Mit inkasso bedeutung

Inhaltsverzeichnis

  • Wie funktioniert Inkasso?
  • Was ist ein Inkassounternehmen?
  • Ablauf
  • Inkasso – Rechte
  • Was darf Inkasso nicht?
  • Inkasso ohne Mahnung möglich?
  • Gebühren / Kosten
  • Inkassoschreiben – wie reagieren?
  • Rechtsanwalt beauftragen
  • Inkasso Brief / Schreiben ignorieren?
  • Unberechtigte Forderung abwehren
  • Nur Hauptforderung zahlen?
  • Ratenzahlung
  • Wann verjähren Schulden bei Inkasso?
  • Widerspruch Inkasso – Musterbrief
  • Strafanzeige gegen Inkasso

Mit inkasso bedeutung

Inkasso (© studio v-zwoelf - stock.adobe.com)

Im Alltag hört man immer häufiger das Wort Inkasso, da immer mehr Menschen damit zu tun haben und Post von einem Inkassounternehmen erhalten. Man hat eine Rechnung nicht fristgemäß bezahlt, erhält danach die eine oder andere Mahnung und später dann Post vom Inkassounternehmen, was nicht zu verwechseln ist mit einer Rechtsanwaltskanzlei oder dergleichen.

Wie funktioniert Inkasso?

Der Begriff Inkasso meint das geschäftsmäßige Einziehen fremder Forderungen.

Was ist ein Inkassounternehmen?

Bei einem Inkassounternehmen handelt es sich um einen Dienstleister, welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, Geldforderungen eines Dritten einzutreiben. In der heutigen Gesellschaft haben Inkassounternehmen und damit auch das Inkassogeschäft immer mehr an Akzeptanz gewonnen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass seit dem Rechtsdienstleistungsgesetz aus dem Jahr 2008 die Inkassounternehmen mehr Rechtsmittel zur Verfügung haben. Um ein solches Inkassounternehmen zu betreiben, benötigt man eine Genehmigung. Voraussetzung ist u.a., dass man über ausreichende theoretische und praktische Sachkunde verfügt und die persönliche Eignung mitbringt (keine Vorstrafen).  Ein Inkassobüro muss offiziell registriert sein. Eine Zulassung wird in der Regel vom Präsidenten des zuständigen Amts- oder Landgerichts erteilt.

Ablauf

Ein Inkassounternehmen nutzt diverse Kommunikationskanäle. Die Möglichkeiten, Vorgehensweisen und Methoden der Unternehmen können sehr verschieden sein.   

Die Voraussetzung eines Inkassoverfahrens ist, dass die Forderung gegen den Schuldner fällig ist. Die Forderung kann sich z.B. aus einem Kauf auf Rechnung oder aus einem Dienstleistungsvertrag ergeben. Sodann muss das Unternehmen (Gläubiger), welches das Inkassounternehmen beauftragt, selbst seine Leistung/Pflicht erbracht haben. Wenn dann der Kunde trotz der Fälligkeit nicht bezahlt hat, wird dieser in der Regel vom Gläubiger noch einmal per Zahlungserinnerung oder ggf. noch einer Mahnung darauf hingewiesen. In der Regel erhält der Schuldner  sogar mehrere Mahnungen, bevor es die Sache an das Inkassounternehmen abgibt.

Sobald die Sache dann an das Inkassounternehmen abgegeben ist und dieses den Schuldner angeschrieben hat, hat sich der Schuldner entsprechend an das Inkassounternehmen zu wenden, wenn es um Fragen oder Verhandlungen geht. Auch Zahlungen hat man grds. an das Inkassounternehmen zu leisten. Zur Hauptforderung kommen in der Regel noch die Inkassokosten sowie Nebenforderungen wie Zinsen oder Adressermittlungskosten. Wenn der Schuldner lediglich die Hauptforderung des Gläubigers zahlt und demnach die Nebenforderung und/oder Inkassokosten nicht zahlt, kann das Verfahren nicht abgeschlossen werden.

