Was darf man bei inzidenz unter 35 nrw

Seit dem 28. Mai

NRW setzt die neuen Corona-Regeln anhand eines Drei-Stufenplans um.

© Frank Rumpenhorst/dpa

NRW passt die Coronaschutzverordnung an. Bei Inzidenzen unter 100, 50 und 35 gelten neue Regeln. Ein Stufenplan gibt die jeweiligen Lockerungen vor.

NRW – Alle Kreise und Städte in Nordrhein-Westfalen* liegen erstmals wieder unter einer Corona-Inzidenz von 100 (Stand 27. Mai). Aufgrund dieses positiven Trends hat das Land NRW seine Coronaschutzverordnung angepasst, berichtet RUHR24*. Sie enthält einen Stufenplan für neue Corona-Regeln und tritt am Freitag (28. Mai) in Kraft.

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Corona-Inzidenz 46,2 (27. Mai)
Coronaschutzverordnung ab 28. Mai

Neuer Corona-Stufenplan in NRW: Regeln orientieren sich weiter am Inzidenzwert

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte die weiteren Corona-Lockerungen für NRW* bei einer Pressekonferenz am Mittwoch (26. Mai) an. „Die Inzidenzen lassen wieder mehr Freiheiten zu“, so der CDU-Politiker. Die neuen Corona-Regeln betreffen unter anderem private Treffen*, den Einzelhandel und die Gastronomie.

Ein Blick auf die aktuelle Corona*-Lage im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt dem Gesundheitsminister recht. Mehrere Städte und Kreise liegen stabil unter der 100er-Marke. Dazu zählen unter anderem Dortmund (53.5), Bochum (61,5), Düsseldorf (55,6) oder Duisburg (54,7). Viele andere Städte lagen in den vergangenen Tagen sogar unter einer Corona-Inzidenz von 50 oder 35. Oberhausen (33,2) oder Münster (13,6) sind nur zwei Beispiele (Stand 27. Mai)

Die neuen Regeln in NRW sollen deshalb auch weiterhin in Abhängigkeit von der Sieben-Tage-Inzidenz in Kraft treten. In der aktualisierten Coronaschutzverordnung ist ein Drei-Stufenplan verankert. Weitere Lockerungen sind demnach ab der Stufe 1 bei einem Inzidenzwert unter 35, ab Stufe 2 bei einem Inzidenzwert zwischen 35 und 50 und ab Stufe 3 bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 vorgesehen. Liegt die Corona-Inzidenz über dem Wert von 100, greift wieder die bundesweite Notbremse (mehr Corona-News aus NRW* auf RUHR24).

Neue Corona-Regeln in NRW: Diese Kontaktbeschränkungen gelten ab dem 28. Mai

  • Stufe 1 (Inzidenz unter 35): Fünf Haushalte dürfen sich ohne Personenbeschränkung treffen. Außerdem dürfen sich 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten treffen.
  • Stufe 2 (Inzidenz zwischen 35 und 50): Drei Haushalte dürfen sich ohne Personenbeschränkung treffen. Außerdem dürfen sich zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten treffen.
  • Stufe 3 (Inzidenz zwischen 50 und 100): Zwei Haushalte dürfen sich ohne Personenbeschränkung treffen.

Corona-Stufenplan in NRW ab dem 28. Mai: Diese Regeln gelten im Einzelhandel

  • Stufe 1 (Inzidenz unter 35): Kein Test oder Termin nötig. Die Kundenbegrenzung entfällt für Geschäfte mit einer Größe über 800 Quadratmeter.
  • Stufe 2 (Inzidenz zwischen 35 und 50): Kein Test oder Termin nötig. Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
  • Stufe 3 (Inzidenz zwischen 50 und 100): Einkaufen im gesamten Einzelhandel wieder ohne Test und Termin erlaubt. Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

Video: Corona regional: Das Update für Nordrhein-Westfalen

Corona-Regeln in NRW ab dem 28. Mai: Stufenplan gibt Öffnungsschritte in der Gastronomie vor

  • Stufe 1 (Inzidenz unter 35): Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 sinkt, ist Innengastronomie ohne Test erlaubt.
  • Stufe 2 (Inzidenz zwischen 35 und 50): Außengastronomie ist ohne Test möglich. Die Innengastronomie darf öffnen, hier gilt die Test- und Platzpflicht.
  • Stufe 3 (Inzidenz zwischen 50 und 100): Außengastronomie darf öffnen. Zugang nur mit Test, es gilt eine Platzpflicht. Das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern entfällt.

