Reha antrag wer ist zuständig

Wann steht mir eine Reha / Kur zu?

Wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und zusätzlich versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Versicherungsrechtlich Anspruch auf eine Reha hat, wer

  • in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat - oder wenn man insgesamt 180 Kalendermonate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
  • Werden vorgenannte Beitragszeiten nicht erfüllt, kann man eine Kur nur über die Krankenkasse beantragen.

Wer ist normalerweise für eine Reha zuständig, wer ist Kostenträger der Reha?

Pauschal gesagt ist normalerweise bei berufstätigen Menschen die Rentenversicherung, DRV zuständig. Bei Alters-Rentner ist die Krankenkasse zuständig. Es gibt aber Voraussetzungen & Ausnahmen.

Wann ist für eine Reha die Rentenversicherung oder die Krankenkasse NICHT ZUSTÄNDIG?

Wer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erkrankt ist, hat keinen Anspruch auf eine Reha über die DRV oder gesetzliche Krankenkasse. Dann ist die Unfallversicherung zuständig.

Wer ist zuständig für eine Reha nach einer Krebserkrankung?

Bei einer Krebserkrankung ist - egal ob Rentner oder Berufstätiger - die Rentenversicherung zuständig. (Ausnahme NRW, dort ARGE KREBS)

Kann man auch als Arbeitsloser eine Reha / Kur beantragen?

Kann man sich eine Rehaklinik selbst aussuchen?

Wie lange dauert ein Reha-Antrag? Wie lange dauert das Reha-Antragsverfahren bis zur Entscheidung?

Leider dauert das Antragsverfahren mehrere Wochen.

Wie lange dauert eine Reha / Kur normalerweise?

Eine Reha / Kur dauert im Normalfall 3 Wochen. Bei Psychosomatischen Beschwerden 4 Wochen.

Kann eine Reha verlängert werden?

Ja, wenn eine Verlängerung medizinisch notwendig ist und dadurch Fortschritte zu erwarten sind.

Was kann ich tun, wenn der vorgegebene Zeitraum für meine Reha für mich ungünstig liegt.

Bei schwerwiegenden Gründen ist - je nach Auslastung der Rehaklinik- eine Verschiebung um wenige Tage möglich. In diesem Fall ist es wichtig sich direkt mit der Kurklinik in Verbindung zu setzen.

Wann darf ich eine Rehamaßnahme wiederholen?

Im Regelfall ist erst nach 4 Jahren Wartezeit eine erneute medizinische Reha möglich. Es gibt Ausnahmen.

Wann darf ich eine Rehamaßnahme vor Ablauf der Wartezeit von 4 Jahren wiederholen?

Wenn die Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
(Oder wenn die Rehamaßnahme wegen einer ganz anderen Erkrankung beantragt wird.)

Was kann ich tun, wenn ich nach der Reha noch nicht arbeiten kann?

Wenn nach Ende der medizinischen Reha Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann eine berufliche Reha beantragt werden. Die Berufliche Reha bietet Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Dies kommt z.B. in Frage, wenn man nach der Reha nicht mehr in seinem Beruf weiter arbeiten kann / darf.

Was kann ich tun, wenn mein Rehaantrag abgelehnt wurde?

Wo beantrage ich eine Kur oder Reha?

Am einfachsten ist es die Kur über Ihren Hausarzt zu beantragen. Er kennt die verschiedenen Kurmaßnahmen und die notwendigen Regularien. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich an die gemeinsamen Reha-Servicestellen von DRV und Krankenkassen zu wenden. Für alle die es im Detail wissen wollen: Eine Kur im Sinne einer "Badekur" oder "ambulanten medizinischen Vorsorgemaßnahme in anerkannten Kurorten" beantragen Sie über Ihren Hausarzt bei der Krankenkasse. Eine Reha im Sinne einer konservativen stationären Heilmaßnahmen in einer Rehaklinik beantragen Sie ebenfalls über Ihren Hausarzt. Es weiß auch, zu welchem Kostenträger der Antrag ( in aller Regel Krankenkasse oder Rentenversicherung) muss. Eine AHB oder Anschlussreha im Anschluss an eine Operation im Akutkrankenhaus beantragt in Normal der Sozialdienst des Akutkrankenhauses für Sie.

Welche unterschiedlichen Ziele werden bei einer Reha über die DRV bzw. über die Krankenkasse verfolgt?

Die Reha-kostenträger wie z.B. die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherungen (DRV), dürfen nur Leistungen bewilligen, für die eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. So muss immer im Einzelfall geprüft werden, inwieweit das Krankheitsbild eine medizinische Rehamaßnahme erforderlich macht.

