Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren. Show
Den Gesetzestext des § 30 Abs. 3 und 4 StVOkönnen Sie hier einsehen. Weitere Fahrverbote für Lkw:- Ferienreisefahrverbot in DeutschlandDas Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
- Fahrverbote im AuslandDie Wirtschaftskammer Österreich hat einen Online-Ratgeber zum Thema Lkw-Fahrverbot entwickelt. Damit kann man für alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen prüfen, ob für den Lkw ein Fahrverbot besteht.
LKW-Fahrverbotsregelung DeutschlandFahrverbote an Sonntagen und an deutschen FeiertagenGemäß § 30 Abs. 3 und 4 StVO dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. FerienfahrverbotDas Ferienfahrverbot für LKW geht aus der Ferienreiseverordnung hervor. Hiernach dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger, welche zum geschäftlichen Güterverkehr benutzt werden, vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Übersicht der Feiertage:
LKW-Fahrverbotsregelungen in EuropaIm Folgenden finden Sie eine Übersicht der LKW-Fahrverbotsregelungen in verschiedenen europäischen Ländern. Die Übersicht beinhaltet landesweit gültige Fahrverbote, z.B. an Sonntagen. Regionale Fahrverbote sind nicht enthalten. Hinweis: Bitte informieren Sie sich über mögliche Ausnahmen in den jeweiligen Ländern. BelgienFür den Schwerlastverkehr besteht von Samstag, 12 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, ein Fahrverbot. Für den Schwerlastverkehr mit einer Breite über 4 m oder Länge über 30 m besteht in der Zeit von 6 bis 21 Uhr ein Fahrverbot. Auf Autobahnen mit durchgehend weniger als drei Spuren in eine Richtung besteht für den Schwerlastverkehr mit einer Breite über 3,5 m von 6 bis 21 Uhr ein Fahrverbot.
|