Minijob während elternzeit beim gleichen arbeitgeber und wieder schwanger

Posted on 24. April 201830. Juni 2020

Lesezeit: 2 Minuten

Während der Elternzeit ruht ein zuvor ausgeübtes Arbeitsverhältnis. Um die Haushaltskasse etwas aufzubessern, überlegen sich viele Eltern während dieser Zeit mit einem Minijob etwas hinzuzuverdienen. Besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber aufzunehmen, bei dem man zuvor in der Hauptbeschäftigung tätig war?

Mit dieser Frage hat sich Daniela aus Forst an uns gewandt. Sie war vor der Elternzeit in Vollzeit bei einer Anwaltskanzlei beschäftigt. Ihr Chef bietet ihr nun an, auf 450-Euro-Basis zu arbeiten. Darf sie das und lohnt es sich überhaupt?

Beantwortet von Robin aus dem Service-Center:

Minijob während elternzeit beim gleichen arbeitgeber und wieder schwanger
Hallo Daniela!

Ja, während der Elternzeit können Sie auch bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber, der Anwaltskanzlei, einen Minijob ausüben.

Neben einer Hauptbeschäftigung darf man zusätzlich noch genau einem Minijob nachgehen, jedoch nicht bei demselben Arbeitgeber. Da Ihre Hauptbeschäftigung aber während der Elternzeit ruht, dürfen Sie in dieser Zeit auch beim gleichen Arbeitgeber einen 450-Euro-Minijob haben.

Sofern Sie während der Elternzeit einen 450-Euro-Minijob aufnehmen, empfehlen wir Ihnen Folgendes zu beachten:

Einhaltung der 30-Stunden-Grenze

Grundsätzlich darf während einer Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei der Ausübung eines 450-Euro-Minijobs werden Sie diese Grenze jedoch naturgemäß nicht überschreiten.

Anrechnung des Minijobs auf das Elterngeld

Erhalten Sie während Ihrer Elternzeit Elterngeld und nehmen in dieser Zeit einen Minijob auf, wird das Elterngeld in der Regel neu berechnet. Der Hinzuverdienst – auch aus einem Minijob – muss daher immer der zuständigen Elterngeldstelle mitgeteilt werden. Der Mindestsatz des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro bleibt hierbei unangetastet. Liegt das Elterngeld über 300 Euro, wird der Verdienst aus dem Minijob angerechnet und es erfolgt eine Kürzung des Elterngeldes. Sogenannte Freibeträge kennt das Elterngeld nicht.

Auskünfte zum Elterngeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle familien-wegweiser.de.

Auswirkungen auf die Rente

Für Ihre spätere Rente kann ein Minijob während der Elternzeit von Vorteil sein. Ihre Rentenansprüche können dadurch erhöht werden.

Bei der Rentenberechnung wird die Zeit der Kindererziehung maximal bis zum 3. Lebensjahr als sogenannte Kindererziehungszeit berücksichtigt. Wird in dieser Zeit ein Minijob ausgeübt, wirkt sich dieser in der Regel zusätzlich rentensteigernd aus.

Als Minijobberin sind Sie versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und zahlen im gewerblichen Bereich einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung in Höhe von derzeit 3,6 % Ihres Verdienstes. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und zahlen dann keinen Eigenanteil. Dies ist in Ihrem Fall sogar sinnvoll, weil sie sich alle Ansprüche in der Rentenversicherung bereits aufgrund der Kindererziehungszeit sichern.

Mehr zur Rentenversicherungspflicht finden Sie auf unserer Internetseite.

Individuelle Auskünfte zu Ihren rentenrechtlichen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Wer das ist, erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zur Ausübung eines Minijobs während der Elternzeit finden Sie auf unserem Blog: „Minijob trotz Elternzeit – wie das geht“.

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Wie wird das Elterngeld berechnet Wenn man in der Elternzeit schwanger wird?

Wie berechnet sich das Elterngeld für mein zweites Kind? Das Elterngeld für dein zweites Kind (und übrigens auch für jedes weitere Kind) wird genauso berechnet wie das Elterngeld für dein erstes Kind. Es kommt also auch diesmal darauf an, wie viel Einkommen du im Zeitraum vor der Geburt des zweiten Kindes hattest.

Kann während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber ein Minijob ausgeübt werden?

Regulär gilt: Neben einer Hauptbeschäftigung kann zusätzlich ein 450-Euro-Minijob ausgeübt werden - allerdings nicht bei demselben Arbeitgeber. Da die Hauptbeschäftigung aber während der Elternzeit ruht, ist in dieser Zeit auch ein 450-Euro-Minijob bei demselben Arbeitgeber möglich.

Was passiert wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?

Wenn Sie als Mutter in der Elternzeit wieder schwanger werden, dann endet die Elternzeit nicht automatisch mit dem Mutterschutz oder mit der Geburt. Allerdings haben Sie dann die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzfristen nutzen zu können.

In welchem Abstand müssen zwei Kinder geboren werden um das gleiche Elterngeld zu bekommen?

Maximal 13,5 Monate, da ja die 12 Monate vor Mutterschutz für die neue Berechnung genommen werden.