Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Bei der Parkplatzsuche trifft man regelmäßig auf das Zeichen “Parken” mit verschiedenen Zusatzzeichen. Diese Zusatzzeichen verändern die Bedeutung des Verkehrszeichens 314.

Mit Zusatzzeichen unter Zeichen 314 werden Parkplätze angekündigt oder gekennzeichnet. Parken wird durch Zusatzzeichen zeitlich, auf bestimmte Fahrzeugarten, mit Parkscheibe oder auf Bewohner mit Parkausweis beschränkt.

Du wolltest schon immer mal wissen, welche Zusatzzeichen unter einem “P-Schild” angebracht werden und was diese bedeuten?

Kein Problem!

In diesem Beitrag werden folgende Kombinationen behandelt:

  • Parken mit Zusatzzeichen Parkschein
  • Parken mit Parkscheibe
  • Parken nur für Pkw
  • Parken nur für Schwerbehinderte
  • und mehr …

Auf geht’s!

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Bedeutung von Zeichen 314

Parken ohne Zusatzzeichen

Zeichen 314 erlaubt das Parken (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Demnach kennzeichnet Zeichen 314 Parkplätze.

Mit Zeichen 314 gekennzeichnete Parkplätze sind nicht für eine bestimmte Verkehrsart reserviert.

Das bedeutet, dass beispielsweise

  • Personenkraftwagen,
  • Motorräder,
  • Mopeds,
  • Mofas,
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge,
  • Busse,
  • Lastkraftwagen,
  • Fahrräder,
  • E-Bikes oder
  • Wohnmobile

auf Parkplätzen, die mit einem allein stehenden Verkehrszeichen “Parken” beschildert sind, parken dürfen.

Sind gleichzeitig Parkflächenmarkierungen angebracht, ist die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung einzuhalten (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden Parkflächenmarkierungen folgendermaßen erläutert:

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO

Allein stehende “P-Schilder” sind jedoch wirklich nur der Ausnahmefall.

Alleine sind die Zeichen 314 zum Beispiel direkt vor der Einfahrt zu Parkplätzen aufgestellt (VwV-StVO zu Zeichen 314).

In seltenen Fällen kennzeichnet das Verkehrszeichen “Parken” (Zeichen 314) das erlaubte Parken auf Seitenstreifen oder am Fahrbahnrand (VwV-StVO zu Zeichen 314).

Das ist aber immer nur dann der Fall, wenn ansonsten nicht erkennbar ist, dass dort geparkt werden darf (VwV-StVO zu Zeichen 314).

Normalerweise wird Zeichen 314 (Parken) jedoch zusammen mit einem Zusatzzeichen aufgestellt.

Parkhaus ohne Zusatzzeichen

Wenn die Zufahrt zu einem Parkhaus nicht eindeutig erkennbar ist, kann dir Zeichen 314 anzeigen, wo du in das Parkhaus gelangst (VwV-StVO zu Zeichen 314).

Durch ein weißes Dach über dem “P” wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Parkhaus handelt (VwV-StVO zu Zeichen 314).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Manche Parkhäuser zeigen dir an, ob das Parkhaus frei oder besetzt ist. Andere Parkhäuser geben einen Hinweis, wie viel Parkplätze noch zur Verfügung stehen (VwV-StVO zu Zeichen 314).

In verkehrsberuhigten Bereichen werden normalerweise keine Zeichen 314 aufgestellt. Ausnahmsweise kann dir jedoch auch Zeichen 314 in einem verkehrsberuhigten Bereich begegnen. Welche Ausnahmen das sind, erfährst du im Beitrag Verkehrsberuhigter Bereich: Voraussetzungen.

Zeichen 314 mit weißem Pfeil

Zeichen 314 kann auch mit einem weißen Pfeil versehen werden. 

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Ein weißer Pfeil auf dem “P-Schild” wird verwendet, um das Parken auf eine bestimmte Strecke einzugrenzen.

Dabei wird der Anfang der Parkplätze mit einem zur Fahrbahn weisenden Pfeil verdeutlicht (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

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Der Beginn des erlaubten Parkens kann sowohl auf der rechten, als auch auf der linken Straßenseite gekennzeichnet werden.

Das Ende der Parkflächen wird dir mit einem von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil angezeigt (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

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Es wird umgangssprachlich auch als “Parken Ende Schild” bezeichnet.

Manchmal wird eine ganze Batterie von Parkflächen mit Zeichen 314 beschildert. Zeichen 314, also der Hinweis “Hier darfst du parken”, wird dann wiederholt.

Man spricht von einem Zeichen 314 “Mitte”.

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Eine Wiederholung des Zeichens 314 wird mit zwei Pfeilen versehen. Ein weißer Pfeil zeigt zur Fahrbahn hin, der andere zeigt von der Fahrbahn weg (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Wenn auf einer langen Strecke auf Parkflächen hingewiesen wird, sieht das so aus:

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Zugegeben: Die Beschilderung von Parkflächen mit den Versionen Anfang und Ende ohne Zusatzzeichen kommt in der Praxis sehr selten vor. 

“P-Schilder” mit Zusatzzeichen werden dir aber oft mit Anfang und Ende begegnen.

Parken mit Zusatzzeichen schwarzer Pfeil

Wenn Zeichen 314 mit einem Zusatzzeichen mit einem schwarzen Pfeil (Zusatzzeichen 1000-10, 1000-20) ergänzt wird, hat das jedoch nichts mit dem Anfang oder Ende von Parkflächen zu tun.

