Pcr test muss ich bis zum ergebnis in quarantäne

Die Corona-Infektionszahlen sind weiterhin hoch. Hauptsächlich breitet sich die neue Omikron-Virusvariante aus. Doch was tun, wenn der Selbsttest positiv ist?

Seit der vierten Welle müssen Bürgerinnen und Bürger bei einem positiven Coronatest oder einer roten Meldung in der Warnapp mehr Verantwortung übernehmen und zunächst selbst aktiv werden. Doch was tun, wenn der Test positiv ist? Informationen von Experten aus Ulm und Heidenheim, vom Sozialministerium in Stuttgart und dem Bundesgesundheitsministerium.

  • Der Selbsttest von daheim ist positiv
  • Die Corona-Warnapp ist rot
  • Der Antigentest im Testzentrum ist positiv
  • Es treten Symptome auf, die auf Corona hindeuten
  • Testzentren: Kommunen, Kammern und Verbände informieren
  • Wann gilt die Pflicht zur Quarantäne?
  • Gesundheitsämter außen vor - wer muss informiert werden?

Der Selbsttest von daheim ist positiv

Ein positiver Schnelltest zu Hause ist laut baden-württembergischem Sozialministerium nicht meldepflichtig. Ein Anspruch auf einen PCR-Test besteht nicht. Erst wenn der Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle positiv ist, können Bürgerinnen und Bürger laut Bundesgesundheitsministerium das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen oder widerlegen lassen. Bei den Laborauswertungen werden PCR-Tests von Risikopatientinnen und -patienten sowie Menschen unter anderem in Krankenhäusern, Praxen und der Pflege bevorzugt.

Die Corona-Warnapp ist rot

Meldet die Corona-Warnapp ein erhöhtes Risiko, empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium, sich selbst zu isolieren und einen Schnelltest zu machen. Die rote Warnapp reicht nicht mehr aus, um einen kostenlosen PCR-Test zu erhalten. Wer sich krank fühlt, sollte zudem Rücksprache mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117 halten.

Der Antigentest im Testzentrum ist positiv

Bei einem positiven Antigen-Schnelltest besteht der Anspruch auf einen PCR-Test. Eine Infektion muss jedoch nicht immer mit einem PCR-Test bestätigt werden. Bei den aktuell hohen Inzidenzen ist laut Bundesgesundheitsministerium ein Antigen-Schnelltest bereits sehr aussagekräftig. Das baden-württembergische Sozialministerium weist auf seiner Webseite zudem daraufhin, dass die Durchführung eines PCR-Tests immer von den aktuellen Kapazitäten in den Testzentren abhängt.

Es treten Symptome auf, die auf Corona hindeuten

Wer Corona-Symptome hat, sollte nach Angaben des Vorsitzenden der Ärzteschaft Ulm, Dr. Norbert Fischer, seinen Hausarzt anrufen. In den Arztpraxen gibt es entweder gesonderte Sprechstunden für infektiöse Patientinnen und Patienten oder es wird an eine Corona-Schwerpunktpraxis verwiesen. Es ist auch möglich, über den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 Informationen zu bekommen, wie im Falle von Symptomen weiter gehandelt werden sollte. Selbsttests können zudem auch Licht ins Dunkel bringen.

Testzentren: Kommunen, Kammern und Verbände informieren

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat eine Karte eingerichtet, auf der die Teststellen in den jeweiligen Städten und Landkreisen zu finden sind. Ansonsten können Betroffene auch die Telefonnummer 116117 anrufen. Die Landesapothekerkammer hat ebenfalls die Apotheken aufgelistet, die PCR-Tests durchführen.

Das private Schnelltestzentrum in der Ulmer Innenstadt will auch bei der Aufklärung helfen. SWR Hannah Schulze

In privaten Teststellen sind laut dem Ulmer Testzentrumsbetreiber Mario Schneider aber keine kostenlosen PCR-Tests möglich. Das könne demnach nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

"Zu uns kommen Menschen, die Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test hätten. Das können wir nicht machen, dürfen wir nicht machen."

Quarantäne-Regelungen in Baden-Württemberg

Für geboosterte Kontaktpersonen kann die Quarantäne in Baden-Württemberg ganz entfallen. Das gilt auch für geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Die Frist von drei Monaten gilt auch für genesene Personen. Für alle Übrigen sollen Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Das Bundesgesundheitsministerium rät außerdem Infizierten und Kontaktpersonen sich mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest freizutesten. So könnten die PCR-Kapazitäten für den eigentlichen Bedarf sichergestellt werden.

Gesundheitsämter außen vor - wer muss informiert werden?

Wer positiv auf Covid-19 getestet wurde, soll laut Sozialministerium selbst seine Kontakte informieren. Die Gesundheitsämter kümmern sich demnach nicht mehr darum. Sie konzentrieren sich auf Infektionsgeschehen um besonders verletzliche Gruppen wie etwa Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen.

Für die Kontaktpersonen gibt es jedoch keine weiteren Pflichten. Das positive Testergebnis reicht als Nachweis der Quarantäne laut Sozialministerium aus. Eine Bescheinigung des Rathauses der Wohngemeinde wird demnach nicht mehr benötigt.

Der UImer Allgemeinmediziner Norbert Fischer rät grundsätzlich auch Kontaktpersonen dazu, vorsichtig zu sein. Man gehe derzeit von einer Inkubationszeit von wenigen Tagen aus, er habe aber auch schon Patienten erlebt, die noch länger nach dem Kontakt mit einem Infizierten selbst positiv getestet wurden.

Mitarbeiter des Heidenheimer Gesundheitsamtes sind in den meisten Fällen nicht mehr für die Kontaktverfolgung zuständig - beantworten aber Fragen der Bürgerinnen und Bürger. SWR Hannah Schulze

Dieser Film lief am 18. November 2021 in der Landesschau Baden-Württemberg:

Wie lange ansteckend bei Omikron?

Das Ansteckungsrisiko ist in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten und wird im Laufe der Erkrankung geringer. Bei milder bis moderater Erkrankung geht die Ansteckungsfähigkeit zehn Tage nach Beginn der Krankheitszeichen deutlich zurück.

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Untersuchungen zu den derzeit in Deutschland vorherrschenden Omikron-Virusvarianten weisen auf eine kürzere Inkubationszeit hin (Median drei Tage).