Wenn der Schuldner keine Zahlungen leistet oder nur unzureichende, wird das Inkassounternehmen in aller Regel das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Seit 2008 dürfen Inkassounternehmen das gerichtliche Mahnverfahren für den Auftraggeber (Gläubiger) durchführen. Es wird beim zuständigen Mahngericht online ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gegen den Schuldner gestellt. Wenn der Mahnbescheid erlassen wird, hat der Schuldner die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen Widerspruch zu erheben. Wenn kein Widerspruch erfolgt, erlässt das Mahngericht auf Antrag einen sogenannten Vollstreckungsbescheid. Damit betreibt das Inkassounternehmen dann über den zuständigen Gerichtsvollzieher gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung (Pfändung etc.). Von Schritt zu Schritt wird es für den Schuldner teurer.

Inkasso – Rechte

Das Inkassounternehmen hat – wie oben dargelegt – einige Rechte und Möglichkeiten, um den Schuldner in Anspruch zu nehmen. Allerdings stehen auch dem Schuldner einige Rechte zu. Das Inkassounternehmen muss dem Schuldner gegenüber seit 2014 gewisse Informationen erteilen.  für das Inkassounternehmen selbst. Der Schuldner muss informiert werden über:

  • Daten des Auftraggebers (Name und Adresse)
  • Worauf beruht die Forderung? (hier muss genau angegeben werden, um welchen Vertrag, welche Bestellung, Datum etc. es sich handelt)

Man ist nur zur Zahlung verpflichtet, wenn die geltend gemachte Forderung berechtigt ist. Wenn man bei dem angeblichen Auftraggeber definitiv keine Schulden hat, kann man mit ruhigem Gewissen die Zahlung verweigern und die Schreiben des Inkassounternehmens ignorieren.

JuraForum.de-Tipp: Wichtig ist aber, dass man dennoch gegen einen evtl. Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegt, da ansonsten – auch wenn man im Recht ist - ein vollstreckbarer Vollstreckungsbescheid ergeht.

Was darf Inkasso nicht?

Einem Inkassounternehmen stehen aber nicht so viele Möglichkeiten und Rechte zu, wie manche glauben. Auch wenn sie gerne mit Gerichtsvollzieher, Pfändungen, Haft, Vermögensauskunft etc. drohen, können sie all das in den meisten Fällen eben nicht tun. Solange es keinen Titel (Vollstreckungstitel oder Urteil) gibt, kann das Inkassounternehmen nichts tun als einem weiterhin Briefe zu schicken.

Inkasso ohne Mahnung möglich?

In der Regel erhält man vom Gläubiger zunächst die Rechnung, dann später eine Zahlungserinnerung (1.Mahnung) und 2 weitere Mahnungen. Danach wird die Sache an das Inkassounternehmen abgegeben. Allerdings stellt diese langwierige Vorgehensweise nicht die gesetzliche Vorgabe dar, sondern ist eher als Kulanz des Gläubigers anzusehen.

Die einzige erforderliche Voraussetzung für die Abgabe an das Inkassounternehmen ist eine unbestrittene und fällige Forderung des Gläubigers.

Also gilt: Wenn die Rechnung somit fällig geworden ist und der Schuldner/Kunde nicht zahlt, kann der Gläubiger die Sache an ein Inkassounternehmen abgeben.

Gebühren / Kosten

Zur Hauptforderung kommen in der Regel noch Kosten für die Mahnungen des Gläubigers, die in der Regel 2,50 Euro bis 10 Euro betragen. Je nachdem wie viele Mahnungen verschickt wurden.  Wenn man verzogen ist und seine Adresse nicht mitteilt, so dass diese ggf. über das Einwohnermeldeamt ermittelt werden müssen, kommen noch zusätzliche Kosten in Höhe von 10 bis 20 Euro dazu. Sodann kommen noch Zinsen dazu sowie die Kosten für das Inkassounternehmen. Ein Inkassounternehmen darf höchstens die Gebühr geltend machen, die auch ein Rechtsanwalt erhalten würde nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren sind abhängig von der Höhe der Forderungen, also vom Gegenstandswert.