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Ein Zeichen 314 ohne weißen Pfeil auf dem blauen Verkehrsschild, aber mit einem Zusatzzeichen, auf dem ein schwarzer Pfeil abgebildet ist, deutet auf eine Zufahrt zu einem großen Parkplatz oder einem großen Parkhaus hin (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Ein Zusatzzeichen mit Pfeil nach links (Zusatzzeichen 1000-10) unter einen “Parken Schild”, zeigt dir also beispielsweise an, dass sich links von dir ein großer Parkplatz befindet.

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Ob du dort jedoch viele freie Parkplätze vorfinden wirst, steht auf einem anderen Blatt.

Parken mit Zusatzzeichen mit Parkschein

Mancherorts wird Zeichen 314 zusammen mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “mit Parkschein” (Zusatzzeichen 1053-31) oder mit dem Zusatzzeichen “gebührenpflichtig” (Zusatzzeichen 1053-32) aufgestellt.

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Die Zusatzzeichen “mit Parkschein” oder “gebührenpflichtig” geben dir einen Hinweis, dass in dem beschilderten Bereich Parkscheinautomaten oder Parkuhren zu benutzen sind.

Deshalb trifft man bei diesen Parkplätzen auf Zeichen 314 mit Anfang, Mitte und Ende. Unter diesen Zeichen 314 mit weißen Pfeilen befindet sich dann das Zusatzzeichen “mit Parkschein” oder “gebührenpflichtig”.

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Die Kombination aus Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen “mit Parkschein” oder “gebührenpflichtig” grenzt den Bereich räumlich ein. In diesem Bereich müssen Parkscheinautomaten oder Parkuhren benutzt werden.

Die eigentliche Regelung zur beschränkten Parkzeit ergibt sich jedoch alleine durch die Parkscheinautomaten und Parkuhren.

An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.

§ 13 Absatz 1 StVO

Am besten wir dröseln das einmal auf:

Es darf an Parkuhren gehalten werden, wenn diese auch läuft. 

An Parkscheinautomaten darf für die Dauer der zulässigen Parkzeit nur gehalten werden, wenn einen Parkschein von außen gut lesbar auslegt.

“Moment, habe ich da gerade halten gelesen”, frägst du dich wahrscheinlich gerade. 

Soll ich dir was sagen: Das war Absicht. Tatsächlich spricht die StVO zunächst vom Halten an Parkuhren und Parkscheinautomaten.

Zum Halten sagt die StVO:

Wer […] länger als drei Minuten hält, der parkt.

§ 12 Absatz 2 StVO

Bei Parkscheinautomaten könnte man sich in Folge dessen die Frage stellen, ob man an diesen nur drei Minuten halten darf – mit Parkschein wohlgemerkt.

Genauso gut könnte aber gemeint sein, dass man an Parkscheinautomaten nur halten darf, wenn man auch gewillt ist einen Parkschein zu lösen.

Das würde aber wiederum bedeuten, dass man an Parkscheinautomaten nur Parken darf. Halten wäre dann an Parkscheinautomaten überhaupt nicht erlaubt.

Lass uns hier aber mal von einem redaktionellen Fehler ausgehen. 

Fakt ist, dass man an Parkuhren und Parkscheinautomaten nach dem Einwurf einiger Metallstücke in den meisten Fällen länger als drei Minuten hält, also parkt.

Parkuhren und Parkscheinautomaten können auf bestimmte Stunden oder Tage begrenzt sein.

Die Benutzung von Parkuhren und Parkscheinautomaten ist natürlich nur dann möglich, wenn diese auch funktionieren.

Ist die Parkuhr oder der Parkscheinautomat deiner Wahl kaputt, wirst du dich fragen: Was ist nun zu tun?

Auch hierzu kennt die StVO eine Antwort. Bei defekten Parkuhren oder Parkscheinautomaten gilt: 

Es darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Dazu ist eine Parkscheibe auszulegen (§ 13 Absatz 1 StVO).

Zeichen 314 kann auch zusammen mit einem Zusatzzeichen, welches das Parken auf eine Uhrzeit beschränkt, aufgestellt werden.

So kann das Parken zum Beispiel auf den Zeitraum von 16 bis 18 Uhr begrenzt sein (Zusatzzeichen 1040-30).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Genauso können Parkplätze aber auch auf zwei Zeiträume beschränkt sein.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Auf diesen Parkplätzen ist das Parken von 8 bis 11 Uhr und von 16 bis 18 Uhr erlaubt (Zusatzzeichen 1040-31).

Parken mit Zusatzzeichen Wochentage

Neben einer Beschränkung auf die Uhrzeit, kann das Parken auf bestimmte Wochentage beschränkt sein.

Deshalb kann dir ein Zeichen 314 beispielsweise auch mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “werktags” (Zusatzzeichen 1042-30) oder “Mo-Fr 16-18 h” (Zusatzzeichen 1042-33) begegnen.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Feiertage sind keine Werktage. Welche Daten zu den Feiertagen gehören, kannst du im Kapitel Eingeschränktes Haltverbot: Werktags nachlesen. 

An einem Feiertag ist also das Parken auf Parkplätzen, welche mit Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen “werktags” beschildert sind, nicht erlaubt.

Samstage zählen zu den Werktagen (OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.1984 – 1 Ss 14/84 OWi; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.1990 – 2 Ss (OWi) 332/90 – 83/90 II, NZV 1991, 402; OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 – 2 Ss OWi 127/01, NZV 2001, 355 = WKRS 2001, 17370; BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04, openJur 2012, 59101).