Neue Corona-Regeln im Bereich Freizeit: Diese Lockerungen gelten ab dem 28. Mai

  • Stufe 1 (Inzidenz unter 35): Freibadbetrieb ist wieder ohne Test erlaubt. In Bordellen gilt weiter die Testpflicht. In Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen sind bis zu 100 Personen mit Test erlaubt. Ab 1. September: Clubs und Diskotheken dürfen auch den Innenbereich ohne Personenbegrenzung, dafür mit Test und genehmigtem Konzept öffnen.
  • Stufe 2 (Inzidenz zwischen 35 und 50): Alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen mit Test und Personenbegrenzung öffnen. Liegt die NRW-Inzidenz unter 50 dürfen Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung öffnen.
  • Stufe 3 (Inzidenz zwischen 50 und 100): Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten dürfen mit Test
    öffnen. Freibäder nur für den Sportbetrieb.

Bei einer Corona-Inzidenz unter 50 dürfen die Freibäder in NRW wieder öffnen.

© Thomas Frey/dpa

NRW gibt Stufenplan für den Sport vor: Diese Regeln gelten ab dem 28. Mai

  • Stufe 1 (Inzidenz unter 35): Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test möglich. Im Außen- und Innensport sind Zuschauer erlaubt (über bzw. bis zu 1.000), maximal 33 Prozent der Kapazität. Im Innenbereich nur mit Test.
  • Stufe 2 (Inzidenz zwischen 35 und 50): Kontaktsport außen ist mit bis zu 25 Personen erlaubt, kontaktfreier Sport darf ohne Begrenzung stattfinden. Sport in Fitnessstudios ist nur mit Test und Kontaktnachverfolgung erlaubt. Außen maximal 1.000 Zuschauer, innen 500.
  • Stufe 3 (Inzidenz zwischen 50 und 100): Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen ist mit bis zu 25 Personen erlaubt. Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) dürfen mit Test öffnen. Im Außensport sind bis zu 500 Zuschauer mit Test erlaubt.

Stufenplan in NRW: Neue Corona-Regeln im Bereich Kultur ab dem 28. Mai

  • Stufe 1 (Inzidenz unter 35): Veranstaltungen außen sowie in Theatern, Opern und Kinos sind mit bis zu 1.000 Besuchern erlaubt. Es gilt die Testpflicht. Ab 1. September: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept sind möglich.
  • Stufe 2 (Inzidenz zwischen 35 und 50): Konzerte (innen), Theater, Opern und Kinos dürfen bis zu 500 Gäste empfangen (mit Sitzplan und Test).
  • Stufe 3 (Inzidenz zwischen 50 und 100): Außenveranstaltungen sind mit bis zu 500 Personen erlaubt (mit Sitzplan und Test). Im Innenbereich sind 250 Personen mit Sitzplan und Test erlaubt.

Wegen der Corona-Pandemie sind die Kinos in NRW seit Monaten dicht.

© Marijan Murat/dpa

Corona in NRW: Bei der Beherbergung gelten ab dem 28. Mai diese Regeln

  • Stufe 1 (Inzidenz unter 35): Es gelten die gleichen Lockerungen wie in Stufe 2 und 3. Zusatz: Busreisen sind ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen.
  • Stufe 2 (Inzidenz zwischen 35 und 50): Es gelten die gleichen Lockerungen wie in Stufe 3. Zusatz: Private Gäste in Hotels dürfen rundum gastronomisch versorgt werden.
  • Stufe 3 (Inzidenz zwischen 50 und 100): „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit Test erlaubt. Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie, öffnen. Die Testpflicht gilt weiterhin.

Neuer Corona-Stufenplan ab dem 28. Mai: Diese Regeln gelten für private Partys in NRW

  • Stufe 1 (Inzidenz unter 35): Private Außenveranstaltungen sind mit bis zu 250 Personen ohne Test erlaubt. Innen gilt: 100 Gäste mit Test. Partys dürfen außen mit bis zu 100 Gästen stattfinden,
  • Stufe 2 (Inzidenz zwischen 35 und 50): Private Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 100 Gästen, innen mit bis zu 50 Gästen mit Test möglich. Innen mit bis zu 50 Gästen jeweils mit Test.
  • Stufe 3 (Inzidenz zwischen 50 und 100): Private Veranstaltungen und Partys sind untersagt.

Aktualisierte NRW-Coronaschutzverordnung: Neue Regeln für Schulen und Kitas

Mit Inkrafttreten der neuen NRW-Coronaschutzverordnung gilt weiterhin, dass weitere Lockerungen und Öffnungen nur dann in einem Kreis oder einer Stadt erfolgen können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Ort an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einer Inzidenz von 100, 50 oder 35 liegt.

Beim Thema Kitas und Schulen gelten ebenfalls neue Regeln. Ab 31. Mai sollen alle Schüler in NRW wieder vollständig in den Präsenzunterricht* zurückkehren, sofern eine stabile Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt erreicht ist. Die Kitas kehren vom 7. Juni an in den Regelbetrieb zurück. Die Gruppentrennung wird aufgehoben. Außerdem sollen in den Kitas Lolli-Schnelltests angeboten werden. *RUHR24 ist Teil des Rekationsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.