Dies ist bei der Krankenkassen- Kostenträgerschaft dann der Fall, wenn es darum geht die Krankheitsbeschwerden zu lindern oder zumindest den Status quo zu erhalten.

Eine Rehamaßnahme zu Lasten der DRV hat das Ziel eine drohende Erwerbsunfähigkeit zu verhindern bzw. die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.

Kann ich eine genehmigte Reha ablehnen?

Das kommt ganz auf die persönlichen Umstände an:

  • Möglichkeit a) Wenn Sie die Reha aus eigenem Wunsch heraus beantragt haben, wird eine Absage grundsätzlich möglich sein.
  • Möglichkeit b) Wurden Sie seitens Ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen (z.b. nach § 51 SGB V), so ist ihr sogenanntes Dispositionsrecht eingeschränkt. Falls Sie in diesem Fall ohne Genehmigung der Krankenkasse Ihren Rehaantrag von sich aus zurückziehen bzw. die bewilligte Rehamaßnahme nicht antreten, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellt.

Muss man zu einer DRV-Reha etwas eine Zuzahlung leisten?

Ja, kalendertäglich 10,-- € längstens für 42 Tage. Vorgelagerte Krankenhaustage werden aber angerechnet (z.B. wegen einer OP)

Kann man von der Zuzahlungspflicht bei einer Rehabilitationsmaßnahme befreit werden?

Ja! Folgende Konstellationen sind für eine Befreiung von der Reha-Zuzahlung möglich:

  • Wenn man zum Zeitpunkt der Reha-Beantragung (!) unter 19 Jahre alt war.
  • Wer Hilfe zum Lebensunterhalt erhält
  • Wer Leistungen zur Grundsicherung (z.B. Arbeitslosgengeld 2, Hartz 4) bezieht.
  • Geringverdiener ist und einen Antrag auf Befreiung stellt.

Bekomme ich als Arbeitnehmer während der Reha weiterhin mein Gehalt / meinen Lohn?

Ja, als Arbeitnehmer bekommen Sie vom Arbeitgeber 6 Wochen lang Ihr Gehalt weiter gezahlt.

Wenn ich schon lange vor der Reha krank geschrieben war, bekomme ich dann während der Reha finanzielle Unterstützung?

Ja, Sie können Übergangsgeld bei der Rentenversicherung beantragen.

Wenn ich arbeitslos bin, bekomme ich dann während der Reha finanzielle Unterstützung?

Ja, Sie können ggf. Übergangsgeld bei der Rentenversicherung beantragen.

Muss ich Fahrtkosten zur Rehaklinik selbst bezahlen?

Nein. Jedoch Handhaben die Reha-Kostenträger die Anreisen zur Rehaklinik unterschiedlich (Busse, Gutscheine, Bahntickets, Privat-PKW)

Können Fahrtkosten zur Reha erstattet werden?

Ja. Bei einer Anreise mit dem eigenem Fahrzeug/PKW bzw. wenn man gebracht wird, wird eine pauschale Wegstreckenentschädigung erstattet.

Wirkt sich eine Rehamaßnahme (negativ) auf die Rentenhöhe aus?

Nein, eine Reha hat keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.

Darf der Arbeitgeber die Reha / Kur auf meinen Urlaub anrechnen?

Nein! Eine Rehabilitation ist kein Urlaub. Ein Erholungsurlaub darf dafür nicht angerechnet oder abgezogen werden.

Wann ist die Krankenkasse für die Reha zuständig?

Wann ist die Krankenkasse als Kostenträger für die Reha zuständig? Die gesetzlicheKrankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient. Dient die Reha beispielsweise dem Erhalt der Erwerbstätigkeit, richtet sich der Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung.

Wer schickt mich zur Reha?

Im Krankenhaus helfen Ihnen der Sozialdienst oder Ihr behandelnder Arzt, die Reha zu beantragen. Andernfalls kann der Hausarzt bei einem Reha-Antrag helfen.

Wann Reha über Rentenversicherung oder Krankenkasse?

Wird eine Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit durchgeführt, zahlt meist die Krankenkasse. Eine Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit finanziert meist der Rentenversicherungsträger.

Wohin muss ein Reha

Wohin schicke ich meinen Reha-Antrag der Deutschen Rentenversicherung? Ihren Reha-Antrag schicken Sie an den zuständigen Deutschen Rentenversicherungsträger. Den Antrag können sie sowohl online bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen oder auch postalisch verschicken.