Bei der Kombination aus Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen “werktags außer samstags” (Zusatzzeichen 1042-38), darf samstags auch nicht geparkt werden.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Ebenso darf hier an einem Feiertag, welcher auf einen Wochentag zwischen Montag und Freitag fällt, nicht geparkt werden.

Zeichen 314 mit Zusatzzeichen „Mo-Fr“ beschränkt das Parken auf den Zeitraum von Montag bis Freitag. Ob ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag zwischen Montag und Freitag fällt, spielt dabei keine Rolle. An gesetzlichen Feiertagen zwischen Montag und Freitag ist bei der Kombination Zeichen 314 mit Zusatzzeichen „Mo-Fr“ Parken ebenfalls erlaubt.

Zeichen 314 mit Zusatzzeichen „werktags“ beschränkt das Parken von Montag bis Samstag; davon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. Auf Parkflächen, die mit Zeichen 314 und Zusatzzeichen „werktags“ beschildert sind, ist das Parken an einem Feiertag zwischen Montag und Samstag nicht erlaubt.

Ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Mo-Fr Sa” oder “Mo-Sa” ist nicht im Verkehrszeichen-Katalog enthalten. Ob solche Zusatzzeichen zulässig sind und Regelwirkung entfalten, ist fraglich. Daher nunmehr meine Interpretation des Zeichens 314 mit Zusatzzeichen „Mo-Sa“:

Zeichen 314 mit Zusatzzeichen „Mo-Sa“ sollte das Parken von Montag bis Samstag beschränken. Das sollte auch gelten, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag zwischen Montag und Samstag fällt. An einem gesetzlichen Feiertag wäre das Parken auf Parkplätzen mit Zeichen 314 mit Zusatzzeichen „Mo-Sa“ also ebenfalls erlaubt.

Parken mit Zusatzzeichen Parkscheibe

Das “Parken mit Parkscheibe” darf nur mit vier Verkehrszeichen kombiniert werden (VwV-StVO zu § 13 Absatz 2):

  • Haltverbotszone (Zeichen 290.1)
  • Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1)
  • Parken (Zeichen 314)
  • Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)

Auf Parkflächen mit einer Kombination von Zeichen 314 mit Zusatzzeichen “Bild 318” darfst du nur mit Parkscheibe parken.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Bei Parkplätzen mit der Kombination “Parken” und dem Zusatzzeichen “Bild 318” musst du deine Parkscheibe von außen gut lesbar auslegen. Dabei darfst du den Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde einstellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt (§ 13 Absatz 2 StVO).

Auf dem Zusatzzeichen mit einer Parkscheibe (Zeichen 318) wird dir die Höchstparkdauer in Stunden angezeigt (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Das Parken mit Parkscheibe kann auch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein.

Du darfst an dieser Stelle nur so lange parken, wie es das Zusatzzeichen vorschreibt (§ 13 Absatz 2 StVO).

Parken mit Zusatzzeichen Parkscheibe Uhrzeit

Ist auf dem Zusatzzeichen “Parkscheibe” zusätzlich zur Höchstparkdauer in Stunden eine Uhrzeit angegeben, so muss nur in diesem Zeitraum die angegebene Höchstparkdauer in Stunden beachtet werden.

Bei der Kombination aus dem Verkehrszeichen Parken und dem Zusatzzeichen “Parkscheibe” sowie den Zusätzen “2 Std.” und “8-18 h” ist zwischen 8 Uhr bis 18 Uhr zum Parken auf den gekennzeichneten Parkflächen eine Parkscheibe auszulegen.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Des Weiteren darf im Zeitraum zwischen 8 Uhr bis 18 Uhr mit ausgelegter Parkscheibe maximal 2 Stunden geparkt werden.

Außerhalb des genannten Zeitraums darf uneingeschränkt geparkt werden.

Das bedeutet, dass von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages keine Parkscheibe ausgelegt werden muss. Gleichzeitig darf von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf den gekennzeichneten Parkflächen uneingeschränkt geparkt werden.

Ab 8 Uhr gilt dann jedoch wieder die Pflicht zur Auslegung einer Parkscheibe.

Parken mit Zusatzzeichen Parkscheibe werktags Uhrzeit

Mit der Beschilderungskombination auf dem unteren Bild ist zum Parken auf den gekennzeichneten Parkplätzen eine Parkscheibe von 8 bis 19 Uhr an Werktagen auszulegen. 

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Innerhalb dieses Zeitraums darf dann zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass auf den gekennzeichneten Parkplätzen im Zeitraum von 19 bis 8 Uhr ohne Parkscheibe unbegrenzt geparkt werden darf.

Parken mit Zusatzzeichen Parkscheibe unter einer Stunde

In der Praxis sind manchmal auch Zeiträume unter einer Stunde auf dem Zusatzzeichen “Parkscheibe” vermerkt. Ob das zulässig ist, ist umstritten.

Der Zeiger einer Parkscheibe lässt sich nur auf den Strich einer vollen oder halben Stunde einstellen (§ 13 Absatz 2 StVO).

Zeiträume unter einer halben Stunden sollten demnach kaum überwachbar sein. 

Parken mit Zusatzzeichen Bewohner mit Parkausweis

Beschilderung eines Bewohnerparkplatzes

Bewohnerparkplätze werden dir heutzutage häufig mit Zeichen 286 oder 290.1 und dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis … frei” (Zusatzzeichen 1020-32) begegnen(VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Alte Beschilderung ist aber immer noch gültig. Durch Zeichen 314 und einem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis Nr. …” (Zusatzzeichen 1044-30) wird ebenfalls der Parkraum für Bewohner beschränkt (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Das bedeutet, dass nur Bewohner mit einem besonderen Parkausweis ihr Fahrzeug auf diesen Parkplätzen abstellen dürfen.

