Kündigungsfrist handyvertrag neues gesetz ab wann gültig

Stand: 25.06.2021 09:07 Uhr

Kunden sollen Verträge mit Telefonanbietern oder Fitnessstudios künftig einfacher beenden können - der Bundestag beschränkt Vertragslaufzeiten und verkürzt Kündigungsfristen. Erschwert wird aufdringliche Telefonwerbung.

Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Der Bundestag hat am frühen Morgen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern auch die Kündigung ihrer Verträge erleichtern soll. "Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht.

Ein Jahr Laufzeit soll die Regel sein

Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen "Kündigungsbutton" geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden.

Das Gesetz sieht auch besseren Schutz vor Telefonwerbung vor. Diese darf bereits jetzt nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers oder der Verbraucherin erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können, wie Lambrecht erklärte. Komme das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohe ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Härtere Strafen für illegalen Online-Handel

Konsequenter bestraft werden soll der Internethandel mit Waffen, Drogen und Missbrauchsdarstellungen. Betreiber einer kriminellen Handelsplattform sollen künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Es dürfe sich "niemand herausreden, er habe nur die Plattform bereitgestellt und nichts gewusst", so Lambrecht.

Schon bisher machten sich Betreiber grundsätzlich der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze für illegale Geschäfte genutzt wurden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden konnte, blieben sie in der Regel unbehelligt. Deshalb steht nun das Betreiben krimineller Handelsplattformen als neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch.

Rekordsitzung

Dem Bundestag gelang ein Rekord: Die Plenarsitzung, die am Donnerstag um 9 Uhr begonnen hatte, ging erst am Freitagmorgen um 2.30 Uhr zu Ende. Sie war damit 18 Minuten länger als die bisherige Rekordsitzung der laufenden Legislaturperiode vom Juni 2019.

Du möchtest Deinen Handyvertrag kündigen, weißt jedoch nicht, wo oder wie? Du hast die Kündigungsfrist verpasst und musst nun ärgerlicherweise für weitere drei Monate bezahlen? Oder wurde Dir gar ein Vertrag am Telefon „untergejubelt“, den Du gar nicht abschließen wolltest?

Diesen und anderen Fallstricken soll es nun an den Kragen gehen – und zwar mit dem Faire-Verbraucherverträge-Gesetz, das bereits letztes Jahr im Bundestag beschlossen wurde. Genauer gesagt handelt es sich um eine ganze Reihe von Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Welche neuen Rechte Du als Verbraucher und Smartphone-Nutzer hast, verraten wir Dir in diesem Artikel:

Kündigungsfrist handyvertrag neues gesetz ab wann gültig

Kündigungsbutton

Bisher war es relativ einfach, auf den Websites von Telekommunikations-Anbietern einen Handyvertrag abzuschließen. Wollten Kunden diesen Vertrag jedoch kündigen, gestaltete sich dies oft schwierig.

Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Nun müssen alle Anbieter auf ihrer Website einen gut sichtbaren und leicht zugänglichen Kündigungsbutton anbringen. „Verträge hier kündigen“ oder andere unmissverständliche Formulierungen sind vorgeschrieben.

Wenn Du auf den Button klickst und die Kündigung einleitest, muss der Anbieter Dir außerdem eine Eingangsbestätigung per Mail schicken. So kannst Du im Zweifelsfall einfach nachweisen, dass Du den Vertrag auch aufgelöst hast.

Die Frist zur Einführung des Kündigungsbuttons läuft bis zum 01. Juli 2022. Weigert sich ein Anbieter, den Button zu installieren oder erfüllt dieser nicht die im BGB verlangten Anforderungen, wird die Kündigungsfrist hinfällig. Das heißt, Du kommst in diesem Fall jederzeit aus Deinem Vertrag raus.

Automatische Vertragsverlängerungen

Du hast vergessen, Deinen Handyvertrag zu kündigen und nun wurde er stillschweigend verlängert? In diesem Fall hast Du jetzt als Verbraucher mehr Rechte:

Automatisch verlängerte Verträge sind mit der Gesetzesänderung nur noch zulässig, wenn

  • sie auf unbestimmte Zeit verlängert werden und
  • danach eine Kündigungsfrist von 1 Monat besteht. Zum Vergleich: Vorher waren 3 Monate zulässig.

 Diese Änderung gilt nur für Verträge, die nach dem 01. März 2022 abgeschlossen wurden.

Jedoch bilden Telekommunikationsverträge eine Ausnahme: Für diese wurde die verkürzte Kündigungsfrist bereits am 01. Dezember 2021 eingeführt. Sie umfasst alle neu abgeschlossenen und bestehenden Verträge. Nichts geändert hat sich an der Mindestvertragslaufzeit. Diese kann bei Handyverträgen weiterhin bis zu 24 Monate betragen. Jedoch müssen Provider ihre Kunden informieren, wenn die Vertragslaufzeit bald abläuft.

Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

Bisher mussten Verträge mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Nun hat sich diese Frist auf 1 Monat verkürzt. Du kannst Dir also mehr Zeit lassen, um zu überlegen, ob Du Deinen alten Vertrag behalten oder wechseln möchtest.

Abtretung von Rechtsansprüchen

Bereits zum 01.10.2021 wurde es Kunden erleichtert, ihre Rechtsansprüche gegenüber Firmen durchzusetzen – etwa, wenn Leistungen nicht erbracht wurden. Der Hintergrund: Bisher konnten Firmen es in den AGBs verbieten, externe Dienstleister mit der Durchsetzung von Rechtsansprüchen zu beauftragen. Diese Klauseln sind nun ungültig.

Wichtige Infos vor Vertragsabschluss

Bevor ein Telefon- oder Internetvertrag zustande kommt, muss Dir der Anbieter eine klar verständliche Zusammenfassung des Vertrags schicken. Vorgeschrieben sind unter anderem folgende Infos:

  • Kontaktdaten des Anbieters
  • Preise
  • alle Leistungen und Dienste
  • Vertragslaufzeit
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Vertragsabschlüsse am Telefon

Vertragsabschlüsse am Telefon stellen für Verbraucherschützer schon lange einen Stein des Anstoßes dar – schließlich kam und kommt es immer wieder zu unerwünschten Verträgen, wenn Kunden (angeblich) eine mündliche Zusage geben. Erfolgte kein Widerruf innerhalb von 14 Tagen, war der Vertragsabschluss gültig, auch wenn nie eine Unterschrift getätigt wurde.

Mit der Gesetzesänderung wird es Anbietern nun schwerer gemacht, Kunden einen Vertrag „unterzujubeln“. Der Grund: Die mündliche Zusage reicht nicht mehr aus. Stattdessen muss Dir der Anbieter eine Zusammenfassung des Vertrags zusenden – etwa per E-Mail. Erst, wenn Du dem Vertrag schriftlich zugestimmt hast, wird dieser gültig.

Diese Änderung gilt für Telekommunikationsverträge bereits seit Dezember 2021. Nun wurde sie auch auf Strom- und Gasverträge ausgeweitet.

Übrigens spielt es keine Rolle, ob Dir der Anbieter nach dem mündlichen Vertragsabschluss schon Leistungen geliefert hat. Solange die schriftliche Bestätigung nicht erfolgt ist, bist Du nicht zur Zahlung verpflichtet.

Dafür, dass es in Zukunft seltener zu untergeschobenen Verträgen kommt, soll ein strengeres Vorgehen gegen Telefonwerbung sorgen. Laut dem Faire-Verbraucherverträge-Gesetz benötigen Firmen nun Deine vorherige Einwilligung, wenn sie Dir am Telefon Produkte verkaufen möchten. Liegt diese nicht vor, droht eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro. Außerdem kann die Rufnummer von der Bundesnetzagentur dauerhaft abgeschaltet werden. Das ist auch möglich, wenn der Anbieter seine Rufnummer verbotenerweise unterdrückt.

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Fazit zum neuen Gesetz

Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz findet unter Verbraucherschützern großen Anklang. Gelobt werden vor allem die Pflicht zur Einführung eines Kündigungsbuttons sowie die Verkürzung der Kündigungsfristen und das Vorgehen gegen Telefonwerbung.

Auch die schriftliche Bestätigung mündlich abgeschlossener Verträge, wie für Telekommunikationsverträge bereits seit Dezember vorgeschrieben, gilt als wichtiger Schritt, um Kunden vor ungewünschten Verpflichtungen zu schützen.

Gleichzeitig hat das Gesetz auch die Interessen der Wirtschaft im Blick: So wurde die zulässige Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten nicht angetastet, die vor allem Anbietern von Handyverträgen eine finanzielle Vorausplanung erleichtert.

Was ändert sich 2022 bei Handyvertrag?

Regelungen für fairere Verbraucherverträge sind am 1. März 2022 in Kraft getreten und sorgen dafür, dass Sie automatische Vertragsverlängerungen bei Verträgen über regelmäßige Warenlieferungen und Dienstleistungen (z.B. für Streamingdienste oder Zeitschriften-Abos) deutlich schneller kündigen können.

Für welche Verträge gilt das neue Kündigungsfrist?

Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internet-Verträge. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist.

Kann man mobilfunkverträge monatlich kündigen?

Seit kurzem können Sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich Ihren Handyvertrag kündigen. Das gilt im Übrigen auch für andere Laufzeitverträge – etwa fürs Fitness-Studio oder für Kombiverträge, etwa bei Smartphones, die mit einem Tarif gebundelt sind.

Was tun wenn Kündigungsfrist verpasst?

Hast du die Kündigungsfrist verpasst, kannst du noch folgende Schritte unternehmen:.
Auf Kulanz hoffen..
Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit..
Vertrag auf andere Person umschreiben lassen..
Mittels Einmalzahlung aus dem Vertrag kaufen..
Vertragsklauseln auf Gültigkeit überprüfen..