Coronavirus (COVID-19) Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, verfügen zahlreiche Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Reisebeschränkungen innerhalb des Landes. Die
Vorschriften ändern laufend. Für die aktuell gültigen Vorschriften in den Vereinigten Arabischen Emirate, beachten Sie die Informationen der zuständigen lokalen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Bern. Auskunft über die Verkehrsverbindungen erteilen die zuständigen Gesellschaften und Reisebüros. Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen. Die politische Lage ist stabil. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage plötzlich ändern kann. Es besteht das Risiko von Anschlägen. So hat die jemenitische Huthi-Miliz Drohungen gegen die Vereinigten Arabischen Emirate ausgesprochen. Am 17. Januar 2022 haben sich Drohnenangriffe in der Nähe des internationalen Flughafens sowie in einem Industriegebiet von Abu Dhabi ereignet; mehrere Personen sind getötet oder verletzt worden. Am 24. Januar 2022 vereitelte die Luftabwehr der Vereinigten Arabischen Emirate zwei Raketenangriffe auf Abu Dhabi. Die Huthi-Miliz hat sich zu den Angriffen bekannt. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich. Bei der Luftabwehr von Angriffen besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Wrackteile. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel). Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf den
Strassen der Emirate. Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen
Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Die Rechtsprechung kann in den einzelnen Emiraten variieren. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar: Verzichten Sie generell in der Öffentlichkeit auf politische Diskussionen und
Äusserungen, auch in den sozialen Medien. Wer Fragen zu politischen Themen stellt muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen. Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der lokalen Zollbehörden, zum
Beispiel: Die Einfuhr von
Medikamenten wird in den Emiraten generell strikt reguliert. Siehe Kapitel medizinische Versorgung. Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch Wirtschafts- und
Finanzdelikte werden wesentlich härter bestraft als in der Schweiz: z.B. können ungedeckte Schecks und ausstehende Rechnungen mit Haft- oder hohen Geldstrafen geahndet werden. Bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei aufgrund einer Anzeige der Gegenpartei ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern oder verhaften lassen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von
Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Verurteilt werden auch Personen, wenn ihnen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann. Wer das Land verlässt, ohne alle rechtlich relevanten Angelegenheiten geregelt zu haben (z.B. nicht bezahlte Rechnungen), muss bei der nächsten Einreise mit einer Festnahme rechnen. Dasselbe gilt für Personen im Flugtransit ohne eigentliche Einreise ins
Land. Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nicht immer zu. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein muslimisches Land. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln
und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen Empfindungen an. Fragen Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren. Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Erdbeben kommen vor. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen). Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Viele Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen, die nicht als Notfall gelten (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Notfälle werden ohne Vorbehalte behandelt. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie
jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die
Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. Zahlreiche medizinische Substanzen dürfen nicht oder nur mit einer Bewilligung des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate mitgeführt werden. Beachten Sie die Informationen des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate und konsultieren Sie allenfalls Ihren Arzt. Bei Fragen
wenden Sie sich direkt ans Gesundheitsministerium oder die Botschaft der Vereinigen Arabischen Emirate in Bern. Vereinzelt wurde Schweizerinnen und Schweizern die Einreise verweigert, weil sie im Besitz eines provisorischen Passes waren. Benutzen Sie deshalb für
Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate einen ordentlichen Schweizer Pass. Notruf allgemein: 999 Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA
wenden. Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente
etc. |