Unterhaltsvorschuss wenn wieder verheiratet

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Du bekommst doch jedes Jahr einen Schriebs auf dem du angeben musst ob sich was ge�ndert hat, unter anderem wird da auch gefragt ob du neu verheiratet bist und dass du im Falle einer Neuheirat das JA dar�ber informieren musst. Mit der Neuheirat steht dir kein UVG mehr zu und du wirst es ab September zur�ck zahlen m�ssen.

von Julisa am 26.11.2012

Antwort auf:

Anspruch auf UVG trotz neuer Heirat?

Hallo!
Ich bin es nochmal! Kann ich beim JA nicht sagen,das die das zuviel gezahlte Geld vom Kindesvater zur�ckholen k�nnen?Da er normalerweise f�r den Unterhalt aufkommen muss!
LG

von Happy_Mum83 am 27.11.2012

Antwort auf:

Anspruch auf UVG trotz neuer Heirat?

du w�rdest ja nicht unterhaltsvorschuss bekommen, wenn er zahlungswillig gewesen w�re in den letzten jahren.
du bist ungerechtfertigt bereichert, weil du aufgrund deiner heirat keinen anspruch mehr hattest, also mu�t DU es auch zur�ckzahlen.

von kravallie am 27.11.2012

Antwort auf:

Anspruch auf UVG trotz neuer Heirat?

Der Gedanke ist sicherlich nett, aber DU hast unterschrieben und Dich verpflichtet �nderungen sofort zu sagen.
Also haftest auch nur Du.

Hast Du da heute angerufen ?

von Sternenschnuppe am 27.11.2012

Antwort auf:

Anspruch auf UVG trotz neuer Heirat?

Meine Sachbearbeiterin ist morgen erst da.Gehe morgen pers�nlich hin.
Ist denke ich besser wie anrufen.
LG

von Happy_Mum83 am 27.11.2012

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Was passiert wenn der Unterhaltspflichtige heiratet?

Wenn der Unterhaltsberechtigte erneut heiratet, geht die Unterhaltspflicht von dem Ex-Ehegatten auf den neuen über. Der ehemalige Unterhaltspflichtige muss dann regelmäßig keinen Unterhalt mehr an seinen ehemaligen Lebenspartner zahlen.

Wann fällt die Unterhaltszahlung für die Kinder weg?

Eltern müssen ihren Kindern grundsätzlich bis zum Ende des Studiums Unterhalt zahlen. Maßgeblich ist die Regelstudienzeit, wobei im Einzelfall auch darüber hinaus noch ein Unterhaltsanspruch bestehen kann.

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen wenn ich wieder verheiratet bin?

Denn der neue Ehegatte ist gegenüber den Kindern seiner Frau aus erster Ehe nicht unterhaltspflichtig. Der neue Ehemann und sein Einkommen haben also auf die Unterhaltshöhe keinen Einfluss.

Wird Ehepartner bei Kindesunterhalt angerechnet?

Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners des Unterhaltspflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit? Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient.

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