Manchmal gibt es auch Gebiete, in denen Bewohnerparkvorrechte in verschiedene Bereiche aufgeteilt werden.

Du erkennst das daran, dass die Zusatzzeichen unter den Hauptzeichen 286, 290.1 oder “Parken” unterschiedliche Buchstaben oder Nummern enthalten (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Dein Parkausweis für den Bereich D nutzt dir zum Beispiel im Bereich C nicht.

Du fragst dich jetzt vielleicht, unter welchen Voraussetzungen Bewohnerparkplätze überhaupt eingerichtet werden. Dieser Frage habe ich bereits unter dem vorgenannten Link einen Artikel gewidmet.

Bewohnerparkausweis Voraussetzungen

Wie bekommt man jetzt einen Bewohnerparkausweis?

So ein Bewohnerparkausweis fällt nicht vom Himmel. Es wird auch keiner an deiner Haustür klopfen und dich fragen, ob du gerne einen hättest. Du musst selber tätig werden und einen Antrag bei der für dich zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Spaß beiseite. Wann bist du antragsberechtigt?

Zunächst einmal musst du in dem betreffenden Bereich gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e). 

Wenn du lediglich in dem betreffenden Bereich arbeitest, ohne dort zu wohnen, bist du kein Bewohner und daher auch nicht anspruchsberechtigt (BVerwG, Urteil vom 28.09.1994 – 11 C 24.93).

Du kannst also als Berufstätiger ohne Wohnsitz vor Ort keinen Parkausweis für Bewohner beantragen.

Ob eine Nebenwohnung ausreicht, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Stadt (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e). 

Du kannst nur einen Parkausweis erhalten. Dieser Parkausweis ist normalerweise auf ein Kennzeichen ausgestellt. Auf deinem Parkausweis steht das Kennzeichen deines auf dich zugelassenen Fahrzeugs (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Alternativ kann auch das Kennzeichen eines von dir nachweislich dauerhaft genutzten Fahrzeugs auf dem Parkausweis eingetragen werden (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Ausnahmsweise können auf dem Parkausweis mehrere Kennzeichen oder der Eintrag “wechselnde Fahrzeuge” hinterlegt werden (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e). Das muss aber wirklich gut begründet sein.

Benutzt du Carsharing?

Auch hier kannst du einen Bewohnerparkausweis beantragen. Auf deinem Parkausweis steht dann der Name deiner Carsharing-Organisation (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Auf dem Carsharing-Auto muss von außen deutlich die Carsharing-Firma erkennbar sein. Das kann mit einer Aufschrift oder einem Aufkleber am Fahrzeug erfolgen (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Wenn du einen Parkausweis für Carsharing besitzt, darfst du nur auf Bewohnerparkplätzen mit Carsharing-Autos deiner angegebenen Carsharing-Organisation parken (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Vergiss aber nicht deinen Parkausweis nach dem Parken aus dem Carsharing-Auto mitzunehmen.

Wenn in einer Stadt mehrere Bewohnerparkvorrechte vergeben wurden, so enthält dein Parkausweis noch die Nummer oder den Buchstaben deines Bereichs.

Dein Bewohnerparkausweis kann befristet sein (VG Münster, Urteil vom 11.01.1985 – 3 K 1453/84).

Das heißt, dass es sein kann, dass du nach einer gewissen Zeit einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen musst.

Parken mit Zusatzzeichen Sinnbild Pkw

Auf dem unteren Bild ist ein Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Pkw unter einem Zeichen 314 angebracht (Zusatzzeichen 1010-58).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Wird Zeichen 314 zusammen mit einem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Pkw aufgestellt, so ist auf den gekennzeichneten Parkplätzen das Parken nur für Personenkraftwagen erlaubt.

Aus der Community kam die Frage auf, ob das Parken mit Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 t auf Parkplätzen mit einer Kombination aus Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen “Personenkraftwagen” erlaubt ist.

Das ist in der Tat ein sehr kontroverses Thema. Dabei muss man sich die Frage stellen: Sind Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 t Personenkraftwagen, oder nicht?

Weder in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), noch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist definiert, was ein Personenkraftwagen eigentlich ist.

Jedoch ordnet die “Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge” Wohnmobile als 

Fahrzeug[e] der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung [ein].

Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG vom 05.09.2007 – L 263/1

Wohnmobile werden als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung mit SA kodiert (Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG vom 05.09.2007 – L 263/1).

Personenkraftwagen werden hingegen mit M1 kodiert (Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG vom 05.09.2007 – L 263/1).

Damit stellen Wohnmobile meiner Ansicht nach keine Personenkraftwagen dar. 

Das OLG Schleswig sowie das KG sehen Wohnmobile ebenso wenig als Personenkraftwagen an (KG, Beschluss vom 21.11.1991 – 2 Ss 127/91 – 3 Ws (B) 154/91; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1990 – 1 Ss OWi 413/90).

Auch nach Ansicht der Bundesregierung sind Wohnmobile keine Personenkraftwagen. Wohnmobile dürften demnach nicht auf Parkplätzen mit einer Kombination aus Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen “Personenkraftwagen” abgestellt werden (Bundestagsdrucksache 19/22803 vom 24.09.2020 Seite 2).

Ein höchstrichterliches Urteil gibt es leider noch nicht.

Ich würde dir aber trotzdem raten, auf Parkplätzen mit einer Kombination aus Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen “Personenkraftwagen” nicht mit deinem Wohnmobil zu parken – unabhängig davon, ob dein Wohnmobil eine zulässige Gesamtmasse über oder unter 3,5 t aufweist.

Parken mit Zusatzzeichen Sinnbild Lkw

Unten siehst du die Kombination aus Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Lkw (Zusatzzeichen 1010-51).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Das Sinnbild auf Zusatzzeichen 1010-51 steht für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (§ 39 Absatz 7 StVO).

Wird das Verkehrszeichen “Parken” mit dem Zusatzzeichen 1010-51 kombiniert, so ist auf den gekennzeichneten Parkplätzen das Parken nur für folgende Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erlaubt:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
  • Kraftfahrzeuge einschließlich ihrer Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
  • Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
  • Zugmaschinen einschließlich ihrer Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t

Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind von dieser Regelung ausgenommen (§ 39 Absatz 7 StVO).

Das bedeutet, dass Personenkraftwagen und Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 t auf Parkplätzen mit einer Kombination aus Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-51 nicht parken dürfen.

Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t dürfen auch nicht auf Parkplätzen mit einer Kombination aus Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-51 parken.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Auf Parkplätzen mit Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-51 ist das Parken mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 t nicht erlaubt.

Mit anderen Worten: Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 t ist das Parken auf Parkplätzen mit Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-51 verboten.

Dürfen Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t auf Parkplätzen mit der Kombination aus Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-51 parken? Wie verhält es sich bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 t?

Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t dürfen auf mit Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-51 gekennzeichneten Parkplätzen parken. Das liegt daran, dass Wohnmobile nicht als Personenkraftwagen oder Kraftomnibusse eingestuft werden (Bundestagsdrucksache 19/22803 vom 24.09.2020 Seite 2).

Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 t ist das Parken auf Parkplätzen mit dem Verkehrszeichen “Parken” und dem Zusatzzeichen 1010-51 allerdings verboten (Bundestagsdrucksache 19/22803 vom 24.09.2020 Seite 2).

Parken mit Zusatzzeichen Sinnbild Bus

Auch für Busse können spezielle Parkflächen reserviert werden.

Hierzu wird ein Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Busses eingesetzt (Zusatzzeichen 1010-57). Dieses Zusatzzeichen wird unter den Zeichen 314 angebracht.

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Parken mit Zusatzzeichen Sinnbild Wohnmobile

Auf dem unteren Bild ist ein Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Wohnmobils unter einem Zeichen 314 angebracht (Zusatzzeichen 1010-67).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Das Sinnbild auf Zusatzzeichen 1010-67 steht für Wohnmobile (§ 39 Absatz 7 StVO).

Auf Parkplätzen mit Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Wohnmobils dürfen nur Wohnmobile parken.

Parken mit Zusatzzeichen Sinnbild Rollstuhlfahrer

Beschilderung eines Schwer­­behinderten­parkplatzes

Parkplätze mit Zeichen 314 und einem Zusatzzeichen, auf dem das Sinnbild eines Rollstuhlfahrers (Zusatzzeichen 1044-10, 1044-11) aufgebracht ist, erlaubt das Parken für Schwerbehinderte mit einem blauen Parkausweis.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Auf Schwerbehindertenparkplätzen wird häufig das Sinnbild eines Rollstuhlfahrers aufgebracht.

Das Sinnbild eines Rollstuhlfahrers wird auch Markierung für “Behinderte” (Kapitel 5.4.3 RMS Teil 2) oder umgangssprachlich “Rollstuhlfahrersymbol” genannt.

Eine Bodenmarkierung „Rollstuhlfahrersymbol“ soll nach der VwV-StVO ausnahmsweise ebenfalls genügen, um Schwerbehindertenparkplätze zu kennzeichnen (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Dabei verweist die VwV-StVO auf folgende Textstelle:

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO

Über das „Rollstuhlfahrersymbol“ verliert der oben zitierte Absatz aber kein Wort.

Zudem dienen Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn lediglich als Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen (§ 39 Absatz 5 StVO).

Deshalb vertrete ich die Ansicht, dass Bodenmarkierungen nicht zur eindeutigen Kennzeichnung einer für Schwerbehinderte reservierten Parkfläche ausreichen. 

Die Regelung ergibt sich durch das Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrersymbol“.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Schwerbehindertenparkplätze können entweder allgemein für Schwerbehinderte (Zusatzzeichen 1044-10) oder personenbezogen (Zusatzzeichen 1044-11) eingerichtet werden.

Bei allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern und orthopädischen Kliniken musst du zudem mit einer zusätzlichen zeitlichen Beschränkung der allgemeinen Schwerbehindertenparkplätze rechnen (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Werden Parkflächen mit Zeichen 314 und einem Zusatzzeichen “Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. …” (Zusatzzeichen 1044-11) beschränkt, darf auf dem Parkplatz nur die Person parken, die im Besitz dieses speziellen Parkausweises ist.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Schwerbehindertenparkplätze für eine bestimmte Person sind jedoch sehr selten.

Das liegt daran, dass die Hürden relativ hoch sind (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze dürfen zum Beispiel nicht eingerichtet werden, wenn

  • Parkraummangel nicht besteht oder der schwerbehinderte Mensch in zumutbarer Entfernung eine Garage oder einen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes hat,
  • ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283) angeordnet wurde oder
  • ein zeitlich beschränktes Parksonderrecht genügt.

Blaue und orangene Parkausweise

Blaue Parkausweise werden nur an Personen mit

  • außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG),
  • beidseitiger Amelie,
  • Phokomelie oder
  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)

auf Antrag ausgestellt (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Der blaue Parkausweis ist in der ganzen Europäischen Union gültig. Das bedeutet, dass du mit deinem blauen Parkausweis in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Parkflächen mit Zeichen 314 und einem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrersymbol“ parken darfst.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Wichtig: Wenn du nicht selbst Auto fahren kannst, kannst du trotzdem einen blauen Parkausweis beantragen. Im Antrag gibst du dann einfach an, dass du eine Begleitperson hast.

Wenn du mit deiner Begleitperson unterwegs bist, kann dann deine Begleitperson auf Schwerbehindertenparkplätzen parken.

Orangene Parkausweise werden unter bestimmten Voraussetzungen an schwerbehinderte Menschen auf Antrag ausgegeben (VwV-StVO zu § 46 Absatz 1 Nummer 11).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Bist du im Besitz eines orangenen Parkausweises, darfst du jedoch nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen parken.

Parken mit Zusatzzeichen Sinnbild Elektrisch betriebene Fahrzeuge

Straßenverkehrsbehörden können elektrisch betriebenen Fahrzeuge bevorrechtigen (§ 45 Absatz 1g StVO).

Mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen sind jedoch ausschließlich Fahrzeuge nach Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gemeint.

Kurz gesagt: Das betrifft die Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (§ 39 Absatz 10 StVO, § 9a Absatz 2, 4 und 5 FZV).

Elektrisch betriebene Fahrzeuge können zum Beispiel beim Parken bevorrechtigt werden (§ 3 Absatz 4 EmoG).

Dazu wird Zeichen 314 mit einem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für “Elektrisch betriebene Fahrzeuge” kombiniert (Zusatzzeichen 1010-66).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Das Sinnbild sieht wie ein Auto mit einem Stecker aus.

Sinnbilder von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, welche auf der Fahrbahn aufgebracht werden, gelten lediglich als zusätzliche Hinweise (§ 39 Absatz 10 StVO).

Die verkehrsrechtliche Regelung geht von der Kombination aus dem Verkehrszeichen 314 mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs aus. 

Was ist aber mit Elektrofahrzeugen, welche kein E-Kennzeichen besitzen?

Dürfen Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen auf Parkplätzen mit Zeichen 314 und einem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges abgestellt werden?

Die Antwort wird dich überraschen:

Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen dürfen auf Parkplätzen mit Zeichen 314 und einem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges nicht abgestellt werden. 

Tust du es doch, begehst du eine Ordnungswidrigkeit.

Möchte man Parkflächen für alle Elektrofahrzeuge reservieren, müsste Zeichen 314 mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Elektrofahrzeuge” aufgestellt werden.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Das Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge” (Zusatzzeichen 1050-33) ist Teil des Verkehrszeichenkatalogs. Es stellt damit ein offizielles Verkehrszeichen dar.

Für die Anordnung des Zusatzzeichens “Elektrofahrzeuge” gibt es aber keine Rechtsgrundlage in der StVO.

Für eine fehlende Rechtsgrundlage zur Anordnung eines Zusatzzeichens mit der Aufschrift “Elektrofahrzeuge” spricht sich zum Beispiel das AG Lüdinghausen aus (AG Lüdinghausen, Urteil vom 15.06.2015 – 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15).

Die Straßenverkehrsbehörden sind demnach nicht dazu ermächtigt Zeichen 314 mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Elektrofahrzeuge” aufzustellen.

Das bedeutet, dass es momentan keine Möglichkeit gibt, Parkplätze für Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen zu reservieren.

Parken mit Zusatzzeichen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs

Wenn du dein E-Auto laden möchtest, kannst du zum Einen nach Parkplätzen suchen, die mit Zeichen 314 und einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” (Zusatzzeichen 1050-32) beschildert sind.

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Das Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” ist seit 2011 Teil des Verkehrszeichenkatalogs (VkBl 2011 Seite 199).

Es gibt jedoch – auch mit Einführung des EmoG – keine Rechtsgrundlage zur Anordnung des Zusatzzeichens “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs”.

Wenn die Straßenverkehrsbehörde Zeichen 314 und ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” aufstellt, ist die Beschilderung rechtswidrig.

Bedeutet das dann, dass eine Beschilderung mit Zeichen 314 und einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” nichtig ist – also nicht beachtet werden muss? 

Bereits vor Einführung des EmoG sprachen sich zumindest das OLG Köln und das OLG Hamm dafür aus, dass die Regelung von Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs” eindeutig sei (OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2014 – 5 RBs 13/14; OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2013 – 1 RBs 349/13).

Der Verwaltungsakt sei wirksam auch ohne Befugnisnorm.

Ich würde dir daher dazu raten, die Beschilderung entsprechend zu beachten und die Parkflächen mit deinem Elektrofahrzeug nur während des Ladevorgangs zu benutzen.

Zum Anderen können Parkplätze mit Ladesäulen auch mit dem Zeichen 314 und dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für “Elektrisch betriebene Fahrzeuge” beschildert werden.

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Das Zusatzzeichen mit dem Sinnbild für elektrisch betriebene Fahrzeuge beschreibt aber nicht den Ladevorgang, sondern reserviert allgemein Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach EmoG.

Das bedeutet, dass hier Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen nicht geparkt werden dürfen. Du darfst dein Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen hier auch nicht laden.

Wahnsinn, oder?

Naja …

wenigstens darfst du auf diesen Parkflächen auch nach Ende des Ladevorgangs weiter parken, wenn dein Auto ein E-Kennzeichen hat.

Parken mit Zusatzzeichen Fahrrad

Zur Reservierung von Parkflächen für Fahrräder ist ein Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades unter einem Zeichen 314 zu montieren (Zusatzzeichen 1010-52).

