Ja, innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum geht das. Allerdings solltest Du wissen, dass Du kein generelles Rückgaberecht hast. Nur ein Umtauschrecht. Möglicher Weise stellt man Dir einen Gutschein im Gegenwert aus und Du kannst Dir dafür eine andere Ware aussuchen. Das ist immer abhängig von der Kulanz des Verkäufers. 3 Kommentare 3 flyrobbin 07.01.2011, 17:57 Das ist nicht richtig. Du hast weder einen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe noch auf Umtausch. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. 1 2 Jaskan 07.01.2011, 18:05 @flyrobbin Stimmt doch garnicht, was Du da erzählst. Ware gegen Ware kann ich innerhalb von 14 Tagen immer wechseln, wenn mir ein Artikel nicht gefällt. Steht sogar auf fast jeden Kassenbon. Umtausch nur gegen Kassenbon. Nur Ware gegen Bares ist auf Kulanz. Anders ist das bei Onlinebestellungen. Da gilt das Fernabsatzgesetz. 0 flyrobbin 07.01.2011, 18:48 @Jaskan Ich muss Dich leider nochmals korrigieren und Dich auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen, die Du übrigens auch im BGB nachlesen kannst: Ein generelles Recht auf Umtausch, auf Erstattung des Kaufpreises gibt es nicht – solange die Ware fehlerfrei ist. Gekauft ist gekauft, so der Grundsatz. Es ist ein Vertrag zustande gekommen, den beide Seiten einhalten müssen. Nicht-Gefallen, falsche Farbe, unpassende Größe gelten nicht, ganz gleich, ob ich dafür nun Ware erhalte, oder nicht. Ausnahme: Wird vorher ein Umtausch-Recht vereinbart, so gilt dies. Vereinbart bedeutet, das Geschäft weist darauf hin, beispielsweise mit einem Schild an der Kasse: „Umtausch mit Kassenbon innerhalb von zwei Wochen“ oder „Rückgabe nur gegen Gutschein“. Aber das ist, wie gesagt, eine individuelle Regelung des jeweiligen Geschäftes, die nicht grundsätzlich vorhanden ist bzw. von der der Kunde jederzeit ausgehen kann. Eine Quelle hierzu: http://verbraucherschutz-einzelhandel.suite101.de/article.cfm/umtauschgarantiegewaehrleistung 0 jofischi 07.01.2011, 17:52 Kein Händler ist verpflichtet eine gekaufte Ware, die in Ordnung ist zurück zu nehmen, das ist reine Kulanz. flyrobbin 07.01.2011, 17:48 Grundsätzlich ja, allerdings besteht kein Recht auf Umtausch. 5 Kommentare 5 AllerWeltsName 07.01.2011, 17:49 Doch 14 Tage lang hat ein Kunde das Recht, seine Ware ohne Nennung von Gründen zurück zu bringen. 0 3 jofischi 07.01.2011, 17:50 @AllerWeltsName @AllerWeltsName leider ist das ein weit verbreiteter Irrtum und ist falsch 0 flyrobbin 07.01.2011, 17:51 @AllerWeltsName Das gilt für das Fernabsatzgesetz (Internetgeschäfte), nicht jedoch für einen Kauf im Laden. Hier ist der Kunde allenfalls auf die Kulanz des Ladens angewiesen. 0 derrolf 07.01.2011, 17:52 @AllerWeltsName Wo hast du das denn her? Das gilt nur beim Versandhandel, weil du da die Ware nicht vorher ansehen kannst. |