug  abgemeldet ist und die Kennzeichen eingezogen wurden

  • Ursprungspapiere(im Original)

  • Verzollungsnachweis

  • Vollgutachten (§21 StVZO) oder COC des Herstellers in Verbindung mit einer neuen Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO

  • Die Identifizierung kann bei uns vor Ort, durch eine andere deutsche Kfz-Zulassungsbehörde, von amtlich anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden.
  • Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, ein Gutachten nach § 21 StVZO oder eine Begutachtung nach § 13 EG-FGV positiv abgeschlossen hat.

Bei Fahrzeugen, die im EU-Ausland erworben wurden, die jünger als 6 Monate sind und eine Laufleistung von max. 6.000 km haben, ist eine  Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen  Erwerb erforderlich.

Das notwendige Formular USt1 B inklusive Anlage finden Sie bei dem zuständigeFinanzamt. Der Mitteilung ist eine Kopie der Rechnung oder des Kaufvertrages beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Es können ausschließlich Prüfberichte aus EU-Staaten für Fahrzeuge mit einer EG-Betriebserlaubnis anerkannt werden. Die ausländische Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden (gegebenenfalls mit Übersetzung) und folgende Angaben enthalten:

  • Fahrzeugidentifizierungsnummer

  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges

  • Ort  und Datum der Prüfung

  • Kilometerstand  zum Zeitpunkt der Prüfung

  • Fahrzeugklasse

  • festgestellte  Mängel und deren Schwere

  • Ergebnis der Prüfung

  • Datumder nächsten Prüfung

  • Name der Prüforganisation oder Prüfstelle und Unterschrift beziehungsweise Identität des Prüfers (beispielsweise Stempel mit Prüfernummer)

Ähnliche Leistungen

Fahrzeug abmelden

Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

Fahrzeug umschreiben innerhalb Münchens

Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).

Fahrzeug wieder anmelden

Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.

Fabrikneues Fahrzeug anmelden

Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

Was kostet ein Auto vom Ausland in Deutschland anzumelden?

Die Gebühren betragen 31,40 EURO (inklusive Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Wann muss ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden?

Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf nur bei vorübergehender Nutzung für ein Jahr in Deutschland genutzt werden. Sobald der regelmäßige Standort im Inland begründet wird, muss das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland zugelassen werden.

Wie lange kann ich mit einem ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren?

Darf ich ein Fahrzeug mit Auslandskennzeichen in Deutschland fahren? Ja, allerdings nur, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeugs nicht in Deutschland ist, und auch nur für maximal ein Jahr.

Was muss ich beachten wenn ich ein Auto aus dem Ausland kaufe?

Auto im Ausland kaufen: Steuer Wer einen Neuwagen im Ausland kauft, muss innerhalb von zehn Tagen in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreis bezahlen. Diese muss an das zuständige Finanzamt des Autokäufers abgeführt werden.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte