Jede:r zweite Arbeitnehmer:in in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch gerade wenn aufgrund der persönlichen steuerlichen Situation keine Pflichtveranlagung besteht, lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung besonders. Erfahren Sie sogleich mehr darüber. Show
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Bleiben Sie informiert: Steuern.de Newsletter Die besten Steuertipps und aktuelle Steuerthemen. 6-8 Mal im Jahr kostenlos in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren! Pflichtveranlagung: Muss ich eine Steuererklärung machen?Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht, man spricht auch von der sogenannten Pflichtveranlagung. Das gilt für Sie als Arbeitnehmer:in vor allem dann, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Anzeige Anzeige Antragsveranlagung: Wenn keine Pflicht besteht, lohnt sich die Steuererklärung besondersEine Einkommensteuererklärung zu machen, ist in Deutschland ungefähr so beliebt wie Schnupfen – und mindestens genauso lästig. Viele Arbeitnehmer verzichten daher auf den jährlichen Stress mit dem Finanzamt, vorausgesetzt Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das schont zwar die Nerven, finanziell ist es aber in den meisten Fällen die falsche Entscheidung. Denn in 9 von 10 Fällen erhalten Arbeitnehmer mit einer Antragsveranlagung (wenn also keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht) Geld zurück. Das bedeutet: Die Steuererklärung lohnt sich besonders, wenn Sie keine Steuererklärung machen müssen! Auch wenn Ihre persönliche steuerliche Situation also nicht unter den oben aufgeführten Fällen auftaucht, sollten Sie trotzdem unter allen Umständen eine Steuererklärung einreichen. Das liegt v. a. daran, dass das Finanzamt bei sämtlichen steuermindernden Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Außergewöhnliche Belastungen, aber auch Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) nur die pauschalen Sätze bzw. Freibeträge abzieht. Wenn Ihre individuellen Ausgaben höher sind, können Sie diese nur in der Einkommensteuererklärung geltend machen, ansonsten fallen sie unter den Tisch. Bedeutet: Wenn Sie individuelle Ausgaben geltend machen wollen, müssen Sie eine Steuererklärung machen. Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? Wer als Steuerzahlende:r einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben haben, wird dadurch in Zukunft nicht automatisch zur Abgabe verpflichtet. Sie können in jedem Jahr neu entscheiden, ob Sie die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen oder nicht. Die freiwillige Steuererklärung punktet durch längere AbgabefristenEin weiterer Vorteil: Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie 4 Jahre Zeit (ggfs. bei Verlustvortrag 7 Jahre), die Steuererklärung einzureichen. So muss die Steuererklärung für das Jahr 2022 spätestens 31.12.2026 beim Finanzamt eintreffen. Bei Verlustvortrag verlängert sich die Abgabefrist sogar auf 7 Jahre. Im laufenden Steuerjahr 2022 können Sie also Ihre freiwillige Steuererklärung für die zurückliegenden Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 beim Finanzamt rückwirkend einreichen. Wichtig: Geht die freiwillige Steuererklärung erst nach Frist-Ablauf des Steuerjahrs ein, wird sie vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet. Sie sollten diese Frist also nicht versäumen!
Steuererklärung für das JahrVerjährungsfrist für freiwillige Steuererklärung (4 Jahre)Verjährungsfrist für Verlustvortrag (7 Jahre)Frist bei verpflichtender Abgabe 201831.12.202231.12.202531.07.2019 201931.12.202331.12.202631.07.2020 202031.12.202431.12.202731.10.2021 202131.12.202531.12.202831.10.2022 202231.12.202631.12.202902.10.2023 202331.12.202731.12.203002.09.2024 Steuererklärung - machen Sie es sich leicht!Wenn Ihnen das Ausfüllen der Formulare lästig ist, gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie sich eines Teils der Arbeit entledigen und trotzdem Aussicht auf eine Steuererstattung haben: Steuersoftware. Einfache, handelsübliche Programme sind kostengünstig und unterstützen Sie inhaltlich und organisatorisch beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und vergessen keine abzugsfähigen Kosten. Einen ausführlichen Test über die wichtigsten Steuersoftware-Produkte finden Sie in unserem Vergleichstest. Steuerberater. Wenn Sie (z.B. durch zahlreiche Nebeneinnahmen, Zweitwohnsitz etc.) eine komplexere Steuererklärung erwartet, ist der Gang zum Fachmann häufig ratsam. Der Steuerberater kennt die Zusammenhänge (z. B. Wahlmöglichkeiten, oder auch die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Arbeitszimmers gelten etc.) und kann Sie bei der steuerlichen Gestaltung kompetent unterstützen. Lohnsteuerhilfevereine. Wenn Ihre Steuererklärung nicht zu komplex ist, können Sie sich auch an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese bieten zwar nicht die individuelle Beratungstiefe eines Steuerberaters, sind aber in der Regel erheblich günstiger Ist man verpflichtet eine Steuererklärung zu machen wenn man verheiratet ist?Wenn du und dein*e Ehepartner*in bzw. dein*e eingetragene*r Lebenspartner*in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor oder III/V gewählt habt, seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Welche Steuererklärung bei verheirateten Paaren?Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Ihr müsst mindestens einen Tag im Jahr verheiratet gewesen sein. Je höher eure Einkommensdifferenz, umso größer der finanzielle Vorteil. Ihr erhaltet als einen gemeinsamen Steuerbescheid.
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