Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende SchuleDie Entscheidung über die Schulform, in die eine Schülerin oder ein Schüler nach der Grundschule wechseln soll, treffen die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung. Die Grundschule bietet den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz) zu beraten. Die Schülerin oder der Schüler ist in die Beratung einzubeziehen (Nr. 6.2 des Erlasses „Die Arbeit in der Grundschule"). Im Rahmen des Beratungsgesprächs erhalten die Erziehungsberechtigten auf Wunsch eine Schullaufbahnempfehlung, die im Beratungsprotokoll dokumentiert wird. Darüber hinaus werden auch die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche schriftlich dokumentiert, um für Verbindlichkeit und Transparenz zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Ausfertigung dieser Dokumentation. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten die Ausführungen in der „Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung“ und im Erlass „Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung“ in der jeweils gültigen Fassung. Show Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten sich die Erziehungsberechtigten immer am Wohl der Schülerin oder des Schülers orientieren. Die Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und insbesondere die schulische Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers sollten berücksichtigt werden. Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft des Kindes sollten die Erziehungsberechtigten die Wahl so treffen, dass das Kind gute Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude und Lernmotivation erhalten bleiben. Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I mit Ausnahme der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundarabschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekundarstufe II des Gymnasiums) erworben werden können. Weitere Informationen zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule erhalten Erziehungsberechtigte im Rahmen von Informationsveranstaltungen, die von Schulen ausgerichtet werden und am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs stattfinden. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind – neben dem Wunsch der Eltern – die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend. Dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Das Aufnahmeverfahren unterscheidet sich in den drei Schulformen: An Oberschulen und Gesamtschulen müssen im Rahmen vorhandener Schulplätze (also der Kapazitäten) alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Nur wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, muss ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien durchgeführt werden. Gymnasium: Eignungsprüfung in Form eines eintägigen Probeunterrichts
Am Gymnasium müssen alle Schülerinnen und Schüler an einer Eignungsprüfung in Form des Probeunterrichts teilnehmen, wenn sie
Auch die Schülerinnen und Schüler, die zwar eine Empfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschule (AHR haben, aber gleichzeitig eine höhere Notensumme als sieben in den genannten Fächern haben, erhalten eine Einladung zum Probeunterricht. Eltern, deren Kinder für die Teilnahme am Probeunterricht benannt werden, erhalten vom Staatlichen Schulamt eine schriftliche Einladung. Die Eignungsprüfung/ der eintägige Probeunterricht wird an ausgewählten Gymnasien durchgeführt. Der Probeunterricht wird von einer vom Staatlichen Schulamt berufenen Kommission – durchgeführt und ausgewertet. Der Probeunterricht findet an einem Tag statt. Für die Aufgabenbearbeitung werden jeweils 60 Minuten für Deutsch, 60 Minuten für Mathematik und 60 Minuten für eine Gruppenarbeit eingeplant. Die Aufgaben wurden auf Grundlage der Anforderungen und Inhalte des gültigen Rahmenlehrplans der Grundschulen erarbeitet. Mit dem Ergebnis des Probeunterrichts wird anschließend über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für den Besuch an einem Gymnasium entschieden. Übernachgefragte
Schulstandorte Weitere Informationen:
Spezialschule, Schule in freier
Trägerschaft oder Schule in einem anderen Bundesland Weitere Informationen:
Schule in freier Trägerschaft Weitere Informationen: > Schulen in freier Trägerschaft Schule in einem anderen
Bundesland Weitere Informationen:
Welche Noten für realschulempfehlung NRW?Einen Wechsel von der Hauptschule zur Realschule oder von der Realschule zum Gymnasium soll die Schule empfehlen, wenn der betreffende Schüler in den Fächern mit Klassenarbeiten einen Notendurchschnitt von 2,0 erreichte.
Welchen Notendurchschnitt braucht man für das Gymnasium NRW?Um eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten, muss ein Kind in der Regel einen Notendurchschnitt in Mathe und Deutsch von 2,0 – 2,5 (je nach Bundesland) vorweisen können.
Welche Noten für Gymnasium BW?Wer nicht auf die Hauptschule, sondern auf die Realschule gehen möchte, braucht einen Notendurchschnitt von 3,0. Wer aufs Gymnasium will, braucht 2,5. Besonderer Wert wird auf Mathematik und Deutsch gelegt.
Welche Noten braucht man für Gymnasium in Bayern?Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich.
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