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Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge dürfen auf solchen Stellplätzen nicht geparkt werden (VwV-StVO zu Zeichen 314).

Parken mit Zusatzzeichen Lastenfahrrad

Seit Einführung der neuen StVO 2020, gibt es auch die Kombination aus Zeichen 314 mit einem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild “Lastenfahrrad”.

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Hier darf nur mit Lastenfahrrädern geparkt werden. 

Zeichen 314 mit einem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild “Lastenfahrrad” kann für die Fahrbahn, oder für Seitenstreifen, gelten.

Welche anderen Verkehrszeichen 2020 neu in die StVO übernommen wurden, kannst du in meinem Beitrag 6 neue Verkehrszeichen für Radfahrer 2020 nachlesen.

Parken mit Zusatzzeichen Carsharing

Ebenfalls neu mit der StVO-Novelle 2020 kam das Sinnbild “Carsharing”. 

Dabei kann das Sinnbild für “Carsharing” auf einem Zusatzzeichen aufgebracht werden (§ 39 Absatz 11 StVO).

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Das Zusatzzeichen “Carsharing” dient der Bevorrechtigung von “Carsharing”-Fahrzeugen. 

“Bevorrechtigung” ist im Prinzip eine Umschreibung für die Förderung von “Carsharing”.

Wird Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen “Carsharing” kombiniert, so ist das Parken auf der gekennzeichneten Flächen nur noch mit “Carsharing”-Fahrzeugen möglich.

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Unten siehst du, wie Senkrechtparkplätze für “Carsharing”-Fahrzeuge reserviert werden.

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Auf dem rechten Parkplatz ist beispielsweise ein “Carsharing”-Fahrzeug des Unternehmensverbundes Stadtmobil CarSharing abgestellt.

Die Anordnung der Beschilderung für “Carsharing”-Parkplätze erfolgt über die Straßenverkehrsbehörde (§ 45 Absatz 1h StVO).

Zeichen 314 mit mehreren Zusatzzeichen

Was gilt eigentlich, wenn mehrere Zusatzzeichen unter einem Zeichen 314 montiert sind?

Um diese Frage zu klären, müssen wir ein bisschen ausholen:

Zeichen 314 ist ein sogenanntes Richtzeichen. Von Richtzeichen gehen zunächst einmal keine Verhaltensregeln aus. Steht Zeichen 314 alleine, weißt es auf Parkplätze hin.

Wenn Zeichen 314 zusammen mit einem einschränkenden Zusatzzeichen – also nicht den oben genannten Zusatzzeichen mit schwarzen Pfeilen – aufgestellt ist, schränkt die Kombination die Nutzung der Parkfläche ein.

Zeichen 314 wird mit einem einschränkenden Zusatzzeichen zum Verbotszeichen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 57 zu § 12 StVO).

Bei mehreren Zusatzzeichen unter Zeichen 314 wird es aber knifflig.

Warum ist das so?

Das deutsche Verkehrsrecht lässt bei mehreren Zusatzzeichen unter einem Hauptzeichen verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zu.

  1. Interpretation: Alle Zusatzzeichen beziehen sich auf das jeweils darüber befindliche Verkehrszeichen.
  1. Interpretation: Einzelne Zusatzzeichen bilden logische Gruppen.
  1. Interpretation: Alle Zusatzzeichen beziehen sich auf das Hauptzeichen.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Erster Schreck verdaut?

Ich habe diese Problematik bereits in meinem Artikel zu eingeschränkten Haltverboten behandelt.

Daher möchte ich dich von weiteren Details hier verschonen.

Durch die Regelungen der StVO und der VwV-StVO gibt es jedoch einige Fälle mit zwei Zusatzzeichen unter Zeichen 314, die trotzdem eine eindeutige Regelung widerspiegeln.

Diese Fälle sind Ausnahmen von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen und Beschränkungen auf Carsharingfahrzeuge von ein oder mehreren Carsharingunternehmen.

Bei der Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen kommt nur eine Kombination aus dem Hauptzeichen 314 und weiteren Zusatzzeichen in Betracht (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Zu den Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen zählen (VwV-StVO zu § 13).

  • Auslegung einer Parkscheibe
  • Bedienung einer Parkuhr
  • Bedienung eines Parkscheinautomaten

Parken mit Parkscheibe und Pkw frei

Ein Beispiel: Von der Beschränkung der Parkzeit mit Parkscheibe können bestimmte Personengruppen durch ein weiteres Zusatzzeichen freigestellt werden.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Hier sind Personenkraftwagen von der Regelung ausgenommen.

Parken mit Parkscheibe und Bewohner frei

Bewohner mit Parkausweis können auch von der Auslegung einer Parkscheibe ausgenommen sein (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Sind Parkplätze mit der oben gezeigten Kombination beschildert, so ist das Parken auf den gekennzeichneten Parkplätzen nur mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden erlaubt.

Bewohner mit dem angezeigten Parkausweis dürfen auf den gekennzeichneten Parkplätzen unbegrenzt parken, da für sie die Parkscheibenpflicht nicht gilt.

Im Zuge mancher Straßen werden Parkplätze im Seitenraum mit Zeichen 314 und den Zusatzzeichen “Parkscheibe … Std.” und “Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei” beschränkt. Gleichzeitig werden allerdings auch absolute Haltverbote aufgestellt.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Das Verkehrszeichen “Parken” kennzeichnet unter anderem Parkerlaubnisse auf Seitenstreifen, wenn dort das erlaubte Parken durch Zusatzzeichen beschränkt wird (VwV-StVO zu Zeichen 314).