Beispiel:

A schuldet dem Unternehmen B eine Forderung von 1.000 Euro und befindet sich in Verzug. Trotz mehrfachen Mahnungen zahlt er nicht, so dass B ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt. Die Kosten für das Inkassounternehmen sehen dann wie folgt aus:

Streitwert: 1.000 Euro

1,3 er Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 104,00 €

Kostenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG

20,00 €

Zwischensumme ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀

124,00 €

ggf. noch 19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG
(wenn nicht vorsteuerabzugsberechtigt)

23,56 €

Summe

147,56 €

Die Kosten für das Inkassounternehmen betragen demnach in diesem Fall 147,56 €. Für die Frage der Kostenübernahme ist entscheidend, ob dem Gläubiger gegen den Schuldner eine berechtigte Forderung zusteht und dieser sich bei Einschaltung des Inkassounternehmens in Zahlungsverzug befunden hat. Der Verzug zieht nämlich den sogenannten Verzugsschaden nach sich. Der Schuldner muss diesen dem Gläubiger erstatten. Alle finanziellen Nachteile, die aus dem Verzug dem Gläubiger entstanden sind, muss der Schuldner erstatten.

Der Schuldner muss dann natürlich die Kosten nicht zahlen, wenn die Hauptforderung nicht besteht bzw. bereits verjährt ist.

Inkassoschreiben – wie reagieren?

Rechtsanwalt beauftragen

Nach Studien der Verbraucherzentrale ist jede zweite Inkasso-Forderung entweder unberechtigt, geschieht willkürlich oder ist unverhältnismäßig hoch. Daher sollte man sich nach Erhalt des Inkassoschreibens an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird mit einem die Sache sachlich beschreiben und alle zur Verfügung stehenden Unterlagen überprüfen. Ggf. kommt der Rechtsanwalt zum Ergebnis, dass man die Forderung zu zahlen hat und kassiert selbst demnach lediglich eine Beratungsgebühr vom Mandanten. Oder der Rechtsanwalt kommt zum Ergebnis, dass die geltend gemachte Forderung nicht besteht. In diesem Fall sollte der Rechtsanwalt offiziell beauftragt werden, der einen dann gegenüber dem Inkassounternehmen vertritt. Ab dann hat das Inkassounternehmen jeglichen Schriftverkehr über den Rechtsanwalt zu führen.

Inkasso Brief / Schreiben ignorieren?

Wenn man ganz sicher ist, dass die geltend gemachte Forderung nicht besteht und man mit dem vermeintlichen Gläubiger keinerlei Vertragsverhältnisse hat, kann man die Schreiben des Inkassounternehmens auch einfach ignorieren. Allerdings muss reagiert werden, wenn das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid beantragt und man somit einen Mahnbescheid vom zentralen Mahngericht erhält. Dann hat man Zeit innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einzulegen.

Unberechtigte Forderung abwehren

Eine Forderung, die unberechtigt geltend gemacht wird, kann man ebenfalls einfach ignorieren solange kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Man kann allerdings auch dem Inkassounternehmen schreiben und klarmachen, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann wird das Inkassounternehmen die Sache ggf. neu prüfen und mit dem vermeintlichen Gläubiger besprechen und von der Sache ablassen. Wenn dennoch ein Mahnbescheid beantragt wird und man einen solchen erhält, muss man innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Auch damit ist die Forderung dann erst einmal abgewehrt. Dann erhält die Gegenseite eben keinen Vollstreckungsbescheid und müsste als nächstes die Forderung gerichtlich geltend machen in Form einer Klage. Wenn aber die Forderung nicht besteht, wird in aller Regel keine Klage erhoben. 

Nur Hauptforderung zahlen?

Wenn die geltend gemachte Forderung berechtigt ist und man sich im Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens in Verzug befunden hat, kommt man um die Zahlung der zusätzlichen Gebühren wie Mahnkosten, Zinsen und Inkassokosten nicht herum. Dann reicht es also nicht aus, wenn man nur die Hauptforderung zahlt. Das Inkassounternehmen wird solange weitermachen bis man auch die zusätzlichen Kosten bezahlt hat.

