AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien 1) Man muß telefonisch nicht erreichbar sein. 2) Verlange schriftlich die Löschung Deiner Telefonnummer.
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Nein. In der BRD hat man nur per Briefpost erreichbar zu sein. Steht auch in jeder
EGV /EGV -VA .
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Guten Tag, Arbeitgeber-Service?
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Steht auch so im SGB2 . Das Jobcenter auffordern, die nichtleistungsrelevanten Daten (Telefonnummer
und EMail) zu löschen. Weiterhin auffordern, nicht mehr angerufen zu werden.
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Das hätte doch gereicht. ExitUser
ExUser 44963
silka
Jobcenter Sachbearbeiter vom Arbeitgeber-Service hat mich 3 Tage hintereinander angerufen, am ersten Tag gleich 5 mal im Stundentakt. An den beiden anderen Tagen
einmal täglich, wobei alle Anrufe in den Vormittagsstunden getätigt wurden, sogar kurz vor 8 Uhr in der früh! Es handelt sich hier um einen Festnetzanschluß.
Hat das Jobcenter das Recht wenn man nicht ans Telefon geht bzw. telefonisch nicht erreichbar ist den Außendienst zu aktivieren?
Was ganz Wichtiges?
Ob der
AG -Service der BA überrhaupt einen Außendienst hat, weiß ich nicht.
Kam denn ein Außendienst zu dir?
War es ganz wichtig und eilig?
- #7
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Wie die anderen schon schrieben, mußt du nur per Briefpost erreichbar sein. Wenn dich jemand fragt, warum du nicht ans Telefon gegangen bist, dann hast du es eben leise gestellt gehabt. Du solltest deine Telefonnummer dort löschen lassen. //www.elo-forum.org/attachmen...ruf-keine-reaktion-mehr-w_loeschung_daten.doc ps: Hätte fast deine eigentliche Frage vergessen. Das JC kann jederzeit den Außendienst losschicken. Dazu benötigen die keinen Grund. Du mußt nur nicht da sein.
- #8
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien In der Vergangenheit hatte mir schon einmal ein SB mit dem Außendienst gedroht, weil ich mehrfach an mehreren Tagen nicht telefonisch erreichbar gewesen bin. Daher bin ich nun jetzt
ein wenig skeptisch was diese Sache mit dem Außendienst angeht!
ExitUser
- #9
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Dann droh dem mal mit dem Gericht, wenn er Dich weiter belästigt.
- #10
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien In der Vergangenheit hatte mir schon einmal ein SB mit dem Außendienst gedroht, weil ich
mehrfach an mehreren Tagen nicht telefonisch erreichbar gewesen bin. Daher bin ich nun jetzt ein wenig skeptisch was diese Sache mit dem Außendienst angeht! DARF er nicht - mach dich über deine RECHTE schlau! Ich staune eigentlich immer wieder, WAS manche Leute so glauben tun zu müssen,
Es gibt KEINE STALLPFLICHT in diesem Land - auch nicht, wenn man
staatlich "veralimentiert" ist!!!!!
und sich verunsichern lassen, dabei MÜSSTE
einem schon der gesunde Menschenverstand
einige Dinge von selbst erklären!
Es ist nicht schädlich und man kriegt keine Pickel, wenn man sich mal mit den einschlägigen Gesetzestexten oder auch
Broschüren und Merkheften auseinander setzt, die in den Behörden auch kostenlos rumliegen.
Wissen = Macht ...
- #11
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien In der Vergangenheit hatte mir schon einmal ein SB mit dem Außendienst
gedroht, weil ich mehrfach an mehreren Tagen nicht telefonisch erreichbar gewesen bin. Daher bin ich nun jetzt ein wenig skeptisch was diese Sache mit dem Außendienst angeht! Immer drohen lassen. Der Außendienst kann ja auch nicht mehr machen als klingeln, wenn keiner da, dann macht keiner auf. Niemand kann dir verbieten, deine Wohnung zu verlassen.
Solange du einmal am Tag deinen Briefkasten leerst und in der Lage bist einen Tag nach
erhalt der Einladung im JC zu erscheinen, passiert garnichts.
- #12
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Arbeitgeber-Service? Nein,
es kam kein Außendienst!
Was ganz Wichtiges?
Ob der
AG -Service der BA überrhaupt einen Außendienst hat, weiß ich nicht.
Kam denn ein Außendienst zu dir?
War es ganz wichtig und eilig?
