Mit wieviel personen darf man feiern in rheinland pfalz

In Rheinland-Pfalz wurden ab 3. April die meisten Corona-Maßnahmen gestrichen. Wer corona-positiv getestet ist, aber keine Symptome hat, soll unter Umständen arbeiten gehen können.

Eine Hotspot-Regelung mit strengeren Vorschriften wird es in Rheinland-Pfalz zunächst nicht geben. Es blieben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder in Bussen und Bahnen, sagte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD).

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in RLP

Arbeitsquarantäne und freiwillige Corona-Tests an Schulen

Außerdem will die Landesregierung die Möglichkeit einer sogenannten Arbeitsquarantäne schaffen. Infizierte ohne Symptome sollen dann unter bestimmten Vorgaben arbeiten dürfen – wenn sie zum Beispiel eine FFP2-Maske tragen. Das Gesundheitsamt soll dafür keine Genehmigungen mehr erteilen müssen.

Homeoffice-Pflicht entfällt – das gilt jetzt am Arbeitsplatz

In Schulen gibt es seit 4. April zwei Mal pro Woche ein freiwilliges Testangebot für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Dieses soll zunächst bis eine Woche nach den Osterferien befristet sein.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht entfällt größtenteils, zum Beispiel im Einzelhandel. Weiterhin muss ein Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen getragen werden. Wo noch, lest ihr hier:

Rheinland-Pfalz

Auch in Ämtern und Behörden Hier bleibt die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz bestehen

Die meisten Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz sind passé. Allerdings gibt es immer noch Bereiche, in denen Maske getragen werden muss - beispielsweise beim Gang zum Amt.  mehr...

Hier findest du die Hospitalisierungsrate für dein Bundesland

Mit wieviel personen darf man feiern in rheinland pfalz

Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Situation und Maßnahmen in Mainz

Letzte Seiten-Aktualisierung: 2. Mai 2022, 2.5.2022 Uhr

  • Aktuelle Fallzahlen
  • Aktuelle Regeln in Mainz: Rechtsgrundlage Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
  • Zusätzliche Maßnahmen: Rechtsgrundlage Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Mainz

Aktuelle Fallzahlen

Aktuelle Regeln in Mainz: Rechtsgrundlage Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Alle aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Reinland-Pfalz:

Zusätzliche Maßnahmen: Rechtsgrundlage Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Mainz

Grundsätzlich gilt die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO). Wichtig: Je nach Infektionsgeschehen gelten für Mainz darüber hinaus ergänzende Maßnahmen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen finden Sie dann untenstehend als Download.

Allgemeinverfügung

Derzeit ist keine Allgemeinverfügung in Kraft.

Hinweis: Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz beobachtet die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich und passt die ggf. beschlossenen Maßnahmen entsprechend an. Dazu tritt der Verwaltungsstab in engen zeitlichen Abständen zusammen.

Allgemeine Hinweise

Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mainz können von den Auswirkungen der aktuellen Situation betroffen sein. Längere Bearbeitungszeiten sind daher nicht auszuschließen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Stadtverwaltung Mainz bittet darum, Besuche der Verwaltungsgebäude auf das Erforderliche zu beschränken und die Regeln und Hygienevorschriften bei den Besuchen einzuhalten. Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Kolleginnen und Kollegen in den Fachämtern sind nach wie vor telefonisch erreichbar.

Information in English

Informationen in Leichter Sprache

Übersicht der aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz oder gegen die jeweilige Landesverordnung Bußgelder bzw. Geld- oder Freiheitsstrafen drohen können.

I. Relevante Verordnung

Rheinland-Pfalz - Corona-Bekämpfungsverordnung

II. Was gilt aktuell

Seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes sind in Rheinland-Pfalz die gesetzlich vorgeschriebenen Anti-Corona-Maßnahmen (Zugangsregelungen, Maskenpflicht etc.) für das Gastgewerbe wegfallen.

Die aktuellen Corona-Zahlen für das Land Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

GRUNDSÄTZLICH

  • Für das Gastgewerbe gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. Masken-, Abstands- und oder Testpflichten) mehr.
  • Das heißt: Zur Zeit bestehen keine coronabedingten Einschränkungen in gastronomischen Betrieben, in Clubs und Diskotheken, in Hotels oder auf Veranstaltungen.
  • Gastronom:innen / Hotelinhaber:innen / Veranstalter:innen / Betreiber:innen können jedoch für ihre Gaststätte / Räumlichkeiten / Veranstaltungsorte / Betriebe etc. eine Maskenpflicht oder anderweitige Auflagen selbst festgelegt haben.
  • Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort, ob Regelungen bestehen und was gegebenenfalls zu beachten ist.

GASTRONOMIE

  • Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen, in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben.
  • Im Einzelfall können die Gastronom:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.

DISKOTHEKEN / CLUBS

  • Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen in Clubs und Diskotheken.
  • Im Einzelfall können die Betreiber:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.

VERANSTALTUNGEN

  • Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht, Kapazitäts- oder andere Beschränkungen bei Veranstaltungen.
  • Im Einzelfall können die Veranstalter:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.

HOTELLERIE / BEHERBERGUNG

  • Keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen / Masken- und Testpflicht oder andere Beschränkungen, in Hotels und anderen Beherbergungseinrichtungen.
  • Im Einzelfall können die Betreiber:innen jedoch besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt vor Ort.

III. FRAGEN & ERLÄUTERUNGEN

Land Rheinland-Pfalz: Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung finden Sie hier.

IV. Weitere Informationen

Hier geht‘s zu den Informationen Ihres DEHOGA-Landesverbandes Rheinland-Pfalz

Hier geht‘s zum Corona-Informationsportal des Landes Rheinland-Pfalz