Ratenzahlung

Wenn die Forderung besteht und man sich davon überzeugt hat, kommt man um eine Zahlung nicht herum. Ganz im Gegenteil: von Schritt zu Schritt wird es sogar teurer. Kann man die Forderung nicht in einer Summe zahlen, lassen sich die Inkassounternehmen in der Regel auf eine Ratenzahlung ein. Für den Abschluss einer solchen Ratenzahlungsvereinbarung steht dem Inkassounternehmen sogar eine weitere zusätzliche Gebühr zu, deren Höhe ebenfalls vom Gegenstandswert abhängt. Vor Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung verlangen manche Inkassounternehmen die Übersendung von Verdienstabrechnungen, um sich zu vergewissern, dass man die Forderung wirklich nicht in einer Summe zahlen kann.

Wann verjähren Schulden bei Inkasso?

Jede auch berechtigte Forderung des Gläubigers unterliegt den Verjährungsvorschriften. Wenn also eine Forderung verjährt ist, kann man sich gegenüber dem Inkassounternehmen auf Verjährung berufen. Eine Forderung verjährt nach § 195 BGB  in 3 Jahren (regelmäßie Verjährungszeit). Die Verjährung beginnt dabei erst am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Beispiel:

Wenn also jemand am 20.09.2020 etwas kauft und nicht bezahlt, beginnt die Verjährung dennoch erst am 31.12.2020. Der Anspruch wäre dann erst mit Ablauf des 31.12.2023 verjährt.

Widerspruch Inkasso – Musterbrief

Nachfolgend ein Muster, wenn man unberechtigt in Anspruch genommen wird:

Peter Müller                                                              Geisterstadt, den 10.03.2020
Lilienstrasse 100
50000 Geisterstadt                                                                  

An das
Corona Inkasso
Willistraße 10
60000 Hafenstadt

Betreff: Ihr Schreiben vom 01.03.2020

Az. 1000-5000-1000

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf  Ihr Schreiben vom 01.03.2020.
Sie machen eine Forderung in Höhe von 500,00 € im Namen der Firma Zyklus aus Marzahn geltend. Die geltend gemachte Forderung wird hiermit vollumfänglich zurückgewiesen. Dieser Firma stehen gegen mich keinerlei Forderungen zu, dass ich zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis hatte. Falls die Firma Zyklus dies weiterhin behaupten sollte, bitte ich um Übersendung entsprechender Nachweise.

Ich sehe die Angelegenheit ansonsten als erledigt an.

Zudem behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Müller 

Strafanzeige gegen Inkasso

Da es immer wieder auch dubiose Inkassounternehmen gibt, die eine Art „Abzocke“ betreiben und Menschen willkürlich und unberechtigt in Anspruch nehmen sollte man in solchen Fällen die Polizei oder auch die Verbraucherzentrale einschalten. Ob sich die Erstattung einer Strafanzeige lohnt, wird man den sehen bzw. von der Polizei hören. Wenn die Sache total aus der Luft gegriffen ist und man zu dem angeblichen Gläubiger keinerlei Kontakt bzw. Rechtsbeziehungen hatte, empfiehlt es sich schon auch Strafanzeige gegen das Inkassounternehmen zu erstatten. Da sich aber eine Strafanzeige in der Regel gegen eine bestimmte Person richtet, muss man dann sehen, ob man den Sachbearbeiter anzeigt oder die Sache ggf. sein lässt. An dieser Stelle sollte man sich Rat bei der Polizei, einem Rechtsanwalt oder bei der Verbraucherzentrale einholen.

Mit inkasso bedeutung

Was bedeutet mit oder ohne Inkasso?

Die wichtigsten Aufgaben der Servierhilfskräfte sind das Aufnehmen von Bestellungen, das Servieren von Speisen und Getränken, das Abräumen von Tellern, Gläsern und Besteck. Servierhilfskräfte sind oft MitarbeiterInnen ohne Inkasso, dürfen also die Rechnungsbeträge nicht kassieren.

Was heißt mit Inkasso?

Die sind zum Eintreiben von Schulden da. Daher könnte das kassieren schon Sinn machen. "Inkasso Aufgaben" im Service sind, soweit ich bei uns im Hotel das immer mitbekam, die Aufgaben des Kassierers im Hotel-Restaurant - welcher Gastauslagen bearbeitet, Tische abkassiert und die Abrechnungen mit der Leitung macht.