Der SB will mir einen Call-Center-Agent Job aufzwingen ... daher für das Jobcenter wichtig.^^
- #13
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Wie die anderen schon schrieben, mußt du nur per Briefpost erreichbar sein. Wenn dich jemand fragt, warum du nicht ans Telefon gegangen bist, dann hast du es eben leise gestellt
gehabt. Du solltest deine Telefonnummer dort löschen lassen. //www.elo-forum.org/attachmen...ruf-keine-reaktion-mehr-w_loeschung_daten.doc ps: Hätte fast deine eigentliche Frage vergessen. Das JC kann jederzeit
den Außendienst losschicken. Dazu benötigen die keinen Grund. Du mußt nur nicht da sein. "Nur nicht da sein?"
Wenn der Außendienst bei mir auf der Matte steht, dass ich dann nicht daheim sein muß bzw. "offiziell" nicht daheim bin?
Oder dass das JC prinzipiell den Außendienst los schickt wenn man als Beispiel wie in meinem Fall tagelang telefonisch nicht erreichbar
gewesen ist?
silka
- #14
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Das hätte doch gereicht.
Nö.
Was ist der Unterschied zwischen Jobcenter und Arbeitgeber-Service?
silka
- #15
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Wie die anderen schon schrieben, mußt du nur per Briefpost erreichbar sein. Wenn dich jemand fragt, warum du nicht ans Telefon gegangen bist, dann hast du es eben leise gestellt gehabt.
Du solltest deine Telefonnummer dort löschen lassen. //www.elo-forum.org/attachmen...ruf-keine-reaktion-mehr-w_loeschung_daten.doc ps: Hätte fast deine eigentliche Frage vergessen. Das JC kann jederzeit den
Außendienst losschicken. Dazu benötigen die keinen Grund. Du mußt nur nicht da sein. Das JC wars nicht. Hättste lesen können.
silka
- #16
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Nein, es kam kein Außendienst! Warum hat denn dann der Arbeitgeber-Service angerufen?? Der ist doch nun wirklich für ganz anderes da.
Der SB will mir einen Call-Center-Agent Job aufzwingen ...
daher für das Jobcenter wichtig.^^
Der Arbeitgeber-Service
- #17
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien "Nur nicht da sein?" Der Aussendienst kann doch auch nicht nachweisen ob du nun verreist bist oder nur in deiner wohnung bist und nicht aufmachst oder einkaufen bist oder oder.....du musst nicht persönlich 24h erreichbar sein. Schon garnicht telefonisch. Du kannst
auch aushäusig schlafen, kann dir keiner verbieten.
Wenn der Außendienst bei mir auf der Matte steht, dass ich dann nicht daheim sein muß bzw. "offiziell" nicht daheim bin?
Oder dass das
JC prinzipiell den Außendienst los schickt wenn man als Beispiel wie in meinem Fall tagelang telefonisch nicht erreichbar gewesen ist?
- #18
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Nö. Das ist doch wieder ein Nebenschauplatz den du hier aufmachst. Des wegen hätte "Weiß ich nicht " gereicht.
Was ist der Unterschied zwischen Jobcenter und Arbeitgeber-Service?
Völlig
irrelevant wer da angerufen hat. Völlig uninteressant wer von beiden nun den Aussendienst losschickt. Der Aussendienst kann nichts machen. Sollte es zu einer Sanktion kommen, dann wird der Richter sicherlich gerne den Aussendienstmitarbeiter fragen, warum er denn gelogen hat.....
- #19
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Nö. Der Arbeitgeber-Service ist so eine Art "Zusatz-Funktion", die SB vom Arbeitgeber-Service haben direkte Verbindungen zu einzelnen Arbeitgebern/Firmen. Arbeitgeber-Service SB verwalten diverse Pools gefüllt mit Jobcenter Clienten. Ist der SB der Ansicht das der oder die Client(in) geeignet ist für eine
jeweilige Stelle bekommt der Client(in) die betreffende Stelle dann zugeschickt usw.
Was ist der Unterschied zwischen Jobcenter und Arbeitgeber-Service?
- #20
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Warum hat denn dann der Arbeitgeber-Service angerufen?? Der ist doch nun wirklich für ganz anderes
da.//www.arbeitsagentur.de/web/c...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494847 Nicht ganz. Bei mir ist das auch ein paar Mal passiert. DA schicken die einen Brief, Absender Arbeitgeber-Servcie. Da hat sich dann ein Arbeitgeber bei denen gemeldet und nach Dir verlangt, kann Dich aber nicht erreichen
(weil Dein Profil in der Jobbörse vielleicht etwas restriktiv eingestellt ist), und dann schreibt der Arbeitgber-Service einen Brief. Warum sie das in diesem Fall nicht getan haben? Keine Ahnung. Mir haben sie in den wenigen Fällen immer einen Brief geschrieben, obwohl sie Mail, Telefon und Mobilnummer hatten. Sind eben noch was konservativ bei uns.