In der obigen Darstellung wird das Parken auf dem Seitenstreifen auf maximal zwei Stunden unter Auslegung einer Parkscheibe beschränkt. Bewohner dürfen auf dem Seitenstreifen unbegrenzt parken.

Der Seitenstreifen ist oben in hellblau dargestellt.

Ohne Zusatzzeichen verbieten absolute Haltverbote das Halten auf der Fahrbahn (Anlage 2 laufende Nummer 62 StVO).

Die Fahrbahn ist oben in dunkelblau dargestellt.

Das absolute Haltverbot gilt oben nicht für den Seitenstreifen – also nicht für den hellblauen Bereich.

Dementsprechend widersprechen sich die Regelungen der Verkehrszeichen “Parken” und “Absolutes Haltverbot” im obigen Beispiel nicht, sondern regeln unterschiedliche Teile der Straße.

Parken mit Parkscheibe und E-Auto frei

Elektrisch betriebene Fahrzeuge können ebenso von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen freigestellt werden (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1g).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Dies erfolgt mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild “Elektrisch betriebene Fahrzeuge” und dem Zusatz “frei”.

Auf dem obigen Bild werden elektrisch betriebene Fahrzeuge nach EmoG vom Auslegen einer Parkscheibe befreit.

Parken mit Parkschein und E-Auto frei

Elektrisch betriebene Fahrzeuge nach EmoG können auch von der Parkscheinpflicht ausgenommen werden.

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Denk aber daran: Mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen sind auch hier nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gemeint.

Fährst du ein Elektrofahrzeug ohne E-Kennzeichen musst du eine Parkscheibe auslegen, die Parkuhr bedienen oder einen Parkschein ziehen.

Parken mit Carsharing und Carsharingunternehmen

Das Parken kann auch nur für ein Carsharingunternehmen freigegeben sein (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Die Beschränkung auf nur ein Carsharingunternehmen erfolgt durch eine zusätzliche Angabe der entsprechenden Firmenbezeichnung in schwarzer Schrift auf weißem Grund auf einem weiteren Zusatzzeichen (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Eine Beschränkung des Parkens auf bestimmte Carsharingunternehmen ist ebenfalls zulässig (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Das Parken wird auf bestimmte Carsharingunternehmen durch ein weiteres Zusatzzeichen mit den entsprechenden Firmenbezeichnungen in schwarzer Schrift auf weißem Grund beschränkt (Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO).

Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

Sowohl die Beschränkung auf nur ein Carsharingunternehmen, als auch die Beschränkung auf bestimmte Carsharingunternehmen erfolgt nach den Vorgaben des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG).

Zusammenfassung

Wird Zeichen 314 mit einem Zusatzzeichen mit einem schwarzen waagerechten Pfeil zusammen aufgestellt, weist dies auf Parkflächen hin.

Weiße Pfeile auf Zeichen 314 zeigen hingegen den Anfang, die Fortsetzung oder das Ende von Parkflächen an.

Zusatzzeichen mit einer Uhrzeit, Wochentagen oder einer Parkscheibe unter Zeichen 314 erlauben dir nur für eine bestimmte Zeit auf den gekennzeichneten Verkehrsflächen zu parken.

Neben der Verpflichtung eine Parkscheibe zu verwenden, können Parkflächen auch auf Personen mit speziellen Parkausweisen beschränkt werden. Parkflächen können für Schwerbehinderte oder Bewohner mit entsprechenden Parkausweisen reserviert werden.

Parkplätze können durch Zusatzzeichen ebenfalls auf bestimmte Fahrzeugarten, wie Personenkraftwagen, Busse, Fahrräder, Lastenfahrräder oder Carsharing-Fahrzeuge beschränkt werden.

Hast du eine Kombination aus einem Verkehrszeichen “Parken” und einem Zusatzzeichen entdeckt, welche nicht in diesem Beitrag enthalten ist?

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  • Parken werktags 8-18 uhr 2 stunden

    Markus Herbst
    Markus schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Über die Jahre hat Markus bereits mit der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, Hessischen Verwaltungs­­schulen und der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz zusammengearbeitet.

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Was bedeutet werktags 8 18 Uhr parken?

Halt- und Parkverbot Das gilt erst recht am Samstag. Aber darf man sein Auto am Samstag z.B. in einem Parkverbot parken, wenn es mit einem Zusatzschild „werktags von 8–17 Uhr“ gekennzeichnet ist? Die Antwort der ADAC Juristen: Nein, das ist nicht erlaubt. Denn der Samstag gilt als Werktag.

Was bedeutet Ladezone 8 18 Uhr?

ich parke öfter auf einer stelle wo ein parkverbotschild steht mit dem zusatz ladezone 8 - 18 uhr. heisst das, daß man dort in der restlichen zeit parken darf oder nicht ? Ja, in der nicht angegebenen Zeit darfst Du da parken. Ja, in der nicht angegebenen Zeit darfst Du da parken.

Was bedeutet werktags beim Parken?

"Laut Gesetz ist jeder Tag ein Werktag, der kein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Wenn Schilder das Parken an Werktagen als kostenpflichtig ausweisen oder gar verbieten, dann gilt das demnach auch für Samstage", so Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.

Was bedeutet Parken nur mit Parkschein werktags?

Wer sein Auto am Samstag auf einem Parkplatz abstellt, an dem auf einem Schild steht "Parken werktags verboten", der begehe eine Ordnungswidrigkeit und riskiere ein Knöllchen, so Alexander Schnaars. Ist das Parken werktags nur mit Parkschein erlaubt, muss demnach also auch am Samstag ein Parkschein gelöst werden.