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Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. Außerdem passte die Rentenreform des Jahres 2012 das Regelrentenalter an, von 65 Jahren wird es schrittweise für Männer und Frauen auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden. Ihr persönlicher RentenbeginnDie folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über den Renteneintritt nach Geburtsjahr. Möchten Sie Ihren persönlichen Renteneintritt genau berechnen, nutzen Sie am besten unseren Rentenbeginn-Rechner! Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente
Ihr persönlicher RentenbeginnNutzen Sie zur Ermittlung Ihres persönlichen Renteneintritts unseren Rentenbeginn-Rechner! Diese Regelaltersgrenzen gelten auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Erreichen sie diese Grenze, so erhalten sie dann die Altersrente. Die Schritte der Anpassung des RenteneintrittsaltersDie Verschiebung des Rentenbeginns startete 2012 und betraf zum ersten Mal den Geburtsjahrgang 1947. Wer hier geboren wurde, konnte erst einen Monat später, nämlich mit 65 Jahren und 1 Monat, den Ruhestand beginnen. Für jeden weiteren Jahrgang verschiebt sich das Renteneintrittsalter um einen weiteren Monat. Im Jahr 2024 erhöht sich der Schritt dann auf zwei Monate, bis die Anhebung im Jahr 2031 abgeschlossen sein wird. Hier die Übersicht: Nach der Reform: Regelaltersrente mit 67 JahrenAnspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle pflichtversicherte Arbeitnehmer, die monatlich Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger. In der Regel (daher auch Regelaltersgrenze) müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden:
Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964. Besondere RegelungenFür besondere Gruppen von Versicherten gelten andere Altersgrenzen: Besonders langjährig Versicherte ab 45 BeitragsjahrenGesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein: Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63. Lebensjahr – doch dann sind Abschläge hinzunehmen, wie sie auch für die langjährig Versicherten gelten. Langjährig VersicherteWer mehr als 35 Jahre während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt hat, kann seinen Renteneintritt auf das 65. Lebensjahr vorziehen. Dann muss er Abschläge von seiner Rente hinnehmen, jeder Monat „kostet“ 0,3 Prozent Rente, höchstens jedoch 14,4 Prozent. Schwerbehinderte VersicherteAuch für gesetzlich Versicherte, die eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen und noch im Arbeitsleben stehen, gilt nun eine besondere Altersgrenze von 65 Jahren. Betroffen von der Regelung der Rentenreform sind erstmals Ruheständler des Jahrgangs 1964, für alle früher geborenen wird auch hier das Renteneintrittsalter nur schrittweise angehoben: Tabelle Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Versicherte
Auch der frühere Rentenbeginn ist hier möglich, hierfür gibt es jedoch Abschläge. Folgende Auswirkungen hast es, wenn Sie statt z.B. mit 65 Jahren die Rente entsprechend früher antreten möchten:
Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie die Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn allgemein berechnen. Individuelles Renteneintrittsalter ermittelnVersicherte sollten sich frühzeitig informieren, wann sie in Rente gehen können. Schließlich gibt es die monatliche Leistung nur auf Antrag, rückwirkend werden Renten nur für drei Monate gezahlt. Bei der Planung des Renteneintritts hilft unser Renteneintritts-Rechner weiter. Wer einige Monate früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Diese gelten für den gesamten späteren Rentenbezug, auch, wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer plant, diese Abschläge vielleicht durch eine geringfügige Beschäftigung auszugleichen, muss die Hinzuverdienstgrenze berücksichtigen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird ein zusätzliches Einkommen nicht mehr auf die Rente angerechnet. Was andere Leser auch gelesen habenLetzte Aktualisierung am 17.08.2022Die Seiten der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurden zuletzt am 17.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand. Vorherige Änderungen am 12.11.2021
Bewerten Sie unseren Beitragmit nur einem Klick(linker Stern miserabel - rechter Stern gut) 4.3 Sterne bei 332 Bewertungen Kann ich mit 61 und 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?Abschlagsfreie Rente aufgrund einer Gesetzeslücke möglich
Für all jene, die mit 61 Jahren bereits 45 Jahre eingezahlt haben, tut sich jedoch durch eine kleine Gesetzeslücke die Möglichkeit auf quasi doch frühzeitig mit der Arbeit aufzuhören.
Kann ich mit 62 und 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Rentenalter arbeiten. Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen.
Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Was muss ich tun wenn ich mit 60 in Rente gehen will?Wer kann die Rente mit 60 beanspruchen?. Sie wurden vor dem 01.01.1952 geboren.. Sie sind zum Rentenbeginn 60 Jahre alt.. Nach dem 40. ... . Sie haben insgesamt mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt und erfüllen so die Wartezeit von 15 Jahren.. Sie überschreiten die Hinzuverdienstgrenze nicht.. |