- #21
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Warum hat denn dann der Arbeitgeber-Service angerufen?? Der ist doch nun wirklich für ganz anderes da. Wenn ein Jobcenter SB nicht mehr weiter weiß (wie es in meinem Fall ist), wird man zum Arbeitgeber-Service geschickt. Prinzipiell hast du aber Recht, denn eigentlich sind die vom
Arbeitgeber-Service für anderes zuständig!
Der Arbeitgeber-Service
silka
- #22
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Der Arbeitgeber-Service ist so eine Art "Zusatz-Funktion", die SB vom Arbeitgeber-Service
haben direkte Verbindungen zu einzelnen Arbeitgebern/Firmen. Arbeitgeber-Service SB verwalten diverse Pools gefüllt mit Jobcenter Clienten. Ist der SB der Ansicht das der oder die Client(in) geeignet ist für eine jeweilige Stelle bekommt der Client(in) die betreffende Stelle dann zugeschickt usw.
Aha. Hab ich mir gedacht. Die machen aber sicher keine Hausbesuche.
Und wie wäre es, wenn du ans Telefon gegangen wärst?
Hätte dich dann so ein AG -Servicler gefragt, ob er dir was zuschicken darf, was ein
VV ist?
Ich frag auch:
Warum haben die denn noch immer deine Tel-Nr., wenn das schon mal so war und du das nicht willst? Wenn du einen ordentlichen VV aus dem Briefkasten fischen willst?
Ich wollte keinen Nebenkriegschauplatz aufmachen, wie der Wartende aus HH
meint.
Und da auch gar kein Außendienst da war---verstehe ich deine Frage (ob die das dürfen) erst recht nicht.
- #23
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Wenn ein Jobcenter SB nicht mehr weiter weiß (wie es in meinem Fall ist), wird man zum
Arbeitgeber-Service geschickt. Prinzipiell hast du aber Recht, denn eigentlich sind die vom Arbeitgeber-Service für anderes zuständig! Das ist nicht ganz richtig. Der Arbeitgeber-Service ist in erster Linie ein Angebot an die Arbeitgeber, er betreut die Stellenangebote der AG und nimmt eine Vorauswahl geeigneter
Kandidaten vor.
- #24
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien In der Vergangenheit hatte mir schon einmal ein SB mit dem Außendienst gedroht, weil ich mehrfach an mehreren Tagen nicht telefonisch erreichbar gewesen bin. Daher bin ich nun jetzt ein wenig skeptisch was diese Sache mit dem Außendienst angeht!
Silka, ich habe dir die eigentliche Frage noch mal hervorgehoben. Es ging nicht um den AG -Service, es ging nicht darum ob jemand eine Stelle will oder was gewesen wäre, wenn sie ans Telefon gegangen wäre. Das ist alles unwichtig.
TE wollte wissen, was passieren kann, wenn der Aussendienst kommt. Antwort: Nichts.
Hat das Jobcenter das Recht wenn man nicht ans Telefon geht bzw. telefonisch nicht erreichbar ist den Außendienst zu aktivieren?
silka
- #25
AW: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit für das Jobcenter, droht dann der Außendien Das ist doch wieder ein Nebenschauplatz den du hier aufmachst. Des wegen hätte "Weiß ich nicht " gereicht. Nö. Bist du jetzt tatsächlich auf einem Neben-KS-Platz
gelandet?
Völlig irrelevant wer da angerufen hat. Völlig uninteressant wer von beiden nun den Aussendienst losschickt. Der Aussendienst
kann nichts machen. Sollte es zu einer Sanktion kommen, dann wird der Richter sicherlich gerne den Aussendienstmitarbeiter fragen, warum er denn gelogen hat.....
Es wurde gar kein Außendienst losgeschickt---guckstu.
Es wurde NUR gefragt, ob das evtl. rechtens wäre, den AD zu aktivieren.
Natürlich kann der Außendienst was machen (falls er aktiviert würde).
1. Kann er die
TE antreffen---usw.
2. Kann er sie nicht antreffen...usw.
Also ist es nicht uninteressant. Aber es trifft nicht zu.
Auch würde keine Sanktion kommen (warum denn?) und ein Richter hätte hier nichts zu fragen.
Warum sollte ein ADler lügen?
Es HAT gar nicht geregnet---alles uninteressant, denn es wurde nur gefragt: Obs wohl regnet/regnen darf?
edit:
Ich habs nicht hervorgehoben, aber jetzt:
Hat das Jobcenter das Recht wenn man nicht ans Telefon geht bzw. telefonisch nicht erreichbar ist den Außendienst